Anstehende Zwangsvollstreckung nach über 10 Jahren

Begonnen von Inuvation, 17. November 2022, 14:44:50

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Inuvation

Hallo Ihr Lieben,

ich hatte heute einen Brief im Kasten in dem mir eine Zwangsvollstreckung angekündigt wird wenn ich nicht bis 20.11.2022 272,17€ zahle  :weisnich:

Zur Vorgeschichte

Ich war vor ca. 15 Jahren bei Lecker Energie. Es gab damals Zahlungsrückstände, Mahnungen usw. Während der Zeit bin ich in die Privatinsolvenz gegangen. Es wurden alle offenen Forderungen aufgeführt, angeschrieben und was sonst noch. Zwischenzeitliche Mahnungen sollte ich laut Insolvenzverwalter ignorieren da eine Zahlung die Insolvenz in Gefahr gebracht hätte. Nach 7 Jahren habe ich die Restschuldbefreiung erhalten. Also bin ich davon ausgegangen, dass das damit auch erledigt ist.

Laut dem Schreiben von heute habe ich das Letzte am 02.01.2013 von denen gehört.

Ich hatte das weder auf dem Schirm noch habe ich irgendwelche Unterlagen von damals.

Was kann ich tun?  :help:

Ratlos

Zitat von: Inuvation am 17. November 2022, 14:44:50Was kann ich tun?
Ignorieren! Keinen Schriftverkehr anfangen. Dürfte eine ausgebuchte Insolvenzforderung sein. Stell doch mal den Briefhier rein bitte.

Inuvation

Falls das weiter hilft  :weisnich:

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ratlos

Wer ist denn der Absender. Sieht mir ganz stark nach Inkassobüro aus. Das äre dann eine verkaufte Forderung. Höchste Vorsicht geboten. Vorerst KEINEN KONTAKT AUFNEHMEN!!
Teile bitte den Absender mit dann kann ich genaueres sagen

Inuvation


Ratlos

Zitat von: Inuvation am 17. November 2022, 16:29:40Riverty Services GmbH aus Verl
Da hatte ich wohl Recht. Das  Unternehmen erbringt Zahlungsdienstleistungen und kann als eine Art Inkassobüro betrachtet werden.
Nachdem deine Schuld im Insolvenzverfahren geklärt wurde, geht dich das nichts mehr an und nehme ich nun zu 99 % an dass ein Forderungskauf vorliegt. Dafür spricht auch die Kostenaufstellung.
Daher nochmal mein Rat:
Keinen Kontakt aufnehmen, keinen Schriftverkehr führen, einfach ignorieren
Dieses Unternehmen ist zu einer Klageführung gar nicht aktivlegitimiert. Lass dich also von Klageandrohungen nicht beirren.
In dem Fall würden wir Klageabweisung beantragen und Wiederklage erheben und dann sehen die alt aus.
Hinweis:
Zahlst du auch nur 1 Cent bedeutet das Anerkenntnis der Forderung also deiner Schuld.
Gleiches kann gelten wenn du mit denen einen fehlerbehafteten Schriftverkehr führst.

Sollte weitere Post von denen kommen, mach dir keine Sorgen aber stelle diese Schreiben dann zu Prüfung hier rein.

MeisterProper

Riverty Service war vorher Paigo, die sind ziemlich zackig was Mahnungen und Vollstreckungen angeht. Aus eigener Erfahrung, das ist wirklich ein Saftladen.
Es gibt auch Inkassos, die seriös arbeiten, Riverty ist keins.

Ratlos

Zitat von: MeisterProper am 18. November 2022, 12:02:19Riverty Service war vorher Paigo, die sind ziemlich zackig was Mahnungen und Vollstreckungen angeht.
Ohne Rechtsgrund? Wie soll das vor sich gehen? :grins:
Ohne Aktivlegitimierung nimmt das Gericht die unzulässige Klage gar nicht erst an, bzw. wird diese abgewiesen.

Inuvation

Danke für Eure Antworten.  :sehrgut:  :sehrgut:  :sehrgut: Da ist mir dann doch schon wohler. Sollte noch etwas von dem "Verein" kommen werde ich mich hier melden. Bis dahin halte ich die Füße still und ignoriere das Ganze.

MeisterProper

Zitat von: Ratlos am 18. November 2022, 13:41:35
Zitat von: MeisterProper am 18. November 2022, 12:02:19Riverty Service war vorher Paigo, die sind ziemlich zackig was Mahnungen und Vollstreckungen angeht.
Ohne Rechtsgrund? Wie soll das vor sich gehen? :grins:
Ohne Aktivlegitimierung nimmt das Gericht die unzulässige Klage gar nicht erst an, bzw. wird diese abgewiesen.
Als ob das Inkassounternehmen interessiert. Die denken, die können halt Druck ausüben.

Ratlos

Zitat von: Inuvation am 18. November 2022, 17:08:44Bis dahin halte ich die Füße still und ignoriere das Ganze.
Der einzig richtige Weg! Ohne Rechtsgrund keine Rolgen außer Drohungen die nutzlos sind

Ottokar

Zitat von: Inuvation am 17. November 2022, 14:44:50Laut dem Schreiben von heute habe ich das Letzte am 02.01.2013 von denen gehört.
Wann war die Restschuldbefreiung?

Sollte ein Mahnbescheid vom Gericht kommen - den kann nämlich jeder beantragen ohne nachweisen zu müssen, dass die Forderung zu Recht besteht - muss gegen diesen nachweislich (hier: Einschreiben Rückschein) Widerspruch eingelegt werden!
Den Widerspruch sollte man dann mit der Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung begründen, wonach diese Forderung nicht mehr durchsetzbar ist, unabhängig davon, ob sie seinerzeit angemeldet war oder nicht.
Letzteres kann man auch dem Inkasso mitteilen, sollten die penetrant werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Inuvation

Die Restschuldbefreiung war 2015.

Ich werde dann mal abwarten ob da noch etwas kommt und ggfls. Widerspruch einlegen.

Danke

Ratlos

Zitat von: Ottokar am 19. November 2022, 13:07:02Sollte ein Mahnbescheid vom Gericht kommen - den kann nämlich jeder beantragen ohne nachweisen zu müssen, dass die Forderung zu Recht besteht -
Dann kann er sich doch im Widerspruch auf § 301 Abs. 1 Satz 2 InsO beufen. Oder nicht?
Ein MB nach RSB wäre ja fast wie Betrug durch doppeltes Inkasso, je nachdem was bereits aus der InsoMasse geflossen ist. Oder sehe ich das gfalsch?

Ottokar

Zitat von: Ratlos am 19. November 2022, 14:32:00Dann kann er sich doch im Widerspruch auf § 301 Abs. 1 Satz 2 InsO beufen.
Ja, das schrieb ich bereits.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.