Wegeunfähigkeitsbescheinigung/ Bettlägerigkeitsbescheinigung

Begonnen von Lotte777, 10. August 2022, 16:33:20

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Wenn du nicht wirklich "Wegeunfähig" bist, ganz Ehrlich ich würde zu dem Termin gehen.

Auch wenn hier das Schreiben völlig daneben ist inkl. der Uralten RFB.

Die werden womöglich keine Ruhe geben.

Was soll schon groß kommen?
Maßnahme muss momentan nicht sein, EGV ist auch keine Pflicht, war es noch nie.
Solltest du weiterhin dauerhaft AU sein, dann ist es eben so. (da geht auch keine Maßnahmeteilnahme)

Sollte dann, in kurzem Zeitabstand wieder ein Termin kommen, dann würde ich es als Schikane werten.
Da sollte schon etwas dagegen unternommen werden.
Bei Dauer AU, wären die ja ziemlich Sinnfrei.

Lotte777

Zitat von: oldhoefi am 15. August 2022, 16:27:40@Lotte777,

ach herrje - eine wild gewordene Optionskommune. :cool:

Warte bitte noch mit Deinem geplanten Schreiben.

Melde mich später noch genauer zu den eingestellten Unterlagen.

Ok

Lotte777

Zitat von: Yasha am 15. August 2022, 17:03:11
Zitat von: Lotte777 am 15. August 2022, 15:21:36Ja richtig. Das kommt von der Pro Arbeit. Habe das geschwärzt.

Wie ich nunmehr die Uhrzeit,Jobcoach und die Adresse Deines Anhangs interpretiere, da könntest du innerhalb des Meldetermins -sofort - als Teilnehmer zugewiesen werden. Denn an der Adresse des Aktivierungszentrums wäre auch diese GmbH Anbieter vertreten  -durch den Jobcoach:

https://www.fr.de/rhein-main/offenbach/neuen-wegen-beruf-11424099.html

Bedeutet dann aber auch: Die akzeptieren Deine bisherige AU generell nicht.


Die Dame ist Jobcoach Sachgebiet A - Impuls
Abteilung Jobcoaching

Yasha


Fettnäpfchen

Yasha

Ich leih Dir mal ein h  :zwinker:
https://www.proarbeit-kreis-of.de/de/privatpersonen/arbeitslos/jobsuche/jobcoaching/impuls-35plus/


Jobcoaching für langzeitarbeitslose Langzeitleistungsbezieher
Was für ein Deutsch.....
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Lotte777

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. August 2022, 15:48:11Yasha

Ich leih Dir mal ein h  :zwinker:
https://www.proarbeit-kreis-of.de/de/privatpersonen/arbeitslos/jobsuche/jobcoaching/impuls-35plus/


Jobcoaching für langzeitarbeitslose Langzeitleistungsbezieher
Was für ein Deutsch.....

Hab das gecheckt, dass ein H fehlt 😂

Yasha


PetraL

"Schon am ersten Werktag nach dem ersten Gespräch sollen die Männer und Frauen Arbeitserfahrung sammeln."
und
"Integration von sehr arbeitsmarktfernen Langzeitleistungsbeziehern"
...
Tjaaa....
Ok, @Lotte777, du bist Ü35 und sehr arbeitsmarktfern - man lese und staune - und sollst schon am nächsten Werktag nach dem ersten Gespräch "Arbeitserfahrung" sammeln ...  :scratch:
"Tolle" Aussichten für Jemanden, der seit Monaten AU und offenbar stark erwerbsgemindert ist (sonst würdest du ja nicht EM-Rente beantragen wollen)...
Ich denke, da wäre ein klärendes "Gespräch" mit Frau Jobcoach (oder auch Jobcouch, wie so viele gerne schreiben  :zwinker: ) wirklich hilfreich. So ein Dialog muss ja auch nicht zwingend persönlich vor Ort stattfinden - schriftlich per Email ist allemal besser...
Wahrscheinlich will deine Frau "Jobcouch" dann aber lieber (wieder) telefonieren - zumindest hier bei meinem JC sträuben die sich hartnäckig, per Email zu kommunizieren.
Vermutlich ist der angegebene Raum allerdings im 1. Stock - bist du gehbehindert? Brauchst du einen Aufzug? Falls du dorthin "reisen" könntest (Wie sollst du die "Anreise" überhaupt bewältigen?) wäre eine mögliche (oft "KO"-) Frage: Ist der Raum barrierefrei zu erreichen? Oder steht ein anderer, barrierefreier Raum zur Verfügung? Da verzichten dann "Jobsofas" schonmal auf die persönliche Vorsprache und es wird auch ihnen klarer, dass der LE tatsächlich "irgendwie doch" eingeschränkt ist ...  :zwinker:
Falls du überhaupt "reisen" könntest: Brauchst du eine Begleitperson? Übernimmt das JC die Kosten?
Da gibt's bestimmt noch mehr Fragen, die du im Vorfeld stellen könntest (alles, was mit Kostenübernahme und Haftung zu tun hat ist gut  :blum: ), FALLS du es überhaupt für denkbar hältst, dorthin reisen zu können.
Ansonsten sollen sie dir das notwendige Formblatt zusenden, damit dein Arzt die Ausstellung der geforderten WU-Bescheinigung mit ihnen abrechnen kann, da dies keine Kassenleistung ist.
(Aber so ein Liegend-Transport käme wirklich genial - weiß  nicht mehr, wer das geschrieben hatte ...  :zwinker: )

