Weiterbewilligung nur für 2 Monate

Begonnen von QueenTingeling, 29. Juli 2022, 23:08:11

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QueenTingeling

Hallo!
Da Ihr mir hier bisher immer etwas Mut machen konntet wende ich mich mal wieder an euch. Ich hau jetzt mal das ganze Problem raus, weil ich einiges in meinen vorherigen Fragen nicht erwähnt habe. Habe mich für meine Gutmütigkeit und Dummheit geschämt. Ich weiß genau, daß man sowas bei Hartz 4 besser lässt. Bitte keine Vorwürfe. Die mache ich mir wirklich selbst schon mehr als Ihr jemals könntet.

Ich war ja letztes Jahr zur Reha weg. Entfernung ca 600km. 
In der Zeit wurde mein letzter mir verbleibender Freund (kein Paar) wohnungslos.
Das war zum 1.10.. Da ich noch bis Ende des Monats weg war sorgte ich dafür, daß meine Tochter Ihn in die Wohnung lässt. Sie hat während ich weg war immer bei Ihren Freundinnen oder Ihrer Oma übernachtet war bereits 17 und versteht sich außerdem gut mit ihm. 
Ich sah darin also kein Problem. Ausgemacht waren 6-8 Wochen, und das er wenn ich zurück bin mein Schlafzimmer räumt und auf die Couch zieht . Und natürlich das er sich schnellstmöglich um eine andere Bleibe kümmert. Das mit der Couch hat geklappt. Der Rest nicht.
Zu der Zeit als ich ihn aufnahm war ich außerdem überzeugt, daß ich aus dem Hartz 4 Bezug raus wäre. Ich war so naiv und dachte, daß die berufliche Reha nach der Medizinischen schnell los geht und ich dazwischen Überbrückungsgeld bekomme. Man darf ja mal träumen...
Das JC erfuhr natürlich von ihm und ich bekam im März einen Bescheid  in dem wir als Bedarfsgemeinschaft eingestuft wurden.
Durch dieses Forum wusste ich zum Glück, daß dies nicht ganz rechtens ist. Selbst wenn wir ein Paar wären was wir definitiv nicht sind.
Ich habe am 31.03. Widerspruch eingelegt. Ich habe dazu noch keinen Bescheid erhalten.
Der Bewilligungszeitraum läuft zum 31.07. aus. 
Den WBA habe ich dann erst am 26.06. gestellt. Ich weiß eigentlich zu spät. Ich hab halt auf eine Antwort zu dem Widerspruch gewartet. 
Heute kam dann endlich der Bewilligungsbescheid für meine Tochter und mich. Er wird in der Bg nicht aufgeführt. Es werden aber nur 2/3 der Miete als KdU anerkannt.
Ich hatte in dem WBA die volle Miete angegeben. Zu dem Zeitpunkt sah es ganz gut aus, daß mein Freund eine Wohnung bekommt und ich bin auch etwas in Sorge wie schnell da JC da Miete umändern kann, wenn er endlich hier raus ist. Er bezieht auch Harz 4 falls das noch nicht klar ist. 
Diese Bewilligung gilt aber nur für 08/22-09/22. Und ich habe mich da wirklich nicht verlesen.
Geld ist übrigens auch keins bei mir eingegangen. Weder der Bedarf für August noch die Sonderzahlung.
Kann der Bewilligungszeitraum so kurz sein, weil er dann ja schon 1 Jahr hier ist? 
Es gibt wirklich nicht viele Vermieter, die an Hartzis vermieten wollen. Und bei den wenigen scheiterte es dann an der Langsamkeit des JC. Unseres hier ist geschlossen wegen Flutschaden. Da kann man nicht hin und schnell ne Zusage quittieren lassen.
Nach einem Jahr müssen wir ja beweisen, daß wir keine VuE sind. 
Ein Außendienstmitarbeiter war auch schon hier. Den habe ich allerdings nicht reingelassen. Mir war die hier herrschende Unordnung unangenehm. Ich meine mein Freund hat ja nichtmal nen Platz in meinem Schrank für seine Sachen. Das möchte ich nicht weil da schon kaum genug Platz für meine Sachen ist. Und er soll sich hier auch nicht häuslich einrichten.
Wie gesagt kein Paar. Mein bester Freund. Und Freunde schicke ich nicht einfach ins Obdachlosenasyl. Das kann ich einfach nicht.

