Miet- und Heizkosten Problem

Begonnen von Samy, 17. November 2022, 16:47:31

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Ratlos

Einen Widerspruch hast du ja schon eingelegt und der ablehnende Bescheid steht oben mit recht fadenscheiniger Begründung.
Jetzt ist eine substantiierte Klageschrift erforderlich.
Vorsicht es laufen Fristen zur Klageerhebung. Wann ? wurde dir der Bescheid zugestellt?
Notfalls muss Klage vorerst ohne Begründung zur Fristwahrung eingereicht und die Begründung nachgereicht werden.

Samy

Zitat von: Ottokar am 17. November 2022, 17:22:00Dazu eine schr. Bescheinigung des Vermieters, das keine Mietrückstände bestehen und die Miete pünktlich in Bar bezahlt wurde.
Hat deine Mutter eine solche erstellt und liegt diese dem JC vor?
[/quote]

Wir hatten so eine Zusammenfassung der Mietkosten vom Vermieter erstellen lassen für das Arbeitsamt. Der Vermieter, eine Wohnungsbaugesellschaft, weiss ja das ich hier in meinem alten Kinderzimmer wieder wohne, und ich bin ja auch hier gemeldet. Meine Mutter zahlt die Miete immer pünktlich per Bankeinzug. Ich gebe ihr nur persönlich die Miete für dieses eine Zimmer, was vom Amt mit der Bescheinigung vom Vermieter berechnet wurde. Oder wie meinst Du das?

@Ratlos
Zitat von: Ratlos am 30. November 2022, 14:54:02Einen Widerspruch hast du ja schon eingelegt und der ablehnende Bescheid steht oben mit recht fadenscheiniger Begründung.
Jetzt ist eine substantiierte Klageschrift erforderlich.
Vorsicht es laufen Fristen zur Klageerhebung. Wann ? wurde dir der Bescheid zugestellt?
Notfalls muss Klage vorerst ohne Begründung zur Fristwahrung eingereicht und die Begründung nachgereicht werden.

Moment. Ich schreibe Dir die Daten mal auf. (Zur Not hänge ich die Seite 1 noch mal an)

Widerspruchsbescheid

Datum: 28. November 2022
Geschäftszeichen: (Nummern und Zahlen. Sind jetzt erstmal nicht relevant oder?)
Auf den Widerspruch: der Frau (Mein voller Name)
wohnaft: (Meine Adresse)
Widerspruch vom: 21. November 2022
eingegangen am: 21. November 2022
gegen den Bescheid vom: 10. November 2022
wegen: Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebenunsunterhalte dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum vom 21. 09ö 2022 bis 31. 01. 2023

trifft die Rechtsbehelfsstelle folgende

Entscheidung

Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.

Im Widerspruchsverfahren ggf, entstandene notwendige Aufwendungen können nicht erstattet werden.

Das steht auf Seite 1.

Der Brief kam heute an! den 30. November 2022

Ratlos

Dann braucht man nichts zu überstürzen. Ab Zugang (heute 30.11) beginnt die einmonatige Frist zur Klageerhebung zu laufen.
Ich hätte gern mal 1 Quittung deiner Mutter gesehen um diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen zu können.
Auch für eine Bar-Quittung gelten inhaltliche Regeln damit sie anerkannt werden muss

Samy

#33
Ich hab die Quittung hier auf Seite 1 genommen. Ich bekomme ja eigentlich 161 Euro Miete/Heizkosten ich zahle meiner Mutter im Monat 200 Euro für Kost und Logie, da wir auch zusammen einkaufen gehen. Ich schwärze mal nur den Hinternahmen, wenn das ok ist, wir haben den gleichen Hinternamen. Quittung ist jetzt von September 2022.

Ratlos

Ist ok! Allein an seiner Begründung - siehe Anhang - scheitert m.E. bereits das JC vor Gericht.
Das Gesetz widerlegt diese Argumentation eindeutig meine ich.
Barzahlungen sind ein Bestandteil des Persönlichkeitsrechts - siehe dazu Art. 2 Grundgesetz - auch § 271 BGB

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Samy

Ja, das stimmt. Ich finde diese ganze Begründung ist einfach nur absurd, und noch bekloppter wird es doch, das denen das anscheinend alles 2 Jahre lang nicht interessiert hat, und jetzt wollen die auf einmal nen Fass aufmachen. :( Ich verberge doch kein Geld. :(

Ratlos

Lade mal bitte vorsichtshalber deine eigene Begründung hoch die du dem JC als Widerspruch geschrieben hast.

a_good_heart

Zitat von: Samy am 30. November 2022, 15:23:52...im Monat 200 Euro für Kost und Logie

Und genau da liegt der Fehler.
Dein Essen musst du aus dem Regelsatz bezahlen...
Warum in Gottes Namen, hast du das auf die Quittung geschrieben? '161,00 € pauschal, warm' - dann hätte es den Ärger jetzt wohl nicht gegeben... :wand:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Samy

Das wusste ich nicht. Das war dann wohl dann ein Denkfehler von mir. :sad:

Ratlos

Beanstandet wird aber auf Seite 2 des WBS nur vom wem und an wen die 200 € bezahlt wurden.
Was beweisbar ist. Dass der Quittungsinhaber auch der Zahler ist wird sowieso indiziert.
Zudem wird die Echtheit des Empfängers bestritten was gar nicht möglich ist - nicht aber das Kostgeld.
"Kostgeld" kann vieles sein (z.B. die kostenlose Nutzung der Waschmaschine u.ä.) und weist nicht zwangsläufig auf Voll-Verpflegung für einen ganzen Monat hin.

