Jobcenter möchte Lebenslauf eingereicht haben

Begonnen von rioreisender, 08. Juli 2022, 13:25:39

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Meph1977

Zitat von: Yasha am 10. Juli 2022, 20:27:08
Zitat von: rioreisender am 09. Juli 2022, 19:04:50Deine Aussage,,,
ist allein Deine Interpretation und daher für mich nicht relevant.
Ach so -Du glaubst hier selektiv zu argumentieren und daraus faktische Schlussfolgerungen herzuleiten, die allein Deine Sichtweise weiter untermauern.

Meine Argumente stammen übrigens aus dem faktischem Wissen einer Broschüre DEINES Jobcenters, welche Du im Internet mit dem Suchmodus :

Wegweiser, Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf

gleich zum PDF Download angezeigt bekommen kannst.

Seite 36.

Die Vorlage eines Lebenslaufs und Überprüfung dessen gehört sozusagen zur Geschäftspolitik DEINES Jobcenters. Schon seit Jahren. Und das ist nicht meine" Interpretation."

Aber Du wirst dem SB sicher gegenüber vertreten, warum auch das für Dich nicht  relevant ist, vermute ich mal.

Isofern ist oder wäre da sowieso jeder weitere Rat überflüssig, so meine Einschätzung.

Du kennst oder oder könntest nunmehr zumindest insgesamt die Risiken kennen oder zumindest zur Kenntnis nehmen, die Sache mit der Vorlage des  Lebenslaufs weiter als irrelevant betrachten.


Einfache kurze antwort es gibt keine Rechtsgrundlage auf der das Jobcenter deinen Lebenslauf verlangen darf. Das es für individuelle Vermittlung von Vorteil sein kann, sofern man einen Sachbearbeiter hat der bei der Auswahl von Stellenangeboten sein Hirn benutzt, einen Lebenslauf einzureichen steht natürlich außer Frage. Leider sind diese Sachbearbeiter rar gesät.

Noch was zu dem andern Unsinn der hier teilweise geschrieben wird. Einen Lebenslauf einzureichen stellt keinen Datenschutzverstoß dar diese Behauptung ist schlicht bullshit.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

rioreisender

Zitat von: Meph1977 am 13. Juli 2022, 02:08:44Noch was zu dem andern Unsinn der hier teilweise geschrieben wird. Einen Lebenslauf einzureichen stellt keinen Datenschutzverstoß dar diese Behauptung ist schlicht bullshit.

Danke für Deine Einschätzung. Könntest Du ggf. noch ausführen, warum Du das so siehst? Nochmals Danke im Voraus!
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

geraldxx

Zitat von: rioreisender am 13. Juli 2022, 08:26:37Danke für Deine Einschätzung. Könntest Du ggf. noch ausführen, warum Du das so siehst? Nochmals Danke im Voraus!

Wenn man den Lebenslauf freiwillig einreicht, dann ist es kein Datenschutzverstoß. Erst, wenn der Lebenslauf ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben wird ist es ein Verstoß (ist allerdings schwer zu beurteilen ob der Kollege vom JC Mitarbeiter schon ein Dritter ist).

rioreisender

Zitat von: geraldxx am 13. Juli 2022, 09:05:10Wenn man den Lebenslauf freiwillig einreicht, dann ist es kein Datenschutzverstoß.

Das sehe ich (aus juristisch laienhafter Sicht) anders. Denn ich gehe davon aus, dass auch ein LE einen Datenschutzverstoß zu Lasten Dritter begehen kann. Personenbezogene Daten unterliegen jedenfalls dann dem Datenschutz, wenn durch sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Identifizierung einer Einzelperson möglich wird. Und genau das wäre der Fall, würde der LE seinen Lebenslauf dem JC einreichen, ohne das Einverständnis von im Lebenslauf namentlich genannter oder sonstwie identifizierbarer Dritter zu haben.

Und das JC ist dann fein raus, denn die Angaben aus dem Lebenslauf sind ihm ja nur "bekannt geworden", wie es so schön heißt. Somit dürfte das JC die bekannt gewordenen Daten vermutlich sogar verarbeiten.

Dem entgegen könnte wiederum die Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten stehen, dass bereits die Anfrage von nicht leistungsrelevanten Daten (wie beispielsweise Name und Kontonummer des Vermieters) einen Datenschutzverstoß des JC darstellt.

