Falscher Mietvertrag

Begonnen von Ich1973, 17. März 2022, 21:11:54

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ratlos

Könnte man den zweiten, teuren Mietvertrag nicht als zusätzliche Individualvereinbarung mit dem neuen Vermieter deklarieren?
Man müsste halt mehr Einzelheiten zu der Sache kennen, z.B. wann der billigere MV dem JC vorgelegt wurde.
Es geht aus dem Beitrag ja nicht vor wie lange er schon ALG 2 bezieht?

Lina

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

Ratlos

Zitat von: Lina am 20. März 2022, 11:59:31Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Leicht gesagt. Aber was will er tun wenn der neue Vermieter auf Klärung mit dem Amt besteht?

Lina

Dann soll der neue Vermieter beim Amt alles klären. Der Mieter kann doch nichts dafür, das der alte Vermieter "gemauschelt" hat.

Kopfbahnhof

Zitat von: Lina am 20. März 2022, 13:16:33Der Mieter kann doch nichts dafür, das der alte Vermieter "gemauschelt" hat.
Schwer Vorstellbar erst recht hier, wenn es Angeblich 2 Mietverträge geben soll.
Auch wenn nicht, man liest sich den Vertrag als Mieter vorher durch.

Ratlos

Es ist doch sicher auf beiden Mietverträgen die Unterschrift von ihm dem Mieter. Da gibts wenig bis nichts zu beschönigen

Hary

Viel wichtiger als der Mietvertrag ist doch die Frage wie es mit verschwiegenen Einkommen aussieht und wie die Mehrkosten die letzten Jahre gestemmt wurden.

Nun mal Tacheles gesprochen, gab es ungemeldete Einkommen?

OLD-MAN

Ich glaube nicht, dass sich der TE nochmal meldet, da er mittlerweile viele Informationen erhalten hat, wie wir User darüber denken. Allerdings - je mehr man über diese Faden nachdenkt, desto unwirklicher wirkt er!

Fettnäpfchen

Zitat von: Hary am 21. März 2022, 01:26:12Nun mal Tacheles gesprochen, gab es ungemeldete Einkommen?
Was geht das dich oder sonst jemand an, Ausnahme JC und SG
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ratlos

Ich möchte es nochmal sagen:
Wenn echter Sozialbetrug vorliegt ist eine Selbstanzeige und in Reue ein Angebot der Wiedergutmachung der Weg wo eine geringe Strafe raus kommt.
Ich würde mich da von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Ich1973 am 18. März 2022, 11:28:09Was kann denn jetzt passieren?
Was soll schon passieren?
Dem JC ist hier kein Schaden entstanden, ob beim VM wäre egal.

Es gibt nicht wenige, die ordentlich aus dem RS Zuzahlen, nur um die Wohnung nicht zu Verlieren.
Gibt genug Gründe dafür, entweder das soz. Umfeld oder es schlicht keine Wohnungen gibt usw.

Kann dem JC alles egal sein, manchen reichen eben auch ca. 200€ im Monat zum Leben.

Warum haben die BK Abrechnungen noch nie ein Problem gemacht?
Weil diese Geschichte hier, komplett Erfunden ist?

Fettnäpfchen

Zitat von: Ratlos am 21. März 2022, 15:37:01Ich würde mich da von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
:sehrgut:

Zitat von: vanessa am 21. März 2022, 16:17:41Weil diese Geschichte hier, komplett Erfunden ist?
Vermutlich, aber eher weil der TE nicht auf das mit dem Schonvermögen oder der Unterstützung oder der Schwarzarbeit eine Reaktion zeigte. Soll aber nicht unser Problem sein.
Und wenn nicht dann muss man ja von damals ausgehen und da gab es 2011 364.- und nicht 449.- wie jetzt also nochmal 85.- weniger.
Ergo zum Überleben 284.- weniger, jährlich um ca 5 Euro (8/10 s. Liste) mehr. Ab 2011 bleiben dann 80.- mtl für alles inkl. Strom Internet Vers. Steuern evtl noch Sprit
Liste

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ratlos

Zitat von: vanessa am 21. März 2022, 16:17:41Warum haben die BK Abrechnungen noch nie ein Problem gemacht?
Weil diese Geschichte hier, komplett Erfunden ist?
Die qm der BKA werden wohl mit dem billigeren MIetvertrag überein stimmen, nur die Kosten sind höher weil 20 qm fehlen.
Das lässt sich doch kompensieren indem man 1 Zimmer z.B. nicht heizt. Ich heize mein Schlafzimmer auch nicht.
Und wir wissen doch nicht ob er schon seit 2011 ALG 2 kassiert, jedenfalls habe ich das nirgendwo gelesen.
Dass der alte Vermieter dem neuen VM den billigeren ScheinMV gegeben haben soll leuchtet mir nicht ein. Damit belastet er sich ja selber.
Das könnte man doch durchaus Beihilfe zum Betrug nennen.
Wie das mit der Steuer zu sehen ist wenn die 250 € Zuzahlung bar gelaufen sind weiß ich nicht.
Vielleicht sehe ich auch den Wald vor lauter Bäume nicht. Ist recht komplizierte Sache.

Ratlos

Ich habe darüber nochmal nachgedacht. Es sieht doch so aus:
Der alte Vermieter macht einen regulären MV mit richtigen Angaben den aber das JC als unangemessen ablehnen würde.
Zusätzlich macht der Vermieter einen billigeren MV der angemessen ist und vom JC anerkannt wird.
Die städtischen Gebühren in der BKabrechnung stehen fest.
Andere Kosten wie Heizung sind auf den anerkannten MV runter gerechnet, sonst würde das ja dem JC sofort auffallen.
Der Mieter muss sich aber in einer BKabrechnung und Heizkostenverordnung nicht auskennen und vertraut auf Richtigkeit der BK-Abrechnung.
Im Ergebnis kassiert dadurch der alte Vermieter überhöhte Kosten vom JC und beschummelt so das JC.
Dass der Mieter aus seinem Regelsatz die restlichen 250 € Miete zahlt geht dem JC nichts an.
Könnte also für den Mieter gut ausgehen, wenn ich keinen Denkfehler drin habe

Ich1973

Ich habe heute erfahren,dass die Größe der Wohnung zweitrangig wäre...und die erhöhten Kosten,wenn sie aus eigener Tasche bezahlt werden,auch.
Es gäbe seit Anfang 2022 eine neue Regelung. Stimmt das?