Falscher Mietvertrag

Begonnen von Ich1973, 17. März 2022, 21:11:54

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justine1992

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Hary

Zitat von: Ich1973 am 23. März 2022, 20:13:24
Ich habe heute erfahren,dass die Größe der Wohnung zweitrangig wäre...und die erhöhten Kosten,wenn sie aus eigener Tasche bezahlt werden,auch.
Es gäbe seit Anfang 2022 eine neue Regelung. Stimmt das?

Es ist schon immer so, dass man mehr für die Wohnung aus eigener Tasche zahlen kann. Trotzdem wurde ein manipulierter Vertrag eingereicht was auch eine strafbare Handlung ist wenn die grundsätzlich bezweckte Handlung legal wäre. Zusätzlich steht wie gesagt die Frage im Raum wie diese Summe aus dem Regelsatz zu bestreiten ist/war.

Ratlos

Zitat von: Hary am 23. März 2022, 21:23:15Trotzdem wurde ein manipulierter Vertrag eingereicht was auch eine strafbare Handlung ist wenn die grundsätzlich bezweckte Handlung legal wäre
Da kann er sich doch immer raus reden. Den manipulierten MV hat der Vermieter ausgestellt, damit die Wohnung als angemessen anerkannt wird. Den Mehrbetrag hat er vom Regelsatz bezahlt.
Also hat der Mieter an Überzahlungen des JC keine Schuld weil er sich auf einer BKabrechnung auch nicht auskennen muss schon gar nicht in der komplizierten Heizkostenverordnung.
Zitat von: Hary am 23. März 2022, 21:23:15Zusätzlich steht wie gesagt die Frage im Raum wie diese Summe aus dem Regelsatz zu bestreiten ist/war.
Das geht das JC ja nichts an. Mieter kann auch jeden Tag ein Glas Wiener Würstchen für 1,39 € essen.

Flip

Zitat von: Ratlos am 24. März 2022, 10:11:11Das geht das JC ja nichts an. Mieter kann auch jeden Tag ein Glas Wiener Würstchen für 1,39 € essen.

Das glaubt man dir vielleicht für ein paar Monate. Aber nicht "einige Jahre".  Oder anders: Wenn man über Jahre 250 Euro monatlich übrig hat, kann doch der Regelsatz nicht zu niedrig bemessen sein. Oder was nun?

Ratlos

Zitat von: Flip am 24. März 2022, 14:47:11Das glaubt man dir vielleicht für ein paar Monate. Aber nicht "einige Jahre".  Oder anders: Wenn man über Jahre 250 Euro monatlich übrig hat, kann doch der Regelsatz nicht zu niedrig bemessen sein.
Wir wissen doch gar nicht wie viele Monate er die 250 € bereits vom RS zahlt. Kann ja auch ein Verwandter bezahlt haben.
Darüber muss er dem JC keine Auskunft geben.
Er hat lediglich einen MV vorgelegt den das JC als angemessen anerkennen musste.
Theoretisch kann er sich auch eine Villa für 1000 € im Monat mieten. Deswegen kriegt er auch nur das was für ihn angemessen ist.
Wenn z.B. ein reicher Opa die Differenz zahlt geht das dem JC auch nichts an

Flip

Zitat von: Ratlos am 24. März 2022, 16:22:05Wir wissen doch gar nicht wie viele Monate er die 250 € bereits vom RS zahlt. Kann ja auch ein Verwandter bezahlt haben.

Das "seit einigen Jahren" kannst du ganz einfach dem ersten Beitrag in diesem Thread entnehmen. Die 11 Jahre dann ein paar Beiträge später.

Zitat von: Ratlos am 24. März 2022, 16:22:05Darüber muss er dem JC keine Auskunft geben.

Wenn du das glaubst. Bei Zweifel an der Hilfebedürftigkeit wird er Fragen beantworten müssen, ansonsten blühen Rückforderung und Betrugsanzeige.

Zitat von: Ratlos am 24. März 2022, 16:22:05Theoretisch kann er sich auch eine Villa für 1000 € im Monat mieten. Deswegen kriegt er auch nur das was für ihn angemessen ist.

Ja, natürlich kann er das. Allerdings wird er nicht bekommen, was angemessen ist, weil er gar nichts bekommen wird, falls er diese 1000 Euro selbst bezahlt. Denn da stellt sich nunmal die Frage: wovon?

