Ebay Kleinanzeigen Verkäufe

Begonnen von Andy1989, 15. Dezember 2022, 13:57:28

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Schwester_112

6 Monate Auszüge sind nicht erlaubt. Abgesehn davon wären das bei mit wohl 100 Seiten hahaha.

lisa63

Zitat von: Schwester_112 am 15. Dezember 2022, 16:47:16Abgesehn davon wären das bei mit wohl 100 Seiten hahaha.
100 Seiten?
Sind das noch diese Mini-Kontoauszüge im Querformat?

FritzLoch

Zitat von: lisa63 am 15. Dezember 2022, 17:54:18
Zitat von: Schwester_112 am 15. Dezember 2022, 16:47:16Abgesehn davon wären das bei mit wohl 100 Seiten hahaha.
100 Seiten?
Sind das noch diese Mini-Kontoauszüge im Querformat?

Auf CD brennen!
Waldschrat Pferdepension e.V.

Kein Bittsteller

Mein JC hatte nur bei der Beantragung von ALG II mal nach Kontoauszügen gefragt  :grins:
Seitdem nie wieder. Iss schon paar Jahre her. Inklusive einer 6 Monate dauernden Pause wegen einer Erbschaft.

a_good_heart

Zitat von: FritzLoch am 15. Dezember 2022, 18:46:58Auf CD brennen!

Nimmt die Bande gar nicht an.
Der böse LE könnte ja einen Virus einschleppen und das ganze Mobcenter lahm legen... :yes:

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Wolverine36

Ich Verkauf auf Ebay Kleinanzeigen auch was musste noch nie nach weisen wer was gekauft hat.Wäre ja auch nicht möglich.Wenn mal ne anfrage bezüglich dessen war hab ich noch geschrieben ich habe was von meinen Privatsachen verkauft.Sowas nennt sich Wertumwandlung.Du machst damit kein Gewinn sondern eher verlust mit dem Verkauf.
Verkauf ohne Gewinn anrechnungsfrei
In diesem Fall wird der Verkauf nicht als ,,Einkommen" gewertet, weil die Verkaufsgegenstände bereits im Besitz des ALG-II-Beziehers waren und somit kein Gewinn erzielt wurde. Ebenso gilt dies, wenn Sachen während des Hartz-IV-Bezuges gekauft und verkauft werden.02.12.2022 so nun kannste beruhig schlafen. :lachen:

Hier noch was kann man alles googlen.
Eine Vermögensumwandlung ist kein Einkommen und wird daher nicht auf Hartz IV-Leistungen angerechnet. Im Gegenteil: Weil Verkäufer*innen gebrauchte Gegenstände unter Einkaufswert weiterverkaufen (müssen), machen sie unterm Strich eher Minus. Von bedarfsdeckendem Einkommen kann daher keine Rede sein.01.10.2021

Ich brauchte nur für 3 Monate Kontoauszüge vorweisen.Und weder die von Paypal noch von der Visakarte.Normal steht das alles auf den WBA was sie brauchen hatte aber voher nach gefragt für welchen Zeitraum sie die Kontoauszüge haben wollen und es wurde mir gesagt nur für die 3 Monate.

hansmeisner

Zitat von: a_good_heart am 15. Dezember 2022, 16:10:51[...] Lt. Urteil des BSG vom 19.09.2008, Az. B 14 AS 45/07 R, dürfen Kontoauszüge nur der letzten 3 Monate gefordert werden. Siehe dazu auch das Rundschreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 14.12.2020 an die Geschäftsführungen der Jobcenter. [...]
Ich habe mal einen Blick in das betreffende BSG-Urteil geworfen. Dort steht in Absatz 19:

"Der Senat hat nicht darüber zu befinden, inwieweit die Vorlagepflicht von Kontoauszügen für die letzten zwölf Monate noch im Rahmen des § 65 SGB I hinnehmbar wäre (anders LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. Juli 2007 - L 6 AS 378/07 ER). Gegen die Aufforderung, die Kontoauszüge für die letzten drei Monate vorzulegen, bestehen aber keine grundsätzlichen Bedenken (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Juli 2006 - L 9 B 48/06 AS ER)."
Quelle: https://openjur.de/u/170282.html

Inwiefern bezieht sich denn aus Deiner Sicht das BSG hier darauf, dass in der Regel Kontoauszüge von nicht mehr als 3 Monaten herangezogen werden können? Das Rundschreiben vom BfDI ist da hingegen eindeutig und klar.

Zudem stellt sich hier die Frage, ob diverse Urkunden zur Vermögensbeurteilung noch angefordert werden können, wenn diese bisher noch nie eingereicht/gefordert wurden, z.B. wegen anderer Vorgehensweise in Corona-Zeiten. Ich persönlich würde das mit "ja" beantworten. Anders wäre es, wenn das bereits getan wurde.

