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Job in anderer Stadt, weiter Aufstocker, wie lange Zeit zur Wohnungssuche?

Begonnen von Vanity, 02. Juni 2022, 11:57:10

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Vanity

Hallo!
Ich möchte umziehen, um näher bei meiner Tochter zu sein, habe in der neuen Stadt einen neuen Job, wäre aber weiterhin Aufstocker.
Ich kann bis auf weiteres bei meiner Tochter schlafen, aber nicht dort einziehen, da die Wohnung zu klein ist. Aus diesem Grund wäre ich weiter in der alten Stadt gemeldet, bis ich eine Wohnung gefunden habe.
Das ist hier leider schwierig.
Meine Frage: Gibt es eine Frist, bis zu welcher ich zwingend eine Wohnung gefunden haben muss zu welcher das Jobcenter dann die Miete für meine jetzige Meldeanschrift nicht mehr zahlen würde?
Wie verhalte ich mich in meiner Situation richtig? Ich möchte nicht auf der Strasse sitzen und kann die Miete für die Wohnung nicht allein aufbringen, wüsste auch nicht, wer mich da sonst unterstützen könnte.

Ich hoffe jemand kann mir da weiter helfen.
Danke!

Birgit63

Du musst OA melden. D. h., du kannst nicht deine Wohnung behalten und dann zu deiner Tochter ziehen und dort einem Job nachgehen. Das JC bezahlt keine Wohnung, in der du nicht lebst.

Fettnäpfchen

Vanity

Zitat von: Vanity am 02. Juni 2022, 11:57:10Ich möchte umziehen, um näher bei meiner Tochter zu sein, habe in der neuen Stadt einen neuen Job, wäre aber weiterhin Aufstocker.
Zumindest wäre durch den neuen Job ein Umzugsgrund vorhanden aber auch nur wenn du mehr verdienst.

Von was für Entfernung reden wir > alte Whg. neue Arbeit?
Würde pendeln in Betracht kommen bis du eine angemessene Whg. findest?

Zitat von: Vanity am 02. Juni 2022, 11:57:10Gibt es eine Frist, bis zu welcher ich zwingend eine Wohnung gefunden haben muss zu welcher das Jobcenter dann die Miete für meine jetzige Meldeanschrift nicht mehr zahlen würde?
Nur wenn du pendelst ansonsten :
Zitat von: Birgit63 am 02. Juni 2022, 13:55:34Das JC bezahlt keine Wohnung, in der du nicht lebst.

Zitat von: Vanity am 02. Juni 2022, 11:57:10Wie verhalte ich mich in meiner Situation richtig? Ich möchte nicht auf der Strasse sitzen und kann die Miete für die Wohnung nicht allein aufbringen, wüsste auch nicht, wer mich da sonst unterstützen könnte.
Zuerst eione Whg. finden und mit Erlaubnis vom JC umziehen. Mit Erlaubnis wenn du finanzielle Unterstützung vom JC brauchst.

Und evtl. würde das JC kurzfristig auch eine Übernachtungs.- u. Wohnmöglichkeit übernehmen, aber das muss mit dem SB ausgehandelt werden und ist darüber eine Kann Leistung.
Siehe Ratgeber Leistungen aus dem Vermittlungsbudget

Zitat von: Birgit63 am 02. Juni 2022, 13:55:34Du musst OA melden.
Was soll das denn bringen? sind doch nur max. 21 Tage/Jahr.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Vanity

Es sind 500km. Pendeln kommt also nicht in Frage.
Ich finde hier ohne Job keine Wohnung und habe deshalb erst einen Job gesucht.
Bei meiner Tochter kann ich schlafen, bis ich eine Wohnung gefunden habe, es wären also keine zwei Mieten.
Der Rat, erst eine Wohnung und dann den Job ist einfach nicht umzusetzen hier.
Deshalb die Frage, ob das Jobcenter die Miete weiterhin übernimmt.
Es gibt da also keine Regelung?
Ich wäre dann ja ohne Wohnsitz, ich muss mich doch irgendwo melden.
Bei meiner Tochter kann ich mich nicht anmelden.
Natürlich könnte ich an den Wochenenden in der Wohnung sein mit dem 9€ Ticket ist das machbar. Bzw mit dem Auto auch.
Gilt das als pendeln?

Fettnäpfchen

Vanity

Zitat von: Vanity am 09. Juni 2022, 14:38:10Deshalb die Frage, ob das Jobcenter die Miete weiterhin übernimmt.
Es gibt da also keine Regelung?
Was die Regelung angeht steht das im Prinzip im verlinkten Ratgeber Vermittlungsbudget, deswegen habe ich den eingestellt.

In der Regel zahlt das JC die Miete für die Whg. wo der überwiegende Aufenthalt ist.

Aber das JC übernimmt auch Kosten wenn es wegen Arbeitsaufnahme um einen Umzug und Whg. geht. Das was du mit WE und "nach Hause fahren" meinst ist Pendeln. Pendelkosten können übernommen werden.

Bloß ob das JC dass auch so sieht und anerkennt kann man nur vom JC erfahren da es sich ja um "KANN"Leistungen handelt.
Ergo musst du bei deinem JC nachfragen, dass allerdings schriftlich nachweislich damit du auch eine schriftliche Antwort bekommst. Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!

MfG FN
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