Jobcenter möchte Lebenslauf eingereicht haben

Begonnen von rioreisender, 08. Juli 2022, 13:25:39

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rioreisender

Das Jobcenter schreibt mir:

"Bevor ich Ihnen eine neue Einladung zukommen lasse, bitte ich Sie um die Einreichung folgender Unterlagen:"

- Lebenslauf
- Übersicht der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben
[Anm.: für einen von JC benannten bestimmten Zeitraum von drei Monaten.]

Mit der Einreichung der Übersicht der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben habe ich keine Probleme.

Mit der Einreichung des Lebenslaufes schon.

Denn das Jobcenter ist bereits mehrfach durch Datenschutzverstöße aufgefallen, u.a. dadurch, dass es einen um die Angaben des Vermieters geschwärzten Mietvertrag als ″für das Jobcenter nicht verbindlich″ bezeichnet hat und die nicht leistungsrelevanten Daten trotzdem erheben wollte, vorher könne der Antrag nicht bearbeitet werden.

Eine Rechtsfolgenbelehrung (RFB) lag nicht bei, eine Eingliederungsvereinbarung (EinV) wurde bisher nicht abgeschlossen.

Über die Suchfunktion habe ich zum Thema "Einreichung des Lebenslaufs" keine aussagekräftigen Infos gefunden.

Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

180

Die Einnahmen und Ausgaben solltest du einreichen, da die für die Leistungsberechnung die Grundlage sind.

Das mit dem Lebenslauf kannst du einfach ignorieren. Da es keine RFB gibt, kann es keine Rechtsfolgen geben.

Du hast wirklich einen netten SB: Ohne Einreichung vom Lebenslauf will er dich nicht mehr einladen. Schade aber auch, dass du dann diese ganzen sinnlosen Zwangstermine nicht wahrnehmen musst.  :cool:

rioreisender

Zitat von: lappa am 08. Juli 2022, 13:29:19Ohne Einreichung vom Lebenslauf will er dich nicht mehr einladen.

War klar, dass dieser Spruch kommt  :cool:

Aber nochmal ernsthaft: Durch die Einreichung des Lebenslaufes würde ich(!) massenhaft Datenschutzverstöße zu Lasten Dritter begehen, da mir deren Einverständnis zur Datenverarbeitung nicht vorliegt. Ich gehe davon aus, dass mir die Einholung des Einverständnisses bei den zahlreichen Dritten nicht zugemutet werden kann.  :grins:

Mal abgesehen von der dort enthaltenen Angabe meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer, die ich dem JC nicht bekanntgeben möchte.

Eine Rechtsgrundlage, warum das JC den Lebenslauf eingereicht haben möchte, wurde nicht benannt.



Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Kopfbahnhof

Zitat von: rioreisender am 08. Juli 2022, 13:45:11würde ich(!) massenhaft Datenschutzverstöße zu Lasten Dritter begehen
Wie soll das gehen, im Lebenslauf steht so was doch nicht drin.

Es gibt keinerlei Pflicht/Rechtsgrundlage, dem JC einen Lebenslauf zukommen zu lassen.

Freiwillig kann man dem SB ja auch einen "Abgespeckten" Lebenslauf geben :grins: 

rioreisender

Ich frage mich, ob ich auf die Bitte, den Lebenslauf "einzureichen", überhaupt reagiere.

Wenn ja, wäre ein Ansatz, das JC mal nach der Rechtsgrundlage für die Datenerhebung und der Leistungsrelevanz zu fragen, insbesondere vor dem Hintergrund der von ihm bereits begangenen Datenschutzverstöße (siehe Stichwort "Mietvertrag" oben)...
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

180

Wozu überhaupt drauf eingehen?
Der SB hat doch schon geschrieben, was die Konsequenz ist: Keine Einladungen.

Wenn der SB nochmal nachfragt (mit RFB oder echten Drohungen), kann man immer noch nach der Rechtsgrundlage fragen.


Schnuffel01

Zitat von: rioreisender am 08. Juli 2022, 13:25:39bitte ich Sie
Es ist eine Bitte.

Ansonsten steht da: "Ich fordere Sie auf". Dem müßte man nachkommen.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

rioreisender

Zitat von: Schnuffel01 am 08. Juli 2022, 18:21:45
Zitat von: rioreisender am 08. Juli 2022, 13:25:39bitte ich Sie
Es ist eine Bitte.

Ansonsten steht da: "Ich fordere Sie auf". Dem müßte man nachkommen.


Ich denke, das ist vom SB einfach freundlich formuliert. Und selbst einer Aufforderung müsste man nicht nachkommen, wenn diese einer Rechtsgrundlage entbehrt oder man selbst gegen Gesetze verstoßen würde.

Die Frage, um die es (mir) geht, ist: Gibt es eine rechtliche Grundlage oder höchstrichterliche Rechtsprechung darüber, dass ein LE explizit verpflichtet ist, einen Lebenslauf einzureichen?

Entgegen steht nämlich, dass im Lebenslauf Daten Dritter enthalten sind, welche dem Datenschutz unterliegen und außerdem sehr wahrscheinlich nicht leistungsrelevant sind.
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180

Selbst wenn da stehen würde "Ich fordere Sie auf", wäre das egal.
Es muss ganz konkret die Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung angedroht werden, damit es zu einer Leistungseinstellung kommen kann.
Ansonsten spielt das keine Rolle, was der SB wünscht, bittet, verlangt, oder sonst was.

