Krankenakte verlangen?

Begonnen von tsumo, 01. August 2022, 17:52:38

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tsumo

Gute News,

habe einen Termin am Donnerstag. Eben mit dem Anwalt gesprochen. Er sagte jeder Angehörige hat das Recht auf Einsicht. Wenn da was stehen würde was die Person geheim halten will, dann gibt es sogar die Option die Akte einem dritten zu geben zur Überprüfung etc. Da Papa aber weder in Therapie war noch die letzten 20Jahre ohne mich beim Hausarzt war, gibt es rein gar nichts, was der Arzt sagen könnte. Anwalt meinte auch er muss das auch begründen, einfach Schweigepflicht sagen reicht nicht.

Habe auch mittlerweile den Beratungshilfeschein vom Amtsgericht bekommen. Hoffe der Anwalt verliert nicht direkt die Motivation für mich tätig zu werden wenn er diesen sieht ;(

Ottokar

Ich glaube, so einfach hat der noch nie Geld verdient.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


tsumo

Zitat von: Ottokar am 21. November 2022, 23:03:19Ich glaube, so einfach hat der noch nie Geld verdient.

Meinst du? Ich denk immer so.. Der ist Anwalt und dass das so Kleingeld für die ist und er andere Fälle lieber hat die mehr abwerfen. Weiß auch nicht wie viel er bekommt mit sonem Beratungshilfeschein vom Staat.

Ratlos

Zitat von: tsumo am 21. November 2022, 16:55:28noch die letzten 20Jahre ohne mich beim Hausarzt war,
20 Jahre? :no: Da dürfte die Akte einen halben Meter und mehr dick sein. Frage mich nur wie du die Fachausdrücke und Medikationen im Zusammenhang mit seinen Erkrankungen auf Richtigkeit prüfen willst. 
Das gibt eine mächtige Sisyphusarbeit
Schlage dir vor, eine Teilakte ab 2019/2020 zu fordern. Das dürfte genügen um einen etwaigen Behandlungsfehler festzustellen oder zu verneinen.
Denn vor 2019 war sein Gesundheitszustand ja recht stabil.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 22. November 2022, 10:40:03
Zitat von: tsumo am 21. November 2022, 16:55:28noch die letzten 20Jahre ohne mich beim Hausarzt war,
20 Jahre? :no: Da dürfte die Akte einen halben Meter und mehr dick sein. Frage mich nur wie du die Fachausdrücke und Medikationen im Zusammenhang mit seinen Erkrankungen auf Richtigkeit prüfen willst. 
Das gibt eine mächtige Sisyphusarbeit
Schlage dir vor, eine Teilakte ab 2019/2020 zu fordern. Das dürfte genügen um einen etwaigen Behandlungsfehler festzustellen oder zu verneinen.
Denn vor 2019 war sein Gesundheitszustand ja recht stabil.

Müssten sogar länger als 20Jahre sein da noch sein Vater uns behandelt hat. Seit meine Eltern hergekommen sind war das ihr Arzt bzw der Vater war es und der Sohn hat es dann vor knapp 10Jahren übernommen.

Ja, die letzten 3 Jahre könnten reichen. Ich war nie der Meinung dass mein Papa ein Problem mit dem Herzen hatte. War nie Thema oder im Gespräch. Mal mit den Nieren, sein Husten wegen chronische Bronchitis etc. Gelenkschmerzen. Nie das Herz.

Kann ich mir nicht die Seiten auch kopieren lassen oder selber Kopien davon machen? Muss die Akte wieder zum Arzt zurück?

Ratlos

Der RA wird dir sicher Kopien erlauben - aber bestimmt nicht gleich 200 Seiten :lol:
Warte erstmal ab, ob das Ganze als papiergebundene Akte oder als CD kommt, was natürlich besser wäre.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 23. November 2022, 10:11:48Der RA wird dir sicher Kopien erlauben - aber bestimmt nicht gleich 200 Seiten :lol:
Warte erstmal ab, ob das Ganze als papiergebundene Akte oder als CD kommt, was natürlich besser wäre.

Komme gerade vom Termin beim RA.

Er schreibt den Arzt an. Bei der Kostenfrage meinte er, dass er lieber eine Rechtschutzversicherung bevorzugt da er mit dem Schein vom Amtsgericht nur 110€ verdienen würde. Auch, dass die Kosten pro Stufe steigen würde je nachdem wohin das alles führt.. Da dachte ich schon dass er nur aufs Geld aus ist aber gut, er muss natürlich auch was verdienen ist logisch.