Zitat von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 16:46:39Ich werde es erstmals so versuchen und wenn die sich trotzdem quer stellen, kann ich auch gleich zum Anwalt gehen  :grins:
Leg denen doch einfach das hier bei, das ist eindeutig:
BfDI-Rundschreiben zu 3 Monaten Kontoauszüge

Zitat: "[...] sich bei Erst- und Weiterbewilligungsanträgen regelmäßig auf die Anforderung von Kontoauszügen für einen Zeitraum von drei Monaten zu beschränken, obwohl es durch die BA zur Erhebung von Kontoauszügen für einen Zeitraum von sechs Monaten verpflichtet wurde. Im Zuge dieses Verfahrens hat die BA mir bestätigt, dass die Weisung zur Erhebung von Kontoauszügen zeitnah entsprechend meiner Rechtsauffassung angepasst wird."

Andy1989

Zitat von: hansmeisner am 15. Dezember 2022, 23:16:56Zudem stellt sich hier die Frage, ob diverse Urkunden zur Vermögensbeurteilung noch angefordert werden können, wenn diese bisher noch nie eingereicht/gefordert wurden, z.B. wegen anderer Vorgehensweise in Corona-Zeiten. Ich persönlich würde das mit "ja" beantworten. Anders wäre es, wenn das bereits getan wurde.

Doch die Unterlagen wurden beim Erstantrag angefordert, ist allerdings schon ein paar Jahre her und war vor der Pandemie.

Andy1989

Zitat von: Andy1989 am 16. Dezember 2022, 06:43:30
Zitat von: hansmeisner am 15. Dezember 2022, 23:16:56Zudem stellt sich hier die Frage, ob diverse Urkunden zur Vermögensbeurteilung noch angefordert werden können, wenn diese bisher noch nie eingereicht/gefordert wurden, z.B. wegen anderer Vorgehensweise in Corona-Zeiten. Ich persönlich würde das mit "ja" beantworten. Anders wäre es, wenn das bereits getan wurde.

Doch die Unterlagen wurden beim Erstantrag angefordert, ist allerdings schon ein paar Jahre her und war vor der Pandemie.

Angefordert und eingereicht, wollte ich schreiben.

Simone-

Ich denke, nicht, dass diese Anforderung von Unterlagen/Nachweisen irgendwas mit den Kleinanzeigen-Verkäufen zu tun hat.

Aber im Schreiben verlangen sie als letzten Punkt folgendes:
"beiliegende Bestätigung ausgefüllt und unterschrieben"

Kannst du diese "Bestätigung" bitte auch mal abfotografieren?

Bei solchen "Bestätigungen" wäre ich vorsichtig.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

111929

Bei einem Bewillungszeitraum von einem Jahr können KA der letzten 6 Monate obligatorisch eingefordert werden. Das ist Praxis bei den JC z.B. hier in Frankfurt/Main und wird von dem SG getragen. Das gehört zu den Mitwirkungspflichten. Wird das nicht eingehalten gibts keine Neubewilligung.
Dagegen steht auch nicht das BSG Urteil.
Ebay löst bei JC stehts einen verdachtschöpfenden Reflex aus...
Ich empfehle die KA der letzten sechs Monate vorzulegen. Dann erst Beratung+ beim SG aufschlagen wenns weiter Probleme gibt.





Andy1989

Also bei der Bestätigung denke ich mir jetzt nichts, ich habe mit Sicherheit kein Vermögen von 40.000 Euro  :grins:

Ich schreibe denen auch gar nichts von ebay, sondern nur das die Geldeingänge eine Vermögensumwandlung waren.Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Andy1989

Ich habe jetzt nochmal eine Frage. Es heißt ja "Kontoauszüge in Kopie - Umsatzanzeigen ersetzen nicht die geforderten Kontoauszüge und werden somit nicht akzeptiert"

Heißt das ich soll jetzt original Kontoauszüge von der Bank holen und die alle kopieren oder was?

Patrick87

Wenn Du Online Banking nutzt, dann reichen die Online erstellten Kontoauszüge. Die gibt es als PDF und die haben wohl irgendein Sicherheitsmerkmal oder so. Wenn man jedoch nur die normale Umsatzanzeige Screenshotten würde, dann kann es sehr gut sein, dass es dem JC nicht ausreicht, da diese leicht zu fälschen wäre.

Hast Du kein Online Banking, dann Kopien von den Original Kontoauszügen machen, korrekt. Natürlich darfst Du gewisse Sachen schwärzen. Darüber aber vorab informieren.

Hast Du jedoch kein Online Banking und die Kontoauszüge weggeworfen, dann hast Du die A**chkarte gezogen und müsstest dann notfalls zur Bank gehen und für eine Zweitschrift der Kontoauszüge Geld bezahlen. Das kann dann schnell mal ein einigermaßen teurer Spaß werden, je nach Bank und je nachdem, für wieviele Monate man die braucht.

Fettnäpfchen

Andy1989

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Dezember 2022, 14:26:48Mehr wenn es dich interessiert und du die Fragen beantwortet hast.
Die passende Antwort hast du ja umgehend von
Zitat von: a_good_heart am 15. Dezember 2022, 16:10:51Aufforderung zur Mitwirkung vom xx.xx.2022

bekommen.

MfG FN
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