Kündigungsschutzklage ALG1/Lohn/Abfindung

Begonnen von Maximuster007, 16. Oktober 2022, 11:33:31

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Maximuster007

Hallo zusammen, ich wurde Mitte August zum 30.9. gekündigt, mein AG hat mir durch die Blume mitgeteilt, mein Lohn nicht zu zahlen. Also hab ich sicherheitshalber ein Kredit aufgenommen, um über die Runden zu kommen, falls er es tatsächlich durchzieht, da für August und September kein Lohn fließen würde und im Oktober, ich höchstens erst im November ALG1 bekomme. Da er den Lohn nicht überwiesen hatte, hatte ich über einen Anwalt Kündigungsschutzklage eingereicht. Nun haben wir uns auf ein Vergleich geeinigt. Kündigungsdatum bleibt bestehen 30.9.. Fehlende Löhne von August und September müssen ausgezahlt werden und eine Abfindung muss er mir auch zahlen. Nun kam vom Arbeitsamt ein Schreiben, wo sie meinem AG auffordern, dass mein AG mir vorerst nichts auszahlen soll, wenn noch Lohn/Abfindung offen ist. Dürfen die das? Ich warte nun schon seit August auf mein Geld und auch die ganze Gerichtsgeschichte lässt er auch immer wieder in die Länge ziehen. Nun haben wir auch wieder 14 Tage Zeit auf das Urteil zu reagieren, die wird er sicherlich wieder verstreichen lassen und wenn das Arbeitsamt ihm jetzt auch sagt, dass er erstmal nichts überweisen soll, zieht sich das ganze auch wieder noch länger. Von dem Geld wollte ich eigentlich den Kredit zurückzahlen und Anwalt bezahlen. Wobei dass Geld vom Kredit nur noch für den Monat ausreicht.

Die Arbeitsbescheinigung hatte mein AG die ich ihm Mitte August zugeschickt hatte nicht ausgefüllt, ich hab mich mit dem Arbeitsamt verständigt, selbst die einzureichen, mit den letzten 12 Lohnabrechnungen und einen Versicherungsverlauf von der Krankenkasse. Hab ich alles gemacht, dann wurde mir auf Nachfrage aber gesagt, dass dies jetzt doch nicht akzeptiert wird und sie meinen AG nochmal kontaktieren. Jetzt kam da auch der Bescheid gestern, dass ich für die 2200€ netto und 3100€ brutto nur 1100€ ALG1 bekomme mit 2 Kinder 67%. Das scheint mir irgendwie zu wenig und falsch berechnet zu sein.

Und darf das Arbeitsamt, die Zahlung ruhen, wenn ich die fehlenden Löhne von August und September noch bekomme, aber vermutlich erst im November. Das ist ja der Lohn noch vor der Kündigung. Und wie schaut es mit der Abfindung aus? Laut Anwalt darf das nicht angerechnet werden, da sich auch das Kündigungsdatum auch nicht geändert hat.

Danke vor ab für die Mühe ;-)

Leeres Portemonnaie

War denn die Kündigung fristgerecht? Oder sollte die fehlende Zeit bis zu einer fristgerechten Kündigung mit der Abfindung ausgeglichen werden?

Warum ALGI frühestens ab November? 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Maximuster007

Ja die Kündigung war fristgerecht! Die Abfindung ist für den Verlust des Arbeitsplatzes. Ich meinte damit, dass ALG ja erst im November frühestens ausbezahlt werden kann, wenn ich hab 1.10. arbeitslos bin. Wird ja rückwirkend gezahlt.

Ottokar

Zitat von: Maximuster007 am 16. Oktober 2022, 11:33:31Nun kam vom Arbeitsamt ein Schreiben, wo sie meinem AG auffordern, dass mein AG mir vorerst nichts auszahlen soll, wenn noch Lohn/Abfindung offen ist. Dürfen die das?
Die Kündigungsfrist wurde eingehalten? Dann darf die AfA das nicht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Leeres Portemonnaie

Zitat von: Maximuster007 am 16. Oktober 2022, 12:02:13Ja die Kündigung war fristgerecht! Die Abfindung ist für den Verlust des Arbeitsplatzes. Ich meinte damit, dass ALG ja erst im November frühestens ausbezahlt werden kann, wenn ich hab 1.10. arbeitslos bin. Wird ja rückwirkend gezahlt.

