Weiterbewilligung nur für 2 Monate

Begonnen von QueenTingeling, 29. Juli 2022, 23:08:11

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QueenTingeling

Zitat von: justine1992 am 31. Juli 2022, 21:30:11Mal grundlegend: Seit in der Wohnung, die das JC Dir bezahlt, mehr Personen als die beiden gemeldeten wohnen, ist das JC (Dein JC für Deine BG) nur für Euren Anteil zuständig. Es ist möglich, dass der Anteil Deines Mitbewohners zurück gefordert werden wird. Oder hat er in der Zeit KdU bekommen? Ein Drittel Deiner KdU?

Wenn Ihr von Anfang an dem JC alles mitgeteilt hättet, wäre es jetzt weniger Chaos. Nicht das Aufnehmen war das "Komplizierte", sondern das nicht umgehende Melden dessen.

Macht Euch mal deutlich, miteinander, was das JC (seid Ihr beim selben?) weiß. Welche Daten, von wem, welche Nachweise. Und dann könnt Ihr alles ganz ordentlich machen (getrennt!). Dann wisst nicht nur Ihr, wo Ihr steht, sondern auch das JC.
Also nicht umgehend gemeldet kann man nun auch nicht so sagen. Ich war bis ende Oktober 600km weit weg. habe kurz vor beendigung der Reha das Übergangsgeld ausgezahlt bekommen (Nachzahlung die auch erst so spät kam weil das JC auf die anfrage der Rv nicht reagiert hat. wegen Leistungen die überschnitten gezahlt wurden)
Ich erhielt für November keine Leistungen und hatte auch nichts schriftliches vom Amt erhalten. Ich weiß es jetzt nicht mehr ganz genau, aber mein kumpel hatte sich entweder im november oder dezember ans JC gewandt.
Ich hatte meinen Termin bzgl beruflicher Reha leider auch erst im Dezember. Bis dahin habe ich gedacht, daß mir zwischen medizinischer und beruflicher Reha Überbrückungsgeld zustehen würde. beruflich Reha habe ich während der medizinischen beantragt.
Als mir gesagt wurde, daß dem nicht so ist war ich am boden.
Habe leider auch zu schnell und stark resigniert und gedacht es wird schon irgendwann was vom JC kommen. Das hat zwar bis märz gedauert, aber machte im prinzip keinen Unterschied. Selbst bei aufteilung des einkommens auf 3 personen standen uns ab märz  erst 40€ im april/mai knapp 100€ und ab juni wieder voll zu. Ich habe eine Krankentagegeldversicherung. So kommt die staffelung zustande. 
Ich weiß, daß ich direkt hätte handeln müssen. Aber ich bin nicht umsonst Arbeitsunfähig und den GdB 50 hab ich auch nicht auf der Straße gefunden. Das hat mich total überfordert. Erst recht nach den Erfahrungen die ich vorher mit dem JC und der BA gemacht habe. Ich kann da manchmal/oft einfach nicht aus meiner Haut. Auch wenn ich weiß, daß ich es müsste

QueenTingeling

Zitat von: justine1992 am 31. Juli 2022, 21:30:11Mal grundlegend: Seit in der Wohnung, die das JC Dir bezahlt, mehr Personen als die beiden gemeldeten wohnen, ist das JC (Dein JC für Deine BG) nur für Euren Anteil zuständig. Es ist möglich, dass der Anteil Deines Mitbewohners zurück gefordert werden wird. Oder hat er in der Zeit KdU bekommen? Ein Drittel Deiner KdU?
Mir wurde das Geld für uns als 3er BG  komplett überwiesen. So wie es in dem Bescheid gegen den ich widersprochen habe berechnet ist. Er hat nichts bekommen.
Kann man das wirklich von mir zurückfordern? Aber dann müsste er doch wenigstens was von mir gefordert wird nachgezahlt bekommen. Eigentlich sogar mehr als alleinstehende Person. Und KdU wurden ja beantragt aber er bekam nur die mündliche Antwort, daß WG nicht geht wegen dem fehlenden Zimmer. Deshalb wäre nur eine BG möglich.
Jetzt bitte mir nicht vorwerfen, daß er so dumm ist und alles immer erst telefonisch klären will. Ich habe ihm jedes mal gesagt er soll nicht mit denen telefonieren sondern alles schriftlich machen. Er will sogar mich überreden, daß ich erstmal dort anrufe wenn es Probleme gibt. Ich mache aber immer alles schriftlich. Nur das eine mal bin ich rangegangen. Als meine Vermieterin wegen der Miete mit Kündigung drohte. Ich habe in dem Gespräch eine Zusage für ein Darlehen erhalten und danach direkt eine schriftliche Nachricht mit Bezug auf das Telefonat mit allen besprochenen Punkten und den geforderten Nachweisen im e-center geschickt. In der Hoffnung mich damit wenigstens etwas gegen falsche Behauptungen schützen zu können. Bis jetzt kam aber nichts nur was besprochen wurde eins zu eins auch nochmal per Post.
Wie lange haben die denn Zeit den Widerspruch zu bearbeiten? gestellt am 31.03.
Ich will nur, daß die Miete komplett bezahlt wird. Ob jetzt 1/3 an ihn oder alles direkt an die Vermieterin ist mir ziemlich egal. Aber wir haben beide für diesen Monat noch kein Geld erhalten. Nachdem ich fast rausgeflogen bin wegen dem Mietrückstand der einfach zustande kam weil ich schon bei dem erstantrag von april bis August keinen Zahlungseingang hatte. Ähnliches 1 Jahr zuvor mit dem ALG1. Dann noch fast zeitgleich mit der ALG2 Zahlung ne Nachzahlung vom ALG1 erhalten, weil dieses ja zu früh aufgehoben wurde. Wurde natürlich auch angerechnet und auf 6 monate verteilt abgezogen. 
Und mal ganz ehrlich auch wenn nach langem warten ne "fette" nachzahlung kommt. Die Ausgaben hat man ja vorher. Entweder leiht man sich das Geld oder zahlt Mahngebühren und irgendwann werden dann keine Daueraufträge mehr ausgeführt weil das Konto leer ist. Und die Nachzahlung ist dann auch nicht wirklich so fett wie alle, die keine Ahnung haben, immer denken

