Miet- und Heizkosten Problem

Begonnen von Samy, 17. November 2022, 16:47:31

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Ottokar

Dann lies mal hier nach: https://de.wikipedia.org/wiki/Quittung
insbesondere Folgendes:
ZitatMindestinhalt einer Quittung sind neben der Bestätigung der erhaltenen Leistung und der Datumsangabe auch die Unterschrift, denn die Quittung unterliegt dem Schriftformgebot (§ 368 Satz 1 u. § 126 Abs. 1 BGB).
Die drei erforderlichen Mindestangaben (Leistung=Geldbetrag, Datum, Empfängerunterschrift) sind vorhanden, damit sind die Quittungen rechtskräftige (Privat)Urkunden.
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a_good_heart

Ich habe meine Quittungen bisher genau so ausgefüllt und unterschreiben lassen. Und das wird auch so akzeptiert :yes:



Das Problem sehe ich eher darin, dass da urplötzlich ein ganz anderer Betrag und dann auch noch "inkl. Kostgeld" eingetragen wurde. Da wären mir als SB auch beide Eier aus der Hose gefallen...
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Ratlos

@ Ottokar - Ja, das ist bekannt. Aber wo ich auch hinsehe die Namenangabe des Zahlenden (Samy) ist eine PFLICHTangabe. Und die fehlt auf seinen Quittungen was das JC u.a. bemängelt.
Im Anhang der Quittungsvordruck aus deinem Link, der ebenfalls den Namen fordert.

Einfach abwarten was das SG dazu sagt und ggf. was das JC erwidert.
Abgesehen davon wird das SG mit Sicherheit auf den MV abstellen und die Mutter ggf. als Zeugin laden.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ottokar

#63
Zitat von: Ratlos am 13. Dezember 2022, 18:06:20Namenangabe des Zahlenden (Samy) ist eine PFLICHTangabe
Das war, ist und bleibt falsch!
Du verwechselst offensichtlich Quittung mit Rechnung und unterstellst die Pflicht zur Einhaltung steuerrechtlicher und buchhalterischer Vorschriften, die hier jedoch nicht besteht.
Lt. § 416 BGB müssen Privaturkunden (als Quittung) lediglich vom Aussteller=Leistungsempfänger unterschrieben werden und das ist hier der Vermieter.
Nur wenn eine Quittung auch als Rechnung dienen soll (was hier nicht zutrifft, da sich die Leistungspflicht aus dem Mietvertrag ergibt), muss diese lt. Steuerrecht u.a. zusätzlich Daten vom Leistenden beinhalten.
Selbst im Geschäftsbetrieb muss eine Quittung keine Daten des Leistenden beinhalten (§ 368 BGB), denn die Quittung ist lediglich eine Empfangsbestätigung. Über die Angabe im Feld "für" lässt sich die Quittung im Normalfall zweifelsfrei einer Rechnung oder einem Auftrag zuordnen, da dort dann Rechnungs- bzw. Auftragsnummer genannt werden und diese Nummern müssen nach den Vorschriften zur ordnungsgemäßen Buchführung eindeutig sein. Die Identität des Schuldners ergibt sich regelmäßig aus der auf der Quittung genannten Leistung und Identität des Gläubigers, denn nur der Schuldner hat Anspruch auf eine Quittung.

Wie ich schon weiter vorn schrieb, hätte sich das Ganze sehr leicht aufklären lassen, wenn das JC eine vom Vermieter ausgefüllte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gefordert hätte. Das ist jedoch nicht passiert, auch nicht im Widerspruchsverfahren, weil das JC ganz offensichtlich kein Interesse an der Aufklärung hat.
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Samy

Zitat von: Ottokar am 14. Dezember 2022, 12:35:25Wie ich schon weiter vorn schrieb, hätte sich das Ganze sehr leicht aufklären lassen, wenn das JC eine vom Vermieter ausgefüllte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gefordert hätte. Das ist jedoch nicht passiert, auch nicht im Widerspruchsverfahren, weil das JC ganz offensichtlich kein Interesse an der Aufklärung hat.

