Miet- und Heizkosten Problem

Begonnen von Samy, 17. November 2022, 16:47:31

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Samy

Danke lieber Ottokar :) werde das heute noch so ab tippen und bei denen Morgen in den Briefkasten schmeissen. Du bist mir wirklich eine große Hilfe! :empathy:

Liebe Grüße, einen schönen Sonntag und ersten Advent! 🕯 :)


Ottokar

Stop!
In einem anderen Thema hast du geschrieben, dass du ALG I bekommen hast.
Solltest du im selben Jahr Lohn+ALG I oder ALG I und ALG II bezogen haben, und betrug das in dem Jahr bezogene ALG I insgesamt mehr als 410€, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
In dem Fall würde ich diese zügig nachholen und dem Finanzamt dabei mitteilen, dass du dich wegen der verspäteten Abgabe entschuldigst.
Das Schreiben am das JC solltest du dann wie folgt abändern:
ZitatEinen Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2020 gibt es nicht.
Ihrer diesbezüglichen Forderung kann ich somit wegen offensichtlicher Unmöglichkeit der Mitwirkung nicht nachkommen.
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Samy

#17
Hallo @OttoKar

Ja, hatte ich. Ich musste mich erst einmal belesen und war mir wegen dieser Sache nicht sicher, ob ich nun eine machen musste oder nicht. Den Brief hatte ich noch nicht weggebracht. 

Der eine sagt so, der andere sagt so. Als Steuerklasse 1 brauche ich ja normalerweise keine machen, auch nicht mit Alg2, aber mit Alg1 sieht das ja wieder anders aus. Nun sagt aber der eine, wenn ausser im Zeitraum von Alg1 kein weiteres Einkommen vorhanden war, brauche ich auch da keine machen. Wenn ich weniger als 9k bekommen habe, auch nicht. Und das diese 410 Euro sich auf Einkommen ohne ALG 1, Alg2, und Minijobs bezieht, sagte  Quinky hier. Ich hatte ausser Alg1 ja kein weiteres Einkommen in dem Alg 1 Zeitraum, aber hier geht es ja wieder um das ganze Jahr, und nicht nur um den Alg1 Zeitraum. (Hatte Dir diesbezüglich eine PM geschickt, ich hoffe, das war Ok 😐) Ich blicke da gar nicht mehr durch. Kann mir da jetzt Strafe drohen, weil ich sie nicht gemacht habe? 😳 Ich hab das mit Alg1 nicht gewusst. 😫 Ich hätte ja normalerweise nur 1 Monat Alg1 bekommen, weil ich ja ins Ausland wollte, dann aber Covid ausbrach und die Grenzen weltweit zugemacht wurden. 😢

Ottokar

Zitat von: Samy am 28. November 2022, 18:00:55Und das diese 410 Euro sich auf Einkommen ohne ALG 1, Alg2, und Minijobs bezieht, sagte  Quinky hier.
Und das ist falsch, darauf habe ich bereits hingewiesen:
https://hartz.info/index.php?msg=1560175
Du musst mir das natürlich nicht glauben, du kannst einfach selbst in § 46 Abs 2 Nr. 1 EStG nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Zitat von: Samy am 28. November 2022, 18:00:55Kann mir da jetzt Strafe drohen, weil ich sie nicht gemacht habe?
Nur wenn du Steuern nachzahlen musst: 25 Cent für jeden Tag der Fristüberschreitung, mind. 25€.
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Samy

Alles gut Ottokar, dann hat sich Quinky geirrt. Ich hab da eh keine Ahnung. 😵
Ich glaube nicht, das ich irgendwelche Steuern nachzahlen müsste. Steuern wurden ja von meinem Lohn abgezogen als ich von Januar bis Anfang März gearbeitet habe und bei ALG 1 können die ja wohl nichts abziehen, da das doch steuerfrei ist?! Ich glaube ich würde sogar noch was wieder bekommen, wegen Fahrkosten.

Ich diskutiere gerade auch mit meiner Schwester und die versteht es einfach auch nicht, warum das Amt eine Lohnsteuererklärung von 2020 wegen meiner Heizkosten für 2022 haben will. (Mal davon abgesehen, das ich mich morgen gleich mal wegen dieser anderen Geschichte beim Finanzamt schlau machen werde, und ggf. wenn erwünscht, nachhole) zurück zu meinen eigentlichen Problem mit dem Amt. Kann man in dem Brief an die arrogante Tante, nicht so etwas reinschreiben und mal nachfragen, warum sie denn unbedingt die Steuererklärung von 2020, von vor 2 Jahren, haben möchte? Mich würde das ja auch brennend interessieren, was sie denn zu sagen hat. Oder sollte ich bei deinem abgeänderten Text einfach bleiben und nicht weiter drauf eingehen? Ich weiß manchmal möchte schon gerne mal der eine oder andere solche furchtbaren Sachbearbeiter Menschen mit ihren eigenen Waffen schlagen. 👊🏻

Ottokar

Zitat von: Samy am 28. November 2022, 19:42:50Ich diskutiere gerade auch mit meiner Schwester und die versteht es einfach auch nicht, warum das Amt eine Lohnsteuererklärung von 2020 wegen meiner Heizkosten für 2022 haben will.
Da besteht auch weder ein rechtlicher noch sachlicher Zusammenhang.
Das JC unterstellt diesen jedoch, um Druck auszuüben.

Zitat von: Samy am 28. November 2022, 19:42:50Kann man in dem Brief an die arrogante Tante, nicht so etwas reinschreiben und mal nachfragen, warum sie denn unbedingt die Steuererklärung von 2020, von vor 2 Jahren, haben möchte?
Wozu?
Einerseits darf das JC durchaus im Rahmen der zumutbaren Selbtshilfemöglchkeit fordern, das eine Einkommenssteuererklärung abgegeben wird. Ev. Steuererstattungen mindern ja nunmal den Bedarf.
Andererseits wird die SB den o.g. Zusammenhang wohl kaum zugeben.

Zitat von: Samy am 28. November 2022, 19:42:50Ich weiß manchmal möchte schon gerne mal der eine oder andere solche furchtbaren Sachbearbeiter Menschen mit ihren eigenen Waffen schlagen.
Dann beschwere dich nach Bewilligung der Unterkunftskosten beim Bundesdatenschutzbeauftragten über die unrechtmäßige Forderung von Mietzahlungsnachweisen.
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Samy

@Ottokar

Ich hab die Entscheidung zum Widerspruch erhalten, was der andere Brief (der weisse) nun sollte, weiss ich nicht. (Wobei ich natürlich der Pflicht zu einer Steuererklärung nach gehe, bin da schon mit dem Finanzamt in Kontakt)

Jetzt aber zu dem Widerspruchsbescheid. Sie haben den abgelehnt. Sollte ich wieder einen Widerspruch einlegen, steht in der letzten Seite 4 in der Rechtsbehelfsbelehrung die Adresse von dem nächsten Sozialgericht in meiner Nähe.

Ich weiss nicht mehr, was ich von solchen Unmenschen noch halten soll. 2 Jahre lang und auch die male davor, wenn ich wegen meiner Saisonarbeit kurz Zuhause war - ich wohne seit 4 Jahren wieder bei meinen Ellis - nie Probleme gehabt. Kontoauszüge waren immer in Ordnung, nie beanstandet, Weiterbewilligung/ Neuantrag wurde immer ohne Probleme von Miet- und Heizkosten gewährt. Und das war immer die gleiche Person. Ich verstehe nicht, warum die jetzt einen auf <Schimpfwort hier einfügen> macht. :sad: Was hab ich getan, das solche Menschen auf einmal so ekelhaft sind?!  :heul:

Ich hab die Begründung abfotografiert und Persönliches geschwärzt. Es sind die Seiten 2 und 3. Seite 4 ist nur die Rechtsbehelfsbelehrung. Seite 1 steht nur:

"Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.

Im Widerspruchsverfahren ggf, entstandene notwendige Aufwendungen können nicht erstattet werden"

Jetzt size ich hier und kann die Miete nicht zahlen und mache Schulden bei meinen Eltern. Mir stehen echt die Tränen im Gesicht. :heul:

Ottokar, kannst Du mir helfen bei dem Widerspruch zum Sozialgericht?

Wie ich schon erwähnt habe, hohle ich immer 2malig im Jahr eine größere Menge Geld von meinem Konto ab und zahle damit monatlich grundsätzlich nur die Mietkosten an meine Mutter sowie Kost. Alles andere wird mit Bankkarte gezahlt, was auf den Kontoauszügen auch ersichtlich ist. So mache ich das seit 4 Jahren, NIE wurde das beanstandet. - Meine Eltern machen das so seit Jahrzehnten - Hätte die arrogante Dame vom Amt die Kontoauszüge von mehr as 6 Monaten verlangt, hätte sie das gesehen.

Was mache ich jetzt? Ich kann ja nicht umsonst bei meinen Eltern wohnen?! :sad:

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ottokar

Zitat von: Samy am 30. November 2022, 11:41:49Ottokar, kannst Du mir helfen bei dem Widerspruch zum Sozialgericht?
Das wäre dann eine Klage und hierfür solltest du die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen.
Der sollte dann zusätzlich noch eine einstweilige Anordnung beim Gericht beantragen, um das JC zur vorläufigen Anerkennung und Zahlung der Unterkunftskosten verurteilen zu lassen.
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Samy

Du kannst mir hier nicht helfen? Ich habe kein Geld für einen Anwalt und auch keinen Rechtsschutz. :( Kannst Du mir nicht helfen ein Schreiben zu verfassen als Widerspruch fürs Sozialgericht?

