Sammelthema: Hartz IV wird Bürgerhartz - Sanktionsmoratorium aufgehoben!

Begonnen von Ottokar, 25. November 2022, 15:04:22

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Unwissender

Heisst das dann, das man nicht mehr unbedingt vorbeikommen muss, sondern das man per Chat, Mail oder telefonisch kommunizieren kann? :scratch:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

FritzLoch

Hat Steinbeißer und dieser senile Olaf (Vergissmeinnicht) dieser Verordnung für Unterwerfung Zucht- und Ordnung schon unterschrieben?

Zitat von: Unwissender am 12. Dezember 2022, 09:53:27Heisst das dann, das man nicht mehr unbedingt vorbeikommen muss, sondern das man per Chat, Mail oder telefonisch kommunizieren kann? :scratch:

Das wäre das Beste für diese Gestalten in ihren 10m² Zellen
Waldschrat Pferdepension e.V.

a_good_heart

Die verzichten doch im Leben nicht darauf, die Leute per Vorladungen zu drangsalieren  :nea:


Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

111929

Anforderungen der modernen Kommunikation: d.h. die Ausgrenzung derjenigen die nicht über Smartfone (Blödmaschine !) + Internet verfügen: das alles kostet Geld und soll dann auch vom Almosen bezahlte werden ? Ich sehe die Digitalisierung sehr kritisch. Es werden die ausgeschlossen die sich daran nicht beteiligen wollen oder können. Das läuft auf chinesische Verhältnisse hinaus...

goingtolegend

das ist recht interessant, in den news von den online zeitschriften ,war nichts von diesen tollen änderungen nach dem bundesrat eklat zu lesen, ( nur vermögensberücksichtigung  und karenszeit)
umso mehr bin ich doch jetzt beim stöbern, überrascht

also, ein freund von mir ist seit juli oder august 22 in der maßnahme und der war auch öfters nicht da(hat die maßnahme nicht gestört) ich bin sehr gespannt , ob das jobcenter, ihn nach-sanktionieren wird für juli 22-2023
ich kanns mir echt nicht vorstellen,höchstens bei den " großkotzigen" bin gespannt, ob die das wirklich machen, 
ob die das nach-sanktionieren, wirklich sobeabsichtigt haben? oder einfach nur das sanktionsmonatorium enden lassen wollten?
könnte man dann echt mal bei der annika klose SPD; Teutrine FDP und die grüne  ältere blonde mit der brille, nachfragen, wie denn das sanktionsmonatorium, was sie,im ausschuss und bundestag so hochgelobt haben, gemeint war, besonders bei der grünen mit ihren hochlobungen über das sanktionsmonatorium und bürgergeld
 
bin von jan 23 bis ende 23 echt gespannt, was sich viele jobcenter so einfallen lassen, 
bei mir ist aktuell wieder, seit 2 monaten ruhe, aber denke mal wenns anfang des jahres wieder vermittlungsbudget gibt, das es wieder voll losgeht(ottokar und die anderen hat mir da echt geholfen, bisher, danke)
10% 1 monate 20% 20 monate 30% 3 monate, klingt erstmal noch "menschlich",  finde da sind genug vorwarnstufen drin, ein vorbildlicher hartzi zu sein 
meldepflichtverletzung bleibt die bei 10% ? hab ich jetzt gar nicht mehr von gelesen, mhhh

das mit den kooperationsplan und öffentlich-rechtlicher vertrag, muss sicher rechtlich geklärt werden, sehr unklares hickhack, das jobcenter muss ihre (unterstützungs)pflichten nichterfüllen ,aber der arbeitssuchende

schönes weihnachtsfest allen, ( außer mein sb gibt mir noch ein "schönes" weihnachtsfest mit briefchen) :)

Ottokar

Zitat von: goingtolegend am 16. Dezember 2022, 20:48:3010% 1 monate 20% 20 monate 30% 3 monate, klingt erstmal noch "menschlich",  finde da sind genug vorwarnstufen drin, ein vorbildlicher hartzi zu sein 
Ja genau. Erst gibts was auf die Finger, dann auf den Arsch und zuletzt aufs Maul.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Soulmate2411

Habe heute, online, zwei Änderungsbescheide gehabt. Einmal für Januar 2023 mit den höheren Regelsätzen da meine Bewilligung bis Januar 2023 läuft. Und der Zweite ist die Änderung von Februar 2023 bis Januar 2024 mit den höheren Regelsätzen. Scheint so als würde das mit dem Geld auf jeden Fall passieren, auch wenn das Gesetzt noch nicht öffentlich verabschiedet wurde.

FritzLoch

Zitat von: Ottokar am 17. Dezember 2022, 11:52:23
Zitat von: goingtolegend am 16. Dezember 2022, 20:48:3010% 1 monate 20% 20 monate 30% 3 monate, klingt erstmal noch "menschlich",  finde da sind genug vorwarnstufen drin, ein vorbildlicher hartzi zu sein 
Ja genau. Erst gibts was auf die Finger, dann auf den Arsch und zuletzt aufs Maul.