Zitat von: Ratlos am 24. März 2022, 16:22:05Wenn z.B. ein reicher Opa die Differenz zahlt geht das dem JC auch nichts an

Und vom reichen Opa hat der TE wo geschrieben? Wenn er einen solchen hat, hätte er das in den inzwischen 4 Seiten Thread ja mal bekannt geben können. Der mehrfach gestellten Frage, wovon er die 250 Euro/Monat gezahlt hat, weicht er ja aus. Das ist kein Anzeichen für den reichen Opa.





Hary

Ich sehe es nicht so. Wenn eine dritte Person Geld für den Lebensunterhalt anbietet, dann sind das genau so vermögenswirksame Leistungen die angerechnet werden.

Anders wäre es wenn eine andere Person die Wohnung anmietet und ein Wohnrecht gewährt, dann würden die Leistungen für die Unterkunft aber wegfallen und nicht danach berechnet es theoretisch hätte bezahlt werden müssen.

Ratlos

Zitat von: Flip am 24. März 2022, 17:27:57Die 11 Jahre dann ein paar Beiträge später.
Das schreibt er in Antwort 22. Der Mietvertrag wurde vor 11 Jahren gemacht. Das heißt doch nicht dass er seit 11 Jahren dem JC vorliegt.
Zitat von: Hary am 24. März 2022, 17:31:53
Wenn du das glaubst. Bei Zweifel an der Hilfebedürftigkeit wird er Fragen beantworten müssen, ansonsten blühen Rückforderung und Betrugsanzeige.
Bei Zuzahlung von 250 € bleiben ihm rd. 200 € also rd. 7 € pro Tag. Ist man sehr!! sparsam kann das durchaus klappen.
Zweifel des JC ließen sich problemlos rechnerisch widerlegen. Für eine Betrugsanzeige fehlen dem JC die Beweise.
Zitat von: Flip am 24. März 2022, 17:27:57
Und vom reichen Opa hat der TE wo geschrieben? Wenn er einen solchen hat, hätte er das in den inzwischen 4 Seiten Thread ja mal bekannt geben können.
Habe gedacht dass das als Beispiel verstanden wird., denn es ist für die Sache ja nicht relevant.
Der TE hat leider nur wenige konkrete Beiträge geschrieben.
Aber das Geständnis gegenüber dem JC einen billigeren Mietvertrag vorgelegt zu haben ist m.E. nicht strafbar.
Worin genau sollte die strafbare Handlung denn bestehen.
Bereichert durch die BKA wäre lediglich der alte Vermieter wenn er die höheren Kosten runter gerechnet hat auf die geringere qm-Zahl.

Flip

Zitat von: Ratlos am 25. März 2022, 10:17:10Der Mietvertrag wurde vor 11 Jahren gemacht. Das heißt doch nicht dass er seit 11 Jahren dem JC vorliegt.

Nee? Bist du dir da sicher? Warum schreibt der TE dann

ZitatDie Wohnung hätte regular nicht angemietet werden dürfen,da zu groß und zu teuer.

Die Mietverträge wurden also so abgeschlossen, um die Genehmigung zum Umzug zu erhalten. Vielleicht auch noch Umzugskosten etc. Leistungen, die nicht gezahlt worden wären, wäre bekannt, dass es ein nichtiger Mietvertrag war. Das ist dann bei dir kein Betrug?


Zitat von: Ratlos am 25. März 2022, 10:17:10Bei Zuzahlung von 250 € bleiben ihm rd. 200 € also rd. 7 € pro Tag. Ist man sehr!! sparsam kann das durchaus klappen.
Zweifel des JC ließen sich problemlos rechnerisch widerlegen. Für eine Betrugsanzeige fehlen dem JC die Beweise.

Deine Meinung. Über 11 Jahre ist das nicht erklärbar.

