Datenschutzrechtliche Einwilligung

Begonnen von chris69, 04. Mai 2022, 22:02:17

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chris69

Hallo,

ich habe heute den Weiterbewilligungsantrag bekommen. Dort soll ich eine Datenschutzrechtliche Einwilligung unterschreiben:

Ich bin damit einverstanden, dass während der Dauer des Bezugs von Leistungen nach dem SGBII zwischen der Kommunales Jobcenter und :

- meinem Vermieter
- meinem Energieversoger
- meinem Wasserversorger

gegenseitig mich betreffende persönliche und leistungsrelevante (Sozial-)Daten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis und dem Leistungsbezug erhoben und übermittelt werden.

Die betrifft insbesondere (Aufzählung nicht abschließend):

-Höhe der Mietzahlung
- Höhe der Heiz-, Betriebs-, Wasser- und Stromkostenabschläge
- Heiz-, Betriebs, Wasser- und Stromkostenabschläge
- Störungen im Mietverhältnis
- Störungen im Vertragsverhältnis Energie- und Wasserversorgung
- Ende des Leistungsbezugs

Diese Einwilligung erkläre ich freiwillig. Diese Einwilligungserklärung kann ich jederzeit ohne weitere Voraussetzungen widerrufen. Im Falle des Widerrufs muss ich ab dem Zeitpunkt des Widerrufs alle relevanten Daten jeweils umgehend selber bei der Kommunales Jobcenter mitteilen. .........



.....

Ist das jetzt normal? Muss ich das Unterschreiben?

Im Brief der mit mit dem Weiterbewilligungsantrag geschickt wurde steht das ich alles unterschreiben muss.

Habt ihr auch das in eurem Antrag?

gruß
Chris

Harald53

Nein muss nicht unterschrieben werden.
Man geht auf "Dummenfang" und schickt das zusammen mit dem WBA, weil dann viele denken sie müssten das Unterschreiben damit sie weiterhin Geld bekommen.

Bundspecht

DAS Schreiben würde ich ja zu gerne SEHEN !!!

Und das dann UMGEGHEND den zuständigen Datenschutzbeauftragten zukommen lassen !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ratlos

Zitat von: chris69 am 04. Mai 2022, 22:02:17Im Falle des Widerrufs muss ich ab dem Zeitpunkt des Widerrufs alle relevanten Daten jeweils umgehend selber bei der Kommunales Jobcenter mitteilen. .........
Da steht es doch! Xie geben dir doch die Auswhl.
Schreib denen zurück, dass du relevante Daten für den Leistungsbezug auf Anfrage bei dir, selbst übermittelst.

Bundspecht

Zitat von: Ratlos am 05. Mai 2022, 10:30:52dass du relevante Daten für den Leistungsbezug

Das ist es aber doch .... Nichts , aber auch rein Garnichts an diese Daten ist relevant für den Leistungsbezug !

Oder teilest Du dem JC mit ob es "Störungen im Mietverhältnis" gibt , oder Störungen im Vertragsverhältnis Energie- und Wasserversorgung ???

DAS geht dem JC NIX an !!!

Der Rest, sollte dem JC aus Mietbescheinigung /Mietvertrag bekannt sein !

Alleine schon DAS

Zitat von: chris69 am 04. Mai 2022, 22:02:17Ich bin damit einverstanden, dass während der Dauer des Bezugs von Leistungen nach dem SGBII zwischen der Kommunales Jobcenter und :

- meinem Vermieter
- meinem Energieversoger
- meinem Wasserversorger

finde ich eine absolute Frechheit !!! :wand:  :wand:  :wand:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ratlos

DEshalb schrieb ich dióch: Nur relevante Daten für den Leistungsbezug.
Das schlißt grundsätzlich alle anderen Daten aus - also soviel sollte das JC schon begreifen.
Wenn die das echt nich begreifen muss man halt deutlicher schreiben.

Bundspecht

@TE....

