Krankenakte verlangen?

Begonnen von tsumo, 01. August 2022, 17:52:38

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oldhoefi

Zitat von: oldhoefi am 03. August 2022, 14:57:21Nur ein Beispiel von vielen, dass kein generelles Anrecht besteht.

Ich schrieb überdeutlich von einem Beispiel, und nicht von der Anwendbarkeit für den TE.

Ratlos

Zitat von: oldhoefi am 03. August 2022, 19:05:50Ich schrieb überdeutlich von einem Beispiel, und nicht von der Anwendbarkeit für den TE.

Was soll dem TE ein beispielhaftes Urteil nützen das er nicht anwenden und worauf er sich nicht stützen kann. :weisnich:
Das Urteil geht völlig an seiner Sache nämlich die Krankenakte zu erlangen vorbei.

justine1992

Zitat von: Ratlos am 04. August 2022, 09:50:58Das Urteil geht völlig an seiner Sache nämlich die Krankenakte zu erlangen vorbei.
Die Sache ist nicht, "die Krankenakte zu erlangen", sondern sich frei von Schuld am Tod zu fühlen. Hilft dabei eine Krankenakte?
Was ist das Ziel des TE? Dass der Vater eine Stunde länger gelebt hätte? Einen Tag? Eine Woche? Einen Monat?
Unterstützt ihn doch nicht dabei. Ja, ich weiß, das war seine Frage. Aber Ihr wisst auch, was er eigentlich meint.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Ratlos

Zitat von: justine1992 am 04. August 2022, 10:39:07Die Sache ist nicht, "die Krankenakte zu erlangen", sondern sich frei von Schuld am Tod zu fühlen. Hilft dabei eine Krankenakte?
Nein die Krankenakte nützt ihm nichts. Das habe ich ja bereits geschrieben.
Ich hatte doch selbst den gleichgelagerten Fall. Wir (der wirklich gute Arzt und Ich) haben ganz zum Schluss entschieden den Vater schmerzfrei und friedlich einschlafen zu lassen.
Auch ich mache mir heute nach Jahren noch Gedanken ob die Entscheidung richtig war.
Leben kann man fast immer einige Tage verlängern, sei es durch Maschinen oder Medikamenten. Nur hat und merkt der Patientnichts mehr davon.
Der TE braucht nach meiner Meinung professionelle Hilfe die man ihn hier nicht geben kann.

oldhoefi

Offenkundig artikuliere ich mich in einer unverständlichen Sprache.

Ich wiederhole mich gerne nochmal.

Zitat von: oldhoefi am 03. August 2022, 14:57:21Nur ein Beispiel von vielen, dass kein generelles Anrecht besteht.

Gründlich lesen und richtig verstehen, was ich geschrieben habe.

Auf nachfolgende Beiträge werde ich nicht mehr reagieren, da ich mich deutlich genug ausgedrückt habe.

Damit bin ich - wieder einmal - komplett raus. :bye:

Ratlos


Kopfbahnhof

Zitat von: Ratlos am 03. August 2022, 09:33:30Merke dir: Meine Beiträge sind allsamt fehlerfrei und substantiiert.
:lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:

Zitat von: Ratlos am 03. August 2022, 09:33:30wie dich erhalten bei mir einen Ehrenplatz auf der
Schwurbel-Igno-Liste. 
Hoffentlich wirst du dich daran auch halten.

tsumo

Zitat von: justine1992 am 04. August 2022, 10:39:07
Zitat von: Ratlos am 04. August 2022, 09:50:58Das Urteil geht völlig an seiner Sache nämlich die Krankenakte zu erlangen vorbei.
Die Sache ist nicht, "die Krankenakte zu erlangen", sondern sich frei von Schuld am Tod zu fühlen. Hilft dabei eine Krankenakte?
Was ist das Ziel des TE? Dass der Vater eine Stunde länger gelebt hätte? Einen Tag? Eine Woche? Einen Monat?
Unterstützt ihn doch nicht dabei. Ja, ich weiß, das war seine Frage. Aber Ihr wisst auch, was er eigentlich meint.

was ich alles für eine stunde länger geben würde

Ratlos

@ Kopfbahnhof - schwürbel einfach weiter oder belege mir einen Fehler.
Die Ampel in deinem Kopfbahnhof steht scheinbar auf Dauerrot. :kotz:

tsumo

Gestern beim Hausarzt gegeben. Er gibt papas akte nicht raus. sagt ist schweigepflicht.