Dann habe ich ihm die Lage erklärt. Er meinte wir hätten Recht auf Einsicht und dass er es auch nicht verstehen würde warum er dagegen ist.

Dann kamen wir in Richtung Behandlungsfehler. Da meinte er sind die Ärzte leider sehr gut geschützt. Dass man es denen nachweisen muss und es da viel Spielraum gäbe. Auch hätte er die Möglichkeit, nachdem er nun den Brief erhält, aus der Akte Notizen zu entfernen oder umzuschreiben. Das Gesetzt für schärfere Regeln ist zwar im Gange aber leider noch nicht beschlossen. Die sitzen somit am längeren Hebel.

Auch kann die Krankenkasse hinzugefügt werden. Er meinte bei der AOK, wo mein Papa war, gibt es auch solche Pflichtärzte die da extra nochmal drüber gucken. Auch kann das zum MDK geschickt werden. Er meinte jedoch, dass der MDK halt oft das Gutachten sehr einfach verfasst und man da Glück haben muss einen guten zu erwischen der es detaillierter erstellt. Es wurde da noch über Schadenersatz usw geredet aber das ist mir nicht so wichtig.

Er meinte auch, dass uns klar sein muss, dass wenn er den Arzt anschreibt, wir dann am besten uns einen anderen Hausarzt suchen sollten. Meinte, dass ich da eh nicht mehr hinfahre bzw ich den Typen nicht sehen kann.

Vollmacht und Schweigepflichtentbindung unterschrieben.

Dann noch gesagt wie oft wir deswegen da waren, was gemacht wurde, welche Pille verschrieben wurde. Er meinte halt, dass das alles auch hoffentlich in der Akte verfasst wurde. Wenn nicht gibt es wenig bis gar nichts zu machen.

Ist schon erschreckend wie machtlos man irgendwie ist..

Ahja er meinte auch noch dass wenn da andere drüber gucken sollten, dann reicht es auch wenn sie feststellen dass der Hausarzt nur eine Standard Untersuchung gemacht hat. Er meinte Patienten haben Recht auf Behandlung, nicht das Recht darauf die beste Behandlung zu bekommen. Er sagte in Schulnote dürfen sie auch nur mit einer Note 4 arbeiten, es darf nur keine 5 werden.

Dann hat er noch zu Situation vorher gefragt wie wir gelebt haben welchen Pflegegrad Papa hatte usw. dass ich immer bei Ärzten dabei war und für ihn alles übersetzt habe.

Ich dachte irgendwie dass ich nach dem Termin mich besser fühlen würde. Die Realität ist, dass ich erfahren habe, dass ich/wir sehr im Nachteil sind. Er kann ja laut Anwalt alles so abändern wie er es will. Außer er nutzt so eine Software, dass ihn daran hindert. Meinte ich noch ob das nicht Nummeriert sei und es dann auffallen würde wenn da ne Seite fehlt, sagte er, es muss die Seite ja nicht löschen sondern kann den Inhalt ändern.. Krankenkassen können da wohl auch nichts gegen unternehmen. Fühlt sich sehr unfair an alles.

Auf mein Schreiben hat er übrigens bis heute nicht geantwortet. Über eine Woche her.

