Jobcenter verlangt ungeschwärtze Empfänger auf Kontoauszügen

Begonnen von lukas84, 27. Juli 2022, 18:25:50

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

lukas84

Hallo liebes Forum,

ich habe am Anfang Juli ein vereinfachten Antrag auf Grundsicherung bei meinem lokalen Jobcenter gestellt und alle geforderten Unterlagen online eingereicht.

Heute habe ich Post bekommen, dass über mein Antrag noch nicht entschieden werden kann, da folgende Unterlagen noch fehlen:
- ungeschwärzte Kontoauszüge für die Monate April, Mai und Juni 2022

Soviel ich weiss darf man doch die Empfänger bei der Ausgabenseite von Kontoauszügen schwärzen, solange der Geschäftsvorgang noch ersichtlich ist. Das steht auch so in der 5. Ausgabe für die Jobcenter auf der dritten Seite.
Das Datum, die Art des Transfers, der Verwendungszweck und der ausgehende Betrag habe ich sichtbar gelassen. Es handelt sich einmal im April um 55 und im Juni um 150 Euro. Der Empfänger ist ein privater Kontakt.

Bei den 150 Euro handelt es sich um eine Spende. Im Verwendungszweck steht eindeutig Spende auch habe ich dort nur den Empfänger geschwärzt. Sonst nichts. Auch das sollte doch laut der 5. Ausgabe für die Jobcenter in Ordnung sein. Da steht auch noch Art. 9 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung wenn es sich um eine Spende oder Mitgliedsbeitrag handelt.

Wie soll ich darauf reagieren? Ich habe Zeit bis zum 12.08 auf dieses Schreiben zu antworten, sonst wird mein Antrag abgelehnt.
Soll ich auf diesen Artikel 9 hinweisen sowie darauf das ich das Recht auf Schwärzung habe?

Viele Grüße, Lukas

Ginsu

Lies dir mal den Ratgeber Kontoauszug durch.
Du darfst nicht bedenkenlos alle möglichen Transaktionen schwärzen.
Buchungen an oder von privat ohnehin nicht.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

rioreisender

Hallo Lukas,

die Ausgabenseite hat das JC einen Dreck zu interessieren. Wenn Du noch einige Zeit ohne das Geld vom JC auskommen kannst, rate ich dazu, dem Jobcenter zu schreiben, dass sie das entweder so bewilligen oder Du Dich an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden wirst, gleichzeitig einen Eilantrag beim Sozialgericht auf Bewilligung der Leistungen stellen wirst.

Anders als auf die harte Tour scheinen es die JC nicht zu kapieren.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Harald53

Naja wenn jemand im Juni Spendengelder verteilt und dann im darauffolgenden Monat Leistungen beantragt da wird das Jobcenter schonmal nachhaken wollen.

justine1992

Zitat von: Harald53 am 27. Juli 2022, 22:55:50Naja wenn jemand im Juni Spendengelder verteilt und dann im darauffolgenden Monat Leistungen beantragt da wird das Jobcenter schonmal nachhaken wollen.
Zitat von: lukas84 am 27. Juli 2022, 18:25:50Es handelt sich einmal im April um 55 und im Juni um 150 Euro. Der Empfänger ist ein privater Kontakt.

Bei den 150 Euro handelt es sich um eine Spende. Im Verwendungszweck steht eindeutig Spende auch habe ich dort nur den Empfänger geschwärzt.
Aber generell hast Du recht: Du darfst mit Deinem Geld machen, was Du willst. Du darfst auch "privaten Kontakten" Geld "spenden". (Du meinst wahrscheinlich "schenken"? Denn "Spende" ist ziemlich genau definiert.)
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

lukas84

Zitat von: Ginsu am 27. Juli 2022, 20:19:44Lies dir mal den Ratgeber Kontoauszug durch.
Du darfst nicht bedenkenlos alle möglichen Transaktionen schwärzen.
Buchungen an oder von privat ohnehin nicht.

Danke für den Hinweis. Das nächste mal werde ich im Forum besser suchen bevor ich einen Beitrag erstelle. Bedenkenlos habe ich ja nicht geschwärzt, nur diese zwei Empfänger bei den ausgehenden Transaktionen der Rest ist Sichtbar. Das mit meiner Spende haut ja hin laut dem Urteil B 14 AS 45/07 R, da es sich um eine Parteispende handelt und der Empfänger würde ja meine politische Meinung verraten. Also lasse ich das geschwärzt und weise darauf hin.

Zitat von: Harald53 am 27. Juli 2022, 22:55:50Naja wenn jemand im Juni Spendengelder verteilt und dann im darauffolgenden Monat Leistungen beantragt da wird das Jobcenter schonmal nachhaken wollen.

Das können sie ja ruhig, ich werde auch eine schriftliche Stellungnahme dazu nehmen.

