Sammelthema: Hartz IV wird Bürgerhartz - Sanktionsmoratorium aufgehoben!

Begonnen von Ottokar, 25. November 2022, 15:04:22

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Ottokar

Zitat von: FritzLoch am 28. November 2022, 12:50:53Persönlich gehe ich nicht davon aus das rückwirkend für 2022 sanktionuiert wird
Da bin ich anderer Meinung.
Das Sanktionsmoratorium besagt eindeutig und unmissverständlich, dass keine Sanktionen erlassen werden sollen. Es besagt jedoch gerade nicht, dass Pflichtverletzungen nicht (mehr) bestraft werden sollen.
Es spricht also rechtlich und politisch nichts dagegen, Pflichtverletzungen nun (nachträglich) zu bestrafen. Die Streichung des § 84 SGB II stellt imho eine Absichtserklärung und Aufforderung an die JC dar, genau das zu tun.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


götzb

Zitat von: Ottokar am 28. November 2022, 10:52:47was viel schwerer wiegt - aufgrund § 31b SGB II können alle Pflichtverletzungen, die im Zeitraum 03.07.2022 bis 31.12.2022 begangen wurden, nun doch noch nachträglich sanktioniert werden.
Wie soll das gehen ?
Eine Rechtsfolge entstehen, über die man nicht belehrt wurde.
Bzw. jemand erhielt ein Jobangebot mit den Rechtsfolgen des zugrundeliegenden Moratoriums.

Da würde doch jedes Sozialgericht eindeutig urteilen können.
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Ottokar

Zitat von: götzb am 28. November 2022, 13:42:53Eine Rechtsfolge entstehen, über die man nicht belehrt wurde.
Natürlich setzt eine Sanktion eine Belehrung über die Rechtsfolgen voraus.
Allerdings ist mir schleierhaft, wie du darauf kommst, das alle Pflichtverletzungen im Zeitraum 07-12/2022 auf Verwaltungsakte ohne Rechtsfolgenbelehrung zurückfallen.
Auch wenn die BA ihre Weisung dahingehend formuliert hat, gibt es immer noch die Optionskommunen, welche nicht an diese Weisung gebunden sind, und genügend JC, welche sich nicht an diese Weisung gehalten haben dürften.
Zudem dürften bei weitem die Fälle überwiegen, wo die zugrunde liegenden Verwaltungsakte vor dem 01.07.2022 und somit definitiv mit Rechtsfolgenbelehrung erlassen wurden und wo damit zu Maßnahmen genötigte Leistungsbezieher sich aufgrund des Sanktionsmoratoriums entschlossen haben, die Maßnahme nicht weiter zu besuchen. Allein hier im Forum basierten fast alle Anfragen zum Sanktionsmoratorium auf solchen Fällen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Xellos

Ich finde es ja immer wieder genial, wie unverschämt die CDU Sanktionen fordert, aber fordert man dann von der CDU dass jeder Politiker pro Regelverstoß auch weniger bekommt, wird man bei FB sofort (!) blockiert oder man meint, dass Fehler ja menschlich seien.

Schon lustig, wie dieser Verein mit zweierlei Maß misst. Wie auch jetzt bei den Ausländern.

Unter Merkel durfte JEDER rein, alles okay. Jetzt wo die Ampel den Leuten, die sich anpassen (!) einen deutschen Pass geben will, ist das natüüüüürlich böse  :lol:  :lachen:

Ganz ehrlich? Würde man bei H4/Bürgergeld/wieauchimmer mal die Bürokratie weglassen lassen, würde das genug Kohle sparen, aber ne...

1x Schreiben "Bitte holen Sie sich den Folgeantrag ab"
1x "Bewilligt"
1x "Sodele, ab Januar mehr Kohle"

JEDES Jahr. Ergo 3x 80 Cent nur für Porto sinnlos rausgeworfen. Bei sagen wir mal 2 Millionen Hartzlern...

2,40€ x 2 Mio = 4,4 MILLIONEN für Porto. Da aber eh 99% aller Hartzler Internetzugang haben, würde das alles per Mail reichen. Oder noch einfacher: "Bewilligt, auf unbestimmte Zeit. Jährliche Erhöhungen sind der Presse entnehmbar".

Natürlich dann noch dieses Jahr:

1x Kinderzuschlag
1x Energiezuschlag für alle
1x Energiezuschlag für Hartzler mit EIGENEM Haushalt ...

Also Mininum 6 unnötige Schreiben = 6x80 Cent = 4,80€ pro Hartzler x 2 Mio = 9,6 MILLIONEN Euro sinnlos aus den Fenster geworfen.

Aber, es geht weiter:

1x "Bitte nur noch kommen wenn geimpft etc" - ergo 7 Schreiben = 5,60 jeweils x 2 Mio = ... ja, über 11 MILLIONEN! Wohlbemerkt: Porto Only. Rechnen wir nur 20 Cent an Unkosten gesamt extra pro Schreiben... 20 Cent x 7 = 1,40€ pro Person x 2 Mio = 2 Mio+ = 13+ Mio Gesamt.

Aber wir sollen ja nicht rechnen, denn dann merken wir, was das Teuerste an H4 ist: das drumrum.

Yavanna

Dir ist schon aufgefallen,  dass die JC Schreiben nicht überall mit der deutschen Post zugestellt werden? Es gibt Verträge mit privaten Zustellern, hier z.b. postcon.
Da wird nich 80ct pro Brief gezahlt,  das ist nur der Preis für private Dödel.

