Sammelthema: Hartz IV wird Bürgerhartz - Sanktionsmoratorium aufgehoben!

Begonnen von Ottokar, 25. November 2022, 15:04:22

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Löwenmähne

Zitat von: Harald53 am 19. Dezember 2022, 16:20:19
Zitat von: Greywolf08 am 19. Dezember 2022, 02:29:56Nicht "usw.", sondern komplette Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung.

Bitte nochmal informieren wann eine Leistungseinstellung erfolgen kann.
Hier geht es gerade um Sanktionen. Das sind 2 völlig verschiedene paar Schuhe.

Genau das würde mich mal interessieren, irgendwie habe ich es bisher nirgendwo ganz eindeutig beschrieben gefunden. Falls mir jemand dazu was klares verlinken kann oder es einfach erklären kann wäre ich dankbar.
So im groben verstehe ich darunter, es geht eher darum bestimmte Unterlagen die gefordert werden einzureichen und damit meine ich auch keine in der EGV geforderten Bewerbungen, sondern eher Unterlagen zur Berechnungsgrundlage, Vermögen usw.
Sehe ich das richtig? Was gibt es da noch zu beachten?
Hätte ich im Normalfall nichts zu befürchten außer den 30% Minderungen, wenn ich einfach auf nichts eingehe und zum Beispiel meiner Selbständigkeit nachgehe? Oder sollte man zumindest zu den Terminen erscheinen, aber auf den Rest verzichten?

a_good_heart

Zitat von: Löwenmähne am 19. Dezember 2022, 19:09:54Genau das würde mich mal interessieren, irgendwie habe ich es bisher nirgendwo ganz eindeutig beschrieben gefunden. Falls mir jemand dazu was klares verlinken kann oder es einfach erklären kann wäre ich dankbar.

@Ottokar hat mal folgendes dazu geschrieben:

Leistungseinstellung

Im SGB II ist eine Leistungseinstellung konkret nur in zwei Fällen möglich:
1. nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II: wenn das Jobcenter gemäß § 331 SGB III gesicherte Kenntnis davon hat, dass durch Einkommen die Hilfebedürftigkeit entfällt,
2. nach § 66 SGB I, wenn die Mitwirkungspflichten, nach §§ 60 bis 65 SGB I verweigert werden, dazu muss man sich ganz genau ansehen, was in den §§ 60 bis 64 SGB I gefordert wird. § 60 SGB I betrifft die Mitwirkungspflichten zur Feststellung und Berechnung des Leistungsanspruches. § 61 SGB II die persönliche Meldung, hier geht die eigenständige Regelung in § 32 SGB II vor. §§ 62 Untersuchung zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Zuständigkeit des Leistungsträgers, § 63 SGB I Heilbehandlung zur Wiederherstellung oder Verhinderung der Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit. § 64 Berufsfördernde Maßnahmen, hier geht die eigenständige Regelung in § 31 Abs. 1 S. 1 SGB II vor.

§ 65 SGB I beschränkt die Mitwirkungspflichten dabei erheblich. Keine Mitwirkungspflicht besteht, wenn
a) der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Betroffene die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann, wenn die Mitwirkung unzumutbar (z.B. aus gesundheitlichen oder rechtlichen Gründen) oder unverhältnismäßig ist.
b) Behandlungen oder Untersuchungen für den Betroffenen mit erheblichen Schmerzen oder erheblichen Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit verbunden sind, oder dabei eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben besteht.
c) der Betroffene sich oder Verwandte der Gefahr aussetzt wegen einer Straftat oder Ordnungdwidrigkeit verfolgt zu werden.

Konkret heist das: wenn der Leistungsträger des SGB II gesicherte Kenntnis davon hat, dass durch Einkommen die Hilfebedürftigkeit entfällt, oder der Hilfebedürftige seine Mitwirkungspflichten zur Feststellung und Berechnung des Leistungsanspruches, zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Zuständigkeit des Leistungsträgers oder bei der Heilbehandlung zur Wiederherstellung oder Verhinderung der Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit verweigert, sofern diese Mitwirkungspflicht im Einzelfall nach § 65 SGB I zumutbar ist, ist eine Leistungseinstellung rechtlich zulässig - sonst nicht.

