Wegeunfähigkeitsbescheinigung/ Bettlägerigkeitsbescheinigung

Begonnen von Lotte777, 10. August 2022, 16:33:20

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oldhoefi

@Lotte777,

Zitat von: Lotte777 am 11. August 2022, 17:53:27Dieses Schreiben kam mit der Einladung zum nächsten Termin auf dem normalen Postweg.
Das heißt nun was genau?

Ist dieses Informationsschreiben ein fester Bestandteil der neuen Meldeaufforderung (als Verwaltungsakt), oder wurde dieses Informationsschreiben der regulären Meldeaufforderung (ausschl. AU als wichtiger Grund) einfach separat beigelegt?

Zumindest für mich nicht eindeutig erkennbar.

Zitat von: oldhoefi am 11. August 2022, 14:21:17Und warte erst einmal ab, ob in der nächsten Meldeaufforderung zusätzlich zur AU eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung (mit Kostenübernahme) gefordert wird.
Das Wort "in" habe ich nicht ohne Grund geschrieben, deshalb meine o. g. gezielten Nachfragen.

Lotte777

Zitat von: oldhoefi am 12. August 2022, 18:15:28@Lotte777,

Zitat von: Lotte777 am 11. August 2022, 17:53:27Dieses Schreiben kam mit der Einladung zum nächsten Termin auf dem normalen Postweg.
Das heißt nun was genau?

Ist dieses Informationsschreiben ein fester Bestandteil der neuen Meldeaufforderung (als Verwaltungsakt), oder wurde dieses Informationsschreiben der regulären Meldeaufforderung (ausschl. AU als wichtiger Grund) einfach separat beigelegt?

Zumindest für mich nicht eindeutig erkennbar.

Zitat von: oldhoefi am 11. August 2022, 14:21:17Und warte erst einmal ab, ob in der nächsten Meldeaufforderung zusätzlich zur AU eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung (mit Kostenübernahme) gefordert wird.
Das Wort "in" habe ich nicht ohne Grund geschrieben, deshalb meine o. g. gezielten Nachfragen.

Ich weiß leider nicht, wie ich nachträglich die Datei hochladen kann im Beitrag, sonst würde ich das ganze Pamflet geschwärzt reinstellen.

1. Seite ist die Einladung zum Beratungsgespräch, die 2. Seite (doppelseitiger Druck, also auf dem selben Blatt Rückseite) fängt das Infoschreiben an. zusätzlich dann ein Vordruck ,,wegeunfähigkeitsbescheinigung" zum ausfüllen für den Arzt.

Auf dem Vordruck steht hervorgehoben, dass dieses Attest nur in Verbindung mit der AU gültig ist.

Anett36

So ein Bullshit kann und darf nicht verlangt werden. Es muss ja eine dritte Person, die dazu gar nicht verpflichtet ist mitspielen (Arzt)
Ein Arzt ist nicht verpflichtet mitzuwirken. Grenzen der Mitwirkung" -§ 65 SGB.
Es gibt wirklich haufenweise Ärzte, die sich weigern, sowas auszufüllen. Was wollen die machen, wenn mein Arzt sich weigert sich das Ausfüllen, weil er so Fantasie Bullshit nicht kennt und nicht aussfüllt.

Auch den Begriff Wegeunfähigkeitsbescheinigung/ Bettlägerigkeitsbescheinigung usw gibt es bei keinem Arzt. Wenn es Ärzte gibt die das machen ist es eine reine Gefälligkeit. Kein Arzt ist verpflichtet sowas auszustellen. Was will das JC machen wenn ich einfach behaupte ich habe es bei Arzt abgeben und mein Arzt hat es in der Luft zerissen? Soll das JC mir mal bitte das Gegenteil beweisen :D

Yasha

Zitat von: Anett36 am 13. August 2022, 19:52:37So ein Bullshit kann und darf nicht verlangt werden. Es muss ja eine dritte Person, die dazu gar nicht verpflichtet ist mitspielen (Arzt)
Ein Arzt ist nicht verpflichtet mitzuwirken.
Das mag sein. Muss aber möglicherweise das Gericht nicht beeindrucken, wie aus der folgenden Verlinkung hervorgeht.

Der Vorteil hier bei @Lotte777 ist möglicherweise -noch  - dass gegenüber dem folgendem Urteil, hier eben die Kosten Zusage nicht vorhanden ist. Und es wohl noch nicht eine solch Flut von Einladungen im Vorfeld gegeben hat.

