Ebay Kleinanzeigen Verkäufe

Begonnen von Andy1989, 15. Dezember 2022, 13:57:28

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Andy1989

Hallo.

Heute habe ich eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten. Und zwar geht es um den WBA den ich bereits im November eingereicht hatte. Wie gefordert, hab ich nur aktuelle Kontoauszüge eingereicht (ca. Der letzten 8 Wochen). War bisher auch immer so in Ordnung. Jetzt soll ich die Anlage Vermögen ausfüllen und Kontoauszüge der letzten 6 Monate einreichen.
Das wäre ja alles auch kein Problem, nur hab ich im August ein paar alte Klamotten und Kleinigkeiten bei ebay kleinanzeigen verkauft. Insgesamt waren es ca 40 Euro an Geldeingang, von denen abzüglich der Versandkosten ja eigentlich nur ein Gewinn von ca 25 Euro entstanden ist.

Also jetzt meine Frage:
Soll ich denen dies dann auch noch schriftlich irgendwie mitteilen?
Im Verwendungszweck der Käufer wurde ja auch immer angegeben wofür die Geldeingänge sind.
Also eigentlich müsste es doch ersichtlich sein für das jc oder?
Und vermögensumwandlung ist ja auch erlaubt, so wie ich das nachgelesen habe.

FritzLoch

Zitat von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 13:57:28Also jetzt meine Frage:
Soll ich denen dies dann auch noch schriftlich irgendwie mitteilen?
Ja, ansonsten droht die Zahlungseinstellung
Im Verwendungszweck der Käufer wurde ja auch immer angegeben wofür die Geldeingänge sind.
Dem JC mitteile,n dass man das es sich hierbei um Verkäufe auf Ebay handelt. Privatverkauf.
Also eigentlich müsste es doch ersichtlich sein für das jc oder?
Ja, eigentlich schon. Die Gestalten haben den Braten jetzt gerochen ggf. muss man nachträglich Kontoauszüge nachreichen
Und vermögensumwandlung ist ja auch erlaubt, so wie ich das nachgelesen habe.
Selbstverständlich ist das erlaubt und auch legitim. 
Waldschrat Pferdepension e.V.

Andy1989

Zitat von: FritzLoch am 15. Dezember 2022, 14:05:16
Zitat von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 13:57:28Also jetzt meine Frage:
Soll ich denen dies dann auch noch schriftlich irgendwie mitteilen?
Ja, ansonsten droht die Zahlungseinstellung
Im Verwendungszweck der Käufer wurde ja auch immer angegeben wofür die Geldeingänge sind.
Dem JC mitteile,n dass man das es sich hierbei um Verkäufe auf Ebay handelt. Privatverkauf.
Also eigentlich müsste es doch ersichtlich sein für das jc oder?
Ja, eigentlich schon. Die Gestalten haben den Braten jetzt gerochen ggf. muss man nachträglich Kontoauszüge nachreichen
Und vermögensumwandlung ist ja auch erlaubt, so wie ich das nachgelesen habe.
Selbstverständlich ist das erlaubt und auch legitim. 


Zahlungseinstellung? Weil ich ein paar Sachen bei Kleinanzeigen verkauft habe?
Ernsthaft? Es geht ja wirklich nicht um große Geldbeträge.
Ich dachte schlimmstenfalls würden die mir einfach das Geld vom Regelsatz abziehen.

FritzLoch

Zitat von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 14:10:08Zahlungseinstellung? Weil ich ein paar Sachen bei Kleinanzeigen verkauft habe?

Wenn man der Forderung nicht nachkommt. Mitwirkungspflichten.

Um die Verkäufe würde ich mir keine Sorgen machen. Wichtig ist nur, dass man diesem Verein erklärt was Phase ist.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Andy1989

Zitat von: FritzLoch am 15. Dezember 2022, 14:11:13
Zitat von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 14:10:08Zahlungseinstellung? Weil ich ein paar Sachen bei Kleinanzeigen verkauft habe?

Wenn man der Forderung nicht nachkommt. Mitwirkungspflichten.



Natürlich komme ich der Forderung nach. Ich wollte nur wissen ob ich ggf. Belege also z.B. die Anzeigen von Ebay Kleinanzeigen mitsenden soll und ob ich noch schriftlich was aufsetzen sollte, falls die mal wieder nicht durchblicken.

Ok sorry hab den letzten Satz überlesen. Dann versuche ich des denen mal zu erklären

Oberfrank


Zahlungseinstellung ist Quatsch!
Einfach einreichen und vermerken das es sich um eine einmalige Vermögensumwandlung durch den Verkauf eigener, gebrauchter Ware handelte.

