Kind wurde in der Schule (mal wieder) v. 2 Jungs verprügelt was schreibt man da?

Begonnen von Sanson6, 19. Juni 2022, 12:23:26

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Ratlos

Zitat von: Bundspecht am 20. Juni 2022, 09:36:20Das alles zusammen habe ich dann ans zuständige Kultusministerium geschickt. Und siehe da, knapp eine Woche später kam Bewegung ins Spiel !
Völlig richtiger und erfolgreicher Weg! Habe ich auch in Antwort 6 vorgeschlagen, wenn´s eben anders nicht geht.

Ottokar

Zitat von: geraldxx am 19. Juni 2022, 20:45:01Ist schon lustig im neuen Schland. Das Opfer muss also die Schule wechseln? Wo kommen wir denn da hin. Eigentlich gehören die, welche rumprügeln, von der Schule verwiesen und solche Probleme wären im Keim erstickt.
Leider sieht die Realität an deutschen Schulen anders aus.

@Bundspecht
Mein Sohn wurde mit Steinen beworfen, gegen den Kopf getreten, bis zur Bewustlosigkeit gewürgt, mit einem Messer bedroht und der Daumen gebrochen. Als er im Unterricht vor Schmerzen wegen dem gebrochenen Daumen umkippte meinte die Klassenlehrerin nur, er solle sich nicht so haben. Geschehen innerhalb weniger Wochen vor 12 Jahren in der Grundschule einer Kleinstadt.
Damit konfrontiert waren Lehrer und Aufsichtspersonen der Überzeugung, mein Sohn wäre selbst schuld.
Das Schulamt hat es nicht interessiert.
Das Ermittlungsverfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft vorsätzlich verschleppt und nach 3 Jahren Nichtstun mit der Begründung eingestellt, dass sich Zeugen und Beschuldigte wegen der vergangenen Zeit nicht mehr erinneren würden.
Folgende Verbindungen sind bekannt und belegt:
Schulleiter (wurde binnen der o.g. 3 Jahre Referatsleiter im Kultusministerium) > Kultusministerium > Innenministerium > Staatsanwaltschaft.
Sowas nennt man Seilschaften.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sanson6

Dass sind ja Aussichten... :schock:
Sollte ich mir Gedanken darüber machen einen Rechtsberater hinzuzuziehen? 

Ratlos

Zitat von: Ottokar am 20. Juni 2022, 16:43:17Das Ermittlungsverfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft vorsätzlich verschleppt und nach 3 Jahren Nichtstun mit der Begründung eingestellt, dass sich Zeugen und Beschuldigte wegen der vergangenen Zeit nicht mehr erinneren würden
Verstehe ich nicht ganz. Zwar ist der 1. Schritt die Beschwerde, (zwingend erforderliche Vorschaltbeschwerde).
Hilft der GeneralStA nicht ab
besteht auch die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahren mit dem die Entscheidung des StA gerichtlich geprüft wird.
Eine  Verschleppung durch die StA kann problemlos mit einem Ermittlungserzwingungsverfahren gerichtlich überprüft werden.(§ 172 StPO)

Bleibt alles ergebnislos kann eine Klage zum OLG erfolgen, das dann endgültig entscheidet.
Vielleicht ward ihr alle zu gutgläubig und nachsichtig. Auch gegen die StA kann man durchgreifen

Ottokar

Wir hatten bei der örtlichen Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet und Strafantrag gestellt. Die Polizei hat daraufhin Ermittlungen eingeleitet, die dazu führten, dass die involvierten Lehrer (insgesamt 5 oder 6) Gegenanzeige wegen Verleumdung erstattet haben.
Die Staatsanwaltschaft hat daran anschließend gar nichts getan und das Verfahren nach 3 Jahren eingestellt mit der Begründung, dass der Sachverhalt wegen der vergangenen Zeit nicht mehr ermittelt werden konnte. Auch alle Verfahren wegen Verleumdung wurden daraufhin eingestellt.
Da die Staatsanwaltschaft hier offensichtlich nicht aus eigenem Antrieb handelte, sondern auf Weisung von oben (sprich auf Weisung des Innenministeriums, welches wiederum auf Veranlassung des Kultusministeriums tätig wurde), haben wir auf weitere Schritte verzichtet, da wir keine Erfolgsaussichten sahen.
Bei dieser Entscheidung spielte auch eine Rolle, dass ich während meiner damaligen Tätigkeit als Schöffe Kenntnis darüber erlangte, dass das Innenministerium sogar Richter bedrohte, welche damals gegen Minister und Ministerien ermittelten.
Unter solchen Umständen kann man nicht gewinnen.
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Sanson6

Das ist auch meine Befürchtung, dass ich wohl möglich noch ne Gegenanzeige bekomme. :heul:
Ab dann ist ein Anwalt fällig, oder darf ich mich an euch wenden?

Was den Schulwechsel betrifft, bitte wie geht das vonstatten?
Schnell und unbürokratisch!!
Neue Schule aussuchen und gleich anmelden? Muss ich den Wechsel denen erklären?
Erst alte Schule abmelden? Ich geh da nimmer persönlich hin, zu diesem Verein- kann ich das schriftlich machen und kann ich eine humane Regelung erwarten? Falls nicht wohin wende ich mich dann
In 8 Wochen fängt das neue Schuljahr an, bekomme ich das bis dahin gebacken??   :weisnich:

Spritzenhalter

Zitat von: Sanson6 am 22. Juni 2022, 18:44:34Das ist auch meine Befürchtung, dass ich wohl möglich noch ne Gegenanzeige bekomme. :heul:
Ab dann ist ein Anwalt fällig, oder darf ich mich an euch wenden?

