JC zwingt zu EU-Rentenantrag

Begonnen von InduMec, 10. Juni 2022, 13:25:33

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InduMec

Huhu.
So siehts aus: Da 3 Jahre AU (also keine Eingliederungsvereinbarung) gab es ein Gespräch. Die Person vom JC zwang mich(!) eines der 2 Angebote auszuwählen.
1. Eine Maßnahme, wo eine nette Dame sich um mich kümmert, welche sich mit mir an einem Ort meiner Wahl trifft (zB. Park, zu Hause) und mir hilft (vermutlich auch nur beim Rentenantrag...)
2. Ich kümmere mich um einen EU-Rentenantrag.

Ich entschied mich für 2.
Problem: Ich hatte schon einmal aus freien Stücken einen EU-Rentenantrag gestellt und wurde abglehnt, da ich noch 6 Stunden arbeiten könnte blabla... was aber nicht wahr ist - wirklich nicht. Aber das Thema ist zu lang...
Ich bin krank aufgrund Ärztepfusch und da ich nicht "krank wurde" sondern "verletzt wurde" habe ich keine Standard-Krankheit(en) mit Standard-Symptomen. Das ist sehr blöd... Denn so wurde ich mittlerweile von dutzenden Ärzten hin- und hergeschubst und hab nach über 200 Terminen keine ordentlichen Diagnosen/Befunde.
Nun habe ich Angst, dass beim erneuten EU-Rentenantrag wieder eine beauftrage (immer interne - im selben Gebäude sitzende) Gutachter*in irgend einen Schnulli ausstellt.
Das befürchtete Szenario: Vielleicht(!) irgendwann renne ich doch zum Anwalt... der veranlasst auch Gutachter und am Ende schaut ein Richter sich alles an und sagt:
Also, Herr/Frau Sowiso, es gibt etliche Gutachter die sagen Sie können 6h arbeiten, und ein Gutachten Ihres Anwalts, das besagt, sie können nicht mehr arbeiten."
Wie wird der Richter da wohl entscheiden????

Daher meine Fragen:

1. Darf mich das JC in diesem Fall zwingen einen EU-Rentenantrag zu stellen?
2. Falls ja, was kann bei Weigerung passieren? Sanktion oder anderer finanz. Lötzinn? Ich will ja liebend gern einen EU-Antrag stellen, aber aus dem 1. Antrag habe ich gelernt und daher will ich das 2. mal "zur rechten Zeit" machen, nicht jedoch jetzt.
3. Ich kenne mich damit garnicht aus, aber sollte ich nach 3 Jahren AU nicht erstmal sowas wie Sozialgeld erhalten, war da nicht was mit SGB 12? Damit wäre ich doch beim JC raus und sie sowie ich haben dann keine Probleme mehr...
4. Oder irre ich mich und ein Gutachten gilt immer nur für den aktuellen EU-Renten-Antrag? Und auf ältere darf keiner mehr gucken/wert geben?

jordon

Um in das SGB 12 zu kommen, muss feststehen, dass du voll Erwerbsgemindert bist und das geht nur über einen Rentenantrag.
Das Jobcenter kann zumindest bei der Altersrente den Antrag selber stellen, wenn man es selber nicht macht.
Ich weiß nicht, ob § 12a SGB 2 auch bei einer EM Rente angewandt werden kann.

OLD-MAN

Werde dir erst einmal klar, über was wir hier reden werden ....

EMR = Erwerbsminderungsrente oder
EUR = Erwerbsunfähigkeitrente

....und was erhoffst du dir von diesem Wechsel?

Kopfbahnhof

1. ja kann es

2. das JC stellt den Antrag für dich bzw. es gibt eine Sanktion

3. nach so langer Zeit wundert es mich schon, dass du vom JC nicht zum soz. Amt geschickt wurdest
  evtl. liegt das aber am Gutachten der RV wegen der mind. 6 Stunden Arbeitsfähigkeit

4. wenn sich die Lage geändert hat sollte ein neues Gutachten gemacht werden
  gegen das könnte man dann auch vor gehen wenn es wirklich so daneben ist wie du schreibst

So lange du AU bist. kann es auch keine Maßnahme vom JC geben, AU ist AU.

InduMec

Huhu.

Danke für eure Antworten.
Einige Fragen hab ich aber noch :(

@ jordon

Ich glaube da verwechselst du was. Wenn ich einen EU-Rentenantrag stelle, geht es um Rente von der Rentenstelle und nicht um Sozialgeld vom Sozialamt. Wenn ich mich irre bitte schreibt mir...

@ OLD-MAN

Ich glaube mit einem EU-Rentenantrag hast du dich noch nie befasst, oder? Denn es ist doch der selbe Antrag :)  Ob Erwerbsminderung oder -unfähigkeit, das weiß doch ich als Antragsteller nicht vorher... Habe doch keine Glaskugel. Entscheiden tut das die Rentenstelle...

Du fragst, was ich mir von diesem Wechsel erhoffe? Warum ich? Wie kommst du auf mich? Ich glaube du hast den 1. Beitrag nicht ganz gelesen. Die Überschrift sagt doch schon alles.
Aber um deine Frage irgendwie zu beantworten: Ich erhoffe mir garnichts. Ich stellte ja schon einmal aus freien Stücken einen solchen Antrag. Der wurde abgelehnt wie schon beschrieben. ich sagte dort auch, was die sich denken, denn bereichern kann ich mich nicht, da meine Rente unterhalb Hartz IV wäre und ich dieses dazu beantragen müsste. Das sagte ich dort und fügte an "Daher werde ich nun nie wieder diesen Antrag stellen, denn mir ist egal woher die vierhundertnochwas+Miete kommen, ich wollte es im Guten versuchen, dass das Geld von der richtigen Stelle kommt."
Doch nun vergingen Jahre um Jahre und das JC zwingt mich nun zu einem Renten-Antrag.
Die Hauptfrage ist daher:

Kann mich das Jobcenter dazu zwingen???

Das wäre ja in meinen Augen das gleiche, als wenn ich mich zwingt einen Kaufvertrag für ein Auto zu unterschreiben.
Nennt man das nicht Bevormundung?
Ist so eine Bevormundung erlaubt?

@ Kopfbahnhof

Danke für deine Antworten. Ich habe da noch einige Fragen^^

zu 1) Gibt es dafür einen § irgendwo der das belegt? Und kann es das auch während ich AU bin?
zu 2) Wie meinst du das? Ich soll doch den Antrag stellen. Du meinst, ich kann das also umdrehen und die machen das für mich? Das wäre toll. Wie stell ich das an?
Vor wenigen Tagen habe ich gelesen, dass ein Großteil der Sanktionen für mind. ein Jahr abgeschafft wurden. Trifft das hier dann auch zu?
zu 3) Das wird es sein. Stimmt. Danke für den Hinweis. :)
zu 4) Die Lage hat sich 3 Jahre NICHT verändert. Sollte ich das der Dame vielleicht nochmal stecken?

Danke auch für den Hinweis mit der Maßnahme.
Ist das generell so, ja? Also dass es/man während AU keine Maßnahme gibt/annehmen muss? Gibt es da einen § dafür?(Falls er dir spontan einfällt.)



Liebe Grüße und DICKES Danke an alle!  :sehrgut:


Yavanna

Du musst den Antrag stellen, da es sich um  eine vorrangige Leistung handelt. Dazu kann das Jobcenter dich per Verwaltungsakt auffordern. Kommst du dem nicht nach, stellt das JC den Antrag für dich.
Wirkst du bei der DRV nicht mit, kann eine Anrechnung trotzdem erfolgen, bzw. du wirst ans Sozialamt verwiesen.

Kopfbahnhof

1. ja kann es auch während du AU bist

2. Antwort 5

4. wird ihr wohl leider völlig egal sein
  du kannst evtl. aber vor Antragsstellung mal bei der RV Nachfragen ob ein Antrag hier überhaupt Sinn
  macht 3 Jahre ist ja nun noch nicht so lange her

Zitat von: InduMec am 14. Juni 2022, 12:16:21Ist das generell so, ja?

Ja klar so lange du AU bist auf jeden Fall, oder kennst du einen AG der seine Leute trotz AU Arbeiten lässt?
Wenn doch würde er sich Strafbar machen, hier dann das JC.


Ich kenne das auch selbst Antrag auf EM Rente gestellt, wurde 2x Abgelehnt inkl 1x Widerspruch
Vom JC kam deswegen dann aber nichts mehr, keine Aufforderung.
(bin aber auch nicht AU) 

PetraL

Zitat von: Yavanna am 14. Juni 2022, 15:16:51Dazu kann das Jobcenter dich per Verwaltungsakt auffordern. Kommst du dem nicht nach, stellt das JC den Antrag für dich.
Das stimmt nicht so ganz: Bei mir hat das JC den Antrag auf Sozialhilfe schon direkt beim Sozialamt formlos gestellt, bevor der entsprechende Brief überhaupt bei mir ankam, also wohl schon parallel mit dem Brief an mich.