Glaubt Ihr ich habe Recht und der kurze Bewilligungszeitraum ist wegen der VuE?
Und wann glaubt Ihr kommt endlich mein Geld?
Warum ist die Sonderzahlung noch nicht da?

Ich habe am 8.8. einen Termin bei der Rentenversicherung zwecks beruflicher Reha/Umschulung.
Bei der Leistungserprobung habe ich mich sehr gut geschlagen. Es spricht laut Maßnahmenbetreuer nichts gegen eine Umschulung. 
Wenn ich aber bis dahin wieder kein Geld bekomme und in meinen Existenzängsten stecke, kann ich das vergessen. Ich habe seit Hartz 4 leider schon mehrere male über Monate ohne Geld hier gestanden. Der Bezug ist seit 04/21. Ich habe wirklich keinerlei Rücklagen mehr.

Ich danke Euch für das Lesen. Der Text ist ja doch etwas lang geworden.
Und ich bin gespannt was Ihr dazu sagt.

Ganz liebe Grüße

Torsten37

Es ist echt schlimm soetwas zu lesen :scratch: . Wofür haben wir einen Sozialsaat? Statt echte hilfe zu bekommen landet man im deutschen Behördenirrsinn. Wie kann es sein das jemand über Monate kein "Pfennig" Geld bekommt und das obwohl die Notlage der zuständigen Jobcenter Behörde bekannt ist? :schock:

Leeres Portemonnaie

Wovon lebt der Freund / Mitbewohner denn?
Vielleicht sollte er sich als Untermieter eintragen lassen und seinen Teil zu den Kosten der Unterkunft beitragen. (Evtl. selbst Gelder beantragen.) Es fallen sicher auch erhöhte Nebenkosten an für duschen, Toilettengänge ... erhöhter Wasserverbrauch usw., also für 3 Personen.
Dass das JC aufhorcht, weil er nicht angegeben wurde, als er bei Dir auftauchte, ist normal.
Nun gilt es, das Richtige draus zu machen.

(Wie haben die das überhaupt mitgekriegt?)  :scratch: 

Im Grunde bist Du selbst in einer Notlage mit HartzIV, hilfst einem anderen Menschen in einer Notlage, und reitest Dich selbst noch tiefer in die  :zensiert:  ...

Du bist nicht das Sozialamt, hilf ihm mit, aber sorge nicht für ihn!  :empathy: 

Und: Werde unbedingt tätig wegen dem Widerspruch! Frag nach.

Edit.: Habe nochmal den Eingangsbeitrag gelesen, also er bekommt auch HartzIV. Nur Regelsatz? KdU für die letzte Wohnung noch? Oder wieviel?
Kosten als "Mitbewohner"?
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

PetraL

Zitat von: QueenTingeling am 29. Juli 2022, 23:08:11Ich habe seit Hartz 4 leider schon mehrere male über Monate ohne Geld hier gestanden. Der Bezug ist seit 04/21. Ich habe wirklich keinerlei Rücklagen mehr.
Zitat von: Torsten37 am 30. Juli 2022, 08:41:01Wie kann es sein das jemand über Monate kein "Pfennig" Geld bekommt und das obwohl die Notlage der zuständigen Jobcenter Behörde bekannt ist? :schock:
Habe mit meiner Tochter auch schon so manchen Monat nur 50 oder 100 Euro oder sogar gar nichts bekommen - bei meinem Jobcenter kann man sich auch NIE darauf verlassen, dass man für den nächsten oder übernächsten Monat tatsächlich Geld bekommt ...

@Torsten: dem JC ist das vollkommen scheiss-egal, ob sich Menschen in einer Notlage befinden oder nicht - hast du das noch nicht mitbekommen? Das ist keine bedauerliche Ausnahme sondern Standard.

@QueenTingeling
1. Dein Kumpel muss sich wirklich zu 1/3 an den KdU beteiligen, das JC übernimmt ja seine KdU, du "schädigst" ihn ja nicht damit. Es ist logisch, dass das JC deshalb bei euch 2 auch nur 2/3 übernimmt.
Und ich fürchte, dass es durchaus noch eine ganze Weile dauern kann, bis er tatsächlich eine eigene Bleibe gefunden hat - die Situation hat sich inzwischen so dermaßen verschärft, dass wirklich nur noch beten hilft...
2. Habe auch noch keine Einmalzahlung - aber ich hoffe weiter...

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 30. Juli 2022, 09:17:45Dass das JC aufhorcht, weil er nicht angegeben wurde, als er bei Dir auftauchte, ist normal.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 30. Juli 2022, 09:17:45(Wie haben die das überhaupt mitgekriegt?)  :scratch:
Das habe ich mich auch gefragt  :weisnich:

Fettnäpfchen

QueenTingeling

Zitat von: QueenTingeling am 29. Juli 2022, 23:08:11Kann der Bewilligungszeitraum so kurz sein, weil er dann ja schon 1 Jahr hier ist? 
Das ist möglich aber deswegen nicht richtig. Die Bewilligungszeiträume sind entweder sechs oder 12 Monate. erstes bei Aufstockern zweites wenn man keinen Zuverdienst hat.

Zitat von: QueenTingeling am 29. Juli 2022, 23:08:11Und wann glaubt Ihr kommt endlich mein Geld?
Warum ist die Sonderzahlung noch nicht da?
sollte spätestens Mo auf dem Konto sein.

Zitat von: QueenTingeling am 29. Juli 2022, 23:08:11Es werden aber nur 2/3 der Miete als KdU anerkannt.
Zitat von: PetraL am 30. Juli 2022, 10:56:241. Dein Kumpel muss sich wirklich zu 1/3 an den KdU beteiligen, das JC übernimmt ja seine KdU, du "schädigst" ihn ja nicht damit. Es ist logisch, dass das JC deshalb bei euch 2 auch nur 2/3 übernimmt.
und dafür braucht es etwas schriftliches und er muss das natürlich selber beim JC beantragen falls noch nicht gemacht. Aber das will ich mal nicht hoffen. Geld gibt es da nicht rückwirkend sondern auf Antrag.
Also heute noch "NACHWEISLICH"* machen falls nichts beantragt wurde dann gibt es für Ihn wenigsten noch rückwirkend bis zum Monatsersten Geld das er Dir zu geben hat.
Kostenbeteiligungsvereinbarung beim Zusammenleben mehrerer Personen
*
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

QueenTingeling

Es wurde hier jetzt mehrfach gefragt, deshalb schreibe ich es hier mal allgemein:
Er hat sich selbst ans JC gewandt und um Hilfe gebeten. Darauf bekam er die Antwort, daß es dem JC schon bekannt sei, daß er bei mir wäre.

-Ich hatte zu dem Zeitpunkt ohne jeglichen Bescheid kein Geld vom JC bekommen und konnte mich mit der Übergangsgeldnachzahlung ganz gut über Wasser halten.Das war ca von November bis März.- 

Ihm wurde geraten, daß er einen Untermietvertrag mit mir machen soll worin er 1/3 der Miete übernimmt. Das haben wir dann auch so getan.
Auf diesen bekam er die Antwort, daß das so nicht geht. Als Untermieter muss ihm ein eigenes abschließbares Zimmer zur Verfügung stehen. 
Ich bekam einen Bescheid rückwirkend zum 1.10. in dem er als Teil meiner Bedarfsgemeinschaft gezählt wurde. 
Mein Übergangsgeld wurde ihm angerechnet. Mir der Alleinerziehendenmehrbedarf gestrichen (mit Rückforderung). 
Gegen diesen habe ich den Widerspruch eingelegt.
Als ich den WBA gestellt hatte war ich mir eigentlich sicher, daß er eine Wohnung bekommt. (Diese scheiterte dann an der Zustimmung des JC)
In dem WBA habe ich alles mit keiner Veränderung angegeben. Personen in meiner BG meine Tochter und ich. Die Miete halt komplett. War natürlich nicht richtig aber das JC hat dies ja korrigiert.
Er hat auch einen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Er hat noch keinen Bescheid erhalten.
Die Miete wird seit Juni direkt an den Vermieter gezahlt. Ich war einen Monat im Rückstand und mir drohte die Kündigung. Ohne jeglichen Geldeingang konnte ich einfach nichts mehr zahlen.
Da mir ein Bescheid auf meinen Widerspruch fehlt ist es für mich nicht nachvollziehbar was jetzt seit März gezahlt wurde. Beziehungsweise seit Juni. Wegen der Anrechnung des Überdangsgelds bekamen wir bis Juni fast nichts. Vom Auszahlungbetrag her scheint das Geld was ich seit Juni erhielt für 3 Personen zu sein. Ist aber ohne einen Bescheid nicht genau überprüfbar für mich.
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juli 2022, 16:21:59Das ist möglich aber deswegen nicht richtig. Die Bewilligungszeiträume sind entweder sechs oder 12 Monate. erstes bei Aufstockern zweites wenn man keinen Zuverdienst hat.
Ich habe ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Ich bin dauerhaft krankgeschrieben und strebe eine Umschulung an. Bisher wurden die Leistungen bei mir maximal für 6 Monate bewilligt.
Ich frage mich da auch ob mir nicht eher Sozialhilfe statt Hartz 4 zustände. Ich stehe dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Und meine Tochter ist Schülerin und dementsprechend auch nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar.
Weil es beim Erstantrag sehr lange gedauert hat und ständig dieselben Unterlagen angefordert wurden hatte ich mir einen Anwalt zur Hilfe genommen. Der meinte Hartz 4 wäre schon richtig. Ich verstehe das trotzdem nicht.  Kenne mich da aber auch zu wenig aus