Und selbst dann wäre es nicht bedrohlich. Bei einer Leistungseinstellung müssen die Leistungen SOFORT wieder gezahlt werden und ggf. nachgezahlt werden, sobald die Mitwirkung nachgeholt wurde.

Wozu also die Obrigkeitshörigkeit?  :zwinker:

PetraL

Zitat von: rioreisender am 08. Juli 2022, 18:58:05Entgegen steht nämlich, dass im Lebenslauf Daten Dritter enthalten sind, welche dem Datenschutz unterliegen und außerdem sehr wahrscheinlich nicht leistungsrelevant sind.
Jetzt würde mich aber doch interessieren, inwieweit überhaupt ein Lebenslauf "leistungsrelevant" sein sollte?  :scratch:
Bekommt man mehr Leistungen oder weniger, wenn man die XY-Schule in Pusemuckel besucht oder eine Ausbildung als ABC-Schütze in Z-Stadt absolviert hat o.ä.???  :schock:
:weisnich:

Cridi

Natürlich muss man keinen Lebenslauf zeigen, genauso wenig eine Bewerbung oder anderes. Wichtig ist nur, dass man diese bei der Bewerbung an eine Arbeitsstelle mitschickt, dass man es nicht als bewusst falsche Bewerbung macht und dann quasi als fehlerhafte Bewerbung führt (wobei ich bisher immer im Anschreiben geschrieben habe auf einen Vermittlungsvorschlag, dass ich mich aufgrund eines Vermittlungsvorschlages bei Ihnen bewerben muss und 0 auf das Unternehmen in der Bewerbung eingehe ^^ Da wurde ich noch nie mit sowas eingeladen :D )

rioreisender

Zitat von: PetraL am 08. Juli 2022, 19:14:19Bekommt man mehr Leistungen oder weniger, wenn man die XY-Schule in Pusemuckel besucht oder eine Ausbildung als ABC-Schütze in Z-Stadt absolviert hat o.ä.???  :schock:
:weisnich:

Haha, vielleicht frage ich das den SB mal...
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Yasha

#12
Zitat von: rioreisender am 08. Juli 2022, 16:31:37Ich frage mich, ob ich auf die Bitte, den Lebenslauf "einzureichen", überhaupt reagiere.

Wenn ja, wäre ein Ansatz, das JC mal nach der Rechtsgrundlage für die Datenerhebung und der Leistungsrelevanz zu fragen


Die Rechtsgrundlage entspringt mithin dem Ansinnen dessen. (Als Beispiel):

Zitatc) Daten zur Berufsberatung sowie zur Vermittlung/Integration in Arbeit

Das sind beispielsweise:

Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen

Quelle:https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Dahme-Spreewald/DE/UeberUns/Datenschutzbeauftragte/Informationen/Informationen_node.html

Das einzige,was das JC nicht braucht, das sind Arbeitszeugnisse. Die kannst du einem AG selbst vorlegen. Und Träger für Maßnahmen haben darauf auch keinen Anspruch.

Du kannst das mit dem Lebenslauf gegenüber dem SB auch ignorieren.

Jedoch könnte Dir dann ein SB behelfsweise eine Maßnahme unterjubeln, wo Du dich indirekt mit der Bearbeitung Deines Lebenslaufes durch den Träger einverstanden erklärst, ohne, dass das gleich offensichtlich erkennbar ist. Die Notwendigkeit und Rechtsgrundlage dessen würde dann mit der Notwendigkeit zur Vermittlung (im Nachhinein) begründet. Und dem Ansinnen des Trägers auf schreibenden Zugriff, Deinen Lebenslauf betreffend. Siehe Seite 6:

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013193.pdf

Das wäre das Risiko dessen.  Und das ist nicht aus der Luft gegriffen. Denn Dein Jobcenter hat aktuell eine Maßnahme bis Anfang Januar 2023 auf der Palette, deren Zielgruppe sich dadurch kennzeichnet ,dass eine fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jobcenter vorläge. Und diese Maßnahme kann von 3 Monaten bis 6 Monaten dauern. Je nach Entscheidung des SB. Und diese Maßnahme hätte zudem schikanöse ergänzende Inhalte, weswegen die auch leicht abzuwehren wäre, meiner Einschätzung nach. Jedoch ist das Deine Entscheidung, wie Du das einschätzt.

   

violet

mein schlaumeier vermittler wollte mal den lebenslauf haben und hat sogar mit 60 sgb i gedroht.
der übliche blödsinn a lá "sie sind verplichtet alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind".
nach meiner anmerkung, dass nur die leistungsabteilung sich auf den 60 berufen kann und nicht der vermittler und dass der lebenslauf in keinster weise für die leistung erheblich ist, wurde er plötzlich ganz zahm. zwar zähneknirschend aber zahm.
wenn man die grenzen der gesetze kennt, kann man denen manchmal zeigen, dass diese bevormundung keine einbahnstraße ist und man sie selbst auch in die schranken der gesetze verweisen kann.

Rhön_Fan

Auf diese Frage hin habe ich einem damaligen SB geantwortet; Ich hätte gerne den Lebenslauf von Detlef Scheele, er geht mich zwar genauso wenig an wie sie meiner, aber wen sie darauf bestehen sende ich seinem Büro, selbstverständlich in CC diverser Medien, unseren Schriftverlauf.
Ich wünsche ihnen einen schönes WE.