P.S.: Bist du evtl. schwerbehindert? Hast du einen Pflegegrad?

Yasha

Zitat von: Lotte777 am 16. August 2022, 15:55:19
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. August 2022, 15:48:11Yasha

Ich leih Dir mal ein h  :zwinker:
https://www.proarbeit-kreis-of.de/de/privatpersonen/arbeitslos/jobsuche/jobcoaching/impuls-35plus/
.

Hab das gecheckt, dass ein H fehlt 😂

@Lotte777 - :clever: Es gibt eine aktuelle Ausschreibung der Maßnahme für die weitere Ausrichtung dessen.Aufgrund dieser Zeile in der Leistungsbeschreibung entdeckt:

ZitatDie  Teilnehmer  sollen  grundsätzlich  die  Voraussetzungen  für  einen  Lohnkostenzuschuss nach § 16i Abs. 3 SGB II erfüllen und in der Regel zwischen 35 und 55 Jahre alt sein. Sie werden überwiegend in den Organisationseinheiten ,,Sachgebiet A" / ,,Impuls" des Auftragge-
bers betreut.
Quelle ;  "Alle-Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt"  Leistungsbeschreibung Verdingungs- Leistungsbeschreibung S.folgender Link:

Anders gesagt - Es soll eine Erweiterung dessen auf 16i geben. "Sehr arbeitsmarktfern" kam mir gleich so bekannt vor. :yes:

Kannst Du hier(noch)downloaden:
https://www.had.de/onlinesuche_einfach.html


Anfangsmaske;
suche in der Leistungsbeschreibung:
Gib in das Feld darunter nur das Wort Arbeitsmarkt ein

Im Feld:nur Bekanntmachungen der letzten Tage anzeigen;
60 eingeben

und darunter
alle anzeigen
anklicken.

Dann zuletzt unten Button

Ausführen anklicken

Weiter auf der sich dann öffnenden Seite:
Die Ausschreibung mit dem Titel , wie nachfolgend, per scrollen ansteuern.

Klick dann im Feld "Alle-Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt" ganz rechts "zur Ansicht" an.

Dann auf der folgenden Seite ganz unten die neueste Version downladen. FERTIG



Lotte777

Zitat von: Yasha am 16. August 2022, 17:23:09
Zitat von: Lotte777 am 16. August 2022, 15:55:19
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. August 2022, 15:48:11Yasha

Ich leih Dir mal ein h  :zwinker:
https://www.proarbeit-kreis-of.de/de/privatpersonen/arbeitslos/jobsuche/jobcoaching/impuls-35plus/
.