violet

bester Freund hin oder her, ohne ihn wäre alles viel einfacher

QueenTingeling

Zitat von: violet am 30. Juli 2022, 22:04:13bester Freund hin oder her, ohne ihn wäre alles viel einfacher
Ich weiß. Das habe ich ihm auch vor einigen Tagen nochmal zu verstehen gegeben. Schon allein der Platzmangel und dieses Rücksicht nehmen (müssen?). Meine Tochter ist seit kurzem 18 und wir haben bis letzten Oktober immer allein gelebt. Noch jemanden auf Dauer in der Wohnung zu haben ist also komplett neu für mich.

Aber seine Anwesenheit tut mir auch gut. Ich leide unter PTBS und Essstörung unter anderem. Da ist es ganz gut, daß er mich ab und zu ans Essen erinnert.
Deshalb hätte ich da noch eine Frage:
Wenn alles so laufen sollte wie ich hoffe, also Umschulung oder berufliche Reha und dann Übergangsgeld bekomme (Dauer ca 2 Jahre) könnten wir uns dann als WG gemeinsam  eine größere Wohnung suchen? Mit dem was ich als Übergangsgeld bekomme benötige ich definitiv keine Leistungen vom Staat. Aber ich will ihn ja nicht mit durchfüttern und deshalb bräuchte er diese dann schon noch. 
Oder würde das zu noch mehr Problemen mit dem JC führen?
Ich frage weil ein Umzug bei mir längst überfällig ist. Ich war auf Wohnungssuche bevor ich krank wurde. Ich bin nur hergezogen um die Kinderversorgung sicherzustellen im Schichtdienst. Habe mich aber hier nie wohl gefühlt. War damals eben ein Kompromiss der meine Krankheit zusätzlich befeuert hat.

Fettnäpfchen

QueenTingeling

Also kompliziert würde ja noch gehen aber da es so Sche..se gelaufen ist dürfte das fast unlösbar sein. Zumindest hier oder in Foren allgemein weil alles fehlt und nichts durchschaubar also nachvollziehbar ist
Zitat von: QueenTingeling am 30. Juli 2022, 19:59:19Weil es beim Erstantrag sehr lange gedauert hat und ständig dieselben Unterlagen angefordert wurden hatte ich mir einen Anwalt zur Hilfe genommen.
und taugt der und kennt sich mit dem SGB 2 richtig aus? Dann solltest du über Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH) Hilfe bei ihm suchen. Hier und ohne die fehlenden Bescheide  ist das alles nur ein "Drumrum" Geschreibe! Daher ist das mein dringenster Rat an Dich/Euch denn ich gehe davon aus das er genauso klagen wird ansonsten dürfte deine Widersprüche/Mahnungen und Klage fruchtlos bleiben, außer er zieht umgehend aus.

Ich mache mal die offensichtlichen Punkte ins Zitat.
Zitat von: QueenTingeling am 30. Juli 2022, 19:59:19Darauf bekam er die Antwort, daß es dem JC schon bekannt sei, daß er bei mir wäre.
schon seltsam, am Schluss war er es selber wobei ich ihm nichts unterstellen will. Es kann auch der mißgünstige Mitmensch sein.

