Krankenakte verlangen?

Begonnen von tsumo, 01. August 2022, 17:52:38

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Ratlos

Seiner Biografie nach müsste er ein hervorragender RA im Medizinrecht sein.
Umso mehr verwundern mich seine Aussagen die du uns in deiner Antwort 97 mitgeteilt hast.
Hat er das wirklich alles SO gesagt wie du es geschrieben hast?

Mal anfrage: Wieso kriegst du einen PKH-Schein wenn du bei der ARAG rechtsschutzversichert bist?

tsumo

Zitat von: Ratlos am 26. November 2022, 16:49:50Seiner Biografie nach müsste er ein hervorragender RA im Medizinrecht sein.
Umso mehr verwundern mich seine Aussagen die du uns in deiner Antwort 97 mitgeteilt hast.
Hat er das wirklich alles SO gesagt wie du es geschrieben hast?

Ja hat er wirklich. Vorallem das mit dem Beweisen ist mir sehr deutlich im Kopf geblieben weil wir da halt paar mehr Wörter drüber gesprochen haben. Auch dass die Ärzte halt nicht immer sehr gute Leistung bringen müssen sondern laut Gesetz auch ein "ausreichend" ok wäre es dürfe halt kein mangelhaft sein. Dann das mit dem Inhalt der Akte dass er halt da noch alles abändern könne usw. außer er benutzt eine spezielle Software die das nicht erlaubt.

Ratlos

Zitat von: tsumo am 26. November 2022, 16:54:58Auch dass die Ärzte halt nicht immer sehr gute Leistung bringen müssen sondern laut Gesetz auch ein "ausreichend" ok wäre es dürfe halt kein mangelhaft sein.
In welchem Gesetz steht das? Würde ich schon gerne mal nachlesen

tsumo

Zitat von: Ratlos am 26. November 2022, 16:58:02
Zitat von: tsumo am 26. November 2022, 16:54:58Auch dass die Ärzte halt nicht immer sehr gute Leistung bringen müssen sondern laut Gesetz auch ein "ausreichend" ok wäre es dürfe halt kein mangelhaft sein.
In welchem Gesetz steht das? Würde ich schon gerne mal nachlesen

Das hat er mir nicht gesagt wenn ich ehrlich bin. Ich kann ihn aber gerne darauf ansprechen beim nächsten Termin. Das war die Sache mit dass die Patienten recht auf Behandlung haben, wie gut diese ist, würde halt variieren. Dann kam er darauf dass die Behandlung halt von sehr gut bis ausreichend sein kann nur nicht mangelhaft. Deswegen hätten die Ärzte da so viel Spielraum wenn man denen vorwerfen würde man hat nicht genug getan etc.

Ratlos

Frage ihn halt beim nächsten Termin.
Gebe dir noch einige Anhaltspunkte für das nächste Gespräch mit dem RA.

Für deine Beweisführung (Darlegungslast) genügt es wenn dein RA den Ablauf der Behandlung grob darlegt und behauptet, dass die Behandlung misslungen ist.
Dann muss er noch ausführen wie es zu dem Misslingen kam und seine Verdachtsgründe dafür offen legen
Eine mögliche Fehlbehandlung muss lediglich aber wenigstens plausibel dargelegt werden - kannst du nachlesen diese BGH-Entscheidung in der NJW 1981, S. 630.

Die Abklärung eines oder mehrerer Behandlungsfehler die man dem Arzt dann vorwerfen kann
bleibt immer ! dem Gutachten eines Sachverständigen überlassen - lese dazu BGH Urteil in MDR 1987, S. 225
Denn weder dein RA noch ein Richter haben ausreichende medizinische Kenntniss zur Beurteilung der Sachlage.
In so einem eventuell folgenden Arzthaftungsprozess muss Waffengleichheit bestehen. Das ist Gesetz, d.h. das Gericht ist auch verpflichtet, im Prozess Einzelheiten von Amts wegen zu ermitteln -  BGH im VersR 2004, S. 1177.
Das alles sind aber Sachen für die gerichtliche Beweisaufnahme.

