Wegeunfähigkeitsbescheinigung/ Bettlägerigkeitsbescheinigung

Begonnen von Lotte777, 10. August 2022, 16:33:20

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Yasha

#15
Zitat von: Lotte777 am 10. August 2022, 16:33:20Hallo, ich habe hier etwas, was es wohl selten gibt.
Ich habe die AU immer zeitnah geschickt. Jedoch akzeptiert das JC diese AU nicht mehr und möchte eine ärztliche Bescheinigung, dass ich wegeunfähig erkrankt bin.
Als Überschrift steht ,,Informationsschreiben". Keine Rechtsbelehrung ist vorhanden und auch keine Paragraphen, auf diese sich berufen wird.
Meine Frage: ist dieser Vorgang rechtens?
Viele Grüsse

Die Verknüpfung mit diesem Pamphlet von Info kennzeichnet nur reine Willkür und fehlende Distanz zu der Diagnose AU an sich. Damit erhoffen die sich, dass Du etwas bezahlen und zusätzlich beibringen sollst, worüber Du allein gar keine Entscheidungskompetenz hast.

Das weiß das JC sehr genau. Und die JC kennen auch die bisherigen Urteile dazu. Darum wurde hier gar nicht erst der Versuch der Verknüpfung zu einer Rechtsfolgebelehrung unternommen. Warum wohl? Vielleicht deswegen?:

ZitatDurch die Ausführungen in der Rechtsfolgenbelehrung, dass eine Bettlägerigkeitsbescheinigung notwendig ist, falls eine Erkrankung als wichtiger Grund vorliegt, erweckt der Beklagte den Eindruck, dass dies die einzige Möglichkeit ist, den wichtigen Grund nachzuweisen. Somit ist die Rechtsfolgenbelehrung falsch...  zwar dazu auffordern, zukünftig eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Eingeladene krankheitsbedingt nicht zu einem Meldetermin erscheinen kann. Dies ist jedoch nach der Rechtsprechung lediglich in begründeten Ausnahmefällen, z.B. bei mehrfachen Meldeversäumnissen möglich (vgl. Weber a.a.O., Rn. 50 m.w.N.). der Beklagte jedoch pauschal in die Rechtsfolgenbelehrung hereingeschrieben hat, dass eine solche Bescheinigung notwendig ist, erweckt er fälschlicherweise —unabhängig von einem ggf. vorliegenden Ausnahmefall- den Eindruck, dass diese in jedem Fall zwangsläufig benötigt werde.

Auszug -Quelle:
https://anwaltskanzlei-adam.de/2020/08/18/sozialgericht-hildesheim-urteil-vom-14-07-2020-az-s-38-as-1417-17/

Ich würde darauf gar nicht reagieren, weil eben die Kosten hierfür überhaupt gar nicht zugesichert werden, was ohnehin nur der Fall wäre -wenn eben nicht schon eine durchgehende,längerfristige AU vorhanden wäre. Stell Dir vor -die senden Dir jetzt - mittendrin -in der AU für jede Woche eine Einladung. Mit WUB Hinweis.

Kam das Infoschreiben mit PZU? Wenn nicht  -dann würde ich das ignorieren. Bis eine rechtsverbindliche Aufforderung in einer Einladung anbei wäre -mit der Zusicherung der Kostenübernahme hierfür. Es erscheint zudem nicht logisch, wenn mittendrin in einer laufenden AU, die nun trotzdem zum Ausnahmefall mutieren soll. Oder das JC sich erdreistet, im Infoblatt, mal eben Deinen Gesundheitszustand / Leistungsfähigkeit dazu besser zu kennen  -als Dein Arzt. Unterschwellig wird Dir hier Simulation unterstellt. Nach meinem Eindruck. Allein deswegen würde ich das Info Pamphlet sehr gut aufheben.

Nachtrag:
Zitat von: Lotte777 am 10. August 2022, 16:33:20Ich bin momentan dabei, eine EM-Rente anzustreben. Dieser Prozess zieht sich.