Zitat von: justine1992 am 28. Juli 2022, 06:42:50
Zitat von: Harald53 am 27. Juli 2022, 22:55:50Naja wenn jemand im Juni Spendengelder verteilt und dann im darauffolgenden Monat Leistungen beantragt da wird das Jobcenter schonmal nachhaken wollen.
Zitat von: lukas84 am 27. Juli 2022, 18:25:50Es handelt sich einmal im April um 55 und im Juni um 150 Euro. Der Empfänger ist ein privater Kontakt.

Bei den 150 Euro handelt es sich um eine Spende. Im Verwendungszweck steht eindeutig Spende auch habe ich dort nur den Empfänger geschwärzt.
Aber generell hast Du recht: Du darfst mit Deinem Geld machen, was Du willst. Du darfst auch "privaten Kontakten" Geld "spenden". (Du meinst wahrscheinlich "schenken"? Denn "Spende" ist ziemlich genau definiert.)


Da habe ich mich glaube ich falsch Ausgedrückt, also die 55 Euro habe ich einem Kumpel überwiesen, deswegen meine ich privat und sein Namen habe ich geschwärzt. Nur die 150 Euro waren eine Spende an eine Partei. Ich versuch es einfach mal mit der Stellungnahme. Das schlimmste was mir passieren kann ist das mein Antrag abgelehnt wird. Ich werde demnächst mal berichten was passiert ist. Das könnte jemand anderen vielleicht auch noch interessieren.

Ich bedanke mich für eure Antworten. Ich wünsche euch noch einen schönen Tag

Hary

Hast du dem Jobcenter mitgeteilt dass es sich bei der Buchung um eine Parteispende handelt? Der Betrag ist ja sichtbar, daher sollte ein schwärzen des Empfängers eigentlich zulässig sein, da eine politische Zugehörigkeit daraus abgeleitet werden kann. Wobei eine Zugehörigkeit eigentlich sicher wäre, einer Partei die ich politisch nicht unterstütze gebe ich ja kein Geld 😅

lukas84

Nein, im Vorfeld habe ich nicht mitgeteilt das es sich um eine Parteispende handelt. Aber im Nachhinein ist man schlauer :smile:
Mal sehen wie sie auf meine Stellungnahme reagieren.

justine1992

Zitat von: lukas84 am 27. Juli 2022, 18:25:50Soll ich auf diesen Artikel 9 hinweisen sowie darauf das ich das Recht auf Schwärzung habe?
Kannst Du. Oder Du teilst ihnen einfach in der geforderten Stellungnahme mit, dass es sich um eine Parteispende handelt. Oder beides, wenn Du zeigen willst, dass Du schon mal von einem Gesetz gehört hast.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Hary

Ich würde auch erst einmal die Gesetze weglassen und sachlich kurz erklären. Wenn das Jobcenter sich quer stellen will, dann machen sie es so oder so. Da kannst du Recht haben und verweisen wie du willst, sie werden nicht von ihrem Standpunkt keinen Millimeter abweichen bis ein Richter die dazu zwingt. Daher sollte man kooperativ und freundlich bleiben. Im ersten Moment sitzt die Behörde nämlich am längeren Hebel.

Ganz allgemein wenn es wirklich Probleme gibt, dann nicht lange schreiben, sondern einen Anwalt die Kommunikation führen lassen. Alles andere dauert nur länger und führt wie oben beschrieben zu nichts.

lukas84

Kurzes Update zu der Schwärzungsgeschichte. Ich habe neben einer schriftlichen Stellungnahme noch mal bei der Leistungsabteilung im Jobcenter angerufen und meinen Fall geschildert.

Die Dame mit der ich gesprochen habe meinte dass es kein Problem sei mit der Schwärzung von Empfängern bei den Ausgaben, solange nicht jedesmal die selbe Summe oder eine hohe Summe transferiert wurde. Aber Empfänger wie Krankenversicherung oder andere Versicherungen dürfen nicht geschwärzt werden, da dies Möglicherweise bei dem Leistungsbezug berücksichtigt wird. Es wird da Standardgemäß immer nachgefragt und eben um eine Stellungnahme gebeten, falls etwas Unklar ist.

Als sie im System gesehen hat, dass mein Fall als verdächtig markiert wurde meinte sie nur "Also von meiner Seite aus sieht hier nichts verdächtig aus, aber manche Kollegen arbeiten da etwas zu streng". Und heute habe ich die Bewilligung per Post erhalten.

Also man darf die Empfänger bei den meisten Ausgaben schwärzen. Nur es scheint auch von den Bearbeitern abhängig zu sein, ob es direkt Reibungslos akzeptiert wird oder nicht. Versucht es einfach und zur Not mal telefonieren und nachfragen.