Entfällt z.B. die Leistung nur teilweise, oder kann die Leistungshöhe nicht abschließend berechnet werden, darf der Leistungsträger die Leistung nicht einstellen, sondern muss die Leistung vorläufig (§ 41a SGB II) oder - bei Vorliegen entsprechener Umstände - als Darlehen (§ 24 Abs. 4 SGB II) bewilligen.
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Ottokar

Zitat von: FritzLoch am 18. Dezember 2022, 15:46:28Sanktion(en)

1. Januar = 10% für 1 Monat - läuft aus am 1. Februar
15. Januar = 20% für 2 Monate - läuft aus am 15. März
30. Janaur = 30% für 3 Monate - läuft aus am 30. April

So jetzt:

Sanktion 1 läuft zum 1. Februar aus
Sanktion 2 müsste demnach am 2. Februar auf 10% gesenkt werden und läuft am 15. März aus.
Sanktion 3 müsste 2 Februar auf 20% und am 16. März von 20% auf 10% gesenkt werden und läuft am 30. April aus

korrekt?

Maßgeblich ist, wann die Minderung festgestellt wurde, dafür hat das JC 6 Monate Zeit.
Sanktion 1: Minderung wird am 15.01.2023 zum 01.02.2023 festgestellt, endet am 28.02.2023.
Sanktion 2: Minderung wird am 15.02.2023 zum 01.03.2023 festgestellt, endet am 30.04.2023.
Sanktion 3: Minderung wird am 15.04.2023 zum 01.05.2023 festgestellt, endet am 31.07.2023.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Yasha

Wichtige Info: Die lang erwartete Nachricht ist endlich am 20.12.2022 eingetroffen:

Das Bürgergeld Gesetz ist verkündet und im Bundesgesetzblatt einsehbar.

Verkündetes Bürgergeld Gesetz

jens123

Zitat von: Yasha am 21. Dezember 2022, 04:41:38Wichtige Info: Die lang erwartete Nachricht ist endlich am 20.12.2022 eingetroffen:

Das Bürgergeld Gesetz ist verkündet und im Bundesgesetzblatt einsehbar.

Verkündetes Bürgergeld Gesetz
Ein bürokratisches Monstrum, geschaffen von Irren.

Hary

Zitat von: jens123 am 21. Dezember 2022, 12:01:07Ein bürokratisches Monstrum, geschaffen von Irren.
Bürgergeld hört sich eben besser an als "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Sozialgerichte und darauf spezialisierte Fachanwälte (ABMfSudsF)" :)

Reiner1970

Das sich Aufgeilen am Unterdrücken, Schikanieren, Drangsalieren und Nötigen von Armen, Kranken, Alleinerziehenden, Schwächeren und oft am unteren Ende der Nahrungskette lebenden Menschen, wird auch nächstes Jahr lustig weiter gehen

Hary

Zitat von: Reiner1970 am 21. Dezember 2022, 17:11:22Das sich Aufgeilen am Unterdrücken, Schikanieren, Drangsalieren und Nötigen von Armen, Kranken, Alleinerziehenden, Schwächeren und oft am unteren Ende der Nahrungskette lebenden Menschen, wird auch nächstes Jahr lustig weiter gehen

Das ist und war doch schon immer so. Es ist eine menschliche Eigenschaft, dass man alles ablehnt was einem selbst nicht entspricht. Also wer reicher oder ärmer ist als man selbst, der ist immer böse. Und selbst die Ärmsten finden noch jemanden auf den sie nach unten eintreten können und dem es schlechter geht. Und nach oben ist immer viel Luft wohin man kräftig austeilen kann.

Und so teilt jeder von seinem Standpunkt aus kräftig aus. Hauptsache man hat jemanden dem man etwas nicht gönnen kann.