Sophiagirl

Zitat von: Yavanna am 28. November 2022, 16:00:31Dir ist schon aufgefallen,  dass die JC Schreiben nicht überall mit der deutschen Post zugestellt werden? Es gibt Verträge mit privaten Zustellern, hier z.b. postcon.
Da wird nich 80ct pro Brief gezahlt,  das ist nur der Preis für private Dödel.

Bei uns ist es citipost.

XD

a_good_heart

Zitat von: Yavanna am 28. November 2022, 16:00:31Dir ist schon aufgefallen,  dass die JC Schreiben nicht überall mit der deutschen Post zugestellt werden? Es gibt Verträge mit privaten Zustellern, hier z.b. postcon.
Da wird nich 80ct pro Brief gezahlt,  das ist nur der Preis für private Dödel.

Also für meinen letzten Brief haben die 'Mobcenter-Dödel' 85 Cent bezahlt :zwinker:


Früher haben die mit "Main Post" ihren Mist verschickt, aber der Verein ist pleite gegangen... :grins:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Ottokar

Ist doch piepegal, was das kostet, es wird doch von den Steuern bezahlt, die auch ALG II Empfänger an den Staat entrichten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


terrier

Zitat von: Ottokar am 28. November 2022, 19:29:29Ist doch piepegal, was das kostet, es wird doch von den Steuern bezahlt, die auch ALG II Empfänger an den Staat entrichten.

Da steckt ein Denkfehler drin

ALG II Empfänger zahlen keine Steuern, sie zahlen Teile des Geldes an den Staat zurück, das sie vorher vom Staat als knappe Hilfe zum Lebenunterhalt erhalten haben.
Alle diejenigen, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, leben ja auf Staatskosten und zu Lasten der echten Steuerzahler. Es gibt auf der Welt nur wenige Länder, die ihren Bürgern solche Hilfe gewähren.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Reiner1970

"ALG II Empfänger zahlen keine Steuern, sie zahlen Teile des Geldes an den Staat zurück, das sie vorher vom Staat als knappe Hilfe zum Lebenunterhalt erhalten haben" Das trifft auch auf alle Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zu

Ottokar

Zitat von: terrier am 28. November 2022, 21:47:49Da steckt ein Denkfehler drin

ALG II Empfänger zahlen keine Steuern, sie zahlen Teile des Geldes an den Staat zurück, das sie vorher vom Staat als knappe Hilfe zum Lebenunterhalt erhalten haben.
Mal abgesehen davon, dass mein Beitrag eindeutig sarkastisch gemeint war, steckt da kein Denkfehler drin.
Selbstverständlich zahlen ALG II Empfänger Steuern, so wie jeder andere steuerpflichtige Bürger. Dass sie das von dem Geld tun, welches sie vom Staat bekommen, ist sowohl rechtlich als auch sachlich unrelevant.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Unwissender

Eine Frage zu dem sogenannten Kooperationsplan: es heisst doch, das die JC kaum Pflichten haben (wie jetzt auch schon), und die Bezieher viele! Ist es dann nicht nach dem Gesetz so, das er dann ungültig ist, weil eine Seite übergebühr benachteiligt wird?
Und was passiert wenn man diesen Plan nicht unterschreibt oder mit Teilen davon nicht einverstanden ist!?  :weisnich:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

Der Kooperationsplan soll lediglich Absprachen beinhalten, jedoch keine RFB (und offenbar auch keine Unterschriften).
So will der Gesetzgeber erreichen, dass der Kooperationsplan nicht als öffentlich-rechtlicher Vertrag den Regelungen der §§ 53 ff SGB X unterliegt.
Damit kann ein Ungleichgewicht i.S.d. § 55 SGB X zwischen Pflichten und Leistungen nicht mehr angefochten werden. Angefochten werden kann erst der Verwaltungsakt, welcher zur Durchsetzung der Absprachen erlassen wird.
Da der Durchsetzungs-Verwaltungsakt die im Kooperationsplan vereinbarten Absprachen durchsetzen soll, der Kooperationsplan aber kein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist, fehlt es hier imho an der rechtlichen Grundlage für dessen Erlass. Auf eine freiwillige und rechtlich nicht bindende Absichtserklärung kann imho kein Durchsetzungs-Verwaltungsakt gestützt werden. Anders wäre es, wenn der Verwaltungsakt den Kooperationsplan ersetzt, wie das Gesetz es für den Fall vorsieht, das ein Kooperationsplan nicht zustande kommt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


putinow

ZitatDoch natürlich.
Du wirst ja nicht 2x für das Selbe sanktioniert, sondern für das gleiche Verhalten in zwei verschiedenen Fällen.

Na wieso? Wenn ich mehrmals die selbe Maßnahme nur zu verschiedenen Zeiten ablehne ist das für mich das selbe und auch das Verhalten das selbe. 

Oberfrank

Zitat von: putinow am 29. November 2022, 12:50:53
ZitatDoch natürlich.
Du wirst ja nicht 2x für das Selbe sanktioniert, sondern für das gleiche Verhalten in zwei verschiedenen Fällen.

Na wieso? Wenn ich mehrmals die selbe Maßnahme nur zu verschiedenen Zeiten ablehne ist das für mich das selbe und auch das Verhalten das selbe. 


Das heißt, wenn ich mehrmals den gleichen Laden überfalle kann ich auch nur bei ersten mal belangt werden?
Merkste selber oder?
Nee - wenn du mehrmals ablehnst, auch bei zeitlichem Abstand und der selben Maßnahme, gibt das auch mehrmals Sanktionen.

Gruss aus Oberfranken
Frank