ZitatInsoweit sagte der Antragsgegner dem Antragsteller die Übernahme der Kosten für ein entsprechendes ärztliches Attest zu (i.H.v. 5,36 Euro als 2,3-facher Satz der Ziffer 70 der Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ -).

https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/212917?modul=esgb&id=212917

TripleH

Bei Anwälten reicht unter Umständen auch keine einfache Krankschreibung aus:

ZitatSelbst die Vorlage einer (pauschalen) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht generell nicht aus, denn sie belegt keine Verhandlungs- und/oder gegebenenfalls Reiseunfähigkeit auch für eine begrenzte Zeit (Anreise und Dauer der mündlichen Verhandlung). Nur die Vorlage eines ärztlichen Attests, welches dem Beteiligten eine krankheitsbedingte Verhinderung (im Sinne einer Verhandlungs- und/oder ggf. Reiseunfähigkeit) bescheinigt, ist grundsätzlich als ausreichende Entschuldigung anzusehen.


https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/wann-darf-ein-erkrankter-rechtsanwalt-dem-gericht-fern-bleiben_206_396532.html

Dass die Ärzte solche Attest nicht kennen, ist daher eher ein Gerücht.

oldhoefi

@Lotte777,

Zitat von: Lotte777 am 12. August 2022, 18:47:241. Seite ist die Einladung zum Beratungsgespräch, die 2. Seite (doppelseitiger Druck, also auf dem selben Blatt Rückseite) fängt das Infoschreiben an. zusätzlich dann ein Vordruck ,,wegeunfähigkeitsbescheinigung" zum ausfüllen für den Arzt.
Damit dürfte die Forderung nach einer sog. Wegeunfähigkeitsbescheinigung (zusätzlich zur AU) ein Bestandteil der Meldeaufforderung als Verwaltungsakt sein.

Die genauen Gründe, warum die sog. Wegeunfähigkeitsbescheinigung nun gefordert wird, lasse ich mal dahin gestellt, da für mich nicht nachvollziehbar.

Jedenfalls scheint das Jobcenter die (falsche) Auffassung zu vertreten, dass Dein Arzt den beigefügten Vordruck - womöglich noch mit Jobcenter-Logo -  kostenlos ausfüllt. Da in dem "Informationsschreiben" dafür keinerlei Kostenübernahme durch das Jobcenter enthalten ist.

Um was es sich bei einer sog. Wegeunfähigkeitsbescheinigung handelt und in welcher Höhe abgerechnet bzw. von Dir verlangt werden kann, habe ich bereits in Beitrag # 18 ausgeführt - was zudem Arztpraxen sehr wohl bekannt ist.

Es reicht aus, wenn der Arzt in einem Zweizeiler angibt, dass Du derzeit nicht in der gesundheitlichen Lage bist, etwaige Auswärtstermine wahrzunehmen (oder so ähnlich). Dazu ist auch nicht der Vordruck des Jobcenters nötig, eine kurze Bescheinigung in freier Form mit Unterschrift des Arztes genügen.

Möglichkeiten

1. Den Meldetermin wahrnehmen, wenn es Deine gesundheitlichen Einschränkungen zulassen.
Dann dürfte vermutlich für die nächste Zeit wieder Ruhe sein.

2. Dem Meldetermin entschuldigt fern bleiben, allerdings nur in Kombi mit AU- und WU-Bescheinigung.
Wobei ich davon ausgehe, dass der nächste Meldetermin nicht lange auf sich warten lässt.

3. Gegen die Meldeaufforderung als Verwaltungsakt in Widerspruch gehen, da z. B.
a) die Kostenübernahme für die WU-Bescheinigung fehlt
b) die detaillierten Gründe für die Forderung einer WU-Bescheinigung fehlen.

Punkt 3 allerdings mit ungewissen Ausgang.

Denn ein derartiger Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, so dass die Pflicht zum Erscheinen nicht automatisch entfällt. Dazu müsste parallel zum Widerspruch ein Antrag auf aufschiebende Wirkung direkt beim Jobcenter oder separat beim zuständigen Sozialgericht gestellt werden.

Bei Letzteren habe ich bei der Stattgebung jedoch erhebliche Zweifel, da aktuell das sog. Sanktionsmoratorium läuft. Was aussagt, dass erst ab dem 2. Meldeversäumnis sanktioniert werden kann, insgesamt begrenzt auf 10% des maßgebenden Regelbedarfes.

Ich persönlich würde Punkt 1 oder Punkt 2 in Erwägung ziehen, bleibt aber alleinig Deine Entscheidung.