justine1992

01.10.21 Freund zieht bei Dir ein.
01.11.   Ihr lebt zu dritt dort.
         Freund meldet sich beim JC (in welcher Form? Was wurde beantragt?)   
März 22  Ihr bekommt den Bescheid über eine 3er-BG
31.03.   Widerspruch von Dir.
         Hat er gemeldet/reklamiert, dass er kein Geld bekommen hat?

Würdest Du mal bitte alles chronologisch (mit genauen Daten) auflisten, wer wann welche Post bekommen hat (oder halt auch Mündliches)?
(Ich telefoniere auch gern, mache aber nicht den Fehler, schon auf das Gesprochene zu vertrauen.)
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

QueenTingeling

#18
@justine1992 und alle anderen die vielleicht ne Meinung, Idee oder Trost für mich haben.
Ich werde mir ganz große Mühe geben das richtig aufgestellt bekomme.
Ich habe gerade neue Informationen von meinem Kumpel erhalten und weiß selbst noch nicht wie ich damit jetzt umgehe.
Er hat sich irgendwann eine Betreuung für seine Finanzen besorgt (kann man das so sagen? Ich weiß was ich meine und ich hoffe Ihr auch)
Ich weiß jetzt aber auch nicht wie lange schon. Bin manchmal ein bisschen temperamentvoll. Ich bin auch nicht sauer wegen der Betruung, sondern weil ich nichts davon wusste. Wäre vielleicht sinnvoll gewesen, wenn ich ihr hätte sagen können was ich genau gemacht habe und so. Finde das über zig Ecken immer Mist. Stille-Post und so. Kennt man doch.
Über ihre Fähigkeiten als Betreuerin mag ich jetzt hier auch nichts sagen. Sie war jedenfalls schon für ihn da bevor er hier eingezogen ist. Mein Kumpel ist aber bestimmt nicht ganz unschuldig, daß sie sich da nicht mehr gekümmert hat um diese Situation wie sie ist zu vermeiden. Und ich vermute sie ist auch diejenige, die dem JC gemeldet hat, daß er hier wohnt.
Ich schreibe jetzt nochmal wie von @justine1992 gewünscht einen Verlauf mit allem was ich sicher weiß und werde die unsicheren Fakten in rot dazuschreiben und in grün Zusatzinfos von mir :
Vor meine Reha machte sich mein Kumpel schon sorgen wegen seiner Wohnung bzw WG-Zimmer und ich sagte ihm wenn alle stricke reissen könnte er erstmal ein paar Nächte bei mir bleiben. Meine Wohnung ist dann ja eh leer. Vielleicht wichtig zum verstehen?
09.07- 22.10.21 Reha ca 4 Monate
Mitte 07 Übergangsgeldantrag + Info an JC, daß ich diesen gestellt habe.
Bewilligung JC kam am 6.7. und ungefähr zur gleichen Zeit auch Bescheid über rückwirkende Zahlung ALG1. Unrechtmässige Aufhebung. Antrag JC wurde im März gestellt!
Im September habe ich ein paar mal die RV gefragt wie lange es mit meinem Übergangsgeldantrag noch dauert. Ich bekam immer die Antwort, daß auf eine Antwort vom JC gewartet wird wegen Vorrangigkeit und ich dann direkt den Bescheid und das übrig bleibende Geld bekommen werde.
01.10. mein kumpel ist wohnungslos und nistet sich bei mir ein.
Ich wusste da kommt später bestimmt noch ne Forderung dazu später.
22.10. heimfahrt kurz vorher noch mit dem Sozialdienst berufliche Reha beantragt also LTA
26.10. Termin mit RV gemacht für ende November
04.11. Übergangsgeld bekommen es wurde offenbar nichts abgezogen für das JC.
ab jetzt wird es noch komplizierter
bis Mitte November ständig meinen Kumpel gefragt wie es bei ihm denn jetzt weitergeht. Wohnungssuche hab ich mitbekomman aber was ist mit Geld.
Mitte November dann sagt er wir müssen einen Untermietvertrag machen damit er Leistungen erhält. Hab ich dann auch gemacht weil Wohnungssuche frustan verlief.
Mein Termin RV LTA wurde auf den 06.12. verschoben weil mein Zug ausfiel.
Ein paar Tage später (nach 6.12.) Aussage von meinem Kumpel