Wenn und falls das JC davon weiß, dann könnte der Anlaß dieser Schikane sein, dass Dich das JC davon "abhalten" will. Und dazu haben die schon seit einiger Zeit ein probates Mittel.:
https://www.modellvorhaben-rehapro.de/SharedDocs/Projektdaten/Projektdarstellung_KOPF22.html

Ich denke mal, das könnte mithin ein Grund sein, warum die Dich unbedingt "problemlos "einladen wollen. Ist aber nur eine Hypothese meinerseits.

justine1992

Zitat von: Yasha am 11. August 2022, 13:17:19Es erscheint zudem nicht logisch, wenn mittendrin in einer laufenden AU, die nun trotzdem zum Ausnahmefall mutieren soll. Oder das JC sich erdreistet, im Infoblatt, mal eben Deinen Gesundheitszustand / Leistungsfähigkeit dazu besser zu kennen  -als Dein Arzt. Unterschwellig wird Dir hier Simulation unterstellt.
Das empfinde ich gar nicht so. Das JC weiß einfach nicht, was los ist. Wenn Du ihnen mitteilst, dass das noch eine Weile so sein wird, wissen sie es. Du musst das ja nun nicht begründen. Aber eine Mitteilung ist im Umgang miteinander möglich. Nein, musst Du natürlich nicht. Aber musst Dich dann auch nicht wundern, wenn das JC immer noch nicht weiß, dass Du noch länger AU sein wirst. (Wenn sie nicht wissen, ob Du ein gebrochenes Bein hast, das absehbar wieder heilt, oder eine langfristige/gar dauerhafte Geschichte, handeln sie unterschiedlich.)
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Yasha


Zitat von: justine1992 am 11. August 2022, 13:51:54Das empfinde ich gar nicht so. Das JC weiß einfach nicht, was los ist.
Doch  -denn es hat doch eine AU. Mehr bekommt ein AG auch nicht.

Zitat von: justine1992 am 11. August 2022, 13:51:54Wenn Du ihnen mitteilst, dass das noch eine Weile so sein wird, wissen sie es.
Wie lange die Erkrankung dauert, das steht in der AU.Darüber hinaus wäre das Spekulation und Hellseherei. Oder  -würde noch weiter Spekulationen über Simulation befeuern. Meiner Meinung und Einschätzung nach. 

oldhoefi

@Lotte777,

Zitat von: Lotte777 am 10. August 2022, 16:33:20Als Überschrift steht "Informationsschreiben".
Dann betrachte dieses Schreiben auch als reine Information.

Und warte erst einmal ab, ob in der nächsten Meldeaufforderung zusätzlich zur AU eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung (mit Kostenübernahme) gefordert wird.

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. August 2022, 17:18:03Allerdings muss das JC eine evtl. vom Arzt verlangte Gebühr Übernehmen. Glaub bis zu 5 Euro sind das.
Jepp.

Bei einer sog. Wegeunfähigkeitsbescheinigung handelt es sich um eine kurze Bescheinigung oder ein kurzes Zeugnis.

Siehe GOÄ Ziffer 70 - Regelhöchstsatz 2,3 mit EUR 5,36.

Wogegen eine privatärztliche Bescheinigung oder ein Attest bei weitem höher liegen, und mit ziemlicher Sicherheit vom Jobcenter nicht übernommen werden.

Hary

Es wäre aber durchaus sinnvoll dem Jobcenter Grund und Art der Erkrankung mitzuteilen, wenn sie Bescheid wissen, dann erübrigt sich auch schon vieles. Wenn Sie nichts wissen, dann müssen sie ja bin Gesetz aus schon klären was vorliegt und ob eine Erfüllung der Pflichten tatsächlich nicht möglich ist.

Da dem Jobcenter den schwarzen Peter zuschieben ist auch doof. Wenn jemand keine Auskunft gibt, dann mag man das rechtlich begründen können, aber dann muss man eben auch hinnehmen das sein gegenüber auch sein Ding macht nach Vorschrift. Miteinander sprechen kann da helfen. Davon abgesehen würde das Jobcenter wenn es wollen würde eh erfahren was los ist. Spätestens in einem Verfahren würde der Betroffene ja mit offenen Karten spielen müssen und viele Details landen in der Akte von Gericht und somit auch beim Kläger und Beklagten.

Yasha

Zitat von: Hary am 11. August 2022, 14:22:02Es wäre aber durchaus sinnvoll dem Jobcenter Grund und Art der Erkrankung mitzuteilen,

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage? Das ist weder so sinnvoll, noch zulässig. Was geht die SB das an?

Zitat von: Hary am 11. August 2022, 14:22:02Wenn jemand keine Auskunft gibt, dann mag man das rechtlich begründen können.

Genau so ist es.Denn selbst ein ausgefüllter Gesundheitsfragebogen ginge die IFK nichts an.

ZitatAber aufgepasst: Der Gesundheitsfragebogen darf Ihnen zwar von Ihrem Sachbearbeiter ausgehändigt werden. Aber den ausgefüllten Vordruck darf der Sachbearbeiter nicht mehr sehen!

