Umzug hinfällig, aber JC besteht auf Antrag.

Begonnen von Anna36, 08. Oktober 2022, 19:03:37

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Anna36

Hallo, ich habe ein Expose mit der Bitte um Prüfung der Angemessenheit eingereicht. Die Angemessenheit wurde leider nicht geprüft, stattdessen habe ich einen Antrag zum Umzug zugeschickt bekommen. JC wurde mitteilt, dass ich nicht umziehen möchte, weil ich bisher kein Wohnungsangebot habe und nur die Angemessenheit vorab prüfen lassen möchte für den Vermieter.

Habe jetzt eine mündliche Absage vom Vermieter bekommen. JC schreibt mich ereneut an und besteht darauf das dass ich mitwirke und den Antrag zum Umzug einreiche. Ich könnte schreiben, dass mir mein Vermieter abgesagt hat, aber was, wenn das JC dann auf einen nicht vorhanden Nachweis, besteht? Wie reagiere ich jetzt am besten, damit mir die Leistungen nicht wie angedroht vorläufig eingestellt werden?

180

Hallo,
dann hat das JC was falsch verstanden.
Einfach schriftlich den Antrag auf Umzug zurücknehmen - damit sollte das Problem gelöst sein.

Oder hast du einen Aufforderung zur Kostensenkung erhalten und das JC glaubt, dass du den Umzug vereiteln möchtest?

Anna36

Halle, danke für deine Antwort. Eine Auforderung zur Kostensenkung habe ich nicht bekommen, das wäre auch wegen der Angemessenheitsfiktion gar nicht möglich. Schriftlich den Antrag auf Umzug zurücknehmen, den ich nicht unterschrieben und nicht gestellt habe?

180

Das wäre die nette Möglichkeit. Wenn der SB nicht im Tiefschlaf ist, sollte das ausreichen damit der aufwacht, dass da was schiefgelaufen ist.

Die nicht so nette Möglichkeit wäre direkt eine Fachaufsichtsbeschwerde rauszuhauen. Die wäre hier berechtigt: Es ist verboten zu versuchen einen Kunden unter der Androhung der Leistungseinstellung zu nötigen einen Antrag auf Umzug zu stellen.... (wenn keine Kostensenkungaufforderung vorliegt).

Ottokar

Wenn du die bei deinem JC geltenden Angemessenheitskriterien erfahren willst, solltest du diese anfragen.
Das JC ist nicht zur anlasslosen Prüfung irgendeiner Angemessenheit verpflichtet, deshalb wurde dein Ansinnen vom JC konkludent als Antrag nach § 20 Abs. 4 SGB II ausgelegt (Zusicherung zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft).
Ich würde dem JC hier mitteilen, dass der Vermieter das Angebot zurückgezogen und sich die Angelegenheit damit erledigt hat.
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