Das kann ich jetzt 100% Bestätigen. :( Kleines Update. Brief ging an das Sozialgericht, hab auch Bestätigung bekommen, dass mein Anliegen bearbeitet wird. Nun, ist am Mittwoch ein Brief von meinem Jobcenter bei mir eingetroffen - mehr als 1 Woche nachdem der von denen abgeschickt wurde - in dem man jetzt offiziell behauptet mir hätte ab 1. 1. 2022 bis 10. 11. 2022 kein Wohngeld zugestanden.
Die Verleumdungen nehmen dann jetzt offizielle Züge an sich. Es ist unfassbar. Es wird ebenfalls sogar vorgeworfen, man habe mich mehrfach aufgefordert Nachweise über die erfolgten Zahlungen der Miete an meine Eltern zu erbringen. Das ist schlicht und einfach GELOGEN!
Ich habe denen die Kontoauszüge, von dem Zeitraum der verlangt wurde, zukommen lassen. Ebenso wie die Quittungen!! Danach kam nichts mehr von denen!! Auch habe ich NIE irgendwelche Fehler bei den Weiterbewilligungsanträgen gemacht!! Den Fehler den die meinen ist ja dann wohl, wie ich es nur wagen konnte Wohngeld in meinen Weiterbewilligungsansträgen zu beantragen!...

Immer wenn etwas gefordert wurde, habe ich das eingereicht was das Jobcenter verlangte! NIE habe ich mir was zu schulden kommen lassen! Ich habe mich IMMER an meinen Pflichten und Rechte gehalten! Ich bin wirklich sprachlos und mir fällt zu diesem Vorgehen des Jobcenters nichts mehr zu ein!..... wirklich nichts mehr. Ich bin echt baff!

Ich soll mich jetzt zu diesen Sachverhalt per Antwortschreiben, bis nächste Woche, an das Jobcenter äußern. Dieser Brief kam nicht vom Sozialgericht!

Wie gehe ich das jetzt am besten an? Ich frage mich, ehrlich gesagt, ob die meinen Widerspruch nicht verstanden haben. Aber gerne kann ich die Kontoauszüge über die Barabhebungen als Kopie einreichen?! Vielleicht auch diese Mietschuldenbescheinigung einreichen? Noch mehr Quittungen? Können meinen Eltern da auch etwas tun, denn indirekt wird denen ja auch vorgeworfen, sie hätten kein Geld bekommen, das HABEN SIE ABER! und was auch ersichtlich auf den Quittungen war! Muss ich dieses Schreiben von Jobcenter und meine Antwort darauf auch dem Sozialgericht in Kopie schicken, oder bekommen die das vom Jobcenter gesondert?

Bitte helft mir! ;(

Ich tippe einmal den Brief so ab wie es da steht.

Anhörung zu Überzahlungen.

Sehr geehrte Frau,
diese Anhörung richtet sich an Sie als Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII). Sie haben Kosten für Unterkunft und Heizung geltend gemacht, obwohl Sie tatsächlich keiner ernsthaften Mietzinsforderung ausgesetzt sind.
Vor der Entscheidung über die Rücknahme der nachfolgenden genannten Bescheide sowie der Erstattung der überzahlten Leistungen, erhalten Sie hiermit Gelegenheit, sich bis zum 21. 02. 2023 bei Ihrem Jobcenter zum Sachverhalt zu äußern (Paragraph 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X)
Es wird außerdem geprüft, ob der Erstattungsanspruch gegen den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgerechnet werden kann. Äußern Sie sich bitte auch zur vorgesehenen Aufrechnung. Sollten Sie von der Anhörung Gebrauch machen, erläutern Sie bitte ausführlich den Sachverhalt aus ihrer Sicht. Verwenden Sie für Ihre Stellungnahme den beigefügten Antwortvordruck. Sie sind nicht verpflichtet, sich zum Sachverhalt und zur beabsichtigten Aufrechnung zu äußern. Sollten Sie jedoch die Gelegenheit nicht wahrnehmen, können Umstände, die sich für Sie positiv auf die Entscheidung auswirken können, nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall müssen Sie damit rechnen, dass nach Ablauf der Anhörungsfrist eine Entscheidung getroffen wird. Diese wird Ihnen dann mit Bescheid mitgeteilt.

