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Ablehnung Weiterbewilligung - Grund: Fehlende Feststellbarkeit der Hilfsbedürfti

Begonnen von Maulwurfn0409, 01. Mai 2022, 23:13:51

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Maulwurfn0409

Hallo liebes Forum!

Ich habe jetzt seit dem 01.03.2022 keinen einzigen Euro mehr und ich muss mich mit dem JC Montabaur
rumärgern.

Im Zuge der vermuteten VE sind bisher alle Versuche als nicht ausreichend vom JC abgetan worden.
Eine Besuch der Genossen konnte ich erfolgreich abwehren.

Jetzt soll ich bestätigen das meine Mitbewohnerin meine Partnerin ist und mich damit einverstanden erklären das meine Mitbewohnerin / Partnerin kontaktiert werden darf.

Wir sind keine VE - das ist Fakt. Nur glauben tut es keiner...

Ist das nicht wieder so ein fieser Trick?

Was denkt Ihr darüber?

Ich habe Klage beim Sozialgericht Koblenz eingereicht..

Danke für Eure MeinungenSie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Whoops

Zuallererst solltest du deine persönlichen Daten im Schreiben hier im Forum anonymisieren.

Ist deine Mitbewohnerin denn deine Partnerin oder handelt es sich bei dir tatsächlich um eine WG?

justine1992

Zitat von: Maulwurfn0409 am 01. Mai 2022, 23:13:51Was denkt Ihr darüber?
Worüber? Ob Ihr füreinander einstehen wollt?
Du bist ALG2-LB, Deine Mitbewohnerin nicht?
Ist sie Deine Partnerin? Hast Du eine Partnerin/sie einen Partner?
Wie lange lebt Ihr schon zusammen?
Wovon lebst Du in den letzten beiden Monaten?
Habt Ihr gemeinsame Konten/Versicherungen?
Was hast Du dem JC bisher über die WG/BG mitgeteilt? Wie hat das JC bisher nachgewiesen, dass Ihr eine seid?
Brauchst Du noch Hilfe hierbei?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

CCR


Maulwurfn0409

Zitat von: justine1992 am 02. Mai 2022, 06:29:31
Zitat von: Maulwurfn0409 am 01. Mai 2022, 23:13:51Was denkt Ihr darüber?
Worüber? Ob Ihr füreinander einstehen wollt?
Du bist ALG2-LB, Deine Mitbewohnerin nicht?
Ist sie Deine Partnerin? Hast Du eine Partnerin/sie einen Partner?
Wie lange lebt Ihr schon zusammen?
Wovon lebst Du in den letzten beiden Monaten?
Habt Ihr gemeinsame Konten/Versicherungen?
Was hast Du dem JC bisher über die WG/BG mitgeteilt? Wie hat das JC bisher nachgewiesen, dass Ihr eine seid?
Brauchst Du noch Hilfe hierbei?
Zitat von: justine1992 am 02. Mai 2022, 06:29:31
Zitat von: Maulwurfn0409 am 01. Mai 2022, 23:13:51Was denkt Ihr darüber?
Worüber? Ob Ihr füreinander einstehen wollt?
Du bist ALG2-LB, Deine Mitbewohnerin nicht?
Ist sie Deine Partnerin? Hast Du eine Partnerin/sie einen Partner?
Wie lange lebt Ihr schon zusammen?
Wovon lebst Du in den letzten beiden Monaten?
Habt Ihr gemeinsame Konten/Versicherungen?
Was hast Du dem JC bisher über die WG/BG mitgeteilt? Wie hat das JC bisher nachgewiesen, dass Ihr eine seid?
Brauchst Du noch Hilfe hierbei?

Ja ich habe eine Partnerin und wir wohnen auch zusammen.
Wir haben aber getrennte Konten ohne Vollmachten.
Wir haben auch kein gemeinsames Konto oder Versicherungen.
Wir pflegen auch keine Familienmitglieder.
DAs einzigste was passiert ist das ich alle 14 Tage für das WE mein Umgangsrecht für meinen Sohn warnehme.

Ich habe bisher einer VE widersprochen und habe die hier bekannte Vorgehensweise angewendet.

Auf einmal wechselte die Sachbearbeiterin und ich bekam Druck gemacht.
Man forderte von mir das ich bestätigen sollte das Frau... meine Partnerin ist und ich sollte meine Bereitschaft erklären, daß man sie anschreiben dürfe. Alles im Rahmen der Prüfung meiner Hilfsbedürftigkeit.
Aber auch unter dem Deckmantel meiner Mitwirkungspflicht.
Ich sah darin eine Verletzung des Datenschutzes.

Bundesdatenschutzbeauftragte hat von mir bereits eine Email bekommen.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde abgeschmettert und auch nicht vom Vorgesetzten beantwortet.

Dann das Sozialgericht mit einer einstweiligen Anordnung um Hilfe gebeten.
Sozialgericht schreibt mir ich solle es zulassen was das JC verlangt und um weiter Stellungnahme gebeten.

Und so weiter..

Ich lebe von privaten Darlehen meiner Freunde (die ich alle bedienen muss)

justine1992

Du lebst also mit Deiner Partnerin zusammen, sie will aber nicht für Dich einstehen? Nachdem Ihr nun schon ein Jahr zusammen lebt (ist dem so?), vermutet das JC das aber. Und es ist jetzt an Dir, das Gegenteil zu beweisen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Maulwurfn0409

Zitat von: justine1992 am 04. Mai 2022, 06:38:42Du lebst also mit Deiner Partnerin zusammen, sie will aber nicht für Dich einstehen? Nachdem Ihr nun schon ein Jahr zusammen lebt (ist dem so?), vermutet das JC das aber. Und es ist jetzt an Dir, das Gegenteil zu beweisen.

Ja, dem ist so.
Ich habe ein erneutes Schreiben vom Sozialgericht bekommen.