Eigentlich zum Ende des lfd. Monats, ich hatte es immer etwas eher als das ALGII für den Folgemonat auf dem Konto.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Maximuster007

Zitat von: Ottokar am 16. Oktober 2022, 12:32:16
Zitat von: Maximuster007 am 16. Oktober 2022, 11:33:31Nun kam vom Arbeitsamt ein Schreiben, wo sie meinem AG auffordern, dass mein AG mir vorerst nichts auszahlen soll, wenn noch Lohn/Abfindung offen ist. Dürfen die das?
Die Kündigungsfrist wurde eingehalten? Dann darf die AfA das nicht.
Ja, mein Anwalt hat das extra so vereinbart.
1. Zahlung der Monate August
und September
2. Beendigung zum 30.09.
unter Anrechnung des noch bestehenden Resturlaubs.
3. Abfundung iHv ......
€ brutto
4. gutes Zeugnis
5. damit sind alle
Ansprüche erledigt

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 16. Oktober 2022, 12:40:34
Zitat von: Maximuster007 am 16. Oktober 2022, 12:02:13Ja die Kündigung war fristgerecht! Die Abfindung ist für den Verlust des Arbeitsplatzes. Ich meinte damit, dass ALG ja erst im November frühestens ausbezahlt werden kann, wenn ich hab 1.10. arbeitslos bin. Wird ja rückwirkend gezahlt.

Eigentlich zum Ende des lfd. Monats, ich hatte es immer etwas eher als das ALGII für den Folgemonat auf dem Konto.
Das würde bedeuten, dass ich den Lohn für August und September trotzdem voll bekomme, da rückwirkend und ALG1 oder? Bei ALG 1 müsste dann vermutlich nochmal geprüft werden, ob sich der Durchschnitt der letzten 12 Monate nochmal erhöht hat oder?

Leeres Portemonnaie

Warum wollte der AG den Lohn denn nicht zahlen?
Ich könnte mir vorstellen, wenn das AfA eine Sperre beabsichtigt, dass die dann den AG auffordern, erstmal nicht zu zahlen.


Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ottokar

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 16. Oktober 2022, 18:17:13Ich könnte mir vorstellen, wenn das AfA eine Sperre beabsichtigt, dass die dann den AG auffordern, erstmal nicht zu zahlen.
Das ergibt überhaupt keinen Sinn!
Was hat denn eine ALG I Sperre mit der fälligen Lohnzahlung zu tun? Gar nichts!

@Maximuster007
Die AfA kann hier imho mangels gesetzlicher Grundlage keine Erstattungsforderungen geltend machen.
Und ich gehe davon aus, dass die AfA dir auch nicht mitgeteilt hat, das Teile des Lohnanspruches auf sie übergegangen sind.
War das beim Arbeitsgericht ein Urteil, oder Vergleich?
Der Anwalt soll beim Arbeitsgericht eine vollstreckbare Ausfertigung zum Zweck der Zwangsvollstreckung anfordern und diese dann auch umgehen vornehmen lassen.
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Leeres Portemonnaie

Zitat von: Ottokar am 16. Oktober 2022, 19:38:51
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 16. Oktober 2022, 18:17:13Ich könnte mir vorstellen, wenn das AfA eine Sperre beabsichtigt, dass die dann den AG auffordern, erstmal nicht zu zahlen.
Das ergibt überhaupt keinen Sinn!
Was hat denn eine ALG I Sperre mit der fälligen Lohnzahlung zu tun? Gar nichts!


In den Augen der AfA schon. Ich sagte nicht, dass es richtig wäre. Nur, warum sie vielleicht sowas fordern.
Und DAS könnte ich mir tatsächlich: Zitat: vorstellen:yes: 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ottokar

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 16. Oktober 2022, 19:44:30In den Augen der AfA schon.
Nicht mal da, eben weil es überhaupt keinen Zusammenhang gibt.
Dann kannst du auch anführen, das die AfA das gefordert hat, weil an dem Tag der Himmel grau war.
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Leeres Portemonnaie

Fakt ist, die haben es gefordert. Aus irgendwelchen Gründen.
Diese Gründe sind vermutlich alle abwegig, dennoch steht die  Forderung im Raum. Vielleicht sogar, weil der Himmel grau war.