1. Rücknahme

Es muss geprüft werden, ob die Entscheidung über die Bewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) für Sie wie folgt zurücknehmen ist:

(Auflistung ist Kdu - Miete/Eigentum vom 1. 1. 2022 bis 10.11. 2022)

Sie wurden mehrfach aufgefordert, Nachweise über die tatsächliche erfolgte Zahlung der Miete an ihre Eltern zu erbringen. Da dies nicht erfolgte, ist davon auszugehen, dass keine Zahlungen erfolgten und auch nicht eingefordert wurden.
Die Entscheidung wäre wegen arglistiger Täuschung, Drohung beziehungsweise Bestechung zurückzunehmen (Paragraph 40 Absatz 2 Nummer 3 SGB II in Verbindung mit Paragraph 330 Absatz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III in Verbindung mit Paragraph 45 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 SGB X)

Die fehlerhafte Bewilligung dürften Sie durch arglistige Täuschung erwirkt haben.

Die Entscheidung dürfte außerdem wegen Angabe unrichtiger oder unvollständiger Tatsachen zurückzunehmen sein (Paragraph 40 Absatz 2 Nummer 3 SGB II in Verbindung mit Paragraph 330 Absatz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III in Verbindung mit Paragraph 45 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 SGB X)

Die fehlerhafte Bewilligung dürfte erfolgt sein, weil Sie in ihren Anträgen vom 20. 12. 2021, 17. 01. 2022, 08. 04. 2022. 29.06. 2022 und 26. 09. 2022 zumindest grob fahrlässig falsche Angaben gemacht haben. 

Die Entscheidung dürfte außerdem wegen Kenntnis beziehungsweise grob fahrlässiger Unkenntnis der Rechtswidrigkeit zurückzunehmen sein (Paragraph 40 Absatz 2 Nummer 3 SGB II in Verbindung mit Paragraph 330 Absatz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III in Verbindung mit Paragraph 45 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 SGB X)

Die fehlerhafte Bewilligung dürfte Ihnen bekannt gewesen sein. Sie hätten erkennen können, dass Ihnen Leistungen in dieser Höhe nicht zugestanden haben.

2. Erstattung
Soweit die Entscheidung zurückgenommen wird, wären die überzahlten Leistungen von Ihnen zu erstatten. (Paragraph 50 Absatz 1 SGB X)

(Wieder die gleiche Auflistung der KdUn Miete)

Bitte nehmen Sie aufgrund dieser Anhörung noch keine Überweisung vor. Sollte das Anhörungsverfahren ergeben, dass eine Erstattung der Leistung erforderlich ist, erhalten Sie einen Bescheid, aus dem Sie die Zahlungsmodalitäten entnehmen können.

  3. Einziehung
Die Erstattung kann durch Zahlung in einer Summe erfolgen oder durch Aufrechnung gegen den Anspruch auf Leistungen. Hierüber erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid
Erstattungsansprüche gegen Ansprüche auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können grundsätzlich aufgerechnet werden (§ 43 SGB II). Dies hat bei jeder betroffenen Person zur Folge, dass monatlich ein geringerer Betrag ausgezahlt wird, bis die Forderung getilgt ist. Es stünde dann nur ein entsprechend geringerer Betrag zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung
Das Jobcenter ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Hierzu gehört, bestehende Forderungen geltend zu machen und einzufordern.
Bei der Entscheidung über die Aufrechnung wird Ermessen ausgeübt. Nach Aktenlage ergeben sich derzeit keine Anhaltspunkte, die gegen eine Aufrechnung sprechen würden,
Die Höhe der Aufrechnung würde 30 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs betragen, da es sich um Ansprüche auf Erstattung handelt, die sich aus einer vorwerfbaren Handlung ergeben (§ 43 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 SGB II).

Mit freundlichen Grüßen

Jobcenter

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift wirksam.

FritzLoch

Waldschrat Pferdepension e.V.


Ratlos

#67
Zitat von: Samy am 13. Januar 2023, 17:56:43Die fehlerhafte Bewilligung dürften Sie durch arglistige Täuschung erwirkt haben.
Zitat von: Samy am 13. Januar 2023, 17:56:43Die Entscheidung wäre wegen arglistiger Täuschung zurückzunehmen
Starker Tobac!
Hat das JC dafür konkrete Anhaltspunkte (Indizien) wird es wohl ein größeres Verfahren werden.
Bedeutet jedenfalls, dass das JC bereit ist einen Prozess zu führen. Auf den Ausgang darf man gespannt sein.