Hab das gecheckt, dass ein H fehlt 😂

@Lotte777 - :clever: Es gibt eine aktuelle Ausschreibung der Maßnahme für die weitere Ausrichtung dessen.Aufgrund dieser Zeile in der Leistungsbeschreibung entdeckt:

ZitatDie  Teilnehmer  sollen  grundsätzlich  die  Voraussetzungen  für  einen  Lohnkostenzuschuss nach § 16i Abs. 3 SGB II erfüllen und in der Regel zwischen 35 und 55 Jahre alt sein. Sie werden überwiegend in den Organisationseinheiten ,,Sachgebiet A" / ,,Impuls" des Auftragge-
bers betreut.
Quelle ;  "Alle-Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt"  Leistungsbeschreibung Verdingungs- Leistungsbeschreibung S.folgender Link:

Anders gesagt - Es soll eine Erweiterung dessen auf 16i geben. "Sehr arbeitsmarktfern" kam mir gleich so bekannt vor. :yes:

Kannst Du hier(noch)downloaden:
https://www.had.de/onlinesuche_einfach.html


Anfangsmaske;
suche in der Leistungsbeschreibung:
Gib in das Feld darunter nur das Wort Arbeitsmarkt ein

Im Feld:nur Bekanntmachungen der letzten Tage anzeigen;
60 eingeben

und darunter
alle anzeigen
anklicken.

Dann zuletzt unten Button

Ausführen anklicken

Weiter auf der sich dann öffnenden Seite:
Die Ausschreibung mit dem Titel , wie nachfolgend, per scrollen ansteuern.

Klick dann im Feld "Alle-Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt" ganz rechts "zur Ansicht" an.

Dann auf der folgenden Seite ganz unten die neueste Version downladen. FERTIG





Danke. Ja aber was soll mir die Ausschreibung denn genau sagen? Vielleicht steh ich bischen aufm Schlauch ...🤷🏼�♀️

Yasha

#55
Zitat von: Lotte777 am 16. August 2022, 21:32:40Danke. Ja aber was soll mir die Ausschreibung denn genau sagen? Vielleicht steh ich bischen aufm Schlauch ...🤷🏼�♀️

Sogar ein bisschen mehr, denke ich mal.

Die Ausschreibung ist die ungeschönte faktische Gebrauchsanweisung für den Träger  -zum Umgang mit dem Teilnehmer. Und entlarvt die eigentliche Zielsetzung des Jobcenters, dessen Auftraggeber.

Mit allen brisanten Details -die ein Flyer so niemals gesamt enthalten würde. Und alle Fakten würden Dir im Vorfeld auch nie so von der SB mitgeteilt werden.

Sie enthält zudem Informationen zum Ablauf der Maßnahme und möglichen Rechten und Pflichten  -insbesondere DSGVO, die so meistens von den Trägern eben nicht gänzlich umgesetzt werdem. All das kann im Vergleich dessen  -mit Deinem Einzelfall -Ansätze und handfeste, wichtige Gründe zur Ablehnung der Maßnahme bieten oder eben dazu -falls Deine Unterlagen zur Maßnahme  -vom JC und die Dir vorgelegten Unterlagen des Trägers -nicht mit dem Auftrag aus der Ausschreibung übereinstimmt, das nicht naiv zu unterschreiben.

Und die Gründe dessen auch klar und begründet benennen zu können. Ohne dazu nur Deine eigenen Gründe zu nennen. die meistens nie so anerkannt werden, wie das bei Fehlern des JC und des Trägers der Fall wäre.

Oder  -wo Du ohne das Wissen dessen  -eine mögliche fehlende Passgenauigkeit der Maßnahme faktisch ansonsten nicht beweisen könntest. Etc.

Hättest Du einer SB eine solche Frage gestellt -dann hätte die Dich als allein dadurch sofort als leichtes Ziel für deren Zwecke eingeordnet. "Wenig Gegenwehr zu erwarten". Schnelle Statistikschönung zu erwarten... 

Es reicht manchmal auch, wenn die Konzeption, ganz klar in der Leistungsbeschreibung ersichtlich, eben auch keine Integration vorsieht -sondern auch oder nur die weitere Verbringung in Maßnahmeketten. Oder in andere Systeme, wie SGB XII Zum Beispiel. Und die SB das vorher verschwiegen hat. Oder diese Möglichkeit in einer EGV nicht erwähnt wird. Aber trotzdem eben dann als Risiko mitschwingt. Wer will das nicht wissen`? und warum soll man das dann unterschreiben?