Samy

@Ratlos Ich hab das Schreiben so abgesetzt wie es mir Ottokar geschrieben hat als Beispiel. Ich hab nur das mit dem Vermieter rausgenommen, da ich dem Vermieter ja nicht persönlich die Miete überweise, da ich das ja an meine Mutter persönlich bezahle. Ich hoffe da liegt jetzt kein Fehler drinne. So hab ich das ja wie gesagt, seit 2 Jahren gemacht, und es wurde nie beanstandet oder etwas vom Vermieter gefordert ausser halt die Berechnung für das Zimmer.
 
Widerspruch gegen Ihren ALG II Bescheid vom 10. 11. 2022

Sehr geehrte Frau XY,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren ALG II Bescheid vom 10. 11. 2022 ein.

Gründe

Sie haben meine Kosten für Unterkunft und Heizung rechtswidrig abgelehnt.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach der Nachweis der Mietzahlung an den Vermieter Voraussetzung für den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung ist. So auch das Bundessozialgericht in B 4 AS 37/08 R vom 03.03.2009.

Wann, wofür oder weswegen ich wieviel Bargeld abhebe und wie ich mir dieses einteile, geht Sie nicht das Geringste an und lässt auch keine Rückschlüsse darauf zu, ob wann oder wieviel Miete ich bezahlt habe. Es gibt zudem keine rechtliche Grundlage dafür, Nachweise über Mietzahlungen zu fordern.
Ich fordere Sie auf, Ihren rechtswidrigen Bescheid unverzüglich aufzuheben und mir die nachgewiesenen und angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zu bewilligen. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 30.11.2022. Andernfalls werde ich dagegen auf dem Klageweg vorgehen.

Unabhängig davon und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übersende ich Ihnen Kopien der Quittungen der Mietzahlungen für den Zeitraum Juni bis September 2022.

Mit freundlichen Grüßen,

Ratlos

#41
Zitat von: Samy am 30. November 2022, 16:19:07Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach der Nachweis der Mietzahlung an den Vermieter Voraussetzung für den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung ist.
Das ist schon richtig. Das machen die ja auch nicht zur Voraussetzung für die Zahlung.
Das JC bestreitet unterschwellig dass überhaupt Mietzahlungen von dir geleistet wurden, indizieren so eine Arzt "Betrugsfall" indem zusätzlich die Echtheit des Empfängers in Frage gestellt wird. Und damit fallen sie ganz bestimmt sogar auf den A...
Vereinfacht ausgedrückt:
Wer weiß woher die 200 € kommen und wer sie kriegt bwz. ob die 200 €  überhaupt bezahlt werden und alles nur fingierte Quittungen sind.

Samy

Und deshalb habe ich ja auch dann die Quittungen als Kopie in dem Widerspruch mir rein getan. Das miese ist, ich hatte vor dem Alg2 Bescheid einen Termin bei meinem Sachbearbeiter, der mich selbst noch darauf ansprach - weil er die Anweisung von dieser Dame und ihrer Abteilung bekommen hatte - warum denn keine Miete auf den Kontoauszügen zu sehen sei. Im Beisein meiner Mutter - ich hatte leider keinen anderen Beistand - hatte ich ihm erzählt, das ich das eben persönlich mache, und nicht 'jeden' Monat per Überweisung oder Abhebung. Darauf meinte er nur, das es ok sei und er das so weiterleite. :sad: 

Zitat von: Ratlos am 30. November 2022, 16:30:14Wer weiß woher die 200 € kommen und wer sie kriegt bwz. ob die 200 €  überhaupt bezahlt werden und alles nur fingierte Quittungen sind.

Es ist doch eine Unterschrift geleistet worden. Da wird dann ja noch gleich mit unterstellt, das meine Mutter eine Lügnerin ist und nie Geld bekommen hat? Und woher die 200 Euro kommen, kann ich ja Beweisen, da ich die Kontoauszüge habe, die vielen aber ja nicht in den Zeitraum rein, in dem Kontoauszüge gefordert wurden.

Ratlos

Zitat von: Samy am 30. November 2022, 16:44:40persönlich mache, und nicht 'jeden' Monat per Überweisung oder Abhebung.
Das ist schon mal falsch. Du hast geschrieben dass du monatlich einen größeren Betrag abhebst und davon auch die Miete bezahlst.

Jetzt lass den Fall mal gut sein. 100 Diskussionen bringen dich nicht weiter.
Mein Vorschlag: Schreibe nach deiner Ansicht eine Klage für das SG und ich korrigiere sie dann.
Vielleicht hilft auch Ottokar mit.

Samy

#44
Wo habe ich das denn geschrieben? Ich habe doch gar nicht erwähnt, das ich jeden Monat was abhebe. Wenn ich das tun würde, dann hätte ich ja den ganzen Stress nicht. Und diskutieren tue ich doch hier auch nicht. Du hast doch gefragt. :sad: :weisnich:

Ich weiss doch gar nicht wie ich damit anfangen soll. Ich bin doch da komplett Laie. Deshalb frage ich doch, und bin auch schon sehr dankbar dafür, dass Ottokar mir mit dem 'Muster' für das Arbeitsamt geholfen hat. Ich hätte so etwas mit Paragraphen nie schreiben können. Auch hätte ich nie gewusst, das es da rechtlich gesehen nicht mal eine Grundlage gibt wonach der Nachweis der Mietzahlung Voraussetzung für den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung ist. Deshalb hatte ich ja gehofft, Du kannst mir da jetzt vielleicht weiterhelfen, falls es anders geschrieben werden muss.

Kann ich denn das gleiche Muster für den Widerspruch an das Arbeitsamt auch für das Sozialgericht nehmen?