Zitat von: QueenTingeling am 30. Juli 2022, 19:59:19-Ich hatte zu dem Zeitpunkt ohne jeglichen Bescheid kein Geld vom JC bekommen und konnte mich mit der Übergangsgeldnachzahlung ganz gut über Wasser halten.Das war ca von November bis März.-
Ein NoGo da würde ein RA uU einen Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen

Zitat von: QueenTingeling am 30. Juli 2022, 19:59:19Ihm wurde geraten, daß er einen Untermietvertrag mit mir machen soll worin er 1/3 der Miete übernimmt. Das haben wir dann auch so getan.
Auf diesen bekam er die Antwort, daß das so nicht geht. Als Untermieter muss ihm ein eigenes abschließbares Zimmer zur Verfügung stehen.
auch wieder was für den RA denn der Untermietvertrag ist eine bindende Verpflichtung und das JC müsste das übernehmen.
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R:
Für den Anspruch auf Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist es nicht relevant, ob diese tatsächlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden/wurden, sondern dass im Bedarfszeitraum eine rechtskräftige Pflicht zur Mietzahlung besteht/bestand.
Bei Vermietung unter Verwandten, hier zwischen Mutter und Sohn, sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz.

Zitat von: QueenTingeling am 30. Juli 2022, 19:59:19Ich bekam einen Bescheid rückwirkend zum 1.10. in dem er als Teil meiner Bedarfsgemeinschaft gezählt wurde.
Mein Übergangsgeld wurde ihm angerechnet. Mir der Alleinerziehendenmehrbedarf gestrichen (mit Rückforderung).
Gegen diesen habe ich den Widerspruch eingelegt.
mit welchem Ergebnis? und da liest man deutlich die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB heraus.
Wieder was für den RA.

Zitat von: QueenTingeling am 30. Juli 2022, 19:59:19In dem WBA habe ich alles mit keiner Veränderung angegeben. Personen in meiner BG meine Tochter und ich. Die Miete halt komplett. War natürlich nicht richtig aber das JC hat dies ja korrigiert.
Was eiugentl. richtig ist aber das JC hat ja Veränderungen vorgenommen. Die stehen in den Zitaten.

Zitat von: QueenTingeling am 30. Juli 2022, 19:59:19Die Miete wird seit Juni direkt an den Vermieter gezahlt. Ich war einen Monat im Rückstand und mir drohte die Kündigung. Ohne jeglichen Geldeingang konnte ich einfach nichts mehr zahlen.
Da mir ein Bescheid auf meinen Widerspruch fehlt ist es für mich nicht nachvollziehbar was jetzt seit März gezahlt wurde. Beziehungsweise seit Juni. Wegen der Anrechnung des Überdangsgelds bekamen wir bis Juni fast nichts. Vom Auszahlungbetrag her scheint das Geld was ich seit Juni erhielt für 3 Personen zu sein. Ist aber ohne einen Bescheid nicht genau überprüfbar für mich.
und wieder was für den RA also schon komplex das Ganze.
Ausserdem echt übel wenn du nur zweidrittel Miete bekommst und Ihm die Miete verweigert wird (oder auch nicht wenn das JC eine VuE/BG aus euch gemacht hat und sein Mietanteil dann an EURE BG ausbezahlt wird.)
. Du musst dringend bei deinem Vermieter die Auskunft einholen ob das JC die komplette Miete bezahl sonst droht der Rauswurf!!!

Das mit den zwei Monaten kann er dann auch gleich mitmachen das fällt in deinem Fall nicht mehr auf bzw. ins Gewicht.

Zitat von: QueenTingeling am 30. Juli 2022, 22:31:07Wenn alles so laufen sollte wie ich hoffe, also Umschulung oder berufliche Reha und dann Übergangsgeld bekomme (Dauer ca 2 Jahre) könnten wir uns dann als WG gemeinsam  eine größere Wohnung suchen? Mit dem was ich als Übergangsgeld bekomme benötige ich definitiv keine Leistungen vom Staat. Aber ich will ihn ja nicht mit durchfüttern und deshalb bräuchte er diese dann schon noch.
Normal schon aber wenn er noch Leistungen braucht dann geht das JC sicher von einer BG aus denn das macht es ja anscheinend schon. und dagegen anzugehen kann ja klappen aber wenn ihr dann zusammen umziehen wollt wird das ein sehr harter Kampf über das SG und da ist ein Erfolg nicht sicher.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

