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JC will Schweigepflichtentbindung - Leistungen komplett eingestellt!

Begonnen von AnnaSusanna, 31. Oktober 2022, 21:45:03

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AnnaSusanna

Liebe Alle,

Das Jobcenter will nach dem Gutachten des Ärztlichen Dienstes der Arbeitsagentur (ÄD) vom Januar 2022 die Rentenversicherung mit der endgültigen Prüfung meiner Erwerbsfähigkeit beauftragen. Alles gar kein Problem, ich hab dem JC auch mehrfach geschrieben, dass ich der RV gegenüber alle Ärzte und Behandler direkt von der Schweigepflicht befreie, also auch den ÄD. Das hatte ich beim ÄD auch schon so gemacht.

Das JC will aber, dass ich die unten stehende Schweigepflichtentbindung unterschreibe und drohte mit Leistungsentzug. Für mich ist die total unklar, widersprüchlich und praktisch eine Blankoerlaubnis. Auf meine mehrfache Nachfrage schrieb mir der Datenschutzbeauftragte. Die Schweigepflichtentbindung bräuchte das JC selbst, um ,,später" das vollständige Gutachten an die RV übermitteln zu können. Wenn ich die nicht abgebe, würden mir die Leistungen komplett entzogen. Dazu nannte er mir zwar keine Rechtsgrundlage, aber ein Urteil eines LSG. Wie ich rausgefunden habe, hat das BSG das Urteil des LSG später aufgehoben, es ist gar nicht rechtskräftig.

Kurz drauf kam der Bescheid über den komplette Leistungsentzug ab 01. Oktober. Ich bin seitdem im Schockzustand. Einen Anwalt hab ich wegen der Herbstferien hier auch noch nicht.

Vorsorglich will ich aber eine Schweigepflichtentbindung für den ÄD gegenüber der RV beim JC einreichen. Könnt ihr mir bitte helfen, die Schweigepflichtentbindung und das Begleitschreiben zu formulieren? Ich hab die Vorlage im Forum gefunden, aber weiß nicht genau, wie ich die abändern muss, damit die RV vom ÄD alle nötigen Unterlagen abfordern kann. Außerdem will ich dort auf die falschen Daten in der Akte hinweisen.

Ich danke Euch allen!


PS: Kann ich eigentlich Wohngeld oder Sozialhilfe beantragen? Sollte ich vorsorglich ALG2 erneut beantragen, um irgendwelche Ansprüche zu wahren?

PPS: Ich weiß, das sieht alles total einfach aus, aber ich steh seit dem Bescheid so neben mir, dass ich kaum denken kann. Seither schlaf ich kaum noch und hab schlimme Panikattacken. Ich bin wegen psychischer Probleme arbeitsunfähig, aber durch das JC ist es erst richtig schlimm geworden. Ich hab so schlimme Existenzängste, dass ich die Wohnung verliere. Ich brauche auch regelmäßige Behandlungen für meine Erkrankungen, aber die KV wird ja auch nicht mehr bezahlt. Bitte seid mir nicht böse, wenn ich immer wieder nachfragen sollte oder nicht antworte. Das ist nicht böse gemeint, dann kann ich wahrscheinlich nur grade nicht reagieren, weil mir meine Krankheit einen Strich durch die Rechnung macht. Um Hilfe zu bitten fällt mir eh total schwer. Danke für Euer Verständnis.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Fettnäpfchen

AnnaSusanna

 :scratch: Naja ich weiß ja nicht so recht....

Da schreiben sie das es gebraucht wird
dann schreiben sie das es aber auch abgelehnt werden kann (Bei der Erklärung > Sie können der Übermittlung widersprechen...)

Fakt ist die Leistungseinstellung ist rechtswidrig da eine SPE (Schweigepflichtentbindung) genauso wie der Gesundheitsfragebogen freiwillig ist...lediglich bei der Untersuchung muss man mitwirken ansonsten wäre es wirklich eine Verletzung der Mitwirkungspflicht. (s. Anhang!)
Und die AÄUntersuchung ist ja gemacht. Und eine Antragstellung über das JC geht auch ohne das Teil B denn damit kann der RV Träger eh nichts anfangen und begutachtet sowieso neu. Würde dich also selber anschreiben, was sowieso noch kommen wird. (Siehe weiter unten meine Erklärung dazu.)

Der Datenschutzbeauftragte ist gelinde gesagt JC freundlich und seine Aussagen ebenso. Der hat nicht mal gemerkt das es um einen anderen Sachverhalt geht und ging von einer erst statt zu findenden Untersuchung aus. Und wieso weiß der SB von deiner Anfrage beim Datenschutzbeauftragten weil es IHR Datenschutzbeauftragter ist wie dem Bescheid (Scan 3) zu entnehmen ist.

Zitat von: AnnaSusanna am 31. Oktober 2022, 21:45:03Könnt ihr mir bitte helfen, die Schweigepflichtentbindung und das Begleitschreiben zu formulieren?
Die SPE wäre sogar gegangen da nur vom RV und dem Sozialamt als weiter Institutionen berechtigt wären.