Ratlos

#97
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Ist schon erschreckend wie machtlos man irgendwie ist..
Das stimmt nicht (mehr).
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Auch, dass die Kosten pro Stufe steigen würde je nachdem wohin das alles führt..
Schon das AG kommt nicht umhin dir nach § 630 g Akteneinsicht zuzusprechen - spätestens aber das LG
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Dann kamen wir in Richtung Behandlungsfehler. Da meinte er sind die Ärzte leider sehr gut geschützt. Dass man es denen nachweisen muss und es da viel Spielraum gäbe
Bei der Aussage hat dein RA wohl die Beweislastumkehr vergessen. Mehr dazu in einer BGH Entscheidung die ich dir dann für deinen RA gebe.
Früher musste unbedingt der Patient dem Arzt einen Behandlungsfehler beweise. Die Beweislastumkehr besagt dass nun der Arzt beweisen muss, dass er keinen Fehler begangen hat.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Auch hätte er die Möglichkeit, nachdem er nun den Brief erhält, aus der Akte Notizen zu entfernen oder umzuschreiben.
Bei der kleinsten Unstimmigkeit manipulierter Akten sind wir in einem Urkundsprozess. Dann wird es haarig für den Herrn Dr. Das könnte ihm zum Schluss auch seine Zulassung kosten.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23dass der MDK halt oft das Gutachten sehr einfach verfasst und man da Glück haben muss einen guten zu erwischen der es detaillierter erstellt.
Dem MDK die Akte hin zu werfen macht freilich keinen Sinn. Du willst ja Aktenprüfung vornehmen um mögliche BehandlungsFehler aufzudecken. Die musst du dann dem MDK schon explizit mitteilen.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Dann noch gesagt wie oft wir deswegen da waren, was gemacht wurde, welche Pille verschrieben wurde. Er meinte halt, dass das alles auch hoffentlich in der Akte verfasst wurde. Wenn nicht gibt es wenig bis gar nichts zu machen.
Das ist keine korrekte Aussage! Über die Rezeptprüfstelle der Krankenkasse und der Abrechnungsstelle, stelle ich jedes Medikament fest das der Arzt je verschrieben hat.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23er meinte auch noch dass wenn da andere drüber gucken sollten, dann reicht es auch wenn sie feststellen dass der Hausarzt nur eine Standard Untersuchung gemacht hat.
Auch das ist nur bedingt richtig. Jeder Patient hat Anspruch auf Behandlung nach neuesten medizinischen Erkenntnissen. Der Arzt schuldet zwar keinen Behandlungserfolg, aber die der Krankheit entsprechende beste medizinische Betreuung schuldet er. Auch hierfür gibt es die passende BGH Entscheidung.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Er kann ja laut Anwalt alles so abändern wie er es will.
Nein, das kann er eben nicht weil die Nachweise über die Krankenkasse belegt werden können.
Außerdem gibt es im ernsthaften Verdachtsfall die Möglichkeit die gesamte Akte polizeilich beschlagnahmen zu lassen. Das dient der Sicherung der Beweislage. Bei Gericht genannt: " selbständiges Beweis(sicherungs)verfahren" das jeder beantragen kann noch bevor ein Verfahren begpnnen hat - siehe §§ 485 bis 494 ZPO.
Fälschen und abändern kann einer alles. Bin mir aber zu 99 % sicher dass ich ihm das nachweisen kann. Dann sieht er wirklich alt aus im Urkundsverfahren denn diese Dokumente sind Urkunden.

Du schreibst: >> Dann noch gesagt wie oft wir deswegen da waren, was gemacht wurde, welche Pille verschrieben wurde. <<
Liste doch mal explizit hier auf was alles gemacht wurde und alle Pillen die dein Vater einnahm. Daran lässt sich viel erkennen!
Schlage vor dein RA soll den Arzt gleich mit nach der QT-Zeit des Herzens und dem BNP/proBNP-Wert fragen und einen Ausdruck des Herzecho verlangen. Dann kommt der Arzt schon ins schlingern weil er das nicht festgestellt hat über ein Herzecho. Das ist das wichtigste bildgebende Verfahren zur Beurteilung  der 2 Vorhöfe und der 2 Kammern. Nur so könnte er die  Wandbewegungsfähigkeit und Beschaffenheit des Herzens als erstes beurteilen.

Aktenzeichen der o.a. BGH Entscheidungen nenne ich dir mit Absicht nicht. Stellst du tatsächlich Fehler fest sende ich dir die Entscheidungen und mache sie Öffentlich.
Schau erst mal in Ruhe die Akte durch und solltest du Fehler entdecken, dann sage sie uns bevor du vielleicht unüberlegt handelst und dann sieht man weiter.
Nicht alles was dir als Fehler erscheint muss auch einer sein.

P.S. Dass er deinen Vater nicht einem Kardiologen vorgestellt hat und auf´s Blaue hinein Beta-Blocker verabreicht ohne den genauen Zustand des Herzens zu kennen ist m.E. ein Kapitalfehler

