Jobcenter möchte Lebenslauf eingereicht haben

Begonnen von rioreisender, 08. Juli 2022, 13:25:39

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rioreisender

Zitat von: Yasha am 08. Juli 2022, 22:46:53Die Rechtsgrundlage entspringt mithin dem Ansinnen dessen. (Als Beispiel):

Zitatc) Daten zur Berufsberatung sowie zur Vermittlung/Integration in Arbeit

Das sind beispielsweise:

Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen

Quelle:https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Dahme-Spreewald/DE/UeberUns/Datenschutzbeauftragte/Informationen/Informationen_node.html

Danke für Deinen Beitrag. Leider weiß ich nicht, was Du mit "Die Rechtsgrundlage entspringt mithin dem Ansinnen dessen" meinst.

Die von Dir genannte Quelle enthält die Angaben der Datenschutzbeauftragten eines[!] Jobcenters. Sie enthält eine Auflistung von Daten, die theoretisch vom Jobcenter verarbeitet werden könnten, wenn diese vom LE selbst eingereicht wurden. Eine Rechtsgrundlage zur Erhebung dieser Daten kann ich darin nicht erkennen.

Die obige Auflistung erweckt im übrigen den Eindruck, dass sie einer möglichen Anfrage von LE auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO vorgreifen soll. Dies vermutlich vor dem Hintergrund, dass das Jobcenter sich mit den Angaben (mutmaßlich rechtswidrig) lästige Arbeit ersparen will.

Anfragen aus Auskunft nach Art. 15 DSGVO sind allerdings immer individuell zu beantworten, es werden schließlich auch individuelle Daten verarbeitet.

Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Yasha

#16
Zitat von: rioreisender am 09. Juli 2022, 09:13:48Danke für Deinen Beitrag. Leider weiß ich nicht, was Du mit "Die Rechtsgrundlage entspringt mithin dem Ansinnen dessen" meinst.

Du hast die Verlinkung zum Umgang mit Bewerberdaten, bezüglich Träger, nicht gelesen, vermute ich mal..

Zitat von: rioreisender am 09. Juli 2022, 09:13:48Anfragen aus Auskunft nach Art. 15 DSGVO sind allerdings immer individuell zu beantworten, es werden schließlich auch individuelle Daten verarbeitet.

Was nicht unbedingt zu Deinem Vorteil und immer vollständig erfolgen muss. Jedoch mindestens unter Beachtung der Handlungsempfehlung des BfDI. Die solltest Du kennen. Denn viele Jobcenter ignorieren die schlichtweg. Kannst du Dir bei Interesse hier downloaden:

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreiben/Jobcenter/Anlagen/Rundschreiben-1-Jobcenter-Anlage2.html?nn=409858

Zudem empfehle ich Dir ergänzende allgemeine Hinweise  -warum das Jobcenter Deine Sozialdaten benötigt.

"Diese Sozialdaten umfassen vor allem Ihren beruflichen Werdegang von der Schulausbildung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung "

Quelle:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Inhalte/Flyer/Jobcenter/Jobcenter.html

Deinen Werdegang kannst du Deinem SB auch nur mündlich mitteilen. Jedoch fehlt dem SB dann immer noch die Information, inwieweit und in welcher Form Du das bislang zu Papier gebracht hast. Und ob hier eine ggf. eine Optimierung erforderlich wäre. Via Bewerbungstraining. SB haben Vermutungs- und Einschätzungsermessen, was das betrifft. Und alle Entscheidungen des SB dazu, die unterliegen der gerichtlichen Überprüfung, im Bedarfsfall.



violet

Zitat von: Yasha am 09. Juli 2022, 13:58:01SB haben Vermutungs- und Einschätzungsermessen
was soll denn das sein? oder sind das nur "hübsch" klingende wortschöpfungen

Yasha

#18
Zitat von: violet am 09. Juli 2022, 15:28:29
Zitat von: Yasha am 09. Juli 2022, 13:58:01SB haben Vermutungs- und Einschätzungsermessen
was soll denn das sein? oder sind das nur "hübsch" klingende wortschöpfungen

Ich hätte auch noch treffender Verdachts- und Auswahlermessen schreiben können. Das hätte aber zusätzlicher Erklärungen bedurft. Grundsätzlich kann das aber rechtlich vereinfacht so definiert werden:

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/sauer-sgbii-3-leistungsgrundsaetze-21-individualitaet-und-ermessen-abs1_idesk_PI13994_HI2658697.html

Grundsätzlich ist es Aufgabe der SB, individuellen Bedarf oder die Notwendigkeit an Förderinstrumenten in der Beratungs- und Integrationsarbeit für den Kunden zu erschließen bzw. zu erkennen und rechtssicher anwenden können.

Mehr oder minder heikel, für den Elo, kann es werden, wenn sich SB das Ermessen mittels Verdacht/Vermutung bemühen ...

Weshalb ich niemals persönliche Befindlichkeiten im Jobcenter ausplaudern würde. Denn das geht die SB und auch AG nichts an , meiner Meinung nach. Das ist Privatsache. Allerdings gibt es aktuell da leider einen übergriffigen  Trend in Sachen privater und seelischer Ausforschung ...

https://www.iab-forum.de/psychische-probleme-von-menschen-im-sgb-ii-was-fachkraefte-im-jobcenter-tun-um-diese-zu-erkennen/

Es gibt da aktuell auch immer wieder Schulungsangebote  für SB in systemisch geprägten Jobcentern:

https://www.bildungsmarkt-sgb2.de/interaktiv/course/detail/kompaktseminar-psychosoziale-beratung-im-sgb-ii-kontext-bochum/id:65978/mode:searchext

Und selbstverständlich soll dann ein teuer geschulter SB das auch anwenden. Wobei ich hier dann durchaus viel Potential für Ermessen auf "Verdacht" sehe, wobei entsprechende Maßnahmen  leicht abgewehrt werden könnten, sofern der Elo sich da ncht vorher selbst hinein  "geplaudert" hat.


 

violet

Zitat von: Yasha am 09. Juli 2022, 15:55:43Ich hätte auch noch treffender Verdachts- und Auswahlermessen schreiben können.
Auswahlermessen ist wohl das Einzige, was du richtig hinbekommen hast.
Du kannst es nennen, wie du lustig bist, doch zwischen deinen Wortschöpfungen und juristischen Fachtermini liegen Welten.

Yasha

Zitat von: violet am 09. Juli 2022, 16:09:14Du kannst es nennen, wie du lustig bist, doch zwischen deinen Wortschöpfungen und juristischen Fachtermini liegen Welten.

 :sleep: Warte mal ab, bis mir mal wieder eine juristisch abgesegnete Konzeption einer Maßnahme vorliegt, die der SB Zuweisungen und Diagnosen (erneut) auf Verdacht zugesteht, die dazu noch öffentlich einsehbar sind, dann sehen wir weiter, inwiefern Deine Definition "Fachtermini" :wand:  da von Belang sind oder je waren.

Für Elo ist aktuell eher vorrangig, inwieweit SB da verhältnismäßig und pflichtgemäß agieren.

rioreisender

Zitat von: Yasha am 09. Juli 2022, 13:58:01Du hast die Verlinkung zum Umgang mit Bewerberdaten, bezüglich Träger, nicht gelesen, vermute ich mal..

Unabhängig davon, wie Du zu dieser Vermutung gekommen sein willst: sie ist unzutreffend.

Zitat von: Yasha am 09. Juli 2022, 13:58:01Zudem empfehle ich Dir ergänzende allgemeine Hinweise  -warum das Jobcenter Deine Sozialdaten benötigt.

Die von Dir genannten ergänzenden allgemeinen Hinweise sind mir selbstverständlch bekannt. Sie enthalten an keiner Stelle eine Rechtsgrundlage dergestalt, dass ein Lebenslauf einzureichen wäre.

Deine Aussage
Zitat von: Yasha am 09. Juli 2022, 13:58:01Jedoch fehlt dem SB dann immer noch die Information, inwieweit und in welcher Form Du das bislang zu Papier gebracht hast. Und ob hier eine ggf. eine Optimierung erforderlich wäre. Via Bewerbungstraining. SB haben Vermutungs- und Einschätzungsermessen, was das betrifft. Und alle Entscheidungen des SB dazu, die unterliegen der gerichtlichen Überprüfung, im Bedarfsfall.
ist allein Deine Interpretation und daher für mich nicht relevant.

Die eingangs gestellte Frage bleibt daher weiter offen.

[/quote]

Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Kopfbahnhof

Zitat von: rioreisender am 09. Juli 2022, 19:04:50Die eingangs gestellte Frage bleibt daher weiter offen.
Antwort 3

Man kann muss aber nicht, was ist da noch offen?

rioreisender

Wenn ich es richtig verstanden habe, gab und gibt es hier Stimmen, die die Auffassung vertreten, dass das JC einen Anspruch auf Einreichung des Lebenslaufes des LE hat (die datenschutzrechtlichen Bedenken einmal außer Acht gelassen)
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Kopfbahnhof

Zitat von: rioreisender am 10. Juli 2022, 17:06:19dass das JC einen Anspruch auf Einreichung des Lebenslaufes des LE hat
Hat es aber nicht.

Die meisten JC juckt das gar nicht, was da drin steht.
Die Vermitteln in alle möglichen Sklavenjob's egal was im Lebenslauf steht.

Wozu also brauchen die einen?


rioreisender

#25
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Juli 2022, 18:00:40Wozu also brauchen die einen?

Damit sind wir wieder irgendwie am Anfang  :clever:
Eine Rechtsgrundlage, warum SB den Lebenslauf braucht, wird nicht genannt.

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Kopfbahnhof

Zitat von: rioreisender am 10. Juli 2022, 18:18:19sind wir wieder irgendwie am Anfang

Und nun auch am Ende.
Abgabe ist Freiwillig

Yasha

#27
Zitat von: rioreisender am 09. Juli 2022, 19:04:50Deine Aussage,,,
ist allein Deine Interpretation und daher für mich nicht relevant.
Ach so -Du glaubst hier selektiv zu argumentieren und daraus faktische Schlussfolgerungen herzuleiten, die allein Deine Sichtweise weiter untermauern.

Meine Argumente stammen übrigens aus dem faktischem Wissen einer Broschüre DEINES Jobcenters, welche Du im Internet mit dem Suchmodus :

Wegweiser, Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf

gleich zum PDF Download angezeigt bekommen kannst.

Seite 36.

Die Vorlage eines Lebenslaufs und Überprüfung dessen gehört sozusagen zur Geschäftspolitik DEINES Jobcenters. Schon seit Jahren. Und das ist nicht meine" Interpretation."

Aber Du wirst dem SB sicher gegenüber vertreten, warum auch das für Dich nicht  relevant ist, vermute ich mal.

Isofern ist oder wäre da sowieso jeder weitere Rat überflüssig, so meine Einschätzung.

Du kennst oder oder könntest nunmehr zumindest insgesamt die Risiken kennen oder zumindest zur Kenntnis nehmen, die Sache mit der Vorlage des  Lebenslaufs weiter als irrelevant betrachten.

violet

wir alle hier wissen, was und wie viel dieses "faktische Wissen einer Broschüre des Jobcenters" wert ist.
siehe auch das neu eingerichtete Thema Rechtswidrige Weisung der BA zu Leistungskürzungen wegen Meldeversäumnissen

111929

Meine Erfahrung im JC Frankfurt_Main ist, das ein Lebenslauf nicht gefragt war. Im Geigenteil, ich hatte damals meinen Lebenslauf bei Terminen immer dabei-dennoch kein Interresse vom JC. Auch Zeugnisse etc. nicht gefragt. So wurde ich trotz abgeschlossener Ausbildung und zweiten Bildungsweg Abi. als Bürohilfskraft mit mittlerer Reife geführt. Eben auch gegenüber dem SG.