FritzLoch

Zitat von: Reiner1970 am 21. Dezember 2022, 17:11:22Das sich Aufgeilen am Unterdrücken, Schikanieren, Drangsalieren und Nötigen von Armen, Kranken, Alleinerziehenden, Schwächeren und oft am unteren Ende der Nahrungskette lebenden Menschen, wird auch nächstes Jahr lustig weiter gehen

Das ist und bleibt eine kriminelle Vereinigung.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Hary

Zitat von: FritzLoch am 21. Dezember 2022, 17:56:09Das ist und bleibt eine kriminelle Vereinigung.
Auch nicht krimineller als jeder von uns auch. Jeder von uns möchte gut dastehen und tut Dinge die eigentlich nicht erlaubt wären. Für dich ist es wahrscheinlich eine Lappalie mal bei Rot über eine Ampel zu gehen, für die Mutter die mit ihrem Kind dort steht sieht das wohl anders aus. Wer hunderte Millionen Euro jedes Jahr bewegt, für den ist es genau so eine Lappalie wenn er mal vergisst die eine oder andere Millionen anzugeben, der wenige Tausend Euro im Jahr bewegt, der sieht das anders...

Es ist natürlich immer einfach anderen ihre Fehler vorzuhalten, aber jeder Einzelne von uns hat mehr als genügend Dinge in seinem Leben getan die nicht korrekt waren und vermutlich auch anderen geschadet haben. Würdest du morgen im Mittelpunkt der Öffentlichkeit stehen, was meinst du wie viele Vergehen man dann bei dir aufdecken und öffentlichkeitswirksam vorführen würde...

Bei denen da oben interessieren sich eben Millionen Menschen für solche Dinge, ob du mal einem Kind das Eis geklaut hat juckt keinen im Moment...

Unwissender

 :offtopic: Ist euch schon mal aufgefallen, das sich " Arme" untereinander eher bereit sind zu helfen als "Reiche"! Ich z.B. habe schon mehrmals einem anderen Sozialleistungsbezieher geld geliehen und anstandslos wiederbekommen, während ich von "Vermögenderen" gehört haben, das sie um ihr verliehenes Geld kämpfen müssen!  :offtopic:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Hary

@Unwissender Viele wissen es nicht, aber es gibt eine Interessengruppen in welcher die Reichsten Personen des Landes zusammengeschlossen versuchen höhere Belastungen für wohlhabende zu bewirken. Das hört sich vielleicht absurd an, aber die meisten wissen wir privilegiert sie sind und würden gerne mehr Steuern zahlen für das Wohl derer die nicht das Glück haben. Dazu gibt es viel Material zu lesen.

Der Staat weigert sich aber darauf einzulassen und nimmt auch keine freiwilligen Spenden an. Der Grund ist simpel, ein paar ganz wenige verhindern durch Kontakte in die Politik solche Dinge. Also merke: Die meisten Reichen würden gerne mehr beitragen, ein paar ganz wenige verhindern es, weil sie gierig und asozial sind. Unter diesen ganz wenigen leiden alle.

terrier

Hary, das ist Humbug was du da schreibst.

Der Staat nimmt keine Spenden an, gottseidank, wer weiss wo die versickern würden. Es ist aber jedem Reichen und auch jedem Nichtreichen erlaubt zu spenden, so oft und so viel er will, sogar steuermindernd. Von der Tafel bis zum SOS Kinderdorf oder dem örtlichen Tierheim, die Liste der Spendenmöglichkeiten ist kilometerlang. Wer also spenden möchte, kann das tun, dafür braucht es keine Interessengruppen.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

horst

Bis 2027 keine Zwangsverrentung durch das Jobcenter

Konkret heißt es unter § 12a SGB II nun im Gesetzentwurf:
"Für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 findet Satz 2 Nummer 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass Leistungsberechtigte nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen."

finde ich gut denn eine Zwangsrente war ja auch eine Sanktion.

Unwissender

Hat eigentlich irgendjemand schon einen Änderungsbescheid bekommen?

Ich glaube ja eher das es so läuft wie 2004/2005 und einfach die Erhöhung am 30.12. gezahlt wird und erst im Laufe des Januar der entsprechende "BÜRGERGELDBESCHEID" kommt!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!