Ich finde es auch nicht schlüssig, wenn der AG den Lohn einfach einbehält oder den Wisch für's Amt nicht ausfüllt, was seine Pflicht ist. Das wird er doch wohl wissen.
Was führt er denn für Gründe an?
Vielleicht liegt auch ein Fehlverhalten des AN vor ...?

Über die Gründe habe ich nichts gelesen im Thread. Deshalb erscheint mir erstmal alles möglich. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Maximuster007

Also mein AG hatte mich abgemahnt, weil ich mit Corona nicht arbeiten kam. Er hatte mich per sprachnachricht aufgefordert zur Arbeit zu kommen, auch mit Corona, er wäre auch nur ein Tag zuhause geblieben und dann arbeiten gekommen. Die anderen wären aktuell auch alle mit Corona arbeiten, ich soll gefälligst zur Arbeit kommen, was ich nicht tat, geschweige den dass ich mich hätte freitesten können und mit Fieber zweimal schon nicht. Hatte ein PcR Test und eine Krankmeldung. Mein AG meinte, er hätte keine Krankmeldung erhalten, aber ich hätte mich aufgrund von Corona krankmeldet, stand so in der Abmahnung. Nach dem ich wieder negativ war und es mir wieder besser ging, hat man mir gedroht, mich rauszuschmeissen. Es war Ulaubszeit, in den fast zwei Wochen wo ich dann gearbeitet hab, wurde mir dann kurz vor Urlaubsende der Kollegen dann eine zweite Abmahnung wegen einem sinnlosen Grund ausgestellt. Daraufhin bin ich ins Büro und hab mich beschwert, dass dies nicht in Ordnung ist. Dann kam ein Tag später die fristgerechte Kündigung. Für mich war das Thema durch, aber als er mir angedroht hat, mir kein Geld zu überweisen, hab ich mir sicherheitshalber ein Kredit geholt, da am 30. immer noch kein Geld drauf war. Ich hab dann auf den letzten drücker einen Anwalt gesucht und der hat am letzten möglichen Tag eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Er meinte die Abmahnungen sind alle falsch formuliert und unwirksam. Also haben wir geklagt.

Mein AG wollte nicht den vorgeschlagenen Vergleich annehmen, weil ich angeblich angekündigt habe nicht zur Arbeit zu kommen. Also hat er mir trotzdem ein gegen Angebot gemacht, dass wollte ich nicht. Letztendlich bin ich ihm noch etwas entgegengekommen, dass wollte er auch nicht, also hat mein Anwalt mit einem Kammer Termin gedroht, dann ging er auf den Vergleich ein.

Die fehlende Löhne muss er sowieso auszahlen, und die Abfindung nun auch. Aber bisher hab ich noch kein Geld erhalten, obwohl der Vergleich Ende September war. Der Gütetermin wurde erst abgesagt, dann kam der Vergleich nochmal vom Anwalt, dann kam das nochmal vom Arbeitsgericht, und wir sollten bestätigen das der Vergleich ausgemacht war und jetzt kam nochmal, dass wir 14 Tage Zeit haben drauf zu reagieren, wenn wir einwende haben. Das ganze zieht sich etwas arg.