Es ist ja ersichtlich was, wann und das das ganze einmalig über Ebay lief....
Gruss aus Oberfranken
Frank

FritzLoch

Chronologisch mit Datum und Betrag mitteilen, das eine Vermögensumwandlung stattgefunden hat und man ausschließlich seine eigenen Sachen verkauft hat. Fertig!
Waldschrat Pferdepension e.V.

Fettnäpfchen

Andy1989

Zitat von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 13:57:28Jetzt soll ich die Anlage Vermögen ausfüllen und Kontoauszüge der letzten 6 Monate einreichen.
Die VM ist ja einzusehen, aber nicht die sechs Monate Kontoauszüge. Dafür braucht es eine Begründung. Am besten das Schreiben anonymisiert einstellen.
Steht da ein Verdacht auf Betrug im Schreiben oder ähnliches was man als Begründung angibt. Nur einfach so ist nur
Wenn es dir nichts ausmacht
oder
du keine Lust hast dich mit deinem JC/SB rumzuärgern.

Mehr wenn es dich interessiert und du die Fragen beantwortet hast.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Andy1989

Hab jetzt mal ein Foto von Schreiben beigefügt.Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

InduMec

Ich hatte mal wie ein Weltmeister DVDs und BDs bei ebay und Amazon gekauft und verkauft. Da durfte ich antanzen und habe erklärt, dass ich keinen TV habe und es eben so mache. Es sind nur 50€ die ich ausgebe und wieder einnehme und wieder ausgebe usw... es sind immer die selben 50€. Da war sie dann ruhig. Zudem sagte ich, ich kann  auch gerne das mit dem TV und der GEZ machen, aber ich glaube das kommt euch dann teurer :)
Im Grunde sagen die eigentlich nix. Wenn du da nicht hunderte jeden Monat einnimmst.

Ulkig im Schreiben finde ich das mit den stolzen 8 Monaten Auszüge. Bei uns sind es immer nur 3, vor kurzen reichte sogar nur 1, jetzt aber wieder 3. Und das mit dem KFZ-Schein ist ja heftig.
Die wollen dich voll durchleuchten, nur weil du mal bei ebay was verkauft hast. Oje...

Andy1989

Zitat von: InduMec am 15. Dezember 2022, 15:52:00Ich hatte mal wie ein Weltmeister DVDs und BDs bei ebay und Amazon gekauft und verkauft. Da durfte ich antanzen und habe erklärt, dass ich keinen TV habe und es eben so mache. Es sind nur 50€ die ich ausgebe und wieder einnehme und wieder ausgebe usw... es sind immer die selben 50€. Da war sie dann ruhig. Zudem sagte ich, ich kann  auch gerne das mit dem TV und der GEZ machen, aber ich glaube das kommt euch dann teurer :)
Im Grunde sagen die eigentlich nix. Wenn du da nicht hunderte jeden Monat einnimmst.

Ulkig im Schreiben finde ich das mit den stolzen 8 Monaten Auszüge. Bei uns sind es immer nur 3, vor kurzen reichte sogar nur 1, jetzt aber wieder 3. Und das mit dem KFZ-Schein ist ja heftig.
Die wollen dich voll durchleuchten, nur weil du mal bei ebay was verkauft hast. Oje...

Also im Schreiben steht der letzten sechs Monate.
Komisch nur, dass beim WBA nur aktuelle Kontoauszüge gefordert wurden und ich hab halt einfach die Kontoauszüge der letzten paar Wochen eingereicht. War bisher auch immer so in Ordnung.

Und das ich bei ebay kleinanzeigen was verkauft habe, konnten die vom jc ja auch nicht wissen.

Hab jetzt übrigens noch entdeckt, dass auf einem anderen Blatt die Begründung steht und zwar "Umstellung Bürgergeld".

a_good_heart

Zitat von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 15:56:46Hab jetzt übrigens noch entdeckt, dass auf einem anderen Blatt die Begründung steht und zwar "Umstellung Bürgergeld".

Bei denen piepts wohl... :scratch:

Guck mal, ob du dir das anpassen kannst:

----------------------------------------------------------------------------------------------

Aufforderung zur Mitwirkung vom xx.xx.2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

in ihrem o.g. Schreiben fordern Sie von mir Kontoauszüge der letzten 6 Monate.
Lt. Urteil des BSG vom 19.09.2008, Az. B 14 AS 45/07 R, dürfen Kontoauszüge nur der letzten 3 Monate gefordert werden. Siehe dazu auch das Rundschreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 14.12.2020 an die Geschäftsführungen der Jobcenter.
Wozu also konkret benötigen sie abweichend davon die Kontoauszüge der letzten 6 Monate?

Ich weise Sie darauf hin, dass sie lt. § 67a Abs. 3 SGB X verpflichtet sind, mir den konkreten Grund für ihre Datenerhebung zu nennen. Der pauschale Hinweis auf meine Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I reicht dazu generell nicht aus, da es sich dabei nur um die Rechtsgrundlage handelt, jedoch nicht um den ebenfalls zu nennenden erforderlichen Grund der Datenerhebung. Ohne Nennung des konkreten Grundes kann ich nicht erkennen und prüfen, ob tatsächlich eine Mitwirkungspflicht besteht, oder ob es sich um eine unzulässige Datenerhebung handelt. "Umstellung Bürgergeld" stellt jedenfalls keinen gültigen Grund dar.
In der derzeitigen Form, ohne Benennung des konkreten Grundes, ist ihre Datenerhebung jedenfalls unbegründet und damit unzulässig.
Sollten Sie weiterhin unbegründet Daten erheben wollen, oder solche, die nicht erforderlich oder unzulässig sind, werde ich sofort den zuständigen Datenschutzbeauftragen darüber informieren.

----------------------------------------------------------------------------------------------
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Andy1989

Zitat von: a_good_heart am 15. Dezember 2022, 16:10:51
Zitat von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 15:56:46Hab jetzt übrigens noch entdeckt, dass auf einem anderen Blatt die Begründung steht und zwar "Umstellung Bürgergeld".

Bei denen piepts wohl... :scratch:

Guck mal, ob du dir das anpassen kannst:

----------------------------------------------------------------------------------------------

Aufforderung zur Mitwirkung vom xx.xx.2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

in ihrem o.g. Schreiben fordern Sie von mir Kontoauszüge der letzten 6 Monate.
Lt. Urteil des BSG vom 19.09.2008, Az. B 14 AS 45/07 R, dürfen Kontoauszüge nur der letzten 3 Monate gefordert werden. Siehe dazu auch das Rundschreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 14.12.2020 an die Geschäftsführungen der Jobcenter.
Wozu also konkret benötigen sie abweichend davon die Kontoauszüge der letzten 6 Monate?

Ich weise Sie darauf hin, dass sie lt. § 67a Abs. 3 SGB X verpflichtet sind, mir den konkreten Grund für ihre Datenerhebung zu nennen. Der pauschale Hinweis auf meine Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I reicht dazu generell nicht aus, da es sich dabei nur um die Rechtsgrundlage handelt, jedoch nicht um den ebenfalls zu nennenden erforderlichen Grund der Datenerhebung. Ohne Nennung des konkreten Grundes kann ich nicht erkennen und prüfen, ob tatsächlich eine Mitwirkungspflicht besteht, oder ob es sich um eine unzulässige Datenerhebung handelt. "Umstellung Bürgergeld" stellt jedenfalls keinen gültigen Grund dar.
In der derzeitigen Form, ohne Benennung des konkreten Grundes, ist ihre Datenerhebung jedenfalls unbegründet und damit unzulässig.
Sollten Sie weiterhin unbegründet Daten erheben wollen, oder solche, die nicht erforderlich oder unzulässig sind, werde ich sofort den zuständigen Datenschutzbeauftragen darüber informieren.

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Puh ja auch wenn das natürlich mein Recht wäre, werde ich das wohl lieber sein lassen. Erstens ist es schon Mitte Dezember und ich brauche ja trotzdem mein Geld um Miete usw bezahlen zu können. Wahrscheinlich würde ich dadurch nur noch länger auf mein Geld warten müssen. Und zweitens habe ich immer schon etwas Angst davor, bei denen Widerstand zu leisten. Da werden die ja erst recht wütend und stellen sich quer. Zwischenzeitlich lande ich dann noch auf der Straße, weil ich Miete und Rechnungen nicht bezahlen kann.

Ist ja schon eine Frechheit, dass denen einen Monat nach Antragsstellung einfällt, was sie noch alles brauchen. Jetzt kommen ja auch noch die Feiertage.
Ich wäre ja schon froh, wenn ich überhaupt noch rechtzeitig mein Geld bekomme.

a_good_heart

Zitat von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 16:28:13...habe ich immer schon etwas Angst davor, bei denen Widerstand zu leisten. Da werden die ja erst recht wütend und stellen sich quer.

Du bist für die das ideale Opfer. :scratch:
Wenn man denen nämlich nicht die Grenzen aufzeigt, machen die immer so weiter... :yes:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Andy1989

Zitat von: a_good_heart am 15. Dezember 2022, 16:41:12
Zitat von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 16:28:13...habe ich immer schon etwas Angst davor, bei denen Widerstand zu leisten. Da werden die ja erst recht wütend und stellen sich quer.

Du bist für die das ideale Opfer. :scratch:
Wenn man denen nämlich nicht die Grenzen aufzeigt, machen die immer so weiter... :yes:

Ich werde es erstmals so versuchen und wenn die sich trotzdem quer stellen, kann ich auch gleich zum Anwalt gehen  :grins: