Jobcenter möchte Lebenslauf eingereicht haben

Begonnen von rioreisender, 08. Juli 2022, 13:25:39

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Phil_N

#60
Zitat von: malsumis am 10. Juli 2023, 19:47:42Dann kannst du ja jetzt mal gerne deinem Protegé Phil aushelfen und mit deinen angeblichen Grundlagenkenntnissen im Sozialrecht wenigstens ein Beispiel aus der Rechtsprechung benennen, laut der man für das Nichtvorlegen von Lebenslauf und Bewerbungsschreiben dem Vermittler gegenüber eine Sanktion mit Verweis auf § 31 Abs. 1 S. 2 bekommen kann.

Ich wiederhole mich: Du drehst Leuten das Wort im Mund rum und interpretierst Sachen da rein, die so einfach unhaltbar sind. Das ist das BILD-Zeitungsniveau. Daher nochmal zur Erklärung, was ich konkret schrieb:

"Ich bin kein Jurist, sehe es aus meiner Erfahrung als Ex-Arbeitsvermittler aber wie folgt: Ich glaube, eine Sanktion ist eher unwahrscheinlich. Allerdings könnte ein AV versuchen, eine Sanktion mit Verweis auf § 31 SGB II, Abs. 1, S. 2 durchzusetzen. Darin heißt es dass ,,Kunden" ihre Pflichten verletzt, wenn sie sich weigern, ,,eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern."

Ich schrieb also, es könnte versucht werden, den Unwillen, Bewerbungen vorzuzeigen, als Verhinderung der Anbahnung auszulegen. Warum schrieb ich das? Aus Erfahrung! Weil ich von einer Kollegin weiß, die "wegen sowas sanktioniert hat", als deren "Kunde" sich mehrmals weigerte, Bewerbungen vorzuzeigen. Ich schrieb ferner: "Wenn du dagegen in Widerspruch gehst, würde dann wohl ein Gericht entscheiden, wenn die Widerspruchsstelle deinen Widerspruch verwirft".

Was du nicht zu begreifen scheinst @malsumis, ist, dass ich nicht darlege, was juristisch haltbar ist, denn dazu kann ich mir als Nicht-Jurist kein Urteil erlauben. Ich schildere, was ich erlebt habe und wie Arbeitsvermittler bisweilen begründen, wenn Sie eine Sanktion rechtfertigen. Ich schreibe nicht, dass das vor einem Gericht Bestand hätte. Dass Jobcenter dort in den letzten 18 Jahren einige "Abreibungen" kassiert haben, ist ja keine neue Erkenntnis.

Ich halte Aufklärung über mögliche Folgen für wichtig, denn der "Kunde", der sanktioniert wird, hat damit immer einen Nachteil und erstmal Stress, weniger Geld, Ärger etc., auch wenn die Sanktion später vielleicht von einem Gericht gekippt wird. Erstmal hat man den Schaden. Ergo machen ich darauf aufmerksam, wie manche Leute argumentieren könnten.

Weil ich aber nicht unnötig Angst machen will, schildere ich ebenso, dass es unwahrscheinlich sei, dass eine Sanktion erfolgt. Was wahrscheinlicher ist, habe ich geschrieben. Denn auch das - die Zuweisung zu einer Maßnahme mangels Nachweis passender Bewerbungsunterlagen - habe ich oft genug erlebt, und zwar viel häufiger als Sanktionsversuche deswegen.

Davon abgesehen kenne ich BigMama nicht. Ich weiß nicht mal, ob die Person hinter ihrem Pseudonym männlich oder weiblich ist. Soviel zum "Progegé". Ich frage mich wirklich, was du @malsumis mit deine Postings hier bezweckst, außer Unsicherheit zu stiften und Leute anzumaulen. Kannst du deine Zeit nicht besser nutzen?
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

Yasha

#61
Zitat von: Phil_N am 11. Juli 2023, 10:08:35Ich frage mich wirklich, was du mit deine Postings hier bezweckst, außer Unsicherheit zu stiften und Leute anzumaulen. Kannst du deine Zeit nicht besser nutzen?

Besser hâtte ich es nicht formulieren können,was Dich betrifft. Ganz grundsâtzlich verfângt Deine sonstige Art der Diskussion und Argumentation hier nicht,so mein Eindruck :

https://www.quarks.de/gesellschaft/scheinargumente-hier-solltest-du-in-diskussionen-aufpassen/

Deine Behauptung zu einer 16e Pflicht ist zudem falsch.

"Der Arbeitsvertrag wird zwischen den beiden Ver-
tragsparteien Arbeitgeber und ELB freiwillig geschlossen (Vertragsfreiheit).

Quelle: § 16e SGB II ,,Eingliederung von Langzeitar-
beitslosen"
Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäf-
tigung am allgemeinen Arbeitsmarkt
Veröffentlichung am 14.10. 2020
Gültig ab: 14.10. 2020


Phil_N

#62
Zitat von: Yasha am 11. Juli 2023, 13:43:31Deine Behauptung zu einer 16e Pflicht ist zudem falsch.


Da ich nichts von einer 16e Pflicht geschrieben habe, frage ich mich: Wer ist die Person, auf die du dich da beziehst? Wer ist diejenige Person, die du meine "deine" ansprichst? Wie so oft werde ich nicht schlau aus deinem Posting. Warum kommst du jetzt mit geförderter Beschäftigung, um die es hier im Thread doch offenkundig nicht geht?

Merkst du eigentlich nicht mal, wie wirr deine Postings oft sind? Es geht hier um das Vorlegen einer Bewerbungsmappe und nicht um geförderte Beschäftigung. Was ist so schwer daran, mittels klarer Zitate deutlich zu machen, was und wen du meinst?

Ich habe leider den Eindruck, du scannst Postings nur auf irgendwelche Sginalworte (wie eben "16e") und haust dann irgendwelche Phrasen raus, die du gespeichert hast - egal ob passend oder nicht. Würdest du aufmerksam lesen, würdest du nämlich sehen, dass ich keine Behauptung getätigt, sondern einen Parapraphen zitiert habe. Nämlich den hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html

Und ja, darin taucht das Wort 16e auf, aber es hat mit dem Thema dieses Threads nichts zu tun. Es geht um einen anderen Kontext. Daher nochmal meine Bitte. Wenn du hier schon schreibst, denn werd doch endlich mal präzise. Das gilt auch in Bezug auf dein Posting eines Links zum Umgang mit deinen Scheinargumenten.

Wenn du jemandem ein Scheinargument unterstellst, musst du dieses Argument benennen (hier ist Präzision im Hinblick auf Wortwahl und Kontext wichtig) und dann dekonstuieren, also Lesern deutlich machen, was daran ein Scheinargument ist. Ich bitte darum und bin schon gespannt auf das Ergebnis.

Zitat von: Yasha am 10. Juli 2023, 20:59:09Mit Verlaub-halte ich für entbehrlich. Du brauchst nur ein erfolgversprechendes Layout,welches Du auf Dich anpassen kannst. am besten gleich online. Das folgende sind Layouts für Arbeitsvermittler :grins: Dùrfte also als Vorlage gegen jeden  Zweifel erhaben sein.
https://lebenslaufdesigns.de/Vorlagen/lebenslauf-arbeitsvermittler

Hier haben wir wieder so ein Beispiel dessen, was ich meine, wenn dich dir vorwerfe, Dinge nur halb zu verstehen und wirr zu sein in deinen Darlegungen. Und anders als du will ich meine Darlegungen gerne begründen.

Dass ich dir vorwerfe, Dinge nur halb zu verstehen, liegt in diesem Fall daran, dass du meinst, das erfolgversprechende Layout eines Lebenslaufs oder einer Bewerbungsmappe ersetze ein fundiertes Einzelcoaching. Das ist aber falsch. Das Coaching soll dir einen Reflexionsraum eröffnen, in dem eine andere Person dir Rückmeldungen geben und so auf deine blinden Flecken aufmerksam machen kann. Das ist eine ganz andere Intention als ein schönes Layout zu finden.

Und dass ich deine Darlegungen für wirr halte, liegt im vorliegenden Fall daran, dass du Hansejunge Layouts für Arbeitsvermittler als "gegen jeden  Zweifel erhaben" präsentierst, wobei die Tatsache, dass die als "für Arbeitsvermittler" betitelt sind, für @Hansejunge keinerlei Bedeutung insofern hat, als er sich gar nicht als Arbeitsvermittler bewirbt.

Selbst wenn das nur als wirt gemeint ist (was der Smileys verdeutlichen könnte), insinuierst du damit, die Arbeitsvermittler im JC wären dann allein schon des Layouts wegen von den Bewerbungsunterlagen von @Hansejunge begeistert. Aber warum?

Das erachte ich als "wirr" - oder anders gesagt: als unlogisch. Das jedenfalls ist meine begründete Wahrnehmung
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

Yasha

#63
Kunden verletzen auch keine Anbahnung von 16e,weil 16e keine Pflicht beinhaltet. Hast Du jetzt verstanden?oder verstehst Du Deine eigenen Posts nicht:
#60:
"heißt es dass ,,Kunden" ihre Pflichten verletzt, wenn sie sich weigern, ,,eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern"

Es geht um eine falsche rechtliche Einordnung von 16e Deinerseits.
Ohne prãzisen Beweis dessen!!!

Und -als Antwort darauf- eine von mir genannte  prâzise Weisung der Bundesagentur für Arbeit. Als Grundlage des Gegenbeweises dessen.

Nicht mehr und nicht weniger.

Was das meinen Tipp zum Lebenlauf betrifft,da es geht um die Sicherheit/Seriositât eines Layouts.. Um nichts weiter. Und meine  Tipps sind seriös,weil erfolgreich ,aus eigener Erfahrung. Layout inkl. Bewerbung muss Arbeitgeber überzeugen. Immer wieder neu Chancen beeinhalten. Und nicht einmalig nur irgendeinen Coach überzeugen.

So kann  die Gefahr eines Bewerbungstrainings generell  minimiert werden.

Deine absurden Argumente und Posts tangieren mich nicht. Nach meiner Meinung unterschãtzt Du das Wissen und die Intelligenz von Bürgergeldempfângern gewaltig.

Phil_N

Nein, ich verstehe es immer noch nicht, denn es geht hier doch gar nicht um 16e. Wie oft denn noch? Davon abgesehen ist meine Zitation auch nicht falsch, sondern weiter aktuell, was du dem zitierten Gesetzestext wie auch der aktuellen BA-Weisung (S. 2, Pflichtverletzungen nach § 31 Absatz 1) entnehmen kannst.

Du verfolgst da ein Hirngespinst. Aber ich merke, es führt zu nix, mit dir zu diskutieren zu versuchen und ich gebe es jetzt auf. Ich habe es ausführlich versucht, dir darzulegen, auf was ich hinauswill. Aber es bringt einfach nichts.

Mein Rat: Setzte deine Postings fort und ich setze meine fort. Dann können sich die User ja selbst entscheiden, wessen Darlegungen sie vertrauen.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

anne

Irgendwie ist es unterhaltend aber wollt ihr das nicht lieber per privater Mitteilung oder in der Plauderecke klären.

Yasha

Unterhaltend? private Mitteilung? Nö  :nea: Mir fehlt da bei letzterem wohl die erforderliche Passion zum Entwicklungshelfer,so meine Einschâtzung.

Ich habe zudem nur eine Passage aus der Weisung zu 16e zitiert. Die Unterzeichnung eines gefõrferten  Arbeitsvertrages zu 16e ist und bleibt generell freiwillig.

Das ist keine Frage des Glaubens und auch kein ,Hirngespinst,


BigMama

Zitat von: Yasha am 11. Juli 2023, 16:28:49Ich habe zudem nur eine Passage aus der Weisung zu 16e zitiert. Die Unterzeichnung eines gefõrferten  Arbeitsvertrages zu 16e ist und bleibt generell freiwillig.
Und wo ist hier der Zusammenhang zu den Beiträgen von Phil_N? Es ging doch bisher nie darum, dass die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages im Zusammenhang mit § 16 e erzwungen werden kann? Oder habe ich hier irgendetwas überlesen? Dann zitier doch bitte die Äußerungen und verschaffe somit allen Mitlesenden Klarheit.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Kopfbahnhof

Zitat von: Phil_N am 11. Juli 2023, 10:08:35fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern."
Was mit der Abgabe von einem Lebenslauf und irgendwelchen Anschreiben, aber so gar nichts zu tun hat.

