Sammelthema: Hartz IV wird Bürgerhartz - Sanktionsmoratorium aufgehoben!

Begonnen von Ottokar, 25. November 2022, 15:04:22

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FritzLoch

Hallo,

mich würde interessieren wie es mir dem 16d aussieht und ob er weiterhin im Bürgergeld angewendet wird. Danke
Waldschrat Pferdepension e.V.

Sophiagirl

Heute kam mein Brief mit der Erhöhung. Laut Bescheid am 1.12 abgeschickt.

a_good_heart

Zitat von: FritzLoch am 09. Dezember 2022, 14:53:40Hallo,

mich würde interessieren wie es mir dem 16d aussieht und ob er weiterhin im Bürgergeld angewendet wird. Danke

Da bleibt wohl alles beim Alten...

Guckst du hier im Link von @Ottokar: https://hartz.info/index.php?topic=130247.msg1561276#msg1561276
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Yasha

Das Inkrafttreten  des Bürgergelds vollzieht sich in 2 Schritten.welche wann, das kann dieser praktischen Übersicht entnommen werden:

Übersicht Inkrafttreten Bürgergeld in 2 Schritten

Die Übersicht entstammt übrigens einer internen Veranstaltung "digitaler Tag der Jobcenter"

Digitaler Tag der Jobcenter

Rosarote Wölkchen PR inklusive - :nea:

Wobei da folgende Sachlage als solche enthüllt bzw. klargestellt wurde:

Zitatwarum in Teilen des Gesetzes keine klaren Vorgaben für die Jobcenter enthalten seien.
ZitatDas ist sowohl beim Thema Schlichtungsverfahren als auch beim Thema Coaching der Fall. Klaus Bermig erklärte, dass es sich dabei um bewusste Freiräume für die Jobcenter handle.
ZitatViele Jobcenter haben bereits eine gut funktionierende Schlichtungspraxis bei sich etabliert, die wolle man mit dem Gesetz nicht einschränken. Ähnlich liege es beim Coaching:

Schlichtungspraxis etabliert? Das kenne ich bei meinem JC bislang nicht. Also -den Abschnitt Kooperationsplan stelle ich mir dann doch eher noch mehr chaotisch -nach Gutsherrenart vor.

Und denke mir -dass das eher auf Maßnahmen/Träger verlagert werden könnte, wenn überhaupt schon in 2023. Eine Gewerkschaft der Jobcenter vertritt generell sogar diese Ansicht:

ZitatMit der vorhandenen Personalaufstellung sei die Umsetzung des Bürgergeldes jedoch unmöglich.

Quelle: Einführung Bürgergeld Tragfähiger Kompromiss, aber dringend mehr Personal benötigt

Ottokar

Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Dezember 2022, 14:05:22Daher hege ich die Befürchtung dass der § 65 vom JC dann so ausgelegt wird das es bei mir ja nicht um die Karrenzzeit für privilegiertes sondern normales Schonvermögen geht.
Es gibt weder eine Karenzzeit für privilegiertes noch normales Schonvermögen.
Für die Karenzzeit gilt eine Vermögensobergrenze, wobei das Vermögen als Gesamtes betrachtet wird.
Erst nach der Karenzzeit wird es in Privilegiertes und Schonvermögen eingeteilt.
Wenn also dein Gesamtvermögen, bei dem ja bereits jetzt schon die Versicherung enthalten ist, nicht über 40.000€ liegt, passiert auch nichts.

Zitat von: FritzLoch am 09. Dezember 2022, 14:53:40mich würde interessieren wie es mir dem 16d aussieht und ob er weiterhin im Bürgergeld angewendet wird. Danke
AGHs nach § 16d SGB II gibt es unverändert.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Zara

Unser Bescheid läuft zum 31.12. ab. Nach Weiterbewilligungsantrag kam der neue Bescheid ab 01.01.2023, jedoch noch mit alten Bezügen. Warum das?