Und jetzt mach dir keine weiteren Gedanken mehr. Noch steht nichts fest das überhaupt einen Handlungsbedarf erfordert.



Ratlos

Einfacher Rat: Konzentriere dich bei der Aktenprüfung ob Befunde für Herz, Lunge, ggf. auch Nieren und Leber gemacht wurden.
Wenn nicht, begründen solche Unterlassungen die Beweislastumkehr und den Kausalzusammenhang nach
§ 630 h.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 28. November 2022, 13:27:49Einfacher Rat: Konzentriere dich bei der Aktenprüfung ob Befunde für Herz, Lunge, ggf. auch Nieren und Leber gemacht wurden.
Wenn nicht, begründen solche Unterlassungen die Beweislastumkehr und den Kausalzusammenhang nach
§ 630 h.

Danke für den Hinweis, mache ich.

PaulHilft

Eine DSGVO kann sehr viel wert sein. Viel Glück mit den Inhalten.

tsumo

Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2022, 01:51:17Eine DSGVO kann sehr viel wert sein. Viel Glück mit den Inhalten.

Wie meinst du das genau?

PaulHilft

Zitat von: tsumo am 11. Dezember 2022, 04:39:04
Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2022, 01:51:17Eine DSGVO kann sehr viel wert sein. Viel Glück mit den Inhalten.
Wie meinst du das genau?
Sowas. Lass uns alles weiter über PN schreiben. Ich sehe, dass du viele Fragen und Grundlagen Probleme hast. Ich staune selber, dass ich dir vor kurzem noch auf Seite 1 geantwortet habe und wir schon auf Seite 8 sind.

Ratlos

Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2022, 17:36:20Lass uns alles weiter über PN schreiben. Ich sehe, dass du viele Fragen und Grundlagen Probleme hast.
Seit 26.11. (Antworten Nrn. 104/105) hat @ tsumo die Angelegenheit einem offenbar sehr versierten RA übergeben. Dem sollte man nicht zwischendurch laienhaft ins Handwerk pfuschen.

PaulHilft

Zitat von: Ratlos am 12. Dezember 2022, 06:44:16
Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2022, 17:36:20Lass uns alles weiter über PN schreiben. Ich sehe, dass du viele Fragen und Grundlagen Probleme hast.
Seit 26.11. (Antworten Nrn. 104/105) hat @ tsumo die Angelegenheit einem offenbar sehr versierten RA übergeben. Dem sollte man nicht zwischendurch laienhaft ins Handwerk pfuschen.

Keine Sorge, das mach ich nicht. Dann freut es mich umso mehr, dass da jemand fähiges ihm alles erklärt und Struktur reinbringt. =) Danke für den Hinweis.

Ratlos

Zitat von: PaulHilft am 13. Dezember 2022, 15:10:22Dann freut es mich umso mehr, dass da jemand fähiges ihm alles erklärt und Struktur reinbringt
Darin dürfte die Problematik liegen. Der RA bringt für PKH-Entlohnung ganz sicher keine Struktur in den Ablauf wie seine bisherigen Auskünfte beweisen.
Für die Struktur sprich "Anklagepunkte" (soweit welche vorhanden sind) muss schon @ tsumo sorgen und das wird für ihn sehr schwierig bis unmöglich.

tsumo

Leider noch keine Antwort erhalten. Auch auf Mails antwortet der Anwalt nicht..

tsumo

War heute erneut beim Anwalt. Der Arzt hat die Akte dem Anwalt geschickt. Die Akte geht aber nur bis Anfang 2021.. Der Rest fehlt! Da ist nicht mal Papas Coronainfektion ca Mitte Nov. 2021 mit delta notiert. Was eine Frechheit von ihm! Die Kirsche oben drauf war noch die Rechnung von 27,50€ für die Kopien.

Anwalt fordert nun den Rest an. Er meinte wenn er sagt es gibt kein Rest dann sollen wir Beweise wie Aussagen von mir und Mama sowie Geschwister sammeln. Auch bei der AOK anhand der Nummer kontrollieren das müsste alles gemeldet worden sein weil doch die Karte in Anspruch genommen wurde. Mir fehlen die Worte :(