Termin zu gutachterlichen Untersuchung EMR absagen

Begonnen von Lina, 24. November 2022, 10:21:26

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Lina

Doch, eine Krankschreibung habe ich für den Tag an dem die Untersuchung stattfinden sollte.
Aber ich glaube, dass ist nicht relevant, vereinbart war nur, dass ich den Termin 48 Stunden vorher absagen muß, wenn ich ihn nicht wahrnehmen kann. Das ich meine Absage belegen muß, steht nicht im der Einladung. Außerdem ist die Form der Terminabsage auch nicht vorgegeben. Z.B. schriftlich.

Jetzt habe ich schon wieder eine fiese Erkältung. Die Ärzte machen mich krank.



Lina

Hallo,

habe eine Widerspruch E-Mail zur Gutachter Praxis gesendet und heute Morgen da angerufen. Die haben eingesehen, dass die Rechnung ein Irrtum ist und ich soll sie vergessen. Einen neuen Gutachter Termin soll ich bekommen, aber es kann noch lange dauern.
Mal sehen ob es klappt.

Ottokar

Zitat von: BigMama am 03. Januar 2023, 20:47:24Der Arzt hat sich verbindlich für dich ein Zeitfenster freigehalten.
Jetzt möchte er Geld für den Ausfall.
Das kann ich nachvollziehen, zumal du nicht zum ersten Mal den Termin abgesagt hast.

Nachvollziehen schon, eine rechtliche Grundlage für diese Forderung gibt es indes nicht.
Selbst wenn der Termin nicht abgesagt worden wäre und kein wichtiger Grund vorliegt, gibt es keine Möglichkeit, eine solche Forderung durchzusetzen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


horst

Zitat von: Lina am 03. Januar 2023, 18:50:09Statt einem neuen Termin habe ich jetzt eine Rechnung über 100,-- Euro im Briefkasten. Grund: " Liquidation für ambulante ärztliche Behandlung nach GOÄ".
genau er stellt einfach eine private Rechnung aus.

Kopfbahnhof

Zitat von: Lina am 12. Dezember 2022, 10:24:10der Quatsch (Untersuchung) ist nicht umsonst.
Ich finde es keinen Quatsch und wenn du EM Rente möchtest, solltest du das wenigstens Versuchen.
Jedenfalls bist du da auch, zur Mitwirkung verpflichtet.

Auch wenn es keine Rente gibt, dass Gutachten davon kann sehr nützlich sein.

Für dich entstehen doch auch gar keine Kosten dadurch.
Fahrtkosten zur Untersuchung werden doch von der RV Übernommen.

Lina

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Januar 2023, 14:40:04
Zitat von: Lina am 12. Dezember 2022, 10:24:10der Quatsch (Untersuchung) ist nicht umsonst.
Ich finde es keinen Quatsch und wenn du EM Rente möchtest, solltest du das wenigstens Versuchen.
Jedenfalls bist du da auch, zur Mitwirkung verpflichtet.

Auch wenn es keine Rente gibt, dass Gutachten davon kann sehr nützlich sein.

Für dich entstehen doch auch gar keine Kosten dadurch.
Fahrtkosten zur Untersuchung werden doch von der RV Übernommen.


Genau weiß ich das nicht, ob ich eine Mitwirkungspflicht habe, mich begutachten zu lassen. Prinzipiell ist diese Begutachtung keine schlechte Sache. Aber, wie ist die Qualität des Arztes, der die Begutachtung durchführt und, arbeitet sie/er in meinem Interesse, sprich, ist das Gutachten dann korrekt? Immer wenn das JC irgendwie beteiligt ist, kommt Mist dabei heraus. Außerdem habe ich die Rezessionen über die, mit dem Gutachten beauftragte Praxis gelesen, die sind schlecht! Vor allem steht da, dass versucht wird, den Patienten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Das wollten die mit mir ja auch machen!
Heute zu Tage geht es nur um Geld.

Kopfbahnhof

Zitat von: Lina am 05. Januar 2023, 16:24:56arbeitet sie/er in meinem Interesse,
Wenn dann eher im Interesse von der RV, denn die bezahlt ihn dafür.