Hat hierzu jemand eine verlässliche juristische Einschätzung?
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

geraldxx

Zitat von: rioreisender am 13. Juli 2022, 11:25:25Dem entgegen könnte wiederum die Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten stehen, dass bereits die Anfrage von nicht leistungsrelevanten Daten (wie beispielsweise Name und Kontonummer des Vermieters) einen Datenschutzverstoß des JC darstellt.

Hat hierzu jemand eine verlässliche juristische Einschätzung?

Juristisch nicht aber meine laienhafte Meinung:

Im Lebenslauf stehen Firmen und nicht Personen. Ein Firmenname und dessen Adresse ist so oder so öffentlich und unterliegt nicht dem Datenschutz von Privatpersonen. Wenn deine Vermutung stimmen würde wären keine normalen Lebensläufe mehr möglich, da müsste man ja jede Firma schriftlich anfragen ob man sie im Lebenslauf nennen darf, da man Bewerbungen ja an sehr viele Firmen verschickt.

Zum Namen des Vermieters: Schwierig aber normalerweise sollte das in Abstimmung mit dem Vermieter geschehen, wenn die Vermieterbescheinigung benötigt wird.

rioreisender

Zum Namen des Vermieters: Das war nur ein Beispiel für massenhafte Datenschutzverstöße. Das JC fordert wider besseres Wissen z.B. "ungeschwärzte" Mietverträge an. Die Anforderung einer Vermieterbescheinigung durch das JC wird vom JC niemals benötigt und ist bereits deshalb unzulässig, da nicht leistungsrelevant.

Jedenfalls in meinem Lebenslauf stehen auch Personen, z.B. die Namen von namhaften Dozenten, bei denen ich meinen Abschluss gemacht habe.
Und ich werde meinen Lebenslauf ganz bestimmt nicht extra für das JC datenschutzkonform anpassen.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

geraldxx

Zitat von: rioreisender am 13. Juli 2022, 11:41:41Zum Namen des Vermieters: Das war nur ein Beispiel für massenhafte Datenschutzverstöße. Das JC fordert wider besseres Wissen z.B. "ungeschwärzte" Mietverträge an. Die Anforderung einer Vermieterbescheinigung durch das JC wird vom JC niemals benötigt und ist bereits deshalb unzulässig, da nicht leistungsrelevant.

Jedenfalls in meinem Lebenslauf stehen auch Personen, z.B. die Namen von namhaften Dozenten, bei denen ich meinen Abschluss gemacht habe.
Und ich werde meinen Lebenslauf ganz bestimmt nicht extra für das JC datenschutzkonform anpassen.

Ich glaube solche detaillierten Fragen kann nur ein Datenschutzbeauftragter beantworten und selbst der müsste die Gegebenheiten erst einmal genau prüfen um da eine Aussage treffen zu können.

Aber zurück zum Lebenslauf: Inhalt einer Bewerbung ist auch z.b. das Arbeitszeugnis und dort steht meist der Vorgesetzte als Unterzeichner. Das Arbeitszeugnis ist aber explizit dazu gedacht als Teil der Bewerbung weitergeleitet zu werden. Wenn solche Dinge ein Datenschutzverstoß wären, dann wäre das schon lange bekannt.

rioreisender

Zitat von: geraldxx am 13. Juli 2022, 11:49:57Arbeitszeugnis ist aber explizit dazu gedacht als Teil der Bewerbung weitergeleitet zu werden. Wenn solche Dinge ein Datenschutzverstoß wären, dann wäre das schon lange bekannt.

Der kleine aber feine Unterschied ist: Arbeitszeugnisse werden von Dritten erstellt in deren Bewusstsein und in deren konkludentem Einverständnis, dass die Arbeitszeugnisse bei Bewerbungen potentiellen neuen Arbeitgebern vorgelegt werden.

Beim Lebenslauf ist das etwas anderes: hier bin ich der Ersteller und reiche Daten ohne Wissen und folglich ohne Einverständnis der Betroffenen an Dritte, z.B. das JC aus.

Arbeitszeugnisse gehen das JC im übrigen nichts an, da nicht leistungsrelevant, vgl. https://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/BfDI_Arbeitszeugnis.pdf
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geraldxx

Zitat von: rioreisender am 13. Juli 2022, 11:55:59
Zitat von: geraldxx am 13. Juli 2022, 11:49:57Arbeitszeugnis ist aber explizit dazu gedacht als Teil der Bewerbung weitergeleitet zu werden. Wenn solche Dinge ein Datenschutzverstoß wären, dann wäre das schon lange bekannt.

