Sammelthema: Hartz IV wird Bürgerhartz - Sanktionsmoratorium aufgehoben!

Begonnen von Ottokar, 25. November 2022, 15:04:22

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Greywolf08

Änderungsbescheid hab ich auch noch nicht. Hab aber gestern den höheren Regelsatz ausgezahlt bekommen, da unsere Ämter zwischen den Jahren geschlossen sind. Zahlungseingänge auf Konten werden wohl frühestens zwischen dem 27.12. und spätestens am 30.12. stattfinden.

Sophiagirl

Zitat von: Unwissender am 23. Dezember 2022, 09:39:59Hat eigentlich irgendjemand schon einen Änderungsbescheid bekommen?

Ich glaube ja eher das es so läuft wie 2004/2005 und einfach die Erhöhung am 30.12. gezahlt wird und erst im Laufe des Januar der entsprechende "BÜRGERGELDBESCHEID" kommt!

Ja, ich am Anfang des Monats. Dafür habe ich allerdings noch kein Geld auf dem Konto, kommt also erst nach Weihnachten.

Trulla

Ich wette, diese Frage ist hier schon gestellt worden, aber bitte nicht hauen, wenn ich noch einmal frage ( ich war jetzt länger nicht hier im Forum)  :schaem:
Wie viel Bürgergeld es geben soll, habe ich schon erfahren und auch wenn volljährige "Kinder" (bis 24) mit im Haushalt leben und kein Einkommen haben, bekommen sie 402 € als Regelsatz.
Aber wie ist das bzw wie wird das gerechnet mit volljährigen Kindern von 23 Jahren, die noch im Haushalt der Eltern wohnen und eigenes Einkommen haben und schon beim
ALG II raus waren, weil sie zu viel Geld verdient haben (Netto ca 1700 €) ?
Anmerkung : Für dieses Kind gibt es kein Kindergeld mehr
Irgendwie habe ich das noch nicht verstanden  :sorry:

Ich habe einen "Bürgergeld" Rechner im Internet gefunden, aber ein Einkommen (Brutto/Netto) für volljährige Kinder konnte man da nicht einfügen.

Yavanna

Die Veränderung bei der Einkommensanrechnung greift erst zum 1.7.23
Bei 1.700 Netto wird wohl weiterhin kein Anspruch bestehen. Regelsatz + Mietanteil

Ottokar

Zitat von: Trulla am 27. Dezember 2022, 18:33:29Aber wie ist das bzw wie wird das gerechnet mit volljährigen Kindern von 23 Jahren, die noch im Haushalt der Eltern wohnen und eigenes Einkommen haben und schon beim
ALG II raus waren, weil sie zu viel Geld verdient haben (Netto ca 1700 €) ?
Die haben auch weiterhin wegen zu viel Einkommen keinen Anspruch, daran hat sich nichts geändert.
Ganz einfach zu merken: "Bürgergeld = Hartz IV + 53€"
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Terminator62

Zitat von: Unwissender am 23. Dezember 2022, 09:39:59Hat eigentlich irgendjemand schon einen Änderungsbescheid bekommen?

Ich glaube ja eher das es so läuft wie 2004/2005 und einfach die Erhöhung am 30.12. gezahlt wird und erst im Laufe des Januar der entsprechende "BÜRGERGELDBESCHEID" kommt!


Habe den Änderungsbescheid schon bekommen. 😉
MfG  MK

FritzLoch

Waldschrat Pferdepension e.V.

Unwissender

Ich immer noch nicht und kommt auch heute nicht! (Habe Briefankündigung  aktiviert)! Is mir auch egal, hauptsache die leistung kommt!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

JoeHansen

Bei meinem JC hieß es, die werden im Laufe des Januars versendet, aber das Bürgergeld würde dennoch pünktlich gezahlt.

Trulla

Wir haben heute 94 € ( 2 erwachsene Personen, lebenspartner, in einer Bedarfsgemendschaft ) mehr erhalten, auf meinem Konto.
Einen neuen Bescheid haben wir bis heute nicht erhalten. Wird wohl im Januar 2023 eintreffen.

Ottokar

Meine KK war so nett, mir vor ein paar Tagen mitzuteilen, das ich ab März 2023 weniger bekomme, da mal wieder die Zusatzbeiträge erhöht werden.
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Unwissender

Zitat von: Ottokar am 30. Dezember 2022, 11:13:39Meine KK war so nett, mir vor ein paar Tagen mitzuteilen, das ich ab März 2023 weniger bekomme, da mal wieder die Zusatzbeiträge erhöht werden.

Wieso? ich dachte "wir" müssen keine Zusatzbeiträge bezahlen? (Ich zumindest, und auch Bekannte ALG II Bezieher, haben noch nie Zusatzbeiträge gezahlt) :weisnich:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

JC übernehmen Zusatzbeiträge nur bis zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag, der beträgt ab 2023 1,6%. Liegt der tatsächliche drüber, muss man selber zahlen.
Wer keine GruSi bezieht, muss den Zusatzbeitrag ohnehin selber zahlen.
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horst

Zitat von: Unwissender am 31. Dezember 2022, 10:16:39Wieso? ich dachte "wir" müssen keine Zusatzbeiträge bezahlen?

 :ironie:

Ottokar ist Spitzenverdiener.😐

Ottokar

Schön wäre es.
Vielleicht ist meine KK auch nur zu teuer? Oder ich gehöre zu denen, die knapp am Existenzminimum vorbeischrammen "Es ergibt sich kein auszahlbarer Anspruch auf Wohngeld (§ 21 Nr. 1 WoGG)." und keinen Anspruch auf GruSi haben?
Vielleicht machen wir auch ein Quiz daraus - oder lassen es einfach dabei bewenden.
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