Die Unterlagen werden immer gesperrt -wenn der Auftrag vergeben ist. Manchmal kennt ansonsten dann nur noch der GF des Trägers und das Jobcenter  dessen gesamten,faktischen Inhalt.

Das geschieht nicht ohne Notwendigkeit und Anlass.Du hast mit den Unterlagen einen präventiven Vorteil zur Abwehr der Maßnahme, den du ansonsten so nie bekommen könntest.

Auch für Anwälte wäre dann die Verteidigung  -mit diesem Wissen -möglicherweise einfacher.

   


Lotte777

Zitat von: Yasha am 16. August 2022, 23:29:12
Zitat von: Lotte777 am 16. August 2022, 21:32:40Danke. Ja aber was soll mir die Ausschreibung denn genau sagen? Vielleicht steh ich bischen aufm Schlauch ...🤷🏼�♀️

Sogar ein bisschen mehr, denke ich mal.

Die Ausschreibung ist die ungeschönte faktische Gebrauchsanweisung für den Träger  -zum Umgang mit dem Teilnehmer. Und entlarvt die eigentliche Zielsetzung des Jobcenters, dessen Auftraggeber.

Mit allen brisanten Details -die ein Flyer so niemals gesamt enthalten würde. Und alle Fakten würden Dir im Vorfeld auch nie so von der SB mitgeteilt werden.

Sie enthält zudem Informationen zum Ablauf der Maßnahme und möglichen Rechten und Pflichten  -insbesondere DSGVO, die so meistens von den Trägern eben nicht gänzlich umgesetzt werdem. All das kann im Vergleich dessen  -mit Deinem Einzelfall -Ansätze und handfeste, wichtige Gründe zur Ablehnung der Maßnahme bieten oder eben dazu -falls Deine Unterlagen zur Maßnahme  -vom JC und die Dir vorgelegten Unterlagen des Trägers -nicht mit dem Auftrag aus der Ausschreibung übereinstimmt, das nicht naiv zu unterschreiben.

Und die Gründe dessen auch klar und begründet benennen zu können. Ohne dazu nur Deine eigenen Gründe zu nennen. die meistens nie so anerkannt werden, wie das bei Fehlern des JC und des Trägers der Fall wäre.

Oder  -wo Du ohne das Wissen dessen  -eine mögliche fehlende Passgenauigkeit der Maßnahme faktisch ansonsten nicht beweisen könntest. Etc.

Hättest Du einer SB eine solche Frage gestellt -dann hätte die Dich als allein dadurch sofort als leichtes Ziel für deren Zwecke eingeordnet. "Wenig Gegenwehr zu erwarten". Schnelle Statistikschönung zu erwarten... 

Es reicht manchmal auch, wenn die Konzeption, ganz klar in der Leistungsbeschreibung ersichtlich, eben auch keine Integration vorsieht -sondern auch oder nur die weitere Verbringung in Maßnahmeketten. Oder in andere Systeme, wie SGB XII Zum Beispiel. Und die SB das vorher verschwiegen hat. Oder diese Möglichkeit in einer EGV nicht erwähnt wird. Aber trotzdem eben dann als Risiko mitschwingt. Wer will das nicht wissen`? und warum soll man das dann unterschreiben?

Die Unterlagen werden immer gesperrt -wenn der Auftrag vergeben ist. Manchmal kennt ansonsten dann nur noch der GF des Trägers und das Jobcenter  dessen gesamten,faktischen Inhalt.

Das geschieht nicht ohne Notwendigkeit und Anlass.Du hast mit den Unterlagen einen präventiven Vorteil zur Abwehr der Maßnahme, den du ansonsten so nie bekommen könntest.

Auch für Anwälte wäre dann die Verteidigung  -mit diesem Wissen -möglicherweise einfacher.

   




Vielen Dank für diese Recherche  :clever:

Ich meld mich morgen per PN.

oldhoefi

Zur Klarstellung.

In diesem Thread geht es um eine Meldeaufforderung gem. § 59 SGB II i. V. m. § 309 SGB III und nicht um irgendwelche Maßnahmen nach §§ 16 ff SGB II oder anderes.

Dem zuständigen Jobcenter-Sachbearbeiter vorgreifen zu wollen, ohne den reellen Grund der Meldeaufforderung zu kennen, ist sowohl für den TE als auch für die bereits involvierten Helfer kontraproduktiv und bläht diesen Thread nur unnötig auf.