tsumo

Zitat von: Ratlos am 24. November 2022, 18:03:56
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Ist schon erschreckend wie machtlos man irgendwie ist..
Das stimmt nicht (mehr).
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Auch, dass die Kosten pro Stufe steigen würde je nachdem wohin das alles führt..
Schon das AG kommt nicht umhin dir nach § 630 g Akteneinsicht zuzusprechen - spätestens aber das LG
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Dann kamen wir in Richtung Behandlungsfehler. Da meinte er sind die Ärzte leider sehr gut geschützt. Dass man es denen nachweisen muss und es da viel Spielraum gäbe
Bei der Aussage hat dein RA wohl die Beweislastumkehr vergessen. Mehr dazu in einer BGH Entscheidung die ich dir dann für deinen RA gebe.
Früher musste unbedingt der Patient dem Arzt einen Behandlungsfehler beweise. Die Beweislastumkehr besagt dass nun der Arzt beweisen muss, dass er keinen Fehler begangen hat.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Auch hätte er die Möglichkeit, nachdem er nun den Brief erhält, aus der Akte Notizen zu entfernen oder umzuschreiben.
Bei der kleinsten Unstimmigkeit manipulierter Akten sind wir in einem Urkundsprozess. Dann wird es haarig für den Herrn Dr. Das könnte ihm zum Schluss auch seine Zulassung kosten.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23dass der MDK halt oft das Gutachten sehr einfach verfasst und man da Glück haben muss einen guten zu erwischen der es detaillierter erstellt.
Dem MDK die Akte hin zu werfen macht freilich keinen Sinn. Du willst ja Aktenprüfung vornehmen um mögliche BehandlungsFehler aufzudecken. Die musst du dann dem MDK schon explizit mitteilen.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Dann noch gesagt wie oft wir deswegen da waren, was gemacht wurde, welche Pille verschrieben wurde. Er meinte halt, dass das alles auch hoffentlich in der Akte verfasst wurde. Wenn nicht gibt es wenig bis gar nichts zu machen.
Das ist keine korrekte Aussage! Über die Rezeptprüfstelle der Krankenkasse und der Abrechnungsstelle, stelle ich jedes Medikament fest das der Arzt je verschrieben hat.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23er meinte auch noch dass wenn da andere drüber gucken sollten, dann reicht es auch wenn sie feststellen dass der Hausarzt nur eine Standard Untersuchung gemacht hat.
Auch das ist nur bedingt richtig. Jeder Patient hat Anspruch auf Behandlung nach neuesten medizinischen Erkenntnissen. Der Arzt schuldet zwar keinen Behandlungserfolg, aber die der Krankheit entsprechende beste medizinische Betreuung schuldet er. Auch hierfür gibt es die passende BGH Entscheidung.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Er kann ja laut Anwalt alles so abändern wie er es will.
Nein, das kann er eben nicht weil die Nachweise über die Krankenkasse belegt werden können.
Außerdem gibt es im ernsthaften Verdachtsfall die Möglichkeit die gesamte Akte polizeilich beschlagnahmen zu lassen. Das dient der Sicherung der Beweislage. Bei Gericht genannt: " selbständiges Beweis(sicherungs)verfahren" das jeder beantragen kann noch bevor ein Verfahren begpnnen hat - siehe §§ 485 bis 494 ZPO.
Fälschen und abändern kann einer alles. Bin mir aber zu 99 % sicher dass ich ihm das nachweisen kann. Dann sieht er wirklich alt aus im Urkundsverfahren denn diese Dokumente sind Urkunden.

Du schreibst: >> Dann noch gesagt wie oft wir deswegen da waren, was gemacht wurde, welche Pille verschrieben wurde. <<
Liste doch mal explizit hier auf was alles gemacht wurde und alle Pillen die dein Vater einnahm. Daran lässt sich viel erkennen!
Schlage vor dein RA soll den Arzt gleich mit nach der QT-Zeit des Herzens und dem BNP/proBNP-Wert fragen und einen Ausdruck des Herzecho verlangen. Dann kommt der Arzt schon ins schlingern weil er das nicht festgestellt hat über ein Herzecho. Das ist das wichtigste bildgebende Verfahren zur Beurteilung  der 2 Vorhöfe und der 2 Kammern. Nur so könnte er die  Wandbewegungsfähigkeit und Beschaffenheit des Herzens als erstes beurteilen.

Aktenzeichen der o.a. BGH Entscheidungen nenne ich dir mit Absicht nicht. Stellst du tatsächlich Fehler fest sende ich dir die Entscheidungen und mache sie Öffentlich.
Schau erst mal in Ruhe die Akte durch und solltest du Fehler entdecken, dann sage sie uns bevor du vielleicht unüberlegt handelst und dann sieht man weiter.
Nicht alles was dir als Fehler erscheint muss auch einer sein.

P.S. Dass er deinen Vater nicht einem Kardiologen vorgestellt hat und auf´s Blaue hinein Beta-Blocker verabreicht ohne den genauen Zustand des Herzens zu kennen ist m.E. ein Kapitalfehler


Du bist mega!