Der kleine aber feine Unterschied ist: Arbeitszeugnisse werden von Dritten erstellt in deren Bewusstsein und in deren konkludentem Einverständnis, dass die Arbeitszeugnisse bei Bewerbungen potentiellen neuen Arbeitgebern vorgelegt werden.

Beim Lebenslauf ist das etwas anderes: hier bin ich der Ersteller und reiche Daten ohne Wissen und folglich ohne Einverständnis der Betroffenen an Dritte, z.B. das JC aus.

Arbeitszeugnisse gehen das JC im übrigen nichts an, da nicht leistungsrelevant.

Wie gesagt, solche detaillierten Auskünfte kann dir vermutlich nur ein Datenschutbeauftragter geben. Und wie bereits geschrieben: Wenn die Anschrift und Name des AG im Lebenslauf ein datenschutzrechtliches Problem wäre, dann wäre das mittlerweile bekannt geworden.

Yasha

#39
Zitat von: rioreisender am 13. Juli 2022, 11:41:41Jedenfalls in meinem Lebenslauf stehen auch Personen, z.B. die Namen von namhaften Dozenten, bei denen ich meinen Abschluss gemacht habe.

Also langsam aber sicher wird Deine Argumentation absurd.Denn beispielsweise obliegt die Nennung von Referenzen auch nicht dem Datenschutz.Beispiel:

https://lebenslaufdesigns.de/lebenslauf-referenzen

Zitat von: rioreisender am 13. Juli 2022, 11:41:41Und ich werde meinen Lebenslauf ganz bestimmt nicht extra für das JC datenschutzkonform anpassen.

Musst Du auch nicht.Du musst nur zur Kenntnis nehmen, dass der Datenschutz im Jobcenter , bzw. der Umgang mit den Daten im Lebenslauf bezüglich Datenschutz geregelt ist. Denn sonst würde das nicht vollkommen selbstverständlich immer wieder im Zusammenhang mit dem Datenschutz und auch der DSGVO Erwähnung finden, wie hier:

https://www.datenschutz.org/jobcenter/

Du verbreitest  übrigens bei jeder Bewerbung die Daten Deines Lebenslaufs. Da brauchst Du auch nicht jedes Mal die Genehmigung aller dort verzeichneten Personen oder Firmen. Guck dazu auch da mal rein:

https://www.jobseeker.com/de/lebenslauf/artikel/lebenslauf-datenschutz-dsgvo

Es gibt aber eine  -vielleicht Dir noch nicht bekannte Ausnahme - wenn nämlich das Foto in Deinem Lebenslauf beispielsweise innerhalb einer Maßnahme von einem Träger erstellt worden wäre. Dann ist der Eigentümer der Rechte an Deinem Bild im Lebenslauf. Und dann müsstest du Dir  -theoretisch - vor jeder Bewerbung deren Einverständnis holen, das Bild dafür weiter nutzen zu dürfen. Oder weitergeben zu dürfen -mittels Lebenslauf. Oder wenn Du gar das Foto öffentlich verwenden willst.
https://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/169-fotorecht-bewerbungsfoto-im-internet-urheberrecht-anwalt-rostock.html


rioreisender

Zitat von: geraldxx am 13. Juli 2022, 12:02:24Wie gesagt, solche detaillierten Auskünfte kann dir vermutlich nur ein Datenschutbeauftragter geben. Und wie bereits geschrieben: Wenn die Anschrift und Name des AG im Lebenslauf ein datenschutzrechtliches Problem wäre, dann wäre das mittlerweile bekannt geworden.

Wie gesagt, es geht nicht um Anschrift und Name des AG. Ich habe den Bundesdatenschutzbeauftragten zum Sachverhalt informiert. Jetzt ist es bekannt.  :grins:

Nachtrag: Bei solchen Einstellungen und "Quellen" wie den in Beitrag #39 genannten braucht man sich nicht zu wundern, dass die JC mehr oder weniger machen, was sie wollen.
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rioreisender

Zitat von: Yasha am 13. Juli 2022, 12:05:10Es gibt aber eine  -vielleicht Dir noch nicht bekannte Ausnahme - wenn nämlich das Foto in Deinem Lebenslauf beispielsweise innerhalb einer Maßnahme von einem Träger erstellt worden wäre. Dann ist der Eigentümer der Rechte an Deinem Bild im Lebenslauf. Und dann müsstest du Dir  -theoretisch - vor jeder Bewerbung deren Einverständnis holen, das Bild dafür weiter nutzen zu dürfen. Oder weitergeben zu dürfen -mittels Lebenslauf. Oder wenn Du gar das Foto öffentlich verwenden willst.
https://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/169-fotorecht-bewerbungsfoto-im-internet-urheberrecht-anwalt-rostock.html

Au weia :lachen:

Deine o.g. Behauptungen bezweifle ich. Das gilt auch für den Rest im nachträglich bearbeiteten Beitrag #39.