Ich für meinen Teil habe weder die Zeit noch die Lust, mich durch solche themenfremden Hilfethreads zu wühlen.

-----

@Lotte777,

Zitat von: oldhoefi am 15. August 2022, 16:27:40Melde mich später noch genauer zu den eingestellten Unterlagen
Wenn ich so etwas schreibe, halte ich mich auch zuverlässig daran - bin leider nur noch nicht dazu gekommen.

Zitat von: Lotte777 am 15. August 2022, 13:03:25Anbei nochmal das komplette Einladungs-Schreiben, welches auf dem normalen Postweg kam.
Sicher komplett?
Wenn ja, dann fehlt bei der Meldeaufforderung auch noch die Rechtsmittelbelehrung (= Widerspruchsmöglichkeit).
Das wäre zwar nicht ausschlaggebend -  verlängert lediglich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr - aber zeigt wiederum deutlich die schlampige/inkompetente Arbeitsweise dieser Optionskommune.

Zitat von: Lotte777 am 15. August 2022, 13:03:25Es ist (noch) kein VA erhoben.
Bei einer Meldeaufforderung handelt es sich um einen Verwaltungsakt und ist demnach den Grundsätzen nach §§ 31 ff SGB X unterworfen.

Des Weiteren ist die in der Meldeaufforderung enthaltene Rechtsfolgenbelehrung grob fehlerhaft. Denn wie bereits von mir erwähnt, gilt derzeit das sog. Sanktionsmoratorium, aber offenbar nicht für dieses Jobcenter.

Auch solltest Du auf keinen Fall den beigefügten Vordruck Deinem Arzt zur Unterschrift vorlegen. Da dieser als "Attest" deklariert ist, was um einiges mehr kostet (siehe Beitrag # 18) und darin zugleich auf den Leistungsträger verwiesen wird, was Deinen Arzt nicht zu interessieren hat.
Ferner fehlt für eine geforderte WU-Bescheinigung die Kostenübernahme durch das Jobcenter.

Zusammen gefasst komme ich zu dem Schluss, dass sowohl die Meldeaufforderung als auch der Vordruck WU-Bescheinigung unter aller Kanone sind, um mich einigermaßen höflich auszudrücken.

Es kommt jetzt darauf an, was Du beabsichtigst.

- Den Termin wahrnehmen?
- Dem Termin entschuldigt fernbleiben - und mit welchen Nachweisen?
- Den Termin als gegenstandslos ansehen, mit begründeten Widerspruch dagegen?

Solltest Du Formulierungshilfe für einen Widerspruch benötigen, kann ich Dir gerne zur Seite stehen.

Vom stillschweigenden Aussitzen der Meldeaufforderung möchte ich abraten, da diese Optionskommune offenkundig keine Ahnung vom SGB II, vom SGB X und vom Datenschutz hat.

Lotte777

Zitat von: oldhoefi am 17. August 2022, 15:42:08Zur Klarstellung.

In diesem Thread geht es um eine Meldeaufforderung gem. § 59 SGB II i. V. m. § 309 SGB III und nicht um irgendwelche Maßnahmen nach §§ 16 ff SGB II oder anderes.

Dem zuständigen Jobcenter-Sachbearbeiter vorgreifen zu wollen, ohne den reellen Grund der Meldeaufforderung zu kennen, ist sowohl für den TE als auch für die bereits involvierten Helfer kontraproduktiv und bläht diesen Thread nur unnötig auf.

Ich für meinen Teil habe weder die Zeit noch die Lust, mich durch solche themenfremden Hilfethreads zu wühlen.

-----

@Lotte777,

Zitat von: oldhoefi am 15. August 2022, 16:27:40Melde mich später noch genauer zu den eingestellten Unterlagen
Wenn ich so etwas schreibe, halte ich mich auch zuverlässig daran - bin leider nur noch nicht dazu gekommen.