OLD-MAN

Nicht nur auf Seite 1 schauen, sondern auch mal die Seite 2 lesen!

Unwissender

Ändern sich eigentlich die Freibeträge zur Altersversorge und die Vermögensfreibeträge! Und wenn ja, haben bisherige "Vertäge" Bestandsschutz. Bekomme nämlich in 10 Jahren ca.50000 € aus einer jahrelang und immer noch besparten Rentenversicherung! Bisher ist alles sicher, was die Freibeträge betrifft!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Yavanna

Ab 1.1.23 sind noch 40.000 geschützt, egal welche Art von Vermögen. Nach einem Jahr dann noch 15.000 und Altersvorsorge separat.
Sind die 50k denn jetzt schon vorhanden oder eine Prognose für den Auszahlungszeitpunkt?

FritzLoch

Wird bei einem Fahrzeug, nehmen wir an es bleibt bei der Angemessenheit von 7500€, der Mehrwert eines Fahrzeugs durch Anrechnung des Freibetrags herangezogen?
Waldschrat Pferdepension e.V.

Fettnäpfchen

Ottokar

Zitat von: Ottokar am 09. Dezember 2022, 17:27:35Wenn also dein Gesamtvermögen, bei dem ja bereits jetzt schon die Versicherung enthalten ist, nicht über 40.000€ liegt, passiert auch nichts.
:danke: Dir !

Ein schönes WE
FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Zitat von: Zara am 10. Dezember 2022, 08:22:32Unser Bescheid läuft zum 31.12. ab. Nach Weiterbewilligungsantrag kam der neue Bescheid ab 01.01.2023, jedoch noch mit alten Bezügen. Warum das?
Zitat von: Ottokar am 05. Dezember 2022, 10:41:27Das JC kann und darf nichts bescheiden, das noch gar nicht rechtskräftig ist.
Rechtskräftig ist das Bürgergeld erst, wenn es im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
Die Änderungen durch das Bürgergeld muss jedes JC von Amtswegen berücksichtigen, d.h. du wirst einen Änderungsbescheid bekommen.


Zitat von: FritzLoch am 10. Dezember 2022, 11:35:08Wird bei einem Fahrzeug, nehmen wir an es bleibt bei der Angemessenheit von 7500€, der Mehrwert eines Fahrzeugs durch Anrechnung des Freibetrags herangezogen?
Davon darf man sicher ausgehen. Denn es macht keinen Sinn, einen PKW im Marktwert von 15.000€ zu veräußern, dessen Erlös dann als Schinvermögen geschützt ist.

Zitat von: Unwissender am 10. Dezember 2022, 10:01:27Ändern sich eigentlich die Freibeträge zur Altersversorge und die Vermögensfreibeträge!
Nach der neuen Regelung sind "für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge" generell und unabhängig von der Höhe geschützt.
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Yavanna

Sind denn auch in den anfänglichen 40.000 die Altersvorsorge nicht enthalten? Ich hatte das so verstanden,  dass 40k frei sind, egal was, und nach einem Jahr 15k und  x Altersvorsorge

FritzLoch

Zitat von: Ottokar am 10. Dezember 2022, 14:06:25Davon darf man sicher ausgehen. Denn es macht keinen Sinn, einen PKW im Marktwert von 15.000€ zu veräußern, dessen Erlös dann als Schinvermögen geschützt ist.

Und wenn mein Fahrzeug zb. 10.000€ kostet werden die 2.500€ den Freibetrag belasten, defacto reduziert sich dieser auf 12.50€?
Waldschrat Pferdepension e.V.

david_lang

Zitat von: a_good_heart am 08. Dezember 2022, 21:19:14"Die Anforderungen an die Erreichbarkeit von Leistungsbeziehenden wird an die Möglichkeiten moderner Kommunikation angepasst."

Ohje, dann muss man bestimmt der Jobcenter Gruppe bei WhatsApp beitreten und bei Kontaktversuch unverzüglich antworten. :lol: