Verhinderungspflege - Wie läuft das ab?

Begonnen von tsumo, 05. Dezember 2022, 19:52:36

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tsumo

habe endlich rückmeldung wegen papas verhinderungspflege erhalten bzw die person die eingesprungen ist.

bei mama wollten die kein perso NR und unten bei der auswahl trifft auch nichts zu kein ehepartner oder sonstwas. was kreuzt man da an?


Sophiagirl

Moin,

Das letzte würde ich du verstehen, wer quasi der nächste Erbe ist und bei einigen Toten gibt es wohl für meine Logik auch keine Nummer mehr.

Ansonsten anrufen und nachfragen was genau gemeint ist? 👍 :cool:

LG

tsumo

Zitat von: Sylvergirl am 16. Januar 2023, 21:34:13Moin,

Das letzte würde ich du verstehen, wer quasi der nächste Erbe ist und bei einigen Toten gibt es wohl für meine Logik auch keine Nummer mehr.

Ansonsten anrufen und nachfragen was genau gemeint ist? 👍 :cool:

LG


Wofür wollen die die Erben wissen? Wird das Geld dann unter allen aufgeteilt? Obwohl nichts beigesteuert wurde?

terrier

du bist doch das Kind deiner Mutter, also Kind ankreuzen und ab dafür
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

tsumo

Zitat von: terrier am 19. Januar 2023, 20:31:02du bist doch das Kind deiner Mutter, also Kind ankreuzen und ab dafür

Aber den Brief hat die Person bekommen die für mich eingesprungen ist und das ist eine normale Freundin.

fishfreak

Zitat von: tsumo am 19. Januar 2023, 20:39:35
Zitat von: terrier am 19. Januar 2023, 20:31:02du bist doch das Kind deiner Mutter, also Kind ankreuzen und ab dafür

Aber den Brief hat die Person bekommen die für mich eingesprungen ist und das ist eine normale Freundin.
Ich habe so eine Erklärung noch nicht gesehen.
Normalerweise bekommt die zu pflegende Person die Leistungen für Verhinderungs- und Entlastungspflege ausbezahlt und gibt sie dann weiter an die Vertretung.
Die Hauptpflegeperson, indem Fall du, hat mit diesem Vorgang gar nichts zu tun.
Normal müsste dann zumindest ein Kästchen sein mit ,,andere Person"
 

Ottokar

#51
Die Pflegeperson hat von der gepflegten Person Geld für die Verhinderungspflege bekommen, oder zumindest einen Zahlungsanspruch erworben, der sich nun gegen den Erben richtet. Das ist das Innenverhältnis.
Das Außenverhältnis ist, das der gepflegten Person deshalb Geld für die Verhinderungspflege von der Krankenversicherung zusteht. Den Antrag stellt normalerweise die gepflegte Person, diese ist hier aber verstorben, sodass der gesetzliche Rechtsnachfolger, das ist der Erbe, diesen Antrag stellen muss.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


tsumo

Zitat von: Ottokar am 20. Januar 2023, 09:20:27Die Pflegeperson hat von der gepflegten Person Geld für die Verhinderungspflege bekommen, oder zumindest einen Zahlungsanspruch erworben, der sich nun gegen den Erben richtet. Das ist das Innenverhältnis.
Das Außenverhältnis ist, das der gepflegten Person deshalb Geld für die Verhinderungspflege von der Krankenversicherung zusteht. Den Antrag stellt normalerweise die gepflegte Person, diese ist hier aber verstorben, sodass der gesetzliche Rechtsnachfolger, das ist der Erbe, diesen Antrag stellen muss.

Habe ich getan. Auch mit den Zeiten und der Rechnung. Darauf folgte dann der Brief oben. Die müssten alles haben was sie brauchen und wollen es nun erneut ausgefüllt haben irgendwie. Wie gesagt die Freundin kann nun nichts davon ankreuzen ;(

Ottokar

Freundin? Ich denke deine Schwester hat die Verhinderungspflege erbracht (Beitrag #7)?

Du hast es noch immer nicht verstanden.
Du bist ehemalige Pflegeperson und Erbe und füllst somit das Forumlar unter 1. als Antragsteller aus.
Unter 2. kommt dein Vater und unter 4. kreuzt du "Kind" an. Das wars.
Was du unter 3. für Kontodaten einträgst, ist deine Entscheidung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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tsumo

Zitat von: Ottokar am 21. Januar 2023, 09:46:34Freundin? Ich denke deine Schwester hat die Verhinderungspflege erbracht (Beitrag #7)?

Du hast es noch immer nicht verstanden.
Du bist ehemalige Pflegeperson und Erbe und füllst somit das Forumlar unter 1. als Antragsteller aus.
Unter 2. kommt dein Vater und unter 4. kreuzt du "Kind" an. Das wars.
Was du unter 3. für Kontodaten einträgst, ist deine Entscheidung.

Die AOK hat unter 1 bereits die Person eingetragen die für mich eingesprungen ist. Sie hat auch den Brief erhalten und fragt nun was sie damit machen soll. Unter 2 wurde bereits papa eingetragen. Sie ist mit uns nicht verwandt deswegen ist dafür keine option vorhanden.

PaulHilft

Dann wurden halt die Fragen zu dem verstorbene an die falsche Person gesendet.

Warum verstehst du nicht wie man das einfach ausfüllen soll? Du hast mir auf meinem YT-Kanal über 5Fragen gestellt und hier 4 Seite voll. Willst du recht haben? Oder darüber diskutieren oder sollen wir das für dich machen? Was genau willst du?

Es wurde bereist mehrmals geantwortet was du alles machen kannst. Warum machst du das nicht?

Es ist doch egal welche Fehler die unterdurchschnittlichen Sachbearbeiter machen. Mach es besser. Glaub nicht alles was du schreiben. Da ist viel Müll bei. Das sind oft Versager die sonst nichts anderes gefunden haben.

BigMama

Zitat von: PaulHilft am 22. Januar 2023, 05:35:44Es ist doch egal welche Fehler die unterdurchschnittlichen Sachbearbeiter machen. Mach es besser. Glaub nicht alles was du schreiben. Da ist viel Müll bei. Das sind oft Versager die sonst nichts anderes gefunden haben.
Du hast sicherlich Quellen worauf du diese pauschalierte Aussagen stützt.

Bist du nicht in der Lage, dich mitzuteilen ohne andere zu beleidigen oder herabzuwürdigen?

Du bringst dich nicht in ein besseres Licht oder eine bessere Position wenn du andere als Versager oder unterdurchschnittlich bezeichnest.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ottokar

Zitat von: tsumo am 21. Januar 2023, 20:44:21Die AOK hat unter 1 bereits die Person eingetragen die für mich eingesprungen ist.
Zitat von: PaulHilft am 22. Januar 2023, 05:35:44Dann wurden halt die Fragen zu dem verstorbene an die falsche Person gesendet.
Korrekt.

Zitat von: tsumo am 21. Januar 2023, 20:44:21Sie ist mit uns nicht verwandt deswegen ist dafür keine option vorhanden.
Weil sie der falsche Empfänger ist.
Rechtsgrundlage ist § 56 SGB I, nur ein Erbe kann die dem verstorbenen Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege von der KK zustehenden Leistungen beantragen/beanspruchen. Wäre der Pflegebedürftige nicht verstorben, hätte er den Antrag bei der KK auf Kostenerstattung der Verhinderungspflege gestellt, nun muss/darf es ein Erbe.
Das Formular hätte an dich als Kind und Erben gesendet werden müssen.
Entweder liegt hier ein Missverständnis vor, weil du dachtest, das die Verhinderungspflegerin diesen Antrag stellen bzw. den Anspruch geltend machen muss und die KK so den Eindruck gewann, dass die Freundin Erbe ist, oder die KK hast hier Mist gebaut.
Streiche einfach die Angaben unter 1. durch und trage dort dich ein, fülle den Rest aus und unterschreibe.
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tsumo

Zitat von: Ottokar am 22. Januar 2023, 10:27:52
Zitat von: tsumo am 21. Januar 2023, 20:44:21Die AOK hat unter 1 bereits die Person eingetragen die für mich eingesprungen ist.
Zitat von: PaulHilft am 22. Januar 2023, 05:35:44Dann wurden halt die Fragen zu dem verstorbene an die falsche Person gesendet.
Korrekt.

Zitat von: tsumo am 21. Januar 2023, 20:44:21Sie ist mit uns nicht verwandt deswegen ist dafür keine option vorhanden.
Weil sie der falsche Empfänger ist.
Rechtsgrundlage ist § 56 SGB I, nur ein Erbe kann die dem verstorbenen Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege von der KK zustehenden Leistungen beantragen/beanspruchen. Wäre der Pflegebedürftige nicht verstorben, hätte er den Antrag bei der KK auf Kostenerstattung der Verhinderungspflege gestellt, nun muss/darf es ein Erbe.
Das Formular hätte an dich als Kind und Erben gesendet werden müssen.
Entweder liegt hier ein Missverständnis vor, weil du dachtest, das die Verhinderungspflegerin diesen Antrag stellen bzw. den Anspruch geltend machen muss und die KK so den Eindruck gewann, dass die Freundin Erbe ist, oder die KK hast hier Mist gebaut.
Streiche einfach die Angaben unter 1. durch und trage dort dich ein, fülle den Rest aus und unterschreibe.

Den Antrag habe ich als Sohn/Kind/Erbe gestellt. Habe alle notwendigen Unterlagen beigefügt und abgegeben.
Dann hat die KK das vercheckt wohl ;(

tsumo

was versteht man unter "ich wurde zum zeitpunkt des todes von der verstorbenen wesentlich unterhalten?"

und

"als sonderrechtsnachfolger möchte ich das o.g. widerspruchsverfahren fortsetzen"? bei meinen papa gab es keine widerspruchsangelegenheit.

muss ich alle erben bzw alle meine geschwister nun auch mit angeben?