Was den Schulwechsel betrifft, bitte wie geht das vonstatten?
Schnell und unbürokratisch!!
Neue Schule aussuchen und gleich anmelden? Muss ich den Wechsel denen erklären?
Erst alte Schule abmelden? Ich geh da nimmer persönlich hin, zu diesem Verein- kann ich das schriftlich machen und kann ich eine humane Regelung erwarten? Falls nicht wohin wende ich mich dann
In 8 Wochen fängt das neue Schuljahr an, bekomme ich das bis dahin gebacken??  :weisnich:

Beim zuständigen Schulamt die Versetzung beantragen und gleichzeitig um freie Kapazitäten bei bevorzugen Schulen anfragen. Normalerweise geht sowas recht zügig. Viel Erfolg.

Ottokar

Zitat von: Sanson6 am 22. Juni 2022, 18:44:34Neue Schule aussuchen und gleich anmelden? Muss ich den Wechsel denen erklären?
Ja, nein.

Zitat von: Spritzenhalter am 22. Juni 2022, 19:16:03Beim zuständigen Schulamt die Versetzung beantragen
Es gibt freie Schulwahl, etwas Derartiges ist nicht erforderlich.
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Birgit63

Bei Grundschulen gibt es keine freie Schulwahl. Es gibt sogenannte Einzugsgebiete. Die Kinder müssen die Grundschule besuchen, die zu ihrem Wohngebiet gehört. Es sei denn, man schickt sein Kind auf eine konfessionelle Grundschule oder Waldorfschule o. ä. Aber man kann natürlich beim zuständigen Schulamt einen Antrag stellen, dass das Kind auf eine andere Grundschule kommt.

Ratlos

Zitat von: Sanson6 am 22. Juni 2022, 18:44:34Das ist auch meine Befürchtung, dass ich wohl möglich noch ne Gegenanzeige bekomme. :heul:
Vor einer Gegenanzeige musst du dich nicht fürchten.
Sie könnten sich allenfalls auf "Verleumdung" bzw. "Unterlassen (d)-einer Behauptung, "übler Nachrede etc. berufen und wären damit in der Beweispflicht.
Wird schwierig für die Anzeigenden ein verletztes Kind als "selber schuld" hinzustellen - praktisch das Opfer zum Täter zu machen

Für eine Unterlassungsverfügung durch Gegenanzeige ist eine Wiederholungsgefahr nötig.
Die Begründetheit der Anzeige hängt dann von den Ermittlungen im vorliegenden Fall ab.

Eine leichtfertige oder gar vorsätzliche falsche Anschuldigung kann fatale Folgen haben.
Lese mal dazu §§ 164 und 186 StGB
Falls du echt einen RA einschaltest, die Kosten für ihn richten sich nach § 469 StPO.

Wie schwer war dein Kind denn verletzt? Arztdiagnose?

Sanson6

Zitat von: Birgit63 am 23. Juni 2022, 06:17:52ei Grundschulen gibt es keine freie Schulwahl
Leider ists so  :schock:

Hätten jemand Zeit und Lust mir etwas beim aufsetzen eines Schriftstücks fürs Schulamt zu helfen? Oder nen Tipp, wo ich eine Vorlage finden könnte? Muss es ein Brief sein, oder geht auch ne eMail?
Da ich mit der jetztigen Schule auf Kriegsfuß stehe und nicht mehr von den Damen dort angeschaut und begrüsst werde, reicht es dann aus (wenn ich eine neue GS habe) mein Kind dort per email abzumelden? Ich will da persönlich nimmer hin- habe auch die Kraft und Nerven nimmer dazu- das Ganze hat mir schwer zugesetzt  :sad:

Hämantome an Armen, Beinen und Rücken
Ein Veilchen am Auge
Schäden psychsicher Art ganz abzusehen... pinkelt seitdem wieder in die Hose und war sauber :heul:


Ratlos

Zitat von: Sanson6 am 23. Juni 2022, 15:16:03Hämantome an Armen, Beinen und Rücken
Ein Veilchen am Auge
Schäden psychsicher Art ganz abzusehen... pinkelt seitdem wieder in die Hose und war sauber
Die Verletzungen dürften ja ärztlich bestätigt sein.
Bevor du dich lange aufregst lass dir vom HA noch bestätigen, dass das Kind wieder Bettnässer vor Angst geworden ist und sende einen 2-Zeiler an das Kultusministerium mit dem Antrag (wörtlich) auf behördliches Tätigwerden, nachdem die Schulleitung keine Reaktion auf diese Vorfälle zeigt. Vielleicht bestätigt dein HA sogar "traumatische Angstzustände" die zu (irrebarablen) psychischen Störungen führen können.
Du wirst sehen, dann geht alles sehr schnell!


Ottokar

Zitat von: Birgit63 am 23. Juni 2022, 06:17:52Bei Grundschulen gibt es keine freie Schulwahl.
Auch ich habe meinen Sohn damals umgeschult, weder musste noch habe ich damals beim Schulamt einen Antrag dazu gestellt.
Das mit den Einzugsgebieten ist korrekt, aber kein Zwang. Wenn eine Grundschule freie Kapazitäten hat, muss sie den Schüler auch aufnehmen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Sanson6

Da mein Kind eh sich alles gefallen lässt, welche Schule käme da infrage?
An einer Regelschule (wir wohnen in der Großstadt) werden wir immer wieder auf diese Problematik stossen?
Ach, ich habe mir schon überlegt- da ich auch mit hiesigem JC nur Kummer habe, weit weg zu ziehen...
Spätentens ab dann beginnt einer weiter Konflikt, wegen Umzugsgenehmigung JC  OLE, was Aussichten.::((((