An deiner Stelle kannst du jetzt kämpfen was aber nicht wirklich lohnt denn das dauert und kostet deine Nerven.

Ich würde:
An das JC.....

Nachholung meiner Mitwirkungspflicht
Schweigepflichtentbindung für den Rentenversicherer..vom Datum

S.G.D.u.Herren
Hiermit komme ich meiner Mitwirkungspflicht nach und übermittle Ihnen die SPE für den Rentenversicherer.

Gleichzeitig fordere ich sie auf die Einstellung meiner Leistung umgehend aufzuheben und die mir zustehenden Leistungen auf mein Ihnen bekanntes Konto anzuweisen.

MfG AnnaSusanna

Entweder du nimmstdas Originalschreiben oder du setzt einfach ein neues auf und unterschreibst es. Wichtig ist das oben steht das es eine SPE ist und deine Unterschrift.
Da im vorliegenden Schriftstück auch das Sozialamt oberhalb aufgeführt ist aber nicht im Unterschriftenteil ist auch seltsam passt aber zu diesem verqueren "Machwerk". Ob du das Sozialamt mit befreist liegt an Dir wenn es aber nichts mit dir zu tun hat braucht es das normal nicht. Kann halt passieren dass die "Herrschaften vom JC "wieder blöd tun.

Laut Scan 2 geht es eh nur um das Teil B und das enthält nichts wichtiges wie Diagnosen. Aber die wissen genau das das alles umsonst ist und der RV auf jeden Fall noch ein eigenes Gutachten stellen.

Zu Deutsch die vera..hen dich und nehmen dir nicht nur deine Existenzgrundlage weg sondern sorgen sich noch um viel überflüssige Beschäftigung. Stell dich drauf ein das alles von vorne losgeht mit der AÄGutachten Geschichte.

MfG FN

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AnnaSusanna

Hallo Fettnäpfchen, vielen Dank für deine ausführliche Hilfe. Nein, ich habe immer alles abgeben, alle Unterlagen und SPE. Sogar zweimal, weil der erste Packen beim JC verschwunden war.

Der Datenschutzbeauftragte des JC ist gleichzeitig der Widerspruchsbearbeiter. Schätze, der wollte mit dem Zitat des Urteils sichergehen, dass er den Widerspruch wieder direkt nach Eingang ablehnen kann. Das macht der nämlich immer so, selbst wenn man noch eine Begründung ankündigt. Die von ihm zitierten Urteile sind fast nie rechtskräftig.

Ich hab dann selber eine Schweigepflichtsentbindung für den ÄD gegenüber der RV aufgesetzt. Fürs Sozialamt nicht, es war ja immer nur von der RV die Rede. Ich hab die SPE per elektronischem Rechtsverkehr dem JC gesendet, also sogar mit rechtssicherem Nachweis. Das hatten die am 1.11. auf dem Tisch, bis heute keine Reaktion. Ich schick die SPE jetzt nochmal per Post mit einer Aufforderung zur Zahlung.

Kann diese Zahlungsaufforderung schon als Widerspruchbegründung gewertet werden? Ich hab Angst, dass dann die Ablehnung kommt und das Ganze vor Gericht geht. Da krieg ich aber keinen Eilantrag durch, weil ich aufs Schonvermögen verwiesen werde. Hab ich schonmal  vor 5 Jahren gemacht, das Verfahren läuft immer noch.

Viele Grüße

Fettnäpfchen

AnnaSusanna

Zitat von: AnnaSusanna am 05. November 2022, 11:53:58Nein, ich habe immer alles abgeben, alle Unterlagen und SPE. Sogar zweimal, weil der erste Packen beim JC verschwunden war.
und danach wurden trotzdem die Leistungen eingestellt?

Zitat von: AnnaSusanna am 05. November 2022, 11:53:58Der Datenschutzbeauftragte des JC ist gleichzeitig der Widerspruchsbearbeiter.
:schock: AUA da fehlen mir die passenden Worte wenn man den Bock zum Gärtner macht, Befangenheit ist da glaube ich stark untertrieben besonders bei dem kompletten Vorgehen.

Zitat von: AnnaSusanna am 05. November 2022, 11:53:58Kann diese Zahlungsaufforderung schon als Widerspruchbegründung gewertet werden?
Denen traue ich alles zu in deinem Fall ganz besonders.
Ausserdem solltest du den Gang zum SG erwähnen!

