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Umzug Notwendig und unangemessene Wohnkosten, möglich?

Begonnen von Urobos5, 13. Mai 2022, 11:14:03

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Urobos5

Hallo,

ich habe eine Bescheinigung vom Jobcenter das ein Umzug notwendig ist.
Im Brief der Bescheinigung steht noch: "Ich bitte Sie vor der Anmietung einer Wohnung das Angebot zur endgültigen Zustimmung hier vorzulegen."

Ist es möglich eine Wohnung zu beziehen mit unangemessenen Wohnkosten und den Überschuss im schlimmsten Fall selbst zu begleichen?

Und wenn für die Wohnung an sich keine endgültige Zustimmung vorliegt obwohl ein Umzug notwendig ist, was wird dann an Wohnkosten übernommen?

Ich freue mich auf eure Antworten,
vielen Dank.

Schmidtchen

Worum geht es denn in der Bescheinigung, warum wurde sie ausgestellt?
Wenn ein Umzug erforderlich ist, weil die aktuelle Wohnung zu teuer ist, wird wohl der Umzug in eine andere teuere Wohnung nicht genehmigt.
Andere Bescheinigungen des JC kann ich mir gerade nicht vorstellen. Ist es keine Option direkt an der ausstellenden Stelle nachzufragen?

OLD-MAN

Zitat von: Urobos5 am 13. Mai 2022, 11:14:03Ist es möglich eine Wohnung zu beziehen mit unangemessenen Wohnkosten und den Überschuss im schlimmsten Fall selbst zu begleichen?

Ja, ist möglich!

Zitat von: Urobos5 am 13. Mai 2022, 11:14:03Und wenn für die Wohnung an sich keine endgültige Zustimmung vorliegt obwohl ein Umzug notwendig ist, was wird dann an Wohnkosten übernommen?

Allerdings werden nur die angemessenen Kosten übernommen, auch keine Umzugsnebenkosten und ggf. anfallende Kautionen.

Zum Umzug gibt es folgendes zu sagen:

Schritt 1.) Feststellung der Notwendigkeit (hast du erledigt)

Schritt 2.) Bestätigung der Angemessenheit bei dem für dich in Zukunft zuständigen Träger

Die Angemessenheit der Unterkunftskosten bestätigt das Jobcenter, in dessen Bereich du ziehst.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Urobos5

Zitat von: Schmidtchen am 13. Mai 2022, 11:41:30Worum geht es denn in der Bescheinigung, warum wurde sie ausgestellt?
Wenn ein Umzug erforderlich ist, weil die aktuelle Wohnung zu teuer ist, wird wohl der Umzug in eine andere teuere Wohnung nicht genehmigt.
Andere Bescheinigungen des JC kann ich mir gerade nicht vorstellen. Ist es keine Option direkt an der ausstellenden Stelle nachzufragen?

Es steht im Titel "Bescheinigung: Umzug notwendig" und das einem Umzug grundsätztlich zu zustimmen ist. Außerdem noch ""Ich bitte Sie vor der Anmietung einer Wohnung das Angebot zur endgültigen Zustimmung hier vorzulegen.""

Das hab ich per Post erhalten und die Notwendigkeit des Umzugs ist also geklärt.

Zitat von: OLD-MAN am 13. Mai 2022, 11:45:21
Zitat von: Urobos5 am 13. Mai 2022, 11:14:03Ist es möglich eine Wohnung zu beziehen mit unangemessenen Wohnkosten und den Überschuss im schlimmsten Fall selbst zu begleichen?

Ja, ist möglich!

Zitat von: Urobos5 am 13. Mai 2022, 11:14:03Und wenn für die Wohnung an sich keine endgültige Zustimmung vorliegt obwohl ein Umzug notwendig ist, was wird dann an Wohnkosten übernommen?

Allerdings werden nur die angemessenen Kosten übernommen, auch keine Umzugsnebenkosten und ggf. anfallende Kautionen.
Das heißt also auch wenn das Mietangebot eingereicht wurde und als unangemessen bewertet wird das ich die Wohnung trotzdem mieten kann und nur die angemessenen Mietkosten übernommen werden? Und wie sieht es mit der 6 Monats Reglung aus das man quasi dann Zeit hat die Mietkosten zu senken?

Werden Umzugsnebenkosten und Kaution auch nicht übernommen wenn die Notwendigkeit des Umzugs vom Jobcenter bescheinigt bzw. bestätigt wurde?

Zitat von: Nö am 13. Mai 2022, 11:46:32Zum Umzug gibt es folgendes zu sagen:

Schritt 1.) Feststellung der Notwendigkeit (hast du erledigt)

Schritt 2.) Bestätigung der Angemessenheit bei dem für dich in Zukunft zuständigen Träger

Die Angemessenheit der Unterkunftskosten bestätigt das Jobcenter, in dessen Bereich du ziehst.