PaulHilft

DSGVO Anfrage stellen. Nach 1 Monate müssen dir alle Daten gegeben worden sein. Sogar medizinische.

tsumo

Zitat von: PaulHilft am 30. Oktober 2022, 02:11:11DSGVO Anfrage stellen. Nach 1 Monate müssen dir alle Daten gegeben worden sein. Sogar medizinische.

wo kann ich das in die wege leiten?

terrier

Zitat von: PaulHilft am 30. Oktober 2022, 02:11:11DSGVO Anfrage stellen. Nach 1 Monate müssen dir alle Daten gegeben worden sein. Sogar medizinische.

das trifft nur für deine eigenen Daten zu. Die medizinischen Daten deines Vaters wird der Arzt aufgrund der gesetzlichen Patientenschweigepflicht, die auch über den Tod hinaus Bestand hat nicht geben. Da nützt auch die DSGVO nix. Insofern ist das, was ""PaulHilft" da schreibt Mumpitz.

öhm, warum bringst du dieses Thema eigentlich immer wieder ein? Seit Anfang August, seit einem Vierteljahr versichert man dir hier, das dein Wunsch unerfüllbar ist, aber du rödelst das Thema immer wieder neu auf. Die Leute mit Ahnung, die lesen in diesem Forum mit und helfen wo sie können. Von denen mag keiner mehr deinen Kram lesen, ist ja wie eine Endlosspirale. Lass den Thread mal sterben, da kommt nix Neues mehr.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

tsumo

Zitat von: terrier am 30. Oktober 2022, 08:16:46
Zitat von: PaulHilft am 30. Oktober 2022, 02:11:11DSGVO Anfrage stellen. Nach 1 Monate müssen dir alle Daten gegeben worden sein. Sogar medizinische.

das trifft nur für deine eigenen Daten zu. Die medizinischen Daten deines Vaters wird der Arzt aufgrund der gesetzlichen Patientenschweigepflicht, die auch über den Tod hinaus Bestand hat nicht geben. Da nützt auch die DSGVO nix. Insofern ist das, was ""PaulHilft" da schreibt Mumpitz.

öhm, warum bringst du dieses Thema eigentlich immer wieder ein? Seit Anfang August, seit einem Vierteljahr versichert man dir hier, das dein Wunsch unerfüllbar ist, aber du rödelst das Thema immer wieder neu auf. Die Leute mit Ahnung, die lesen in diesem Forum mit und helfen wo sie können. Von denen mag keiner mehr deinen Kram lesen, ist ja wie eine Endlosspirale. Lass den Thread mal sterben, da kommt nix Neues mehr.

schließ mal nicht von dir auf andere..

laut § 630 g Abs. 3 BGB haben wir anrecht darauf.

Ratlos

#29
Zitat von: tsumo am 30. Oktober 2022, 17:00:35laut § 630 g Abs. 3 BGB haben wir anrecht darauf.
Richtig. Kopiere den § und sende es dem Arzt mit einer kurzen Fristsetzung zu,
gleich verbunden mit dem deutlichen Hinweis dass du Klage auf Herausgabe einreichen und ggf. Schadensersatz fordern wirst. Auch immaterielle Schäden haben einen Anspruch.
Aber lass bitte die §§ 255 und 259 ZPO aus dem Spiel.

Nachdenklich: Was bringt dir die Krankenakte wenn du medizinische Fachbegriffe und Medikation nicht nachvollziehen und richtig deuten kannst? Die Akte befreit dich nicht von hausgemachten Schuldgefühlen.
Bis eine Klage entschieden ist dauert es in aller Regel Monate bis zum Gerichtstermin.