Ich würde mich beim KRM
und beim richtigen Datenschutz des Landes, also der nicht dein (Widerspruchs)+(Antrags)+(Ablehnungs)SB (und dann noch die Kontrollinstanz um Fehlleistungen seinerseits abzubügeln) ist, umgehend beschweren!
Eine Fachaufsichtsbeschwerde und/oder Dienstaufsichtsbeschwerde obendrauf!
Und je nach dem ob O.-Kommune noch beim Bürgermeister und Landrat und evtl sogar noch beim zuständigen Regierungspräsident.
und dann würde ich mir sogar überlegen noch weiter zu gehen ala
Leistungspflicht des Leistungsträgers
ZitatKommt das Amt trotz Antrag/Mahnung seiner Leistungspflicht nicht nach, oder verweigert sogar rechtswidrig die Antragsbearbeitung und/oder Zahlung, kann Strafanzeige und -antrag wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) erstattet werden.
Gegen den Sachbearbeiter direkt kommen Strafanzeige und -antrag wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 340 StGB Körperverletzung im Amt in Betracht.

Ich glaube ich bitte da mal Ottokar um Mithilfe nicht das ich da übers Ziel hinausschieße, aber gelinde gesagt bekomme ich da Schnappatmung wenn so etwas wie der über andere Menschen entscheidet.

Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte

MfG FN

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Ottokar

Was für ein Schmierentheater.
Es steht jedem frei, darüber zu entscheiden, ob er den äD gegenüber der DRV/Sozialamt von der Schweigeflicht entbinden will oder nicht.
Ich kenne viele Fälle, in denen diese Schweigeflichtentbindung nicht erteilt wurde, um zu verhindern, dass die DRV auf der Basis grob fehlerhafter Gutachten des äD der AfA eine Entscheidung über die Erwerbsfähigkeit (nach Aktenlage) trifft.
Und das ist auch gut so, denn oft kommt die DRV zu einem gänzlich anderen Ergebnis, und Personen, denen vom äD der AfA vollschichtige Erwerbsfähigkeit attestiert wurde, sind tatsächlich voll erwerbsgemindert.
Für die Prüfung und Feststellung der Erwerbsfähigkeit durch die DRV ist die geforderte Schweigeflichtentbindung in keinem Fall erforderlich, denn die DRV beauftragt ihren eigenen Gutachter damit.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach die Weigerung, den äD gegenüber der DRV von der Schweigeflicht zu entbinden, zu einer Leistungseinstellung führen kann.
Eine solche Mitwirkungspflicht ist im SGB II nicht normiert, auch die §§ 60 und 62 SGB I normieren eine solche Mitwirkungspflicht nicht.
Zudem ist es generell nicht erforderlich, dass im Nachgang eines Gutachtens des äD der AfA die DRV eine nochmalige Prüfung und Feststellung der Erwerbsfähigkeit durchführt. Nur wenn der kommunale Träger der Feststellung des äD der AfA widerspricht, muss die DRV entscheiden, das ist in § 44a Abs. 1 SGB II normiert. Widerspricht der kommunale Träger der Feststellung des äD der AfA nicht, ist diese rechtlich bindend.
Ob hier der der kommunale Träger der Feststellung des äD der AfA widersprochen hat, geht aus den Schreiben des JC nicht hervor.
Sollte ein solcher Widerspruch erfolgt sein, muss das JC die Leistung bis zu einer Entscheidung der DRV weiter erbringen, andernfalls muss der Betroffene wegen Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen Grundsicherung nach SGB XII beantragen und das JC bis zur Bewilligung derselben die Leistung weiterzahlen.
Sollte die Feststellung des äD der AfA mangels Widerspruch des kommunalen Trägers bindend sein, oder die DRV zum gleichen Ergebnis kommen, besteht kein Anspruch mehr auf ALG II. Stattdessen muss Grundsicherung nach SGB XII beantragt werden, sowie Rente wegen Erwerbsminderung bei der DRV.

Eine Mitwirkungspflicht besteht hier nur noch gegenüber der DRV, nicht mehr gegenüber dem JC, dieses hat seine Feststellung bereits getroffen.
Die Zustimmung zur Übersendung des Gutachtens des äD der AfA an die DRV gehört regelmäßig nicht zu den Mitwirkungspflichten, da die DRV für ihre Prüfung und Feststellung der Erwerbsfähigkeit nicht auf dieses Gutachten angewiesen ist.
Ich würde hier sofort beim zuständigen SG Klage erheben und beantragen, das JC bis zu einer abschließenden Entscheidung der DRV zur einstweiligen Weiterzahlung der bewilligten Leistung zu verurteilen, weil die Leistungseinstellung aus den o.g. Gründen rechtswidrig ist.
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Fettnäpfchen

Ottokar  :danke:

AnnaSusanna

Jetzt weißt du noch mehr und du solltest wie von Ottokar vorgeschlagen
Zitat von: Ottokar am 05. November 2022, 16:12:57Ich würde hier sofort beim zuständigen SG Klage erheben und beantragen, das JC bis zu einer abschließenden Entscheidung der DRV zur einstweiligen Weiterzahlung der bewilligten Leistung zu verurteilen, weil die Leistungseinstellung aus den o.g. Gründen rechtswidrig ist.
vorgehen.

Edith
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. November 2022, 15:27:50zuständigen Regierungspräsident.
des Landes habe ich da vergessen dazu zu schreiben.

Ein schönes WE
FN
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