Müsst ihr da in eine bestimmte Praxis?
Bei mir war es direkt bei der RV und Arzt, konnte man sich nicht Aussuchen.
Eben der, welcher an dem Tag gerade dort Anwesend war.
Zitat von: Lina am 05. Januar 2023, 16:24:56Mitwirkungspflicht habe, mich begutachten zu lassen.
Gegenüber der RV besteht schon eine Mitwirkungspflicht.
Aber man kann bestimmte Untersuchungen auch Ablehnen, wenn man diese nicht möchte. (ist aber nicht zu Empfehlen)

Zitat von: Lina am 05. Januar 2023, 16:24:56den Patienten das Geld aus der Tasche zu ziehen
Wie soll das gehen?
Die RV trägt alle, damit in Verbindung stehenden Kosten.

Lina

@Kopfbahnhof

Das ist eine ganz normale Praxis, die nicht nur Gutachten für die DRV durchführt. Bei mir wollten doch schon 100,-- Euro für gar nichts.

Das es Untersuchungen direkt bei der RV gibt, davon weiß ich nichts. Den Arzt kann ich mir nicht aussuchen und den Termin auch nicht. In der Praxis sind mehrere Ärzte tätig. Die Praxis ist in einer fremden Stadt.

Kopfbahnhof

Dann machen sie das bei euch wohl so.
Bei mir ist es die Knappschaft und die haben da, eine komplette Abteilung dafür.
Inkl. aller möglichen Med. Gerätschaften und Labor.

Aber zahlen musst du auf jeden Fall gar nichts.
Das Fahrgeld bekommst du von der RV auch zurück, auf Antrag.


Lina

Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Januar 2023, 17:05:12Dann machen sie das bei euch wohl so.
Bei mir ist es die Knappschaft und die haben da, eine komplette Abteilung dafür.
Inkl. aller möglichen Med. Gerätschaften und Labor.

Aber zahlen musst du auf jeden Fall gar nichts.
Das Fahrgeld bekommst du von der RV auch zurück, auf Antrag.



Das mit der Knappschaft klingt solide.

Kopfbahnhof

Zitat von: Lina am 05. Januar 2023, 17:18:23Das mit der Knappschaft klingt solide.
Meiner Meinung war es das auch, nur das Ergebnis war trotzdem nicht so gut.

Keine EM Rente :heul:  :heul:

Lina

Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Januar 2023, 17:33:13
Zitat von: Lina am 05. Januar 2023, 17:18:23Das mit der Knappschaft klingt solide.
Meiner Meinung war es das auch, nur das Ergebnis war trotzdem nicht so gut.

Keine EM Rente :heul:  :heul:

Schade! Vielleicht klappt es beim nächsten Mal

Kopfbahnhof

Nö hab es 2x versucht inkl. Widerspruch, jetzt warte ich auf die Rente :nea:

Ottokar

Zitat von: Lina am 05. Januar 2023, 16:24:56Genau weiß ich das nicht, ob ich eine Mitwirkungspflicht habe, mich begutachten zu lassen.

§ 62 SGB I Untersuchungen
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.

§ 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung
(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.

§ 5 Abs. 1 S. 3 SGB II
Wird eine Leistung aufgrund eines Antrages nach Satz 1 von einem anderen Träger nach § 66 des Ersten Buches bestandskräftig entzogen oder versagt, sind die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch ganz oder teilweise so lange zu entziehen oder zu versagen, bis die leistungsberechtigte Person ihrer Verpflichtung nach den §§ 60 bis 64 des Ersten Buches gegenüber dem anderen Träger nachgekommen ist.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass die DRV den Antrag auf Erwerbsminderungsrente versagen darf, wenn du bei der von der DRV angeordneten Untersuchung nicht mitwirkst, und das JC daraufhin die Leistung ebenfalls komplett einstellen darf.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Miau