QueenTingeling

@fettnäpfchen:
In dem neuen Bescheid sind ja nur meine Tochter und ich aufgeführt. Er ist also kein Teil der BG.
Ich sollte im April den VuE Bogen in Bezug auf ihn ausfüllen. Ich habe diesen lediglich unterschrieben und sie über das Postfach im e-center gesendet mit dem Hinweis, daß ich Schwierigkeiten hatte beim Ausfüllen weil ja nichts davon zutrifft. Und die Bitte sich bei mir zu melden falls ich das so falsch gemacht habe. Ich habe jetzt extra nochmal nachgesehen. Es ist nachweislich mit Datum und allem gespeichert. Ich hatte zu dem Zeitpunkt mehrere sachen abzugeben und dieses mal im gegensatz zum Erstantrag alles einzeln gesendet. Auf die anderen Sachen kam auch schon Rückmeldung und das mit der VE liegt ja noch beim Widerspruch.
Wie lange dürfen die sich beim Widerspruch Zeit lassen? Ich hab das hier irgendwo mal gelesen. Untätigkeitsklage nach 3 oder 6 Monaten?

Mein Anwalt ist spezialisiert auf Sozialrecht. Aber ich glaube er will mich nicht nochmal vertreten. Nachdem ich endlich Geld bekommen hatte habe ich ihn per e-mail gefragt ob bei dem Bescheid alles stimmt. ich war ja in reha 600km weit weg. Darauf bekam ich keine Antwort.
Er sagte vorher als die Verhandlungen noch liefen, daß er sowas wie diese Sachbearbeiterin noch nie erlebt hätte.
Ich hatte nach einer Woche nochmal nachgefragt und auch da keine Antwort. Ich hab es dann aufgegeben. Hätte ich da nicht auch irgendwas schriftliches von ihm bekommen müssen? Zur Verhandlung oder zum Abschluss des Falls? Ich möchte da aber nicht noch einen Kampfplatz aufmachen.

Die Idee mit der gemeinsamen Wohnung als WG kam meinem Kumpel aus Verzweiflung glaube ich. Ich habe auch direkt gesagt, daß wir dann in den Augen des JC schon so gut wie verheiratet sind und ich wirklich nicht  für seinen Unterhalt aufkommen will.
Aber ich dachte ich frage hier trotzdem mal was so die Erfahrungen sind.
Den letzten Bescheid hier hochzuladen bringt denke ich nichts. Ist ein ganz normaler Bewilligungsbescheid. Nur das die Miete nach unten korrigiert wurde. Andere Bescheide habe ich ja selbst nicht. Die Miete ist auf jeden Fall für juni und Juli voll an die Vermieterin gezahlt worden. August ist ja erst morgen.
Ich weiß gerade echt nicht weiter.
Ich hatte Freitag bereits eine Nachricht an die Kundenreaktionsstelle geschickt. Bevor ich den Bescheid hatte. Die Post kommt hier spät.
Nachdem ich den Bescheid hatte eine Nachricht an meine SB wie das jetzt mit der Miete ist. Ob der Anteil von meinem Kumpel mit überwiesen wird oder ob ich mich da noch selbst kümmern muss.
Auch gefragt warum nur 2 Monate bewilligt wurden. Da hatte sie aber schon Feierabend. Ich hoffe ich hab da jetzt nichts falsch gemacht.
Es ist wirklich bei jeder WbA ein Kampf mit erstmal mindestens 1-2 Monate kein Geld und die Bewilligungszeiträume sehr kurz. Bzw bis der erstantrag durch war (Bewilligt für 6 Monate) war die Zeit auch schon fast rum.

Ich hab da noch eine ganz dumme Frage. Alle sagen ich sei nur paranoid, aber ich glaube das echt irgendwie.
Mein ALG1 wurde ja kurzfristig vorzeitig eingestellt. Mir wurde vorgeworfen ich hätte keinen Rehaantrag gestellt.
-Für diesen habe ich dem Arbeitsamt die Vollmacht gegeben und die haben den gestellt. Ich hatte sogar schon einen Termin. Ich war aber zu dem zeitpunkt nicht rehafähig. Unter 45KG bei 1,70m= lebensbedrohlicher BMI. Habe die Atteste damals an RV, Rehaklinik und Arbeitsamt per Einschreiben mit Rückschein geschickt.
Rehaklinik drückte Bedauern aus und das mein Platz dann anderweitig vergeben wird.
RV sagte ich soll mich melden wenn ich stabiler bin. Habe ich getan und Reha letztes Jahr angetreten.
Arbeitsamt keine Reaktion außer 5 Monate später Aufhebungsbescheid.
Kann es sein, daß auf meiner Akte beim JC ein Vermerk ist, daß ich mich um nichts kümmern würde und garnicht gesund werden will? Oder sowas ähnliches? In meinem Kopf ist es so ein fetter roter Stempel "faule Sau" oder sowas. Aber wie gesagt das entspringt meiner Fantasie und alle sagen ich wäre verrückt oder paranoid.