Kannst Du das schreiben mal bitte Hochladen .... Alle persönlichen Daten aber bitte schwärzen.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Fettnäpfchen

chris69

Zitat von: chris69 am 04. Mai 2022, 22:02:17Diese Einwilligung erkläre ich freiwillig.
vs
Zitat von: chris69 am 04. Mai 2022, 22:02:17Im Brief der mit mit dem Weiterbewilligungsantrag geschickt wurde steht das ich alles unterschreiben muss.
noch Fragen zu dem Wiederspruch innerhalb des einen Schreibens.

Zitat von: Ratlos am 05. Mai 2022, 10:30:52Schreib denen zurück, dass du relevante Daten für den Leistungsbezug auf Anfrage bei dir, selbst übermittelst.
auf Anfrage streichen weil es zu den Pflichten eines eLB gehört und damit ein Widerspruch darstellt
und einem aufmerksamen SB bloß was in die Hände gibt mit dem er weiter nerven kann.

MfG FN
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chris69

So habe jetzt alles heute noch per E-Mail klären können. Jetzt brauche ich es nicht mehr unterschreiben. Es wäre wohl besser(?) aber ist wohl keine Pflicht. Da hatte Harald53 wohl doch Recht mit seiner Vermutung. Besten dank noch an alle.

Bundspecht

Ich hätte das Schreiben aber doch gerne mal "gesehen " !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Lina

Zitat "Die betrifft insbesondere (Aufzählung nicht abschließend):

-Höhe der Mietzahlung
- Höhe der Heiz-, Betriebs-, Wasser- und Stromkostenabschläge
- Heiz-, Betriebs, Wasser- und Stromkostenabschläge
- Störungen im Mietverhältnis
- Störungen im Vertragsverhältnis Energie- und Wasserversorgung
- Ende des Leistungsbezugs"


Für den Austausch dieser Informationen zwischen JC und Vermieter bedarf es keiner Unterschrift des Leistungsempfängers, das passiert sowieso.

Bundspecht

Zitat von: Lina am 06. Mai 2022, 08:21:32Für den Austausch dieser Informationen zwischen JC und Vermieter bedarf es keiner Unterschrift des Leistungsempfängers, das passiert sowieso.

Völliger Blödsinn !!! Der Mieter hat einen Vertrag mit dem Vermieter. Da hat sich das JC aber mal überhaupt nicht einzumischen !

Zitat von: Lina am 06. Mai 2022, 08:21:32Störungen im Vertragsverhältnis Energie- und Wasserversorgung

Da genauso ! ich würde meinem JC aber sowas von die Leviten lesen, sollten die sich ungefragt mit meinem Wasser/Stromanbieter in Verbindung setzten !  :teuflisch:  :teuflisch:  :teuflisch:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Lina

Zitat von: Lina am Heute um 08:21:32
Für den Austausch dieser Informationen zwischen JC und Vermieter bedarf es keiner Unterschrift des Leistungsempfängers, das passiert sowieso.

Zitat"Völliger Blödsinn !!! Der Mieter hat einen Vertrag mit dem Vermieter. Da hat sich das JC aber mal überhaupt nicht einzumischen !

Natürlich, Du hast absolut Recht. Aber mir ist das gerade passiert. Das JC hat sich eingemischt, ohne meine Zustimmung. Mir ist jetzt noch schlecht, weil das JC so übergriffig ist.



Bundspecht

Zitat von: Lina am 06. Mai 2022, 08:46:18Natürlich, Du hast absolut Recht. Aber mir ist das gerade passiert. Das JC hat sich eingemischt, ohne meine Zustimmung. Mir ist jetzt noch schlecht, weil das JC so übergriffig ist.

Und? hast Du deinem JC / SB die Meinung "gegeigt" ??? Datenschutzbeauftragten z.B. !?
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

rioreisender

Zitat von: chris69 am 05. Mai 2022, 22:02:16So habe jetzt alles heute noch per E-Mail klären können. Jetzt brauche ich es nicht mehr unterschreiben. Es wäre wohl besser(?) aber ist wohl keine Pflicht.

Fragt sich: besser für wen? Das Spiel ist durchschaubar. Aus meiner Sicht können und sollen alle (widerrechtlich) abgefragten Daten lediglich dazu dienen, dem JC Gründe frei Haus zu liefern, Dir ggf. Leistungen zu kürzen. Die Daten für dieses Spielchen sollst Du zudem "freiwillig" liefern.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.