Gestern kam dann von der AfA ein Schreiben mit dem Anhang an meine AGSie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ottokar

Zu Überzahlungen von ALG I kann es nur kommen, wenn sich die Beschäftigungszeit um eine zuvor nicht eingehaltene Kündigungsfrist verlängert und damit der Beginn des ALG I Anspruches verschiebt.
Da die Kündigungsfrist hier jedoch von Anfang an eingehalten wurde, sich am Termin des Endes des Beschäftigungsverhältnisses und damit dem Beginn des ALG I Anspruches also nichts ändern kann und auch nichts ändert, ergibt sich hier keine Überzahlung, die AfA kann hier somit auch keine Erstattungansprüche anmelden.
Der AG kann sich jedoch bis zum Sanktnimmerleinstag auf dieser Bitte der AfA ausruhen, denn die AfA wird ihm nicht von sich aus mitteilen, dass sie keine Ansprüche hat bzw. geltend machen kann. Das Schreiben der AfA ist lediglich eine Bitte und durch nichts gesetzlich gerechtfertigt.
Ich würde so verfahren wie in Antwort #7 genannt.
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Maximuster007

Zitat von: Ottokar am 17. Oktober 2022, 13:09:41Zu Überzahlungen von ALG I kann es nur kommen, wenn sich die Beschäftigungszeit um eine zuvor nicht eingehaltene Kündigungsfrist verlängert und damit der Beginn des ALG I Anspruches verschiebt.
Da die Kündigungsfrist hier jedoch von Anfang an eingehalten wurde, sich am Termin des Endes des Beschäftigungsverhältnisses und damit dem Beginn des ALG I Anspruches also nichts ändern kann und auch nichts ändert, ergibt sich hier keine Überzahlung, die AfA kann hier somit auch keine Erstattungansprüche anmelden.
Der AG kann sich jedoch bis zum Sanktnimmerleinstag auf dieser Bitte der AfA ausruhen, denn die AfA wird ihm nicht von sich aus mitteilen, dass sie keine Ansprüche hat bzw. geltend machen kann. Das Schreiben der AfA ist lediglich eine Bitte und durch nichts gesetzlich gerechtfertigt.
Ich würde so verfahren wie in Antwort #7 genannt.
Ich hab beim Arbeitsamt gerade angerufen, die haben mir mitgeteilt, dass das Schreiben, gesetzliche Pflicht sei, normaler Vorgang. Ich könnte aber den Vergleich per Mail schicken. Die Frage, wie ich das am besten formuliere, damit die Abfindung nicht weg ist.

Außerdem hab ich nochmal gefragt, wie Arbeitslosengeld berechnet würde, weil ich von den 2200€ netto im Durchschnitt nur 1100€ bekommen würde. Er hat dann die Arbeitsbescheinigung sich angeschaut und gemeint, dass Niedrigste was ich bekam war im Februar 1900€, auf meiner Lohnabrechnung waren es aber 2100€. Also hat mein AG wohl auch dort falsche Angaben gemacht. Was ich nicht verstehe, weil ich hab der AfA meine letzten 12 Monate Lohnabrechnungen eingereicht, da hätten sie ja etwas merkwürdiges sehen können. Jetzt schickt mir der Herr die Arbeitsbescheinigung und ich soll sie mir anschauen, um ggf. dann Widerspruch einlegen.

Bezüglich #7, wenn ich meinen Anwalt wegen der Zwangsvollstreckung beauftrage, kassiert er vermutlich nochmal deutlich ab oder? Ich hab zwar für den Fall Prozesskostenhilfe beantragt, ich weiß aber bisher noch nicht, ob die bewilligt worden sind.

Ottokar

Zitat von: Maximuster007 am 17. Oktober 2022, 14:09:05Ich hab beim Arbeitsamt gerade angerufen, die haben mir mitgeteilt, dass das Schreiben, gesetzliche Pflicht sei, normaler Vorgang.
Normaler Vorgang: ja.
Gesetzliche Pflicht: definitiv nein.

Zitat von: Maximuster007 am 17. Oktober 2022, 14:09:05Ich könnte aber den Vergleich per Mail schicken. Die Frage, wie ich das am besten formuliere, damit die Abfindung nicht weg ist.
Mitteilen, dass der Vergleich sich nicht auf die (vom AG eingehaltene) Kündigungsfrist erstreckt, somit nichts am ALG I Anspruchsbeginn ändert.

Zitat von: Maximuster007 am 17. Oktober 2022, 14:09:05Bezüglich #7, wenn ich meinen Anwalt wegen der Zwangsvollstreckung beauftrage, kassiert er vermutlich nochmal deutlich ab oder?
Ja, aber beim säumigen AG.

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