Amtsärztliches Gutachten

Begonnen von seanni68, 25. August 2022, 17:02:21

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Ratlos

#60
@ violet
Prüfe alles nach bevor du schwürbelst und den Thread zum Einsturz bringst
oder frage Ottokar
Du hast jedenfalls noch keinen nützlichen Beitrag hier geleistet... und in anderen Kommentaren auch nicht

TripleH

Zitat von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 09:31:36Das Wort Widerspruch musst in dem Fall schon richtig interpretieren.

So, wie die Widerspruchsstelle des JC das getan und den Widerspruch deshalb als unzulässig verworfen hat.

Zitat von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 09:31:36Natürlich ist ein Widerspruch (gemeint ist damit ein Angriff gegen das GA) möglich.

Ja, natürlich. Wird eben halt nur als unzulässig verworfen.

Zitat von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 09:31:36TE hat 2 Möglichkeiten:

Wer war das, der diesen Widerspruchsentwurf gefertigt hat? Ich meine, es könnte jemand gewesen sein, dessen Nickname mit r anfängt und mit s aufhört. Deine 2 "Tipps" sind genauso Nonsens wie dein Widerspruchsentwurf.

Das Gutachten war/ist im Übrigen hochgeladen.

Zitat von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 11:10:03Wer widerspricht sich denn hier? 

Niemand. Kann ja keiner wissen, dass du Rechtsprechung nicht verstehst.

Zitat von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 11:10:03Das waren wirklich sehr nützliche Beiträge. :heul:

Hauptsache, dein Widerspruchsentwurf war nützlich  :lol:  :lol:  :lol: .

Zitat von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 11:10:03Meine Beiträge sind allesamt rechtlich überprüfbar ... wenn man sich die kleine Mühe einer Recherche macht

Ja, die Prüfbarkeit fängt ja schon mit dem Widerspruchsentwurf an. Der wurde geprüft und als unzulässig verworfen. Da muss man sich noch nichtmal Mühe machen, das war von vornherein klar, dass das so ausgeht.



oldhoefi

@seanni68,

kannst Du bitte meine nachstehenden Fragen noch beantworten.

Zitat von: oldhoefi am 05. Oktober 2022, 19:12:24Liegt Dir zwischenzeitlich der ausführliche Teil A des aktuellen Gutachtens vor, bzw. hast Du diesen überhaupt angefordert, wie ich bereits in Beitrag # 18 geraten hatte?

Ratlos

Zitat von: Ratlos am 26. August 2022, 19:05:04"Gegen die gutachterliche Stellungnahme des ..... vom ....erhebe ich Widerspruch.
Das Gutachten berücksichtigt nur zu einen geringen Teil die bei mir vorliegenden Beschwerden und die damit verbundenen Leistungseinschränkungen".
Das liebe TripleH war mein "Entwurf". Es steht ausdrücklich "gegen die Stellungnahme" -
nicht gegen einen VA.
Weil es eben nur eine subjektive Stellungnahme anhand der Akten ist und lange kein GA darstellt.
Natürlich gehört zu diesem "Widerspruch" die Begründung, dass dem "GA" widersprochen und es so nicht anerkannt wird, weil es eben das gesamte Krankheitsbild nicht würdigt.

@ TripleH - du bist hier bekannt dafür dich an 1 Wort aufzuhängen, die User auszuspielen und so die Threads zu schreddern. Wegen deiner Arroganz und Streitsucht bist du hier ja schon als "Deadpool" gesperrt worden.
Was hast du bisher hier beigetragen das dem TE nützen könnte? - NICHTS !
Du erkennst noch nicht einmal dass es kein GA nach den GA-Richtlinien ist (selbst die Richtlinien kennst du nicht) aber dafür den Mund gaaaannzz weit aufreißen das ist deine Welt.
Leider kann ich hier meine Meinung über solche wie dich nict schreiben - schade!



Kopfbahnhof

Zitat von: seanni68 am 05. Oktober 2022, 19:25:28ob die DRV in Kenntnis darüber gesetzt worden ist dass vom JC Amtsarzt
Muss sie nicht, denn die RV macht ihre eigenen Gutachten.

Dazu sind die Gutachten von der AfA auch oft, ziemlicher Müll.

TripleH

ZitatDas liebe TripleH war mein "Entwurf". Es steht ausdrücklich "gegen die Stellungnahme" -
nicht gegen einen VA.

Genau. Man erhebt ein Rechtsmittel, das ausdrücklich nur für Verwaltungsakte zulässig ist, weil man erkannt hat, dass das Gutachten gar kein VA ist.

Gib dich ruhig weiter der Lächerlichkeit preis.

Ein Gutes hat es natürlich: der unzulässige Widerspruch hebt die Statistik über die Widersprüche zugunsten der Jobcenter an.

Also nur weiter mit deinen tollen Ratschlägen, toi, toi, toi  :lol:.