Ottokar

Die Vorhalte des JC haben strafrechtliche Relevanz.
Ich denke, es wird Zeit, hier einen Anwalt hinzuzuziehen.
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Ratlos

#69
Ich halte mich da raus, würde aber Kooperation mit dem JC deren Form noch genau hier festgelegt werden müsste vorziehen.. Nicht zuviel Kooperation aber auch nicht zu wenig dafür aber durchschlagend. Hierfür ist die Anhörung eine gute Grundlage.
Zitat von: Samy am 13. Januar 2023, 17:56:43Die fehlerhafte Bewilligung dürften Sie durch arglistige Täuschung erwirkt haben.
Hier behauptet das JC erstmals explizit einen (Sozial-)Betrug nach § 123 Abs. 1 BGB der bei tatsächlicher gerichtlicher Feststellung strafrechtlich nach § 263 StGB abgehandelt wird. Das ist kein Kavaliersdelikt!

Offen ist ob es sich dabei um eine Vermutung des JC oder um einen Anfangsverdacht handelt.
Allerdings sind Vermutung und Verdacht fast identisch miteinander.
Wird vom SB ein Anfangsverdacht auf Grund plausibler Indizien behauptet kann es aber auch schnell zu einem Ermittlungsverfahren nach § 152 Abs.2 StPO kommen und in Folge u.U. die Anwendung der weiteren einschlägigen §§.
Zumindest wäre im Zweifel mit Vorermittlungen zu rechnen.

Die Sache erscheint mir jetzt mit einem hohen Risikowert behaftet zu sein.
Nachdem das JC offenbar prozessbereit ist wäre mir eine Kooperation lieber als eine entlastende Beweisführung vor Gericht.
Das ist meine private Meinung und nur als allgemeiner Hinweis - nicht als Empfehlung zur Sache - gedacht.
Zur Sache selbst äußere ich mich nicht mehr.
Ottokar hat bereits RA-Empfehlung gegeben weil er im Sachverhalt strafrechtliche Konsequenzen für das JC sieht..



Samy

#70
Ehrliche Meinung. Es ist harter Tobak was die sich da leisten und wie weit sie sich aus dem Fenster lehnen um mir etwas anzuhängen, was ich NICHT getan habe! Ich bin NICHT Kriminell!! Es steht Miete bei mir an!! Und meine Eltern lassen mich NICHT für umsonst leben! Ich habe die Miete immer an meine Eltern gezahlt!! Ich werde jetzt ein Schreiben fertig machen und meine Kontoauszüge wo die Barabhebungen drauf sind sowie die Quittungen von 2022 und die Mitschuldenbescheinigung. Ich lasse mich NICHT als Kriminelle abstempeln! Interessant auch wie man gleich mit "Überweisen sie bitte noch nicht" kommt. Ich bezahle hier nichts, weil mir dir KDU zugestanden hat! Punkt. Für mich ist dieser Brief abgrundtiefe Schikane und testen wie weit ich gehen würde. Mehr nicht. Das lass ich nicht auf mich sitzen und werde schauen wo ich dann einen Anwalt finde.

@ Ratlos lass mich bitte in Ruhe. Du weißt warum. Danke.

terrier

Kontoauszüge mit Barabhebungen und Quittungen von Familienangehörigen sind schwierige bis untaugliche Beweismittel, deine eigenen Beteuerungen auch, im Moment hat das JC die besseren Karten.
Sei verenünftig, nimm dir einen Rechtsanwalt!
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Samy

Entschuldigung, dass ich bei meinen Eltern untergekommen und mich nicht für die Brücke entschieden habe! Kontoauszüge mit Barabhebungen und Quittungen sind genau so Rechtens wie Überweisungen von Konto auf Konto, oder wo steht, das die Miete ausschließlich nur per Dauerauftrag genehmigt wird?! Ich möchte darum bitten, jeder kann hier seine Meinung oder Tipps kund tun, persönliche Angriffe und Unterstellungen mir gegenüber helfen mir hier wenig.

Ottokar

Zitat von: terrier am 14. Januar 2023, 21:57:25Quittungen von Familienangehörigen sind schwierige bis untaugliche Beweismittel,
Das ist schlicht falsch.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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