Ja ich warte ab wie auf das Schreiben reagiert wird. Ich weiß nur leider nicht ob ich die finanziellen Mittel hätte für Gericht und alles falls er wirklich schuldig sein sollte. Der RA meinte die Versicherung würde die Kosten für das Schreiben decken, wenn wir die Akte haben auch die Beratung dafür, danach müsste geguckt werden... Ich denke nicht dass die ARAG den Anwalt von mir vor Gericht und alles bezahlt.

Ratlos

#99
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 19:06:24Ich denke nicht dass die ARAG den Anwalt von mir vor Gericht und alles bezahlt.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja was beinhaltet die?
Deine nächsten Schritte wären:
Akte besorgen über RA
Akte auf deine vermuteten Behandlungsfehler prüfen
Festgestellte Behandlungsfehler (nach deiner Ansicht) uns mitzuteilen.
Dann kann man weiteres Entscheiden. Alles andere wäre derzeit nur hypothetisch und damit nicht zielführend.

Ratlos

#100
@ tsumo
lese auch mal § 630 c Abs. 2 BGB durch!
Du kennst die Krankengeschichte besser als ich. Solltest du bereits jetzt Anhaltspunkte für Behandlungsfehler haben, kannst du den Arzt selber konkret damit konfrontieren. Bei Verdacht ist er zur Auskunft verpflichtet. Diese Pflicht ist gesetzlich normiert - siehe obigen §.
Mein oben zitiertes BGH Urteil (Beweislast) habe ich nochmal gelesen. Im Rechtsstreit muss es zwangsläufig zum Erfolg führen.
Das Urteil müsste dein RA kennen wenn er einen medizinischen Fall bearbeitet..

tsumo

Zitat von: Ratlos am 25. November 2022, 10:47:58
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 19:06:24Ich denke nicht dass die ARAG den Anwalt von mir vor Gericht und alles bezahlt.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja was beinhaltet die?
Deine nächsten Schritte wären:
Akte besorgen über RA
Akte auf deine vermuteten Behandlungsfehler prüfen
Festgestellte Behandlungsfehler (nach deiner Ansicht) uns mitzuteilen.
Dann kann man weiteres Entscheiden. Alles andere wäre derzeit nur hypothetisch und damit nicht zielführend.

Ja habe ich bei der ARAG. Laut RA müsste die das Schreiben und die darauf folgende Beratung decken.

Zitat von: Ratlos am 25. November 2022, 12:19:10@ tsumo
lese auch mal § 630 c Abs. 2 BGB durch!
Du kennst die Krankengeschichte besser als ich. Solltest du bereits jetzt Anhaltspunkte für Behandlungsfehler haben, kannst du den Arzt selber konkret damit konfrontieren. Bei Verdacht ist er zur Auskunft verpflichtet. Diese Pflicht ist gesetzlich normiert - siehe obigen §.
Mein oben zitiertes BGH Urteil (Beweislast) habe ich nochmal gelesen. Im Rechtsstreit muss es zwangsläufig zum Erfolg führen.
Das Urteil müsste dein RA kennen wenn er einen medizinischen Fall bearbeitet..


Mache ich, danke. Ja der RA ist einer für Medizinrecht.

Zitat von: Kein Bittsteller am 25. November 2022, 22:07:56Ist schon mal bemerkenswert dass man mit dem Tipp Anwalt schon mal etwas weitergekommen ist.
Ihr seit alle hier die größten Spezialisten.  :lachen:
Nicht zu mehr tauglich als einer Katze die Funktion einer Ampelanlage zu erklären  :no:

Was bistn jetzt so?

Ahja übrigens.. Seidseit.de

Ottokar

Üblicherweise holt sich der RA erst mal von der Versicherung eine Deckungszusage.
Weigern die sich, kann man immernoch Beratungshilfe beantragen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

#103
Zitat von: tsumo am 26. November 2022, 02:54:14Ja der RA ist einer für Medizinrecht.
Kaum zu glauben bei den Aussagen die du uns in deinem Beitrag Nr. 96 geschrieben hast.
Ein RA für Medizinrecht in später einem evtl. Arzthaftunmgsprozess und weist weder auf die Beweislastumkehr hin, noch kennt offensichtlich die BGH Entscheidungen nicht und macht solche Aussagen:
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Dann kamen wir in Richtung Behandlungsfehler. Da meinte er sind die Ärzte leider sehr gut geschützt. Dass man es denen nachweisen muss und es da viel Spielraum gäbe. Auch hätte er die Möglichkeit, nachdem er nun den Brief erhält, aus der Akte Notizen zu entfernen oder umzuschreiben.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Er meinte Patienten haben Recht auf Behandlung, nicht das Recht darauf die beste Behandlung zu bekommen. Er sagte in Schulnote dürfen sie auch nur mit einer Note 4 arbeiten, es darf nur keine 5 werden.
Das muss ein toller Hecht sein dieser RA. Den musst du mal Kontra geben. Der soll mal endlich auf Fortbildung gehen wie es Pflicht ist. Mein Beitrag Nr. 97 entspricht der vollen Wahrheit und Rechtslage.

Nach jetzigem Stand liegt m.E. der größte Fehler der gemacht wurde darin, dass dein Vater nie einem Kardiologen vorgestellt wurde, selbst dann nicht als Wasser in der Lunge vermutet wurde. Das erfordert zwingend Krankenhausbehandlung,.
Aber das muss alles nicht zwangsläufig im Kausalzusammenhang mit seinem Ableben stehen.

Jetzt schlage ich vor, das Thema ruhen zu lassen bis die Akte geprüft ist. Vorher ist sowieso alles nur Spekulation.



tsumo

Zitat von: Ottokar am 26. November 2022, 08:36:25Üblicherweise holt sich der RA erst mal von der Versicherung eine Deckungszusage.
Weigern die sich, kann man immernoch Beratungshilfe beantragen.

Jap genau so war auch der Plan. Weißt du weit er mit der Beratungshilfe gehen darf? Bis wohin wird er bezahlt? Oder ist das nur für die Erstberatung und der Rest muss selber bezahlt werden?

Zitat von: Ratlos am 26. November 2022, 11:39:44
Zitat von: tsumo am 26. November 2022, 02:54:14Ja der RA ist einer für Medizinrecht.
Kaum zu glauben bei den Aussagen die du uns in deinem Beitrag Nr. 96 geschrieben hast.
Ein RA für Medizinrecht in später einem evtl. Arzthaftunmgsprozess und weist weder auf die Beweislastumkehr hin, noch kennt offensichtlich die BGH Entscheidungen nicht und macht solche Aussagen:
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Dann kamen wir in Richtung Behandlungsfehler. Da meinte er sind die Ärzte leider sehr gut geschützt. Dass man es denen nachweisen muss und es da viel Spielraum gäbe. Auch hätte er die Möglichkeit, nachdem er nun den Brief erhält, aus der Akte Notizen zu entfernen oder umzuschreiben.
Zitat von: tsumo am 24. November 2022, 17:31:23Er meinte Patienten haben Recht auf Behandlung, nicht das Recht darauf die beste Behandlung zu bekommen. Er sagte in Schulnote dürfen sie auch nur mit einer Note 4 arbeiten, es darf nur keine 5 werden.
Das muss ein toller Hecht sein dieser RA. Den musst du mal Kontra geben. Der soll mal endlich auf Fortbildung gehen wie es Pflicht ist. Mein Beitrag Nr. 97 entspricht der vollen Wahrheit und Rechtslage.

Nach jetzigem Stand liegt m.E. der größte Fehler der gemacht wurde darin, dass dein Vater nie einem Kardiologen vorgestellt wurde, selbst dann nicht als Wasser in der Lunge vermutet wurde. Das erfordert zwingend Krankenhausbehandlung,.
Aber das muss alles nicht zwangsläufig im Kausalzusammenhang mit seinem Ableben stehen.

Jetzt schlage ich vor, das Thema ruhen zu lassen bis die Akte geprüft ist. Vorher ist sowieso alles nur Spekulation.




Leider war er der einzige in Lübeck der in dem Bereich für die Patientenseite ist. Der Rest vertritt nur die Ärzte. Hatte 4-5 Angeschrieben. Einer gar nicht gemeldet, drei meinten sie sind nur für Praxen und Ärzte tätig und er sagte er würde es sich ansehen. Motz heißt er. Hat leider auch 2 schlechte Bewertungen bei google, was nichts heißen muss. Ich fand die Beratung jetzt nicht schlecht oder habe mich unwohl gefühlt. Kam mir so vor als ob er die Angelegenheit nüchtern betrachten würde. War auch eine Stunde lang der Termin evtl habe ich auch 1-2 Sachen vergessen, war viel Info output aufeinmal. Ich finde es richtig gut wie ihr mir hier zur Seite steht. Lieben Dank dafür.