Mich interessiert folgendes:

3x keine Lust an Sinnlosmaßnahmen teilzunehmen = 30% Sanktion für 3 Monate

Wird eine 4. Maßnahme abgelehnt oder sich nicht auf VV beworben ect. bleibt es bei den 30%?

Mitwirkungspflichen hier jetzt ausnahmsweise ausgenommen (§ 66 Abs. 1 SGB I)
Mitwirkungspflicht hat den Zweck der Aufklärung eines bestimmten Sachverhalts. Sie umfasst nicht ein dem Antragsteller aufgegebenes Verhalten.


Waldschrat Pferdepension e.V.

Harald53

Zitat von: FritzLoch am 17. Dezember 2022, 17:00:07Mich interessiert folgendes:

3x keine Lust an Sinnlosmaßnahmen teilzunehmen = 30% Sanktion für 3 Monate
Wird eine 4. Maßnahme abgelehnt oder sich nicht auf VV beworben ect. bleibt es bei den 30%?

Ja für jedes weitere "Fehlverhalten" dann immer 30% für 3 Monate, es sei denn du bist mal wieder 1 Jahr lang lieb ( :grins: ),
dann gehts wieder von vorne los. Also erst 10% für 1 Monat, usw.


Fettnäpfchen

FritzLoch

Zitat von: FritzLoch am 17. Dezember 2022, 17:00:073x keine Lust an Sinnlosmaßnahmen teilzunehmen = 30% Sanktion für 3 Monate
:weisnich:  :scratch: 1 monat +2 Monate +3 Monate = 6 Monate mit unterschiedlicher Staffelung.
So zumindest meine Denke.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

FritzLoch

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2022, 12:08:48FritzLoch

Zitat von: FritzLoch am 17. Dezember 2022, 17:00:073x keine Lust an Sinnlosmaßnahmen teilzunehmen = 30% Sanktion für 3 Monate
:weisnich:  :scratch: 1 monat +2 Monate +3 Monate = 6 Monate mit unterschiedlicher Staffelung.
So zumindest meine Denke.

MfG FN

Im günstigsten Fall....


Sanktion(en)

1. Januar = 10% für 1 Monat - läuft aus am 1. Februar
15. Januar = 20% für 2 Monate - läuft aus am 15. März
30. Janaur = 30% für 3 Monate - läuft aus am 30. April

So jetzt:

Sanktion 1 läuft zum 1. Februar aus
Sanktion 2 müsste demnach am 2. Februar auf 10% gesenkt werden und läuft am 15. März aus.
Sanktion 3 müsste 2 Februar auf 20% und am 16. März von 20% auf 10% gesenkt werden und läuft am 30. April aus

korrekt?
Waldschrat Pferdepension e.V.

Harald53

Was machst du denn da für eine Wissenschaft draus?
Der Sanktionszeitraum begann bisher immer stets am Monatsersten (und zwar nach Mitteilung des Sanktionsschreibens).
Gehe mal stark davon aus, dass das wohl auch so bleiben wird.

Und dann ist es doch ganz klar geregelt.

1. Fehlverhalten = 1 Monat  10% Leistungsminderung
2. Fehlverhalten = 2 Monate 20% Leistungsminderung
3. Fehlverhalten = 3 Monate 30% Leistungsminderung
4. Fehlverhalten = 3 Monate 30% Leistungsminderung
usw.

Wenn du nach dem 3. Fehlverhalten dir 1 Jahr lang nichts zu schulden kommen lässt, dann beginnt du wieder von vorne, ansonsten werden immer 30% für 3 Monate die Leistungen gemindert. Und zwar nicht addiert sondern fortlaufend.

Greywolf08

Zitat von: Harald53 am 18. Dezember 2022, 23:34:31... 4. Fehlverhalten = 3 Monate 30% Leistungsminderung
usw. ..
Nicht "usw.", sondern komplette Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung. Und das wäre dann auch keine Sanktion. Leistungen können nämlich auch ohne Sanktion eingestellt werden.
Also verlasst euch nicht zu sehr auf das Sanktionskarussell.

hansmeisner

Zitat von: Greywolf08 am 19. Dezember 2022, 02:29:56Nicht "usw.", sondern komplette Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung.
Gibt es dazu eigentlich Gerichtsurteile, bei dem das schonmal passiert ist?

Harald53

Zitat von: Greywolf08 am 19. Dezember 2022, 02:29:56Nicht "usw.", sondern komplette Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung.

Bitte nochmal informieren wann eine Leistungseinstellung erfolgen kann.
Hier geht es gerade um Sanktionen. Das sind 2 völlig verschiedene paar Schuhe.