PetraL

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 18:27:00Kann es sein, daß auf meiner Akte beim JC ein Vermerk ist, daß ich mich um nichts kümmern würde und garnicht gesund werden will? Oder sowas ähnliches? In meinem Kopf ist es so ein fetter roter Stempel "faule Sau" oder sowas. Aber wie gesagt das entspringt meiner Fantasie und alle sagen ich wäre verrückt oder paranoid.
Vielleicht nicht gerade "faule Sau" - aber evtl. Kennzeichen "M" für "mangelnde Mitwirkung". Oder "Q" für "Querulant", weil du gewagt hast Widerspruch einzulegen - pfui aber auch, wie kannst du nur?  :zwinker:
Ich glaube nicht, dass deine Annahme paranoid oder gar verrückt ist ...

Ich glaube auch nicht, dass ihr noch mehr Probleme hättet, als Wohngemeinschaft - die ihr ja definitiv seid - anerkannt zu werden, wenn ihr euch gemeinsam eine für euch als Wohngemeinschaft besser geeignete Wohnung suchen würdet. Im Gegenteil: Es ist tatsächlich ganz wichtig, dass jeder WG-Bewohner sein eigenes Zimmer hat. Das würde aber für dich und deine Tochter bedeuten, dass ihr diese WG dann auf eine länger Dauer beibehalten müsst - die Konsequenzen kennt ihr ja schon: Es ist halt auch mit Einschränkungen verbunden, noch jemanden mit in der Wohnung zu haben. Je nach eurer eigenen persönlichen Einstellung kann es auch noch erschwerend hinzu kommen, wenn dieser Jemand ein anderes Geschlecht hat - das können nur deine Tochter und du für euch entscheiden, ob ihr das auf Dauer wollt.
Wenn ihr allerdings plant, diese WG möglichst bald wieder aufzulösen - damit dein Kumpel dann eine eigene Bude hat und ihr beide wieder "unter euch" seid - wäre eine größere und damit teurere Wohnung natürlich ungünstig für den Fall, dass du und/oder deine Tochter weiter/wieder Sozialleistungen beziehen müsstet...

QueenTingeling

Zitat von: PetraL am 31. Juli 2022, 19:22:02Vielleicht nicht gerade "faule Sau" - aber evtl. Kennzeichen "M" für "mangelnde Mitwirkung". Oder "Q" für "Querulant", weil du gewagt hast Widerspruch einzulegen - pfui
Solche Vermerke gibt es also wirklich?
Oder kannst du es dir so wie ich auch einfach nur vorstellen, daß es so etwas in der Art geben könnte?

Zitat von: PetraL am 31. Juli 2022, 19:22:02ch glaube auch nicht, dass ihr noch mehr Probleme hättet, als Wohngemeinschaft - die ihr ja definitiv seid - anerkannt zu werden, wenn ihr euch gemeinsam eine für euch als Wohngemeinschaft besser geeignete Wohnung suchen würdet. Im Gegenteil: Es ist tatsächlich ganz wichtig, dass jeder WG-Bewohner sein eigenes Zimmer hat. Das würde aber für dich und deine Tochter bedeuten, dass ihr diese WG dann auf eine länger Dauer beibehalten müsst - die Konsequenzen kennt ihr ja schon: Es ist halt auch mit Einschränkungen verbunden, noch jemanden mit in der Wohnung zu haben. Je nach eurer eigenen persönlichen Einstellung kann es auch noch erschwerend hinzu kommen, wenn dieser Jemand ein anderes Geschlecht hat - das können nur deine Tochter und du für euch entscheiden, ob ihr das auf Dauer wollt.
Ich habe da ehrlich noch nicht ernsthaft drüber nachgedacht.
Meine Tochter ist seit kurzem 18. Die beiden verstehen sich sehr gut und lassen sich trotzdem gegenseitig in Ruhe.
Meine Tochter und Ihre Freundinnen planen schon seit sie 10 waren eine WG zu gründen. Und dieser Plan ist tatsächlich noch aktuell. Das hätte ich damals nie für möglich gehalten. 
Ich werde mich also vermutlich wenn sie nächstes Jahr mit der Schule fertig ist von ihr verabschieden können. (Natürlich nur als Mitbewohnerin nicht als Mama)
Wenn sie dann ausreichend verdienen. (sie und die Freundinnen)
Der Gedanke dann ganz allein zu leben macht mir ehrlich gesagt etwas Angst.
Und wie erwähnt tut mir die Anwesenheit meines Kumpels auch gut. Es nervt nur, daß zu wenig Platz ist, und das Wohnzimmer die ganze Zeit blockiert ist.
Vor allem wenn er mal länger schläft, oder ich irgendwas abends liegen gelassen habe (briefe und so was) und es dann am nächsten Tag nicht mehr finde weil er es sicherheitshalber irgendwohin geräumt hat.
Wieviel qm würden uns denn als WG zustehen? Ihm die kompletten 50 und meiner Tochter und mir 65? also zusammen 115? oder soviel wie einer 3er BG?
Ich hoffe ja erstmal, daß ich schnell aus dem leistungsbezug rauskomme. Und dann natürlich auch raus bleibe. Aber genau weiß man das natürlich nie. :sad:

PetraL

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 20:38:31Solche Vermerke gibt es also wirklich?
Das kann ich (noch) nicht mit Sicherheit sagen - ich gehe aber davon aus.
Oder ich bin auch paranoid und verrückt  :zwinker:  :grins:

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 20:38:31Wenn sie dann ausreichend verdienen. (sie und die Freundinnen)
Bis dahin vergeht ja vermutlich noch ein bisschen Zeit - aber, das ist nunmal der Lauf des Lebens, ja. Meine Tochter (inzwischen 21) wird - vermutlich im Laufe des nächsten Jahres - auch in eine "außer-familiäre" WG ziehen ...

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 20:38:31Wieviel qm würden uns denn als WG zustehen? Ihm die kompletten 50 und meiner Tochter und mir 65? also zusammen 115?
Davon würde ich nach allem, was ich bisher darüber gelesen habe, ausgehen, ja. Absolut sicher bin ich mir da allerdings auch nicht - vielleicht gibt es ja hier jemanden, der es wirklich genau weiß?

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 20:38:31Aber genau weiß man das natürlich nie.
Ja, eben.
Allerdings ist das ganze Leben ein Risiko :zwinker:
Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt - und dazu verändert sich auch noch alles ständig...

QueenTingeling

Zitat von: PetraL am 31. Juli 2022, 20:50:46Allerdings ist das ganze Leben ein Risiko :zwinker:
Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt - und dazu verändert sich auch noch alles ständig...
ich mach mir auch mal wieder viel zu sehr nen Kopf.
Den hätte ich mir lieber mal machen sollen bevor ich meinen Kumpel hier aufgenommen habe... :wand:

Aber ist jetzt nun mal wie es ist und da ich freunde nicht unter die Brücke zum Hausen schicke oder ins Obdachlosenasyl lässt sich das auch so leicht nicht ändern.
Hoffentlich kommt Morgen wenigstens Geld und vielleicht auch ne Antwort auf meine Anfrage beim JC. 
Ich muss beim Gespräch mit der RV wirklich fit und zielstrebig und sicher wirken. Das fällt mir leider etwas schwer wenn ich nicht einmal weiß wie ich die Fahrt dorthin zahlen soll. Geschweige denn Lebensmittel einkaufen.
Es ist einfach ärgerlich, daß jedes mal wenn es bei mir etwas vorwärts geht so eine Breitseite vom Amt kommt. Und das seitdem ich ausgesteuert bin.

justine1992

Mal grundlegend: Seit in der Wohnung, die das JC Dir bezahlt, mehr Personen als die beiden gemeldeten wohnen, ist das JC (Dein JC für Deine BG) nur für Euren Anteil zuständig. Es ist möglich, dass der Anteil Deines Mitbewohners zurück gefordert werden wird. Oder hat er in der Zeit KdU bekommen? Ein Drittel Deiner KdU?

Wenn Ihr von Anfang an dem JC alles mitgeteilt hättet, wäre es jetzt weniger Chaos. Nicht das Aufnehmen war das "Komplizierte", sondern das nicht umgehende Melden dessen.

Macht Euch mal deutlich, miteinander, was das JC (seid Ihr beim selben?) weiß. Welche Daten, von wem, welche Nachweise. Und dann könnt Ihr alles ganz ordentlich machen (getrennt!). Dann wisst nicht nur Ihr, wo Ihr steht, sondern auch das JC.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.