BigMama

Evtl wird die Wohnung ja von mehr als einer Person bewohnt, die ihren Beitrag zur Miete und den sonstigen Kosten leistet.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ratlos

Nochmal @ Flip: Dass der MV vor 11 Jahren geschlossen wurde heißt nicht automatisch dass er vor 11 Jahren dem JC vorgelegt wurde und der TE bereits 11 Jahre ALG 2 bezieht.
Alles andere sind Spekulationen, der TE hat dazu keine Aussage weiter gemacht

Zitat von: Flip am 25. März 2022, 10:25:38Die Mietverträge wurden also so abgeschlossen, um die Genehmigung zum Umzug zu erhalten. Vielleicht auch noch Umzugskosten etc. Leistungen, die nicht gezahlt worden wären, wäre bekannt, dass es ein nichtiger Mietvertrag war. Das ist dann bei dir kein Betrug?
Ein Vertrag ist erst dann nichtig wenn er von einem Gericht für nichtig erklärt wird. Solange hat er Bestand.
Und wieder sind wir bei Spekulationen wie vielleicht Umzugskosten, vielleicht Leistungen die nicht bezahlt worden wären usw.

Betrug oder Täuschung oder Verfügung über fremdes JC Vermögen?
Der Betrug nach § 263 StGB zählt zu den Vermögensdelikten. Eine Täuschung über Tatsachen muss zu einem Irrtum des Opfers führen, dieser Irrtum muss eine Vermögensverfügung auslösen, die wiederum einen Vermögensschaden entstehen lässt. So steht es geschrieben!
Der TE hat das JC getäuscht mit falschen Tatsachen was ja bewiesen ist. Aber das JC hat auf Grund des billigeren MV nur eine Vermögungsverfügung im üblichen angemessenen gesetzlichen Rahmen vorgenommen und damit wurde kein Vermögensschaden des JC Geldes ausgelöst. Erst wenn ein Vermögensschaden entstanden ist liegt Betrug vor und dann gehts um die Schuldfrage.

Ergo: Kann nur der alte Vermieter sich in Bezug auf die BKA bereichert haben wenn er höhere BKA Kosten der größeren Wohnung auf die geringere qm Zahl der kleineren Wohnung runter gerechnet hat um sein volles Geld zu erhalten.

Solange der TE nichts weiteres konkretes auf den Tisch legt kommt kein Licht in dieses Dunkel.
Habe auch Zweifel daran ob alle Angaben des TE so stimmen!

Zitat von: BigMama am 25. März 2022, 10:44:46Evtl wird die Wohnung ja von mehr als einer Person bewohnt, die ihren Beitrag zur Miete und den sonstigen Kosten leistet.
Kann sein, wissen wir aber mangels konkreter Aussage des TE auch nicht.

Flip

Zitat von: Ratlos am 25. März 2022, 11:54:10Nochmal @ Flip: Dass der MV vor 11 Jahren geschlossen wurde heißt nicht automatisch dass er vor 11 Jahren dem JC vorgelegt wurde und der TE bereits 11 Jahre ALG 2 bezieht.

Wenn er schreibt, dass sie sonst nicht genehmigt worden wäre, weil zu groß und zu teuer?! Was sonst soll das bedeuten?


Ratlos

Zitat von: Flip am 25. März 2022, 13:42:02
Wenn er schreibt, dass sie sonst nicht genehmigt worden wäre, weil zu groß und zu teuer?! Was sonst soll das bedeuten?
Für mich! bedeutet das, dass er von irgendeiner Vor-Wohnung in diese größere teurere Wohnung umziehen wollte / musste.

Aber du kannst recht haben!

Wenn beide Verträge zum gleichen Datum ausgestellt worden sind damit er in diese große Wohnung einziehen kann, dann muss er den günstigeren MV vor 11 Jahren bereits dem JC vorgelegt haben. Dann bezieht er auch 11 Jahre ALG 2.
Bin langsam überzeugt davon dass an dem Fall einiges nicht stimmt bzw. uns wichtige Infos vorenthalten werden.
Aber betrogen hat er das JC deswegen nicht. Meine Meinung nachdem ich den § 263 StGB gelesen habe.
Bereichert häte sich immer der alte Vermieter.

Aber ab 01.11.2011 betrug der RS 364 € minus 250 € Mietaufzahlung verbleiben dem TE 114 € fürs Monat = nicht mal 4 € am Tag.
Das haut über die Jahre hinweg nicht hin.
https://archiv.bundesregierung.de/resource/blob/656922/414340/2f8d0a92e64d481a69badac5096aa976/2013-09-04-entwicklung-regelsaetze-data.pdf?download=1