Die erneute Beantragung der EMR konnte ich ablehnen, da ich vorher (auch so ca. 3 Jahre) schon einen gestellt hatte, der abgelehnt wurde, allerdings weil ich die versicherungstechnischen Voraussetzungen nicht erfüllte und sich daran nichts geändert hatte in der Zwischenzeit. Die Untersuchung bei der RV hatte ich "erfolgreich" absolviert. Daher denke ich schon, dass du einen neuen Antrag bei der RV stellen solltest - könnte ja diesmal Erfolg haben.
LG

Yavanna

Stimmt schon
Hält sich nur nicht jedes Jobcenter an den korrekten Ablauf

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 14. Juni 2022, 15:50:18Das stimmt nicht so ganz:
Es geht hier um EM Rente da kann ein JC nicht einfach ungefragt, einen Antrag stellen.

PetraL

@Kopfbahnhof:
Also, das mit dem "kann nicht" sehe ich leider inzwischen nicht mehr so - zumindest mein JC "kann" grundsätzlich ALLES was es will und tut das auch. Egal, ob "erlaubt" oder nicht ...  :sad:

InduMec

Danke für die Antworten :)

Eines verstehe ich nicht: Yavanna schreibt:
"Du musst den Antrag stellen, da es sich um  eine vorrangige Leistung handelt. Dazu kann das Jobcenter dich per Verwaltungsakt auffordern. Kommst du dem nicht nach, stellt das JC den Antrag für dich.
Wirkst du bei der DRV nicht mit, kann eine Anrechnung trotzdem erfolgen, bzw. du wirst ans Sozialamt verwiesen."

Das klingt ja alles super. Also mache ich nichts, auch wenn der Verwaltungsakt kommt mache ich nichts, Sanktionen gibt es laut Medien ja nicht mehr, und dann stellt das JC für mich den Antrag, ich brauch also keinen Finger krümmen und wirke ich bei der DRV nicht mit (tu ich auch nicht) werde ich zur Belohnung zum Sozialamt verwiesen, erhalte dort das gleiche Geld und habe nie mehr Stress mit dem JC. 
Das klingt nach dem Paradies. Also mache ich NICHTS, richtig?

Nun schreibt aber PetraL:
"Das stimmt nicht so ganz: Bei mir hat das JC den Antrag auf Sozialhilfe schon direkt beim Sozialamt formlos gestellt, bevor der entsprechende Brief überhaupt bei mir ankam, also wohl schon parallel mit dem Brief an mich."

Es ging doch aber um den EM-Rente-Antrag und nicht Sozial-Hilfe-Antrag. Oder bezieht sich deine Ausage auf den letzten Teil vonm Yavanna? ("bzw. du wirst ans Sozialamt verwiesen")





Feddi

Zitat von: InduMec am 14. Juni 2022, 12:16:21Kann mich das Jobcenter dazu zwingen???

Das wäre ja in meinen Augen das gleiche, als wenn ich mich zwingt einen Kaufvertrag für ein Auto zu unterschreiben.
Nennt man das nicht Bevormundung?
Ist so eine Bevormundung erlaubt?

Schon mal vom bedingungslosen Grundeinkommen gehört? Wenn nicht - gibt es in Deutschland nicht. Wer Hartz4 beantragt, muss Bedingungen erfüllen. Da gehört halt auch die "Bevormundung" dazu.

Du brauchst dir keine Sorgen machen, denn du wirst eh keine EMR bekommen und zwar aus 2 Gründen nicht:

1) Du hast selbst nach deinen "200" Arztterminen keine Diagnose, also wird die DRV den Rentenantrag wie beim letzten mal, einfach ablehnen. Denn es ist eine Grundbedingung, dass man wenigstens einen Beweis erbringen kann, dass man tatsächlich nicht arbeitsfähig ist.

Sonst könnte ja jeder, der keinen Bock auf Arbeit hat, einfach mal EMR beantragen.

2) Um die EMR zu erhalten, musst du in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Da du ja aber schon mindestens 3 Jahre Hartz4 bist, hat sich das somit erledigt.

Sollte also ein Wunder geschehen und die DRV stellt fest, dass du nur noch arbeitsfähig für 3-6 Stunden bist, dann bekommst du Sozialhilfe und darfst mit Hartz4 aufstocken und solltest du weniger wie 3 Stunden arbeitsfähig sein, dann erhältst du dein gewünschtes Sozialgeld, in dem du nämlich 100% Sozialhilfe bekommst

PetraL

Zitat von: Feddi am 16. Juni 2022, 13:22:50bekommst du Sozialhilfe und darfst mit Hartz4 aufstocken
Sollte die Sozialhilfe nicht genauso hoch sein wie ALGII da gleiche Regelbedarfe? Wieso dann "aufstocken"? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Feddi

So hat man mir das erklärt, als ich vor ein paar Jahren selbst mal EMR beantragen wollte, was ich dann aber doch nicht gemacht habe.