Untervermietung geht nicht weil die Wohnung zu klein ist.
Ich habe dann geduldig wie sein kann auf etwas schriftliches gewartet.
Ich wusste ja selbst auch garnichts und genauere Infos von meinem Kumpel zu erfahren war fast unmöglich. Ist mir jetzt auch klar warum
ca 25.03. Bescheid vom JC für uns 3 als BG. Mein Übergangsgeld wurde auf uns alle 3 verteilt, mein Mehrbedarf Alleinerziehende zurückgefordert
Aufforderung
-Kontoauszüge komplett ab 10/21
-Ubergangsgeldbescheid und Krankentagegeldbescheide einzureichen
-Anhörungsbogen wegen Sozialbetrug und irgendwas mit Aufrechnung
31.03. Widerspruch gegen BG und sowieso alles falsch berechnet deshalb bitte nochmal komplett neu machen mit den Tatsachen, weil da kein Paar keine BG und deshalb auch keine Anrechnung meines Einkommens bei ihm usw...
Anhörung konnte ich glaubhaft machen, daß ich nicht betrügen wollte und auch nicht grob Fahrlässig gehandelt habe.
14.04. Aufforderung VE auszufüllen. Hab ich erstmal ignoriert, weil nichts zutreffendes anzukreuzen war (bin manchmal nicht die hellste)
13.05. erneute Aufforderung VE Habe leer unterschrieben mit dem Hinweis nicht zutreffend
Irgendwann danach stand dieser Aussendienstmitarbeiter hier vor der Tür Juni?
Er sagte sowas wie hallo ich bin vom Jobcenter
Ich (lächelnd und freundlich) habe gesagt: Das ist schön aber ich lasse sie trotzdem nicht rein. Mein Kumpel meint deswegen gibt´s bestimmt noch Ärger.
Ich habe dem netten Mann, der übrigens antwortete: "Das müssen sie auch nicht" brav seine Fragen beantwortet und dann ging er wieder.
Ich hatte mich vorher hier ins Thema VuE und Hausbesuch und so eingelesen.
Sonst hätte ich ihn vermutlich unwissend reingelassen.
Bis jetzt kein Widerspruch bescheid.
Leistungen wurden wie im März bewilligt bezahlt
26.06. WBA gestellt und meinem Kumpel gesagt, daß er für sich selbst einen stellen muss. Jetzt weiß ich er hat das an seine Betreuerin übergeben. Ich hoffe die hat das gemacht.
Inzwischen fordert die RV die zuviel geleistete Zahlung die das JC erst jetzt geltend gemacht hat von mir. und da verstehe ich nun wirklich garnichts mehr. Also ich weiß nicht was richtig ist. Weil Zufluss war 04.11. und es wurde komplett auf die Leistung vom JC angerechnet jetzt möchte die RV von mir  auch nochmal 2000€ haben. Für das Geld was das JC 07-10/21 gezahlt hat. selbst wenn ich wollte, weiß ich wirklich nicht wovon ich das zahlen soll
Wie oben erwähnt war ich mir bei der Auszahlung schon bewusst, daß irgendwann ne Forderung kommt. Aber im Prinzip hat das JC das Geld doch schon bekommen, weil es als Einkommen angerechnet wurde. Oder denke ich da falsch?

Ich hoffe ihr habt ne Idee

Das kam jetzt gerade:

die Leistungen sind, wie Sie festgestellt haben, bewilligt. Es hatte diesmal länger gedauert, weil noch Klärungsbedarf bzgl. der Entscheidung der Widerspruchsabteilung bestand. Den Geldeingang sollten Sie bald verzeichnen können - wenn nicht bereits geschehen. Die hälftige Miete habe ich von Herrn sowieso auch angewiesen. Wenn Sie wollen, kann ich ab September die Direktzahlung wieder anpassen, jedoch bitte mit schriftlicher und unterschriebener Erklärung, da der übersteigende Teil ja aus Ihrer Regelleistung gezahlt werden müsste.
Lesen Sie bitte den Bescheid, hier finden Sie die Begründung, warum die Leistungen lediglich bis 09/22 bewilligt wurden. Danach leben Sie mit Herrn sowieso länger als ein Jahr zusammen und ich muss ihn wieder in Ihre Bedarfsgemeinschaft aufnehmen.
Die Sonderzahlung wurde ausgezahlt.

Das meinte ich mit meinem Temperament. Ich habe direkt geantwortet. Ich hoffe das war kein Fehler.

Im Bescheid steht: Zitat "Die Leistungen werden in der Regel für ein Jahr bewilligt und monatlich im Voraus gezahlt."
Und wer hat ihnen denn diesen Unsinn erzählt, daß sie Herrn sowieso ab Oktober in meine Bedarfsgemeinschaft aufnehmen MÜSSEN?
Laut Gesetz entsteht nach einem Jahr zusammenwohnen eine Beweislastumkehr. Unbd diese auch nur für Paare. PAARE müssen dann beweisen, daß sie getrennt wirtschaften und nicht füreinander einstehen wollen. Wir sind aber weder ein paar noch irgendwie gegenseitig Unterhaltsberechtigt oder sonst was. Bitte erklären sie mir wie sie also zu diesem Schluss kommen?  

justine1992

Gruselig. Es tut mir schrecklich leid, wie das jetzt alles chaotisch aussieht/wirkt/ist.
Was war zwischen dem 01.10. und dem 25.03.? Da hatte er keine KdU beantragt?
Wann hat er was beantragt?
Kennst Du die Frau? Ist es eine offizielle Betreuerin?
Im Ernst: Lass das besser erst mal mit der WG. Zumindest bis Deine Große sich entschieden hat, wie es weiter geht. BITTE plane Dein Leben nicht mit jemandem so Verplanten (nicht Deine Tochter, sondern Dein Freund!). Du kannst Dich nicht darauf verlassen. Mach nichts, was Du Dir nicht auch alleine leisten könntest... Ja, Freundschaft ist wichtiger als Geld. Aber setz lieber notwendiges Geld nicht für eine Freundschaft aufs Spiel.

Es führt kein Weg daran vorbei: Du musst das alles jetzt sortieren und auseinanderklamüsern. Irgendwie. Auch für die Vergangenheit. Hoffentlich kriegst Du alle Unterlagen von den beiden!
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

PetraL

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 21:22:49Den hätte ich mir lieber mal machen sollen bevor ich meinen Kumpel hier aufgenommen habe... :wand:
Ach was, was hättest du da groß überlegen sollen? Dein guter Kumpel war in Not und du hast geholfen - das würde ich genauso machen und bestimmt auch viele andere.

Zitat von: justine1992 am 31. Juli 2022, 21:30:11Wenn Ihr von Anfang an dem JC alles mitgeteilt hättet, wäre es jetzt weniger Chaos. Nicht das Aufnehmen war das "Komplizierte", sondern das nicht umgehende Melden dessen.
So wie ich es verstanden habe, haben das ja die TE und ihr Kumpel ja - wenn auch wohl etwas verspätet wg.Reha - gemacht. Und das JC hat zusätzlich Chaos gestiftet mit seinen Vermutungen und Anrechnungen etc.

Es ist halt wohl in der deutschen Gesellschaft kein "Normalfall", dass hilfsbedürftige Freunde in Not aufgenommen und auf der Schlafcouch im Wohnzimmer einquartiert werden, damit sie nicht auf der Straße schlafen müssen. Und zwar ohne dass gleich eine "eheähnliche Gemeinschaft" vorliegt.
Und das JC kommt offenbar mit solchen Nicht-Normalfällen einfach nicht klar, sowas ist bei denen einfach nicht vorgesehen.
Deshalb diese "Zwangsverheiratung" - was ja aber oft vorkommt, wie ich das inzwischen schon mitbekommen habe, selbst wenn der Untermieter ein eigenes Zimmer hat etc.

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 21:22:49Hoffentlich kommt Morgen wenigstens Geld und vielleicht auch ne Antwort auf meine Anfrage beim JC.
JC haben zwar bis zu 3 Monaten Zeit, einen Widerspruch zu bearbeiten, aber auch die 3 Monate sind ja schon längst bei euch um?  :nea:
Ich denke, es wäre sinnvoll, da einen Anwalt einzuschalten. Auch eine "Einstweilige Anordnung" solltest du ins Auge fassen - dazu gibt es einiges hier im Forum, die Suchfunktion ist wirklich brauchbar.

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 21:22:49Das fällt mir leider etwas schwer wenn ich nicht einmal weiß wie ich die Fahrt dorthin zahlen soll. Geschweige denn Lebensmittel einkaufen.
Jup. :empathy:
Sowas kommt leider viel zu häufig vor. Eigentlich dürfte es das in einem so hoch gelobten "Sozialstaat" gar nicht geben - gibt's aber trotzdem andauernd immer wieder ...  :nea:

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 22:31:05Aber ich bin nicht umsonst Arbeitsunfähig und den GdB 50 hab ich auch nicht auf der Straße gefunden. Das hat mich total überfordert. Erst recht nach den Erfahrungen die ich vorher mit dem JC und der BA gemacht habe.
Das ganze Gefasel von "Integration" und "Barrierefreiheit" sind absolut für den A...., wenn man tatsächlich SCHWERbehindert und -krank ist. Gesunden fehlen da einfach Verständnis und Geduld. Als schwer kranker und beeinträchtigter Mensch bist du am A.... - oder du musst dich gleich für "unzurechnungsfähig" erklären und dir einen Vormund (neudeutsch "Betreuer") vom Gericht bestellen lassen ...  :no:

Zitat von: QueenTingeling am 01. August 2022, 00:42:02Und die Nachzahlung ist dann auch nicht wirklich so fett wie alle, die keine Ahnung haben, immer denken
Und wird dann auch noch angerechnet, ja. Noch so ein absolutes Unding...  :sad:

Zitat von: QueenTingeling am 01. August 2022, 10:47:57Ich bin auch nicht sauer wegen der Betruung, sondern weil ich nichts davon wusste. Wäre vielleicht sinnvoll gewesen, wenn ich ihr hätte sagen können was ich genau gemacht habe und so. Finde das über zig Ecken immer Mist. Stille-Post und so. Kennt man doch.
Da weiß ich nun nicht, was für eine "Betreuerin" das ist. Finde ich auch blöd, dass dein Kumpel dir das nicht gesagt hat - wäre schon wichtig gewesen zu wissen...
Aber jetzt kannst du dich ja mal mit der Dame zusammensetzen und das ganze Zeugs besprechen.
Und einen Anwalt dazu nehmen, wenigstens mal beraten lassen (Beratungshilfeschein). Am besten einen Fachanwalt für Sozialrecht - falls es so jemanden bei dir gibt (bei mir gibt's leider keinen). Ob ein Anwalt dann wirklich sehr hilfreich ist, ist dann zwar auch noch die Frage (meiner ist es bislang noch nicht so sehr), aber alleine kommst du hier - meiner Meinung nach - einfach nicht weiter.
Insbesondere, da die RV einen fetten Betrag von dir zurück fordert, den das JC ja als dein Einkommen von deinen Leistungen abgezogen hat. Klar ist da nur eins: Woher nehmen?...  :sad:


QueenTingeling

Zitat von: justine1992 am 01. August 2022, 11:01:09Gruselig. Es tut mir schrecklich leid, wie das jetzt alles chaotisch aussieht/wirkt/ist.
Was war zwischen dem 01.10. und dem 25.03.? Da hatte er keine KdU beantragt?
Wann hat er was beantragt?
Kennst Du die Frau? Ist es eine offizielle Betreuerin?
Im Ernst: Lass das besser erst mal mit der WG. Zumindest bis Deine Große sich entschieden hat, wie es weiter geht. BITTE plane Dein Leben nicht mit jemandem so Verplanten (nicht Deine Tochter, sondern Dein Freund!). Du kannst Dich nicht darauf verlassen. Mach nichts, was Du Dir nicht auch alleine leisten könntest... Ja, Freundschaft ist wichtiger als Geld. Aber setz lieber notwendiges Geld nicht für eine Freundschaft aufs Spiel.

Es führt kein Weg daran vorbei: Du musst das alles jetzt sortieren und auseinanderklamüsern. Irgendwie. Auch für die Vergangenheit. Hoffentlich kriegst Du alle Unterlagen von den beiden!
Oh das hab ich in dem langen Text vergessen. Das mit der WG mit ihm habe ich heute morgen für mich abgehakt. Das geht so wirklich nicht. Mich im trüben fischen lassen und um nichts richtig kümmern. Ich habe wirklich mit mir selbst genug zu tun und alles für mich durchzuboxen.

Ich hatte noch was an dem langen Text ergänzt. Lies das bitte mal. Wäre nett wenn du mir deine Meinung dazu sagst.
Soweit ich weiß ging sein Antrag ab 1.10. durch die offizielle Betreuerin gestellt. So richtig vom Gericht bestellte. Ich kenne die Frau nicht.
Wir haben ja diesen Untermietvertrag gemacht...
Mehr weiß ich leider nicht.

justine1992

Zitat von: PetraL am 01. August 2022, 11:40:06Dein guter Kumpel war in Not und du hast geholfen - das würde ich genauso machen und bestimmt auch viele andere.
Ganz ehrlich: Ich nicht, wenn ich damit meinen Lebensunterhalt aufs Spiel setzen könnte. Ich setze meine Unterkunft nicht aufs Spiel, weil mein Bruder (um es mit dem engen Freund mal deutlich zu machen) seine verloren hat. Wem wäre damit geholfen, wenn wir beide obdachlos wären?

Zitat von: PetraL am 01. August 2022, 11:40:06So wie ich es verstanden habe, haben das ja die TE und ihr Kumpel ja - wenn auch wohl etwas verspätet wg.Reha - gemacht.
Aber steht in dem Ablauf nirgends.

Zitat von: PetraL am 01. August 2022, 11:40:06Es ist halt wohl in der deutschen Gesellschaft kein "Normalfall"[...]
Ich kenne niemanden, der je seine Wohnung verloren hat. Nein, ich bin nicht repräsentativ. Aber "normal" ist das sicher nicht.

Zitat von: QueenTingeling am 01. August 2022, 10:47:57Das meinte ich mit meinem Temperament. Ich habe direkt geantwortet. Ich hoffe das war kein Fehler.
Lol. Gewöhn Dir mal an, einmal um den Block zu gehen (oder Dein Bett anzuschreien oder was auch immer), bevor Du was abschickst. Taktisch unklug ggü. jemandem, von dessen Wohlwollen Du auch (!) abhängig bist. Unabhängig von Recht oder so.
Es kann zB wirklich sein, dass das JC eine (interne und nach außen unverbindliche) Anweisung hat, nach der SB das MUSS. Es nutzt nichts. Du musst dem Bescheid widersprechen. Und Dein Freund sollte sich melden, dass er kein Geld und keinen Bescheid bekommen hat. Denn Du musst/solltest ihm weder Deine Post zeigen noch ihm Geld schenken, das offensichtlich aus Versehen auf Deinem Konto gelandet ist (wenn Eure Widersprüche akzeptiert werden, könnte es nämlich sein, dass die von Dir das fälschlich erhaltene ALG2+KdU zurückfordern).

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

QueenTingeling

Zitat von: PetraL am 01. August 2022, 11:40:06
Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 21:22:49Den hätte ich mir lieber mal machen sollen bevor ich meinen Kumpel hier aufgenommen habe... :wand:
Ach was, was hättest du da groß überlegen sollen? Dein guter Kumpel war in Not und du hast geholfen - das würde ich genauso machen und bestimmt auch viele andere.

Zitat von: justine1992 am 31. Juli 2022, 21:30:11Wenn Ihr von Anfang an dem JC alles mitgeteilt hättet, wäre es jetzt weniger Chaos. Nicht das Aufnehmen war das "Komplizierte", sondern das nicht umgehende Melden dessen.
So wie ich es verstanden habe, haben das ja die TE und ihr Kumpel ja - wenn auch wohl etwas verspätet wg.Reha - gemacht. Und das JC hat zusätzlich Chaos gestiftet mit seinen Vermutungen und Anrechnungen etc.

Es ist halt wohl in der deutschen Gesellschaft kein "Normalfall", dass hilfsbedürftige Freunde in Not aufgenommen und auf der Schlafcouch im Wohnzimmer einquartiert werden, damit sie nicht auf der Straße schlafen müssen. Und zwar ohne dass gleich eine "eheähnliche Gemeinschaft" vorliegt.
Und das JC kommt offenbar mit solchen Nicht-Normalfällen einfach nicht klar, sowas ist bei denen einfach nicht vorgesehen.
Deshalb diese "Zwangsverheiratung" - was ja aber oft vorkommt, wie ich das inzwischen schon mitbekommen habe, selbst wenn der Untermieter ein eigenes Zimmer hat etc.

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 21:22:49Hoffentlich kommt Morgen wenigstens Geld und vielleicht auch ne Antwort auf meine Anfrage beim JC.
JC haben zwar bis zu 3 Monaten Zeit, einen Widerspruch zu bearbeiten, aber auch die 3 Monate sind ja schon längst bei euch um?  :nea:
Ich denke, es wäre sinnvoll, da einen Anwalt einzuschalten. Auch eine "Einstweilige Anordnung" solltest du ins Auge fassen - dazu gibt es einiges hier im Forum, die Suchfunktion ist wirklich brauchbar.

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 21:22:49Das fällt mir leider etwas schwer wenn ich nicht einmal weiß wie ich die Fahrt dorthin zahlen soll. Geschweige denn Lebensmittel einkaufen.
Jup. :empathy:
Sowas kommt leider viel zu häufig vor. Eigentlich dürfte es das in einem so hoch gelobten "Sozialstaat" gar nicht geben - gibt's aber trotzdem andauernd immer wieder ...  :nea:

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 22:31:05Aber ich bin nicht umsonst Arbeitsunfähig und den GdB 50 hab ich auch nicht auf der Straße gefunden. Das hat mich total überfordert. Erst recht nach den Erfahrungen die ich vorher mit dem JC und der BA gemacht habe.
Das ganze Gefasel von "Integration" und "Barrierefreiheit" sind absolut für den A...., wenn man tatsächlich SCHWERbehindert und -krank ist. Gesunden fehlen da einfach Verständnis und Geduld. Als schwer kranker und beeinträchtigter Mensch bist du am A.... - oder du musst dich gleich für "unzurechnungsfähig" erklären und dir einen Vormund (neudeutsch "Betreuer") vom Gericht bestellen lassen ...  :no:

Zitat von: QueenTingeling am 01. August 2022, 00:42:02Und die Nachzahlung ist dann auch nicht wirklich so fett wie alle, die keine Ahnung haben, immer denken
Und wird dann auch noch angerechnet, ja. Noch so ein absolutes Unding...  :sad:

Zitat von: QueenTingeling am 01. August 2022, 10:47:57Ich bin auch nicht sauer wegen der Betruung, sondern weil ich nichts davon wusste. Wäre vielleicht sinnvoll gewesen, wenn ich ihr hätte sagen können was ich genau gemacht habe und so. Finde das über zig Ecken immer Mist. Stille-Post und so. Kennt man doch.
Da weiß ich nun nicht, was für eine "Betreuerin" das ist. Finde ich auch blöd, dass dein Kumpel dir das nicht gesagt hat - wäre schon wichtig gewesen zu wissen...
Aber jetzt kannst du dich ja mal mit der Dame zusammensetzen und das ganze Zeugs besprechen.
Und einen Anwalt dazu nehmen, wenigstens mal beraten lassen (Beratungshilfeschein). Am besten einen Fachanwalt für Sozialrecht - falls es so jemanden bei dir gibt (bei mir gibt's leider keinen). Ob ein Anwalt dann wirklich sehr hilfreich ist, ist dann zwar auch noch die Frage (meiner ist es bislang noch nicht so sehr), aber alleine kommst du hier - meiner Meinung nach - einfach nicht weiter.
Insbesondere, da die RV einen fetten Betrag von dir zurück fordert, den das JC ja als dein Einkommen von deinen Leistungen abgezogen hat. Klar ist da nur eins: Woher nehmen?...  :sad:


Es handelt sich um eine gerichtlich bestellte Betreuung für den Bereich Finanzen.
Ich werde das nochmal versuchen mit der RV zu klären. Aber jetzt gerade ist zu viel Unruhe in meinem Kopf. In dem Schreiben steht ich hätte einen Anhörungsbogen dazu bekommen. Den habe ich aber nicht erhalten.
Ich will da anrufen und fragen ob ich eine Fristverlängerung beantragen kann, da Anhörungsbogen nie erhalten oder direkt Widerspruch einlegen muss/soll.
Ich habe bei dieser Idee ein gutes Gefühl und hoffe wenn ich alle Fakten aufliste und belege vielleicht irgendwie drum herum zu kommen oder eben eine spätere Zahlung vereinbaren kann. Die können ja keiner nackten Frau in die Tasche greifen. Und schuldhaft habe ich auch nicht gehandelt.

"Zitat von: justine1992 am 1.8.2022, 11:51:11wenn Eure Widersprüche akzeptiert werden, könnte es nämlich sein, dass die von Dir das fälschlich erhaltene ALG2+KdU zurückfordern).
Damit rechne ich fest.

justine1992

Mach aber langsam, bei allem, was Du tust. Es kommt auf einen Tag nicht an. Vielleicht lässt Du es einfach ein paar Stunden liegen, liest es dann nochmal. Und überlegst, was es sonst noch geben könnte?
Hast Du schon nach einem Anwalt geschaut?

Ich rate Dir, nichts zu überstürzen. Auch keine Telefonate. Natürlich bist Du jetzt verwirrt. Aber wie willst Du Dich dann verständlich machen, ohne dass Du wie "eine Verwirrte" wirkst? Warte ab! Es kommt nicht auf Stunden an.

(PM gesehen?)
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

QueenTingeling

Noch ne Frage: Meine Tochter hat mit ihren 18 Jahren doch Anspruch auf diese Kindersonderzahlung. 20€/monat. Hätten die jet nicht mit in dem Bewilligungsbescheid stehen müssen? 
Von der Sonderzahlung fehlt sowieso jede Spur

Fettnäpfchen

QueenTingeling


Zitat von: QueenTingeling am 30. Juli 2022, 19:59:19hatte ich mir einen Anwalt zur Hilfe genommen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 31. Juli 2022, 13:09:02Daher ist das mein dringenster Rat an Dich/Euch denn ich gehe davon aus das er genauso klagen wird ansonsten dürfte deine Widersprüche/Mahnungen und Klage fruchtlos bleiben, außer er zieht umgehend aus.


Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 18:27:00Aber wie gesagt das entspringt meiner Fantasie und alle sagen ich wäre verrückt oder paranoid.
Da mach dir mal keine Gedanken selbst wenn dann kannst du das nicht feststellen und ändern würde es auch nichts.
Mir hat mal ein AG gesagt dass das Arbeitsamt ihm sagte das wenn er mir mein Bier lässt ein guter Arbeiter bin. Dabei war das die Brotzeit und die Mittagszeit denn wenn ein AG meinte das man durcharbeiten soll war ich dagegen. Kam trotzdem so oft vor und durchaus auch tägliche Std von min. 12 bis 16Std je nach Strecke
und als Umzügler waren es auch gerne mal drei Tage oder mehr durchgehend. Da hatte man als Fahrer dann die 4,5 Std Ruhezeit im fahrenden/schaukelnden LKW mit vier Rauchern die ne Kiste Bier vernichtet haben und ich sollte oben in der Koje schlafen um ausgeruht zu sein.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

PetraL

Zitat von: QueenTingeling am 01. August 2022, 14:57:08Noch ne Frage: Meine Tochter hat mit ihren 18 Jahren doch Anspruch auf diese Kindersonderzahlung. 20€/monat. Hätten die jet nicht mit in dem Bewilligungsbescheid stehen müssen?
Von der Sonderzahlung fehlt sowieso jede Spur
Ich habe auch noch nichts (Jobcenter Rhein-Kreis Neuss), habe aber heute endlich mal mit jemandem sprechen können: Es gab da Probleme, viele Berechtigte haben ihr Geld noch nicht erhalten, das wird jetzt alles manuell gemacht und sollte bis 08.08.22 über die Bühne sein. Wenn am 09.08.22 noch nichts angekommen wäre, soll ich nochmal anrufen.
Hast du dich schon erkundigt bei deinem JC? Vielleicht gab's ja da auch so eine "Panne"?

QueenTingeling

Ich habe Neuigkeiten. Und schon wieder eine neue Baustelle.
Ich hatte heute 7 Briefe...
Meine Sonderzahlung 200€ wurde gezahlt. Für meine Tochter kamen 20€ und auch die Bescheide dazu.
Meinem Widerspruch wurde entsprochen. Der entsprechende Berechnungsbogen fehlt noch. Meinem Kumpel wurde eine Menge Geld überwiesen. Mir graut es schon vor der Rückforderung.
Allerdings habe ich auch eine Anhörung und Rückforderung, weil meine Tochter angeblich Einkommen erziehlt hat.
Die Unterhaltsvorschusskasse soll mir 1200€ nachgezahlt haben.
Für die zeit 09/21-03/22 und 05/22.
Da ich darüber keinen Bescheid erhalten habe und auch nicht das Geld verstehe ich das gerade garnicht. Es soll am 21.07. überwiesen worden sein. Müsste es dann nicht längst bei mir sein? Oder zumindest ein entsprechender Bescheid. Unterhatsvorschuss wurde letztes Jahr eingestellt. Ich hatte bei dem ganzen Stress vergessen die Schulbescheinigung einzureichen. Der Antrag wurde aufgrund der Hartz4 Leistungen abgelehnt.
Seit wann bewilligen Behörden denn Leistungen die nicht beantragt wurden?
Ich blicke da echt nicht mehr durch.
Aber auf jeden Fall erklärt das warum ich für meine Tochter nur 20€ erhalten habe.

PetraL

Zitat von: QueenTingeling am 03. August 2022, 20:37:25Aber auf jeden Fall erklärt das warum ich für meine Tochter nur 20€ erhalten habe.
Äh... nein? Deine Tochter bekommt nur 20 Euro pro Monat mehr, sonst nichts. Zumindest nicht vom JC. Wenn du Kindergeld bekommst, müsste (hat?) sie noch die 100 Euro von der Kindergeldkasse bekommen.

Zitat von: QueenTingeling am 03. August 2022, 20:37:25Allerdings habe ich auch eine Anhörung und Rückforderung, weil meine Tochter angeblich Einkommen erziehlt hat.
Die Unterhaltsvorschusskasse soll mir 1200€ nachgezahlt haben.
Für die zeit 09/21-03/22 und 05/22.
Da ich darüber keinen Bescheid erhalten habe und auch nicht das Geld verstehe ich das gerade garnicht. Es soll am 21.07. überwiesen worden sein. Müsste es dann nicht längst bei mir sein? Oder zumindest ein entsprechender Bescheid. Unterhatsvorschuss wurde letztes Jahr eingestellt.
Hmmm ...  :scratch:
Dann schau dir 1. diesen Einstellungsbescheid nochmal genau an. Und reiche ihn 2. (nochmal?) beim JC ein.
Lege 3. Widerspruch beim JC gegen die Anrechnung von angeblichem Einkommen ein und nimm entsprechend Stellung zu diesem Anhörungsschreiben. Fordere 4. die UHV-Kasse mit den Informationen und dem Bescheid vom JC auf, dir a) den Bescheid zukommen zu lassen und b) zu erklären, weshalb diese angebliche Nachzahlung nicht bei dir eingegangen ist.

Bist du zufällig auch beim JC Rhein-Kreis Neuss?
Irgendwie auch alles ziemlich chaotisch da bei dir ...  :weisnich:

P.S.:
Zitat von: QueenTingeling am 03. August 2022, 20:37:25Meinem Widerspruch wurde entsprochen. Der entsprechende Berechnungsbogen fehlt noch.
D.h. jetzt nochmal genau was? Ihr seid doch keine 3-Personen-BG sondern eine 2- und eine 1-Personen BG mit entsprechend separaten Berechnungen und Leistungen?

Zitat von: QueenTingeling am 03. August 2022, 20:37:25Meinem Kumpel wurde eine Menge Geld überwiesen. Mir graut es schon vor der Rückforderung.
Naja, DAS ist ja nicht DEIN Problem sondern das von deinem Kumpel?
Oder meinst du damit, dass das Geld, das DEINER BG für deinen Kumpel gezahlt wurde? Wurde denn da was gezahlt? Ich hab da jetzt grad nicht den Durchblick, sorry ...