Fettnäpfchen

Lotte777

Zitat von: Lotte777 am 12. August 2022, 18:47:24Ich weiß leider nicht, wie ich nachträglich die Datei hochladen kann im Beitrag, sonst würde ich das ganze Pamflet geschwärzt reinstellen.
Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder Wort und § genau abtippen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Lotte777

Anbei nochmal das komplette Einladungs-Schreiben, welches auf dem normalen Postweg kam.

Es ist (noch) kein VA erhoben.

Ich werde ein Schreiben schicken mit der Bitte um Aufzeigen der Rechtslage und auf welche Paragraphen die sich berufen.

Viele Grüße

Lotte

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Fettnäpfchen

Lotte777

Nur mal nebenbei.
Kommt das überhaupt von deinem JC?
Da steht mal "Jobcoach" > gibt es normal in einem JC nicht
Dann steht da plötzlich was von einer "Beraterin" mit Adresse.
Ist das dann dein JC und heisst dein JC "Pro Arbeit", oder ist das nochmal was anderes?

Für mich alles dubios aber halte dich an die Tipps die gemacht wurden.
Mir ging es nur darum das für mich seltsame aufzuzeigen da man so was schnell mal überlesen kann.

Vergiß nicht die Fragen von oldhoefi zu beantworten!
Zitat von: oldhoefi am 14. August 2022, 15:36:28Damit dürfte die Forderung nach einer sog. Wegeunfähigkeitsbescheinigung (zusätzlich zur AU) ein Bestandteil der Meldeaufforderung als Verwaltungsakt sein.
:weisnich:  schaut mir nicht so aus als ob das eine Meldeaufforderung ist und ob die überhaupt vom JC kommt  :scratch:

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

a_good_heart

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. August 2022, 15:07:22:weisnich:  schaut mir nicht so aus als ob das eine Meldeaufforderung ist und ob die überhaupt vom JC kommt  :scratch: 

Doch, so heißt dort das Mobcenter :zwinker:

https://www.proarbeit-kreis-of.de/
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Lotte777

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. August 2022, 15:07:22Lotte777

Nur mal nebenbei.
Kommt das überhaupt von deinem JC?
Da steht mal "Jobcoach" > gibt es normal in einem JC nicht
Dann steht da plötzlich was von einer "Beraterin" mit Adresse.
Ist das dann dein JC und heisst dein JC "Pro Arbeit", oder ist das nochmal was anderes?

Für mich alles dubios aber halte dich an die Tipps die gemacht wurden.
Mir ging es nur darum das für mich seltsame aufzuzeigen da man so was schnell mal überlesen kann.

Vergiß nicht die Fragen von oldhoefi zu beantworten!
Zitat von: oldhoefi am 14. August 2022, 15:36:28Damit dürfte die Forderung nach einer sog. Wegeunfähigkeitsbescheinigung (zusätzlich zur AU) ein Bestandteil der Meldeaufforderung als Verwaltungsakt sein.
:weisnich:  schaut mir nicht so aus als ob das eine Meldeaufforderung ist und ob die überhaupt vom JC kommt  :scratch:

MfG FN


Ja richtig. Das kommt von der Pro Arbeit. Habe das geschwärzt.

PetraL

Mir ist noch etwas merkwürdiges aufgefallen:
"Wenn Sie ... Ihr unwirtschaftliches Verhalten (z.B. ständig ungerechtfertigte hohe Telefon- und Stromkosten) fortsetzen ..." - w t f  hat das JC mit Telefon und Strom zu tun? Die muss man doch eh vom Regelsatz bezahlen? Was hat das überhaupt in dieser "Einladung" zu suchen? ...  :scratch:

oldhoefi

@Lotte777,

ach herrje - eine wild gewordene Optionskommune. :cool:

Warte bitte noch mit Deinem geplanten Schreiben.

Melde mich später noch genauer zu den eingestellten Unterlagen.

Reiner1970

Der Regelsatz ist nicht zweckgebunden. Man kann damit machen was man will

Yasha

Zitat von: Lotte777 am 15. August 2022, 15:21:36Ja richtig. Das kommt von der Pro Arbeit. Habe das geschwärzt.

Wie ich nunmehr die Uhrzeit,Jobcoach und die Adresse Deines Anhangs interpretiere, da könntest du innerhalb des Meldetermins -sofort - als Teilnehmer zugewiesen werden. Denn an der Adresse des Aktivierungszentrums wäre auch diese GmbH Anbieter vertreten  -durch den Jobcoach:

https://www.fr.de/rhein-main/offenbach/neuen-wegen-beruf-11424099.html

Bedeutet dann aber auch: Die akzeptieren Deine bisherige AU generell nicht.