Warum braucht man nun das?

Begonnen von Frosti, 12. August 2022, 08:28:38

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Frosti

Seit Monaten, reiche ich Kontoauszüge mit dem Geldzufluss ein, und nun will man auch noch die Lohnabrechnungen der letzten Monate   :wand:


justine1992

Möglicherweise, ist auf den Kontoauszügen, kein Brutto, zu erkennen.

Lass, wenn es Dich, nervt. Damit rächst Du, Dich an denen, Du machst sie arbeitslos, damit.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Yavanna

Nöö, macht er nicht.
Der Freibetrag aus Erwerbstätigkeit errechnet sich aus dem Brutto. Wenn keine Abrechnung trotz Aufforderung eingereicht wird, gilt netto=brutto und somit nachteilig für den LE

TripleH

ZitatWenn keine Abrechnung trotz Aufforderung eingereicht wird, gilt netto=brutto und somit nachteilig für den LE

Das ist doch Quatsch. Wenn der Leistungsempfänger nicht mitwirkt,  wird der Arbeitgeber nach § 57 SGB II  wegen Auskunft angeschrieben. Es gibt einen Amtsermittlungsgrundsatz.

Allenfalls ein Bußgeld kann für den LE verhängt werden,  wenn er nicht mitwirkt.

CCR

das spiel geht doch schon seit Feb.. bei dir so spinnen die?


Fragen und Antworten zu Hartz IV / ALG II / Antrag wird nicht bearbeitet, obwohl alles angegeben
01. Februar 2022, 14:14:11
Hallo.

habe eine kurzzeitige Beschäftigung gehabt und musste wieder einen Antrag stellen, bei dem man mir einen WBA gegeben hat, den ich eingereicht habe. Die Bearbeitung zieht sich nun über Monate hin, weil es schlicht vom Sachbearbeiter unnötig hinausgezögert wird, egal wie oft ich aufkläre, dass das was die wissen wollen auf einem der Unterlagen drauf steht, es wird mit Absicht hinausgezögert und immer wieder irgendwelche angeblichen Ausreden mit Mitwirkungspflicht geschickt.

Ich kann auch nicht länger meine Wohnung halten, weiß nicht was ich noch machen soll.

Hat jemand einen Rat? Auf Vorschuss wurde nicht eingegangen, sondern mal wieder ein Schikaneschreiben geschickt.

https://hartz.info/index.php?topic=127880.msg1524983#msg1524983

Yavanna

Andere LE wollen ihren AG nicht angeben, auch keinen AV. Jetzt heißt wieder, man könne den AG vom Jobcenter aus doch anschreiben... Entscheidet euch doch mal bitte.

Wenn kein AV, keine Abrechnung und nur der Kontoauszug mit Zufluss eingereicht wird, kann das JC durchaus Brutto =Netto berücksichtigen

Kopfbahnhof

Zitat von: Frosti am 12. August 2022, 08:28:38und nun will man auch noch die Lohnabrechnungen der letzten Monate
Eigentlich völlig Normal, weil die eh immer Eingereicht werden müssen.
Die werden letztlich für die Berechnung gebraucht.

Wenn dann eher keine Kontoauszüge, über den Geldeingang.

TripleH

ZitatWenn kein AV, keine Abrechnung und nur der Kontoauszug mit Zufluss eingereicht wird, kann das JC durchaus Brutto =Netto berücksichtigen

Ach komm,  du weißt ganz genau,  dass das falsch ist. Du kannst einen Kollegen vom Unterhalt fragen,  dass er in eSolution schaut,  wo der LE arbeitet. Oder du erfährst es über den Datenabgleich. Und auf dem Kontoauszug steht auch meistens der Arbeitgeber drauf.

Wenn du tatsächlich gar nichts hast,  also Erkenntnisausfall vorliegt,  dann entziehst du die Leistungen. Denn du weißt ja noch nichtmal,  ob das auf dem Konto der tatsächliche Lohn ist. Es kann ja auch Teilzahlungen in bar gegeben haben.

Yavanna

Zugang zu Esolution ist beschränkt,  zumindest in meiner Kommune. Außerdem hat die RD schon Personen abgemahnt, die  in Portale geschaut haben, man solle die Info beim Kunden holen.

In unserem Integrationszentrum ist es gang und gäbe, lieber was einzureichen um damit den Prozess zu beschleunigen,  als auf stur zu stellen.

Frosti

Ah, Jobcentermitarbeiter antworten hier auch.

Fettnäpfchen

und meistens sogar hilfreich.....

MfG FN
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