Wenn die Angemessenheit als Unangemessen bewertet wird, wie sieht es dann mit der Übernahme der Mietkosten aus wenn ich die Wohnung trotzdem anmieten würde?
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Ich danke euch allen für eure Antworten.

Zitat von: Urobos5 am 13. Mai 2022, 11:54:15Wenn die Angemessenheit als Unangemessen bewertet wird, wie sieht es dann mit der Übernahme der Mietkosten aus wenn ich die Wohnung trotzdem anmieten würde?

Ich danke euch allen für eure Antworten.

Das hängt davon ab, ob du im Bereich deines jetzigen JC umziehst oder einen anderen Zuständigkeitsbereich.
 
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Urobos5

Zitat von: Nö am 13. Mai 2022, 12:03:53Das hängt davon ab, ob du im Bereich deines jetzigen JC umziehst oder einen anderen Zuständigkeitsbereich.
Ich werde im Bereich des jetzigen JC bleiben wenn ich umziehe.
Es werden dann die angemessenen Mietkosten in diesem Bereich übernommen, verstehe ich das richtig?
Und werden die ersten 6 Monate voll übernommen in der ich Mietsenkungsaufforderungen erhalte?

Yavanna

Nein werden sie nicht. Das JC prüft die Angemessenheit, teilt dir mit, dass diese überschritten wird und stimmt der Anmietung nicht zu. Mietest du trotzdem an, wird von Anfang an nur die angemessene Miete gezahlt.

OLD-MAN

Zitat von: Urobos5 am 13. Mai 2022, 11:54:15Das heißt also auch wenn das Mietangebot eingereicht wurde und als unangemessen bewertet wird das ich die Wohnung trotzdem mieten kann und nur die angemessenen Mietkosten übernommen werden?

Ja!

Zitat von: Urobos5 am 13. Mai 2022, 11:54:15Und wie sieht es mit der 6 Monats Reglung aus das man quasi dann Zeit hat die Mietkosten zu senken?

Dass trifft nicht zu!

Zitat von: Urobos5 am 13. Mai 2022, 12:10:07Es werden dann die angemessenen Mietkosten in diesem Bereich übernommen, verstehe ich das richtig?

Ja!

Zitat von: Urobos5 am 13. Mai 2022, 12:10:07werden die ersten 6 Monate voll übernommen in der ich Mietsenkungsaufforderungen erhalte?

Altwohnung = Ja; neue Whg. = nein!

Erklärung:

Bei einer Kostensenkungsaufforderung deiner jetzigen "Alt"-Wohnung zahlt das JC bis zu 6 Monate noch den unangemessenen Teil weiter, bevor die Kosten dann auf Angemessenheit gesenkt werden.

Ziehst du nach einer Kostensenkungsaufforderung in eine neue Wohnung, gilt dort natürlich sofort, das nur die angemessenen Kosten bezahlt werden.

Ist die neue Whg. nicht angemessen, also teurer, wird dir das JC die Angemessenheit nicht bestätigen, was aber auch heißt, das der angemessenen Mietanteil bezahlt wird.

Theoretisch hast du also nichts gewonnen! In der alten Whg. musst du max. 6 Monaten den unangemessenen Teil aus eigener Tasche bezahlen, bei einem Umzug in eine neue - auch unangemessene Whg. musst du direkt vom ersten Mietmonat an den unangemessenen Teil aus eigener Tasche finanzieren und hast noch die Umzugskosten, etc. "an der Backe"!

Jetzt verstanden?

Urobos5

Zitat von: Yavanna am 13. Mai 2022, 14:11:26Nein werden sie nicht. Das JC prüft die Angemessenheit, teilt dir mit, dass diese überschritten wird und stimmt der Anmietung nicht zu. Mietest du trotzdem an, wird von Anfang an nur die angemessene Miete gezahlt.

Danke sehr.

Zitat von: OLD-MAN am 13. Mai 2022, 14:15:34Theoretisch hast du also nichts gewonnen! In der alten Whg. musst du max. 6 Monaten den unangemessenen Teil aus eigener Tasche bezahlen, bei einem Umzug in eine neue - auch unangemessene Whg. musst du direkt vom ersten Mietmonat an den unangemessenen Teil aus eigener Tasche finanzieren und hast noch die Umzugskosten, etc. "an der Backe"!

Jetzt verstanden?

Super danke und muss man trotz der Bescheinigung das der Umzug notwendig ist die Umzugskosten ect. selbst tragen?

OLD-MAN

Urobos5, deine - immer weider - nachfragen, machenes nicht besser:

Unangemessene NEUE Wohnung = keine Umzugskostenbeihilfe vom JC!