Ottokar

Zitat von: Samy am 30. November 2022, 12:50:58Ich habe kein Geld für einen Anwalt und auch keinen Rechtsschutz.
Dafür gibt es Prozesskostenhilfe.

Zitat von: Samy am 30. November 2022, 12:50:58Du kannst mir hier nicht helfen?
Das Führen eines Prozesses vor Gericht setzt rechtliche Kenntnisse und die Fähigkeit voraus, sich selbst im Verfahren vertreten zu können. Was nützt dir eine Klageschrift, wenn du im Termin nicht weist, was du dem Richter antworten sollst.
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Samy

Als ich damals, das ist fast 10 Jahre her, in einem anderen Bundesland gewohnt hatte, hatte ich schon einmal Probleme mit einer Sachbearbeiterin. Ich hatte mir in einem anderen Forum, das es leider nicht mehr gibt, Hilfe gesucht. Zusammen hatte man mir geholfen, ein Schreiben aufzusetzen, was dann zum Sozialgericht ging. Das alles ging schriftlich, ohne irgendwelche Einladungen persönlich zu einem Gericht. Ich hatte damals gewonnen.

Ich wohne in einer Kleinstadt und hier ist es schon sehr schwierig überhaupt einen Anwalt für Sozialrecht zu finden, und auf die schnelle so gut wie unmöglich. Daher möchte ich das ganze dann schon gerne ohne Anwalt machen. Dann muss ich mir wohl woanders Hilfe suchen. :heul: Danke trotzdem für die Hilfe für den Widerspruch.

Ratlos

#26
Zitat von: Ottokar am 30. November 2022, 13:35:28Was nützt dir eine Klageschrift, wenn du im Termin nicht weist, was du dem Richter antworten sollst.
Man könnte doch die Klageschrift so substantiiert verfassen und mit Belegen untermauern, dass für den Richter praktisch keine Fragen offen bleiben und damit das JC sofort in die Defensive treiben.
Wenn alle Stricke reißen, wäre es doch auch kein Problem mit einem in der Hinterhand behaltenen Beweisantrag das Gericht von einer abschließenden Entscheidung abzuschneiden weil dann die Sache ja nicht entscheidungsreif ist.

P.S. Die Begründung des Widerspruchsbescheides zerreitßt m.E. bereits ein Jurastudent im 4. Semester. Empfehle auf jeden Fall Klage
In Deutschland gelten ausschließlich Banknoten und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel.
Aus Bericht der EZB: Das gesetzliche Zahlungsmittel ist das einzige, das in einer Volkswirtschaft für Zahlungen akzeptiert werden m u s s .
Eine ordnungsgemäße Bar-Quittung gilt grundsätzlich als Beweis einer geleisteten Zahllung. Da kommt das JC nicht drum herum.

Ottokar

Soll heißen, du traust dir das zu?

Zitat von: Ottokar am 17. November 2022, 17:22:00Dazu eine schr. Bescheinigung des Vermieters, das keine Mietrückstände bestehen und die Miete pünktlich in Bar bezahlt wurde.
Hat deine Mutter eine solche erstellt und liegt diese dem JC vor?
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Ratlos

Ja - problemlos wenn ich die Akte bzw. der bisherigen Schriftverlauf kenne.
Habe schon viele Prozesse für andere erfolgreich geführt.

Samy

Zitat von: Ratlos am 30. November 2022, 14:19:43Empfehle auf jeden Fall Klage
In Deutschland gelten ausschließlich Banknoten und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel.
Aus Bericht der EZB: Das gesetzliche Zahlungsmittel ist das einzige, das in einer Volkswirtschaft für Zahlungen akzeptiert werden m u s s .
Eine ordnungsgemäße Bar-Quittung gilt grundsätzlich als Beweis einer geleisteten Zahllung. Da kommt das JC nicht drum herum.

Ich möchte das auf jeden fall nicht so stehen lassen, und klagen! Es kann nicht sein, dass man mir die letzten zwei Jahre alles gewährt, nie etwas beanstandet hat, und jetzt so abdreht. :sad: Ich bin wirklich verzweifelt und hoffe mir kann man auch hier irgendwie helfen mit dem Verfassen des Widerspruchs ans das Sozialgericht. Ich bin komplett aufgeschmissen ohne Hilfe von Euch, und habe nur dieses Forum. :heul: 🙏🏻

Ich kann beweisen, dass ich seit 2019 immer eine größere Summe von meinem Konto abgehoben habe, womit ich meine Mietschulden an meiner Mutter persönlich gezahlt habe. Ich kann auch die Quittungen alle noch einmal neu ausfüllen lassen, mit dem kompletten Vornamen meiner Mutter - das wurde ja auch sinnfrei beanstandet. :/ Es ist mir jetzt definitiv eine Lehre, es so nicht mehr zu machen. :sad:

@Ratlos Wenn Du mir helfen kannst, bitte sage mir, was Du genau brauchst. Ich stelle das umgehend hier ein. 🙏🏻🙏🏻