Quelle: https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/faq-sozialamt/#29

Zitat von: Hary am 11. August 2022, 14:22:02Spätestens in einem Verfahren würde der Betroffene ja mit offenen Karten spielen müssen und viele Details landen in der Akte von Gericht und somit auch beim Kläger und Beklagten.

Besser zuletzt dort -als vorher im System der Jobcenter. Das wäre absolut fatal -für den Betroffenen, ohne da jetzt die ganze Büchse der Pandora deswegen hier dazu aufmachen zu wollen.

hotwert

Zitat von: Hary am 11. August 2022, 14:22:02Es wäre aber durchaus sinnvoll dem Jobcenter Grund und Art der Erkrankung mitzuteilen, wenn sie Bescheid wissen, dann erübrigt sich auch schon vieles.

Selbstverständlich kann man. Geht dem JC aber einen Dreck an, genauso wie dem Arbeitgeber.
Natürlich würde ich in einem guten Arbeitsverhältnis mit dem AG drüber reden, der muss ja auch planen usw.
Aber das JC braucht das nicht, da muss es reichen wenn sie nur die AU haben.

Und auserdem was will der SB überhaupt mit Grund und Art der Erkrankung anfangen? Das ist kein Arzt und der kann selbst garnicht entscheiden was das für die Arbeitssuche bedeutet, noch kann er wissen wie lange eine AU noch dauern wird usw. Denken kann der sich natürlich gar viel, als nicht-Mediziner hat aber alles er sagt oder niederschreibt keinen Wert.

Yasha

Zitat von: hotwert am 11. August 2022, 15:41:51Und auserdem was will der SB überhaupt mit Grund und Art der Erkrankung anfangen?

Naja -zum Beispiel wurden solche Infos schon mal zur Zielgruppendefinition bestimmter Maßnahmen benutzt. Aktuell liegt mir da noch eine Ausschreibung aus 2018 eines JC in Schleswig Holstein vor, wo der Träger dann gleich daraus erfuhr, welche potentielle Teilnehmer denen bald zugewiesen werden. Denn es wurde zweckmäßig eingeschätzt, sinngemäß gesamt, dass die meisten Leistungsbezieher in deren JC   -ab 45 Jahren  - Muskel- Skeletterkrankungen und Herz-Kreislauf Erkrankungen hätten, was die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erschweren würde.

Ich werde jetzt aktuell nicht deswegen gezielt in den neuen Ausschreibungen danach suchen, jedoch sehe ich keine Gründe, warum das nun nicht weiterhin als "kreatives Stimuli" zur Kennzahlenproduktion benutzt wird.

In dem Fall wäre also die Info an die IFK dann ggf. eines der Eigentore, die sich der Elo nicht antun muss.

 

Hary

Zitat von: Yasha am 11. August 2022, 14:53:31Auf Basis welcher Rechtsgrundlage? Das ist weder so sinnvoll, noch zulässig. Was geht die SB das an?

Ehrlich gesagt wundert es mich nicht das einige solche Probleme haben. Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus. Das Leben ist nicht nur etwas das auf Rechtsgrundlage funktioniert. Am Ende sitzen da auch Menschen.

Wenn man so krank ist das man seinen Pflichten nicht nachgehen kann, warum soll man das nicht so kommunizieren und begründen? Was soll denn schlimmes passieren sofern alles den Tatsachen entspricht? Die meisten SB's werden das nachvollziehen können. Auch als Medizin Laie.

Ich arbeite ehrenamtlich bei der Stadt und kümmer mich um Mietobjekte. Da hatte ich auch so einen Fall der nicht pünktlich zahlte und auf Rückfragen eben lapidar antwortete das die Gründe mich nichts angehen und ob er finanziell in einer Notlage wäre. Darauf hin hatte ich nur die Möglichkeit von Mahnung, Kündigung und Räumung und war natürlich der böse... Ein weiterer Fall hatte auch nicht gezahlt, sich aber gemeldet und erzählt von der Pleite seines Arbeitgebers, hat mir ohne Aufforderung Nachweise geschickt für die es keine Rechtsgrundlage gab. Mit der Folge dass ich eben wusste was Sache ist und wir eine Lösung gefunden haben in Form von Stundung bis seine Leistungen bewilligt wurden und die Wohnung erhalten wurde.