Damit wird gar nichts Verhindert, auch wenn so manch übereifriger SB solche Falschbehauptungen macht.

Zitat von: Phil_N am 11. Juli 2023, 10:08:35wenn die Widerspruchsstelle deinen Widerspruch verwirft".
Eher geht das JC in die Knie und lässt es auf sich Beruhen.
Deswegen eine Sanktion zu fressen, klappt nur bei Leuten die sich nicht richtig wehren können.

Yasha

Zitat von: BigMama am 11. Juli 2023, 17:15:36Oder habe ich hier irgendetwas überlesen?

Ja- überlesen,gleich doppelt:

Zuerst im Original in # 60 und
Als Auszug meinerseits in #63.

Die Intention von 16e im Original? Ist nicht mein Post.

BigMama

In Beitrag 60 wurden Teile des Paragrafen 31 zitiert, mehr nicht.  :weisnich:
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Hansejunge

Leute, ich habe das schon kapiert:

Juristisch soll es lt. einiger Forenten keine Grundlage geben, dem JC meine Bewerbungsunterlagen zu zeigen.

Allerdings laufe ich so Gefahr, mir ein Bewerbungstraining einzuhandeln, sollte ich dem JC die Unterlagen verwehren.

Ich kann mich also darauf berufen, dass es dazu keine jur. Grundlage gibt, riskiere aber dann eine Maßnahmenzuweisung, mit der ich mich dann auch juristisch rumschlagen kann.

Oder ich zeige dem JC sehr gute Materialien. Entweder sie sind zufrieden und lassen mich dann in Ruhe oder sie sagen dennoch "Bewerbungstraining (Maßnahme)", wo ich dann aber argumentativ dagegen vorgehen kann.

Und das Training / die Leistungsminderung aufgrund meiner Weigerung dessen lässt sich bestimmt juristisch eher durchdrücken, wenn das JC sagt "Wir haben nichts gesehen, er hat nichts gezeigt, deshalb." als "Das sah schon sehr gut aus, sehr vielseitig, alles ok, aber dennoch Training."

Habe ich es richtig verstanden?


Sensoriker

Und wieder einer der nur den Teil zitiert/kopiert der ihm am besten passt. Gibt hier inzwischen einige die das gerne machen.

Zitat von: Yasha am 11. Juli 2023, 15:25:14Kunden verletzen auch keine Anbahnung von 16e,weil 16e keine Pflicht beinhaltet. Hast Du jetzt verstanden?oder verstehst Du Deine eigenen Posts nicht:
#60:
"heißt es dass ,,Kunden" ihre Pflichten verletzt, wenn sie sich weigern, ,,eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern"

Sieht komplett wieder ganz anders aus.

Zitat von: Phil_N am 11. Juli 2023, 10:08:35Allerdings könnte ein AV versuchen, eine Sanktion mit Verweis auf § 31 SGB II, Abs. 1, S. 2 durchzusetzen. Darin       heißt es dass ,,Kunden" ihre Pflichten verletzt, wenn sie sich weigern, ,,eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern."

@Hansejunge
Deine Frage wurde hier schon x-mal beantwortet.
Es gibt keine Rechtliche Grundlage wonach du einen Lebenslauf vorzeigen muss.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Hansejunge

Zitat von: Sensoriker am 11. Juli 2023, 19:48:54@Hansejunge
Deine Frage wurde hier schon x-mal beantwortet.
Es gibt keine Rechtliche Grundlage wonach du einen Lebenslauf vorzeigen muss.

Ist ja schon gut.

Bin weg aus dem Thread.

Genießt Eure Privatparty.

Phil_N

Zitat von: Hansejunge am 11. Juli 2023, 19:31:54Habe ich es richtig verstanden?


Ja. Hast du! Schreib mir mal per PN wie es ausging. Alles Gute.

Ich bin hier jetzt auch raus, denn es wurde alles gesagt.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)