Liebe Lina,
Zitat von: Lina am 05. Januar 2023, 16:24:56(...). Prinzipiell ist diese Begutachtung keine schlechte Sache. Aber, wie ist die Qualität des Arztes, der die Begutachtung durchführt und, arbeitet sie/er in meinem Interesse, sprich, ist das Gutachten dann korrekt? Immer wenn das JC irgendwie beteiligt ist, kommt Mist dabei heraus. Außerdem habe ich die Rezessionen über die, mit dem Gutachten beauftragte Praxis gelesen, die sind schlecht! Vor allem steht da, dass versucht wird, den Patienten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Das wollten die mit mir ja auch machen!
Heute zu Tage geht es nur um Geld

Ja, es geht speziell hier bei der Beantragung einer EM-Rente darum, dass die RV möglichst nicht oder weniger als dir zustehen könnte, bezahlen will. Dementsprechend fallen dann die Gutachten der Ärzte aus. Meist nicht so wie der Betroffenen es zu Recht erwarten kann. Deine Misstrauen gegenüber Medizinern, die im Auftrag von RV begutachten, ist daher angebracht. Nicht ohne Grund wurde dir diese Praxis von der RV genannt. Solche Geschäftsbeziehungen beruhen nicht zwangslaüfig darauf, dass der entsprechende Mediziner fachlich dafür besonders geeignet ist. Mediziner, die für RVs gutachterlich tätig sind, erstellen Gutachten,- nicht weil sie dir zur einer deinen tatsächlichen Beeinträchtigung entsprechenden EM-Rente verhelfen wollen,- sondern weil diese für sie ein gutes Zusatzgeschäft bedeuten. War immer schon so. Wenn sie der RV gefallen, winken weitere Aufträge für Gutachten. Die RV lassen sich eine zu ihren Gunsten ausfallende Begutachtung gern etwas kosten.Frei nach dem Motto: einmal großzügig investiert, jahrelang davon profitiert.... Leider, leider!

Zitat von: Lina am 05. Januar 2023, 16:52:43Das es Untersuchungen direkt bei der RV gibt, davon weiß ich nichts. Den Arzt kann ich mir nicht aussuchen und den Termin auch nicht. In der Praxis sind mehrere Ärzte tätig. Die Praxis ist in einer fremden Stadt.

Wenn erst einmal das Überprüfungsverfahren angelaufen ist, ist es zu spät, sich einen unabhängigen Arzt selbst aussuchen zu können, um vorab die Vertragsärte der RV mit einem wasserdichten Gutachten oder zumindest einem (kostengünstigeren) ausführlichem Attest von einem (oder mehreren) guten Facharzt/-ärzten , das/die alle Deine tatsächlichen Beeinträchtigungen berücksichtigen, zu konfronieren. Es wäre für dich vorteilhaft gewesen, dies zu tun, BEVOR du die EM-Rente beantragst.

Zitat von: Lina am 05. Januar 2023, 17:18:23Das mit der Knappschaft klingt solide.
Die Knappschaft ist nicht per se solide und überprüft ebenfalls nach dem wirtschaftlichen Prinzip, EM-Renten abzuwehren oder die tatsächlich die zustehende EM-Rentenhöhe zu drücken oder zeitlich zu begrenzen.
Leider ist es es so, dass die meisten Antragstellern über dieses "Gutachtergeschäft" seitens der Mediziner und Rentenversicherer vorher nicht im Bilde sein können.
Vielleicht hast du dennoch Zeit, alles nachzuholen. Ich würde es versuchen. Ob mit nicht so beweiskräftigem Attest oder nicht so preisgünstigem, aber beweiskräftigem Gutachten, unterliegt deiner Entscheidung. Du musst wissen,was dir der Übertritt in die Erwerbsunfähigkeit  wert ist.

Noch ein Tipp: wenn du solch ein Attest oder Gutachten erstellen lässt, würde ich dem Arzt nicht sagen, dass es für die RV ist. Musst du nicht. Kannst was anderes angeben. Wenn er weiß, dass es für RV ist, könnte er sich mit der tatsächlichen Diagnose/Befund zurückhalten... Bei einem UNi-Prof bestehen natürlich keine Bedenken, von Vertragsärzen der RV für seinen Befund angegriffen zu werden. Die wagen das nicht. Ist ein System der Hierarchien: einem Prof widerspricht man nicht.
Ich drücke dir die Daumen!