Wo genau steht die Grundlage für Deine o.g. Behauptungen in dem von Dir herangezogenen Artikel?

BTW: Fotos im Lebenslauf sind seit rund 20 Jahren nicht mehr üblich
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Yasha

Zitat von: rioreisender am 13. Juli 2022, 12:07:32Nachtrag: Bei solchen Einstellungen und "Quellen" wie den in Beitrag #39 genannten braucht man sich nicht zu wundern, dass die JC mehr oder weniger machen, was sie wollen.

Oder die , die Rechte an Bewerbungsfotos besitzen;
https://bewerbungsfoto-navigator.de/bildrechte-bewerbungsfoto/

Du solltest Dich lieber auf Dein Problem konzentrieren -mit Deinem JC. 

.Aber offensichtlich hast du mehr Langeweile, der nun in schlechtes Benehmen ausartet. Ich bin nicht Dein Lakai für genehme Quellen oder Dein Hofnarr .Au weia :lachen:

Wenn Du Dich so auch im Jobcenter benimmst, dann macht da überhaupt gar kein Rat vorher mehr irgendeinen Sinn, meiner Meinung nach.


oldhoefi

@rioreisender,

Zitat von: rioreisender am 13. Juli 2022, 12:07:32Ich habe den Bundesdatenschutzbeauftragten zum Sachverhalt informiert. Jetzt ist es bekannt.
Das es sich bei der vermeintlichen Forderung nach dem Lebenslauf lediglich um eine Bitte ohne RFB handelt - siehe Eingangsbeitrag - scheint an Dir abzuprallen.

Aber wer gerne das Forum und nun auch noch den Datenschutzbeauftragten sinnbefreit beschäftigt, dem muss tatsächlich langweilig sein.

Und soweit ich mich erinnere, waren in den Meldeaufforderungen der gE mit RFB ergänzend die Bitte "Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen mitbringen" enthalten. Daraus sanktionsfähig war ausschließlich ein ggf. Meldeversäumnis gem. § 32 SGB II und nicht (zusätzlich) das "Vergessen" der gebetenen Unterlagen.

Dein "Wirbel" hinsichtlich des erbetenen (nicht geforderten) Lebenslaufes ist für mich deshalb nicht nachvollziehbar. Aber ich muss Gott sei Dank nicht alles verstehen.

Hansejunge

Hallo, ich "mißbrauche" den Thread ganz kurz für mich, weil es bei meinem SB hoch hergeht.

Ganz kurz: Ich legte im Februar 2023 meine Bewerbungsunterlagen bereits beim Erstgespräch vor, alles ok.
Jetzt soll ich im Juli/August 2023 wieder meine Bewerbungsunterlagen vorlegen (Gespräch zusammen mit Teamleiter) - nachdem ich zwei freiwillige Hilfsangebote abgelehnt hatte. Diese Logik erschließt sich mir nicht. Ich vermute aber das Aufdonnern eines Bewerbungstrainings - obwohl die Unterlagen im Februar 2023 noch in Ordnung waren.

Kurze Frage: Einige schreiben, es gibt kein geltendes Recht, dass man Lebenslauf und Bewerbungsschreiben mitzubringen hat, andere sagen, das hängt davon ab, wie es formuliert ist in der Einladung, RFB ja/nein.

Falls es kein Recht auf Einsicht dieser Unterlagen gibt, ich weiß es nicht:

a) die "einfach vergessen mitzubringen - sorry" - Tour beim nächsten Gespräch/Einladung
b) schriftlich nachfragen, auf welche Paragraphen man sich beruft dabei?

Wäre aber schon merkwürdig für das JC und wohl eine Steilvorlage, wenn ich im Februar 2023 das freiwillig vorlegte und jetzt auf einmal nach den juristischen Grundlagen frage.

Bin echt überfordert.