Zitat von: Lotte777 am 15. August 2022, 13:03:25Anbei nochmal das komplette Einladungs-Schreiben, welches auf dem normalen Postweg kam.
Sicher komplett?
Wenn ja, dann fehlt bei der Meldeaufforderung auch noch die Rechtsmittelbelehrung (= Widerspruchsmöglichkeit).
Das wäre zwar nicht ausschlaggebend -  verlängert lediglich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr - aber zeigt wiederum deutlich die schlampige/inkompetente Arbeitsweise dieser Optionskommune.

Zitat von: Lotte777 am 15. August 2022, 13:03:25Es ist (noch) kein VA erhoben.
Bei einer Meldeaufforderung handelt es sich um einen Verwaltungsakt und ist demnach den Grundsätzen nach §§ 31 ff SGB X unterworfen.

Des Weiteren ist die in der Meldeaufforderung enthaltene Rechtsfolgenbelehrung grob fehlerhaft. Denn wie bereits von mir erwähnt, gilt derzeit das sog. Sanktionsmoratorium, aber offenbar nicht für dieses Jobcenter.

Auch solltest Du auf keinen Fall den beigefügten Vordruck Deinem Arzt zur Unterschrift vorlegen. Da dieser als "Attest" deklariert ist, was um einiges mehr kostet (siehe Beitrag # 18) und darin zugleich auf den Leistungsträger verwiesen wird, was Deinen Arzt nicht zu interessieren hat.
Ferner fehlt für eine geforderte WU-Bescheinigung die Kostenübernahme durch das Jobcenter.

Zusammen gefasst komme ich zu dem Schluss, dass sowohl die Meldeaufforderung als auch der Vordruck WU-Bescheinigung unter aller Kanone sind, um mich einigermaßen höflich auszudrücken.

Es kommt jetzt darauf an, was Du beabsichtigst.

- Den Termin wahrnehmen?
- Dem Termin entschuldigt fernbleiben - und mit welchen Nachweisen?
- Den Termin als gegenstandslos ansehen, mit begründeten Widerspruch dagegen?

Solltest Du Formulierungshilfe für einen Widerspruch benötigen, kann ich Dir gerne zur Seite stehen.

Vom stillschweigenden Aussitzen der Meldeaufforderung möchte ich abraten, da diese Optionskommune offenkundig keine Ahnung vom SGB II, vom SGB X und vom Datenschutz hat.


Herzlichen Dank für deine ausführliche Beschreibung.

Da Attest hätte ich meinem Arzt generell nicht vorgelegt, da ich selbst beim Arzt gearbeitet habe und mir Kosten für ein Attest bekannt sind.

Das die Rechtsfolgebelehrung fehlt, ist mir auch nicht entgangen.

Das hier keine Widerspruchsfrist aufgeführt ist, sondern lediglich ein Informationsschreiben, werde ich (noch) keinen Widerspruch einlegen.

Mein Brief an die SB beinhaltet, dass ich EM-Rente beantrage und ich darum bitte, mir die Rechtsgrundlage zu nennen, weshalb ich dieses WU-Attest vorlegen soll.

Weil die sind in der Beweispflicht, auf welche Paragraphen die sich berufen.

Dann warte ich auf die Antwort.

Viele Grüsse
Lotte

Yasha

#59
Zitat von: oldhoefi am 17. August 2022, 15:42:08Zur Klarstellung.
In diesem Thread geht es um eine Meldeaufforderung gem. § 59 SGB II i. V. m. § 309 SGB III und nicht um irgendwelche Maßnahmen nach §§ 16 ff SGB II oder anderes.
Dem zuständigen Jobcenter-Sachbearbeiter vorgreifen zu wollen

Dass die Meldeaufforderung unmittelbar -noch indirekt - mit einer Maßnahme verbunden ist -das ist Dir wohl entgangen, zumal das bei dieser JC Kommune regelhaft mehrheitlich auch ansonsten mit der Fall ist. Ich kenne deren übliches Verhalten im Detail, seit 2018. Es hindert  Dich selbst niemand -trotzdem nur beim Grundthema Wegeunfähigkeit zu bleiben:

Zitat von: oldhoefi am 17. August 2022, 15:42:08..da diese Optionskommune offenkundig keine Ahnung vom SGB II, vom SGB X und vom Datenschutz hat.

Trotzdem hat @Lotte777 ein umfassendes Anrecht auf präventive Aufklärung, wenn sie das mithin befürwortet.

Das behindert Dich nicht.