Wer nur auf Rechtsgrundlagen besteht, der nimmt dem anderen für Grundlage für sinnvolle Entscheidungen. In meinem Beispiel hätte in beiden Fällen gleich handeln können, meine Entscheidungen beruhen aber auf dem Wissen und Informationen die ich habe. Der mit seiner Rechtsgrundlage hat eben das juristische Programm wie bestellt bekommen, derjenige der mit Ehrlichkeit und vertrauen kommt hat mein Vertrauen in seine Situation und Willen das auf die Reihe zu bekommen von mir erhalten... Genau so läuft es überall. Keiner hat Lust sich mit Personen abzugeben die so auftreten, dass wird nach Vorgabe abgearbeitet und im Zweifel darf die Rechtsabteilung aktiv werden, da verschwendet keiner Zeit und Mühe weil klar ist, dass es verschwendete Zeit ist.

Kopfbahnhof

Zitat von: derduisburger am 10. August 2022, 23:47:29Mein Arzt kennt z.b die Phantasiebescheinigung garnicht
Das kennt jeder Arzt, diese Bescheinigungen gibt es schon seit Jahrzehnten.
Zitat von: Katzenfan am 11. August 2022, 08:27:40Nein, in diesem Fall eben nicht.
Vermutlich war @TE schon lange nicht mehr beim JC.
Irgendwann kommt man da nicht um einen Termin herum.

Auch wenn AU oder Antrag auf EM Rente läuft.
Ich hätte kein Problem damit dort mal Aufzuschlagen.

Allerdings, bei dauerhafter AU nun auch nicht jedes Quartal.

Lotte777

Danke erstmal für eure Antworten.

Das JC weiß noch nichts von meinem Vorhaben der EM-Rente. Werde ich jedoch in dem jetzigen Schreiben nachholen.

Dieses Schreiben kam mit der Einladung zum nächsten Termin auf dem normalen Postweg.

Auf dem Vordruck der Bescheinigung steht: ,,Diese Bescheinigung ist nur mit der AU gültig"


SuuSanne


Kopfbahnhof

Zitat von: Lotte777 am 11. August 2022, 17:53:27JC weiß noch nichts von meinem Vorhaben der EM-Rente.
Das kannst du auch später noch Mitteilen, wenn der Antrag dann wirklich gestellt wurde.

Wann bist du denn zum letzten mal im JC gewesen?

hotwert

Zitat von: Lotte777 am 11. August 2022, 17:53:27Danke erstmal für eure Antworten.

Das JC weiß noch nichts von meinem Vorhaben der EM-Rente. Werde ich jedoch in dem jetzigen Schreiben nachholen.

Dieses Schreiben kam mit der Einladung zum nächsten Termin auf dem normalen Postweg.

Auf dem Vordruck der Bescheinigung steht: ,,Diese Bescheinigung ist nur mit der AU gültig"



Solange der Amtsarzt deine Erwerbsunfähigkeit nicht festgestellt hat, und das JC dich nicht auffordert einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, interessiert das den SB eh nicht.
Bei mir hat der Amtsarzt anhand Aktenlage entschieden das ich nicht Erwerbsfähig bin, daraufhin hab ich den Rentenantrag gestellt, welcher wie bei der EM-Rente üblich erstmal abgelehnt wurde, ich wäre ja mit zig Einschränkungen Erwerbsfähig.
Das JC hat natürlich dass Gutachten der Rentenversicherung übernommen (Muss es auch lt. Gesetz).

Jetzt bin ich im Widerspruch Verfahren, dem SB interessiert das gar nicht, weil er nur vermittelt sowie es im Gutachten steht. Da hab ich schon zigmal von meinen Krankheiten gesprochen, im Jahr bekommen die 2-3 Krankenhaus Aufenthaltsbescheinigungen usw. Trotzdem ständig vermittlungsvorschläge, und 3 Bewerbungen pro Monat soll ich zusätzlich schreiben.

Ich will damit sagen, solange der Amtsarzt das nicht absegnet, wird deine EM-Rente niemanden interessieren, die kann ja im Prinzip jeder einfach stellen.

Lotte777

Zitat von: Kopfbahnhof am 11. August 2022, 17:59:56
Zitat von: Lotte777 am 11. August 2022, 17:53:27JC weiß noch nichts von meinem Vorhaben der EM-Rente.
Das kannst du auch später noch Mitteilen, wenn der Antrag dann wirklich gestellt wurde.

Wann bist du denn zum letzten mal im JC gewesen?

Ich hatte im März einen JC-Termin. Dieser war telefonisch, da ich corona hatte.