Die Rückkehr der Angst vor Sanktionen

Begonnen von selbiger, 24. Dezember 2022, 13:21:34

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selbiger

Aktuell gilt bei Hartz IV das Sanktionsmoratorium -Sanktionen sind nur bei wiederholten Meldeversäumnissen und bis maximal 10% möglich. Ab 1.Januar 2023 kehren Sanktionen mit dem Namen "Leistungsminderung" im Rahmen der Bürgergeld-Einführung zurück.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-statt-hartz-iv-die-rueckkehr-der-angst-vor-sanktionen
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

götzb

Vor allen auch hat man auch jenes Verkürzen des Sanktionsmoratorium auf 6 Monate der CDU zu verdanken .
Es reichte den Asxx nicht aus, die 6 Monate Vertrauenszeit zu kippen.
Also wer als Arbeitnehmer CDU wählt, wählt eine arbeitnehmerfeindliche Partei.
Oder gar die AfD; die sind ja noch schlimmer.
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

horst

Zitat von: götzb am 26. Dezember 2022, 17:57:05Also wer als Arbeitnehmer CDU wählt, wählt eine arbeitnehmerfeindliche Partei.
man wählt vornehmlich Friedrich Merz und die Interessen der Investmentbanken.

a_good_heart

Zitat von: götzb am 26. Dezember 2022, 17:57:05Also wer als Arbeitnehmer CDU wählt, wählt eine arbeitnehmerfeindliche Partei.
Oder gar die AfD; die sind ja noch schlimmer.

Na ja, die Sozen sind ja wohl das schlimmste, was einer wählen kann. Durch und durch verlogen - bis ins Mark... :no:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

terrier

tja, da bleibt nur noch die FDP. Naja, Lindner ist ja auch eine echte Wohltat.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

selbiger

Zitat von: terrier am 27. Dezember 2022, 19:12:10tja, da bleibt nur noch die FDP. Naja, Lindner ist ja auch eine echte Wohltat.

im grunde kanste wählen wehm du willst..keine partei ist fähig ein vernünftiges gesellschaftliches gleichgewicht hinzubekommen..das gab es alles bis 2004..und seit dem ist schluss..das einzige was man hier hat,ist nur die wahl zwischen cholera und die pest..also entscheidet euch gut wehm ihr wählt..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Unwissender

 :offtopic: Eine andere Partei war auch noch nie am Ruder! Gut, ich bin auch nicht mit allem einverstanden, was diese Partei macht, aber man sollt ihr eine Chance geben! In Koalitonsverhandlungen hat sich schon so manch einer von seinen Prinzipien verabschiedet!  :offtopic:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

horst

Zitat von: terrier am 27. Dezember 2022, 19:12:10tja, da bleibt nur noch die FDP. Naja, Lindner ist ja auch eine echte Wohltat.
auch nur ein Gesicht einer Partei wie so viele.

selbiger

Sanktionen gelten auch rückwirkend.Zunächst sollten die Sanktionen, die bei Hartz IV den Druck bei Leistungsbeziehenden hoch halten sollten, beim Bürgergeld keine wirkliche Rolle mehr spielen. Durch die Streichung des § 84 im SGB II wurde allerdings das Sanktionsmoratorium de facto rückwirkend aufgehoben. Was heißt das nun für Leistungsberechtigte ab dem 1.Januar 2023?

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-statt-hartz-iv-sanktionen-gelten-auch-rueckwirkend
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Quizchampion

Ich hab gerade meinen SB gemailt:

Hallo SB, ich war in 2022 sehr Böse gewesen... :mail:

FritzLoch

Zitat von: selbiger am 30. Dezember 2022, 15:01:16Sanktionen gelten auch rückwirkend.Zunächst sollten die Sanktionen, die bei Hartz IV den Druck bei Leistungsbeziehenden hoch halten sollten, beim Bürgergeld keine wirkliche Rolle mehr spielen. Durch die Streichung des § 84 im SGB II wurde allerdings das Sanktionsmoratorium de facto rückwirkend aufgehoben. Was heißt das nun für Leistungsberechtigte ab dem 1.Januar 2023?

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-statt-hartz-iv-sanktionen-gelten-auch-rueckwirkend

Die Sanktionen will ich sehen! Das §84 aufgehoben wurde steht garnicht im Raum, das Sanktionsmoratorium endet am 31.12.2022 um 00:00 Uhr und es wird rückwirkend nichts geben weil ja eben das Sanktionsmoratorium noch seine Gültigkeit hat.

Sollen einige Anstalten und ahnungslose SB'chen das probieren so rate ich umgehend zur Strafanzeige.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Fettnäpfchen

FritzLoch

Zitat von: FritzLoch am 30. Dezember 2022, 15:24:02Die Sanktionen will ich sehen! Das §84 aufgehoben wurde steht garnicht im Raum, das Sanktionsmoratorium endet am 31.12.2022 um 00:00 Uhr und es wird rückwirkend nichts geben weil ja eben das Sanktionsmoratorium noch seine Gültigkeit hat.
Doch der Beitrag stimmt und du liegst falsch mit deinem Kommentar. So neu ist das nicht das wurde hier im Forum auch schon bekannt gemacht.
ZitatAb 01 Januar 2023 werden alle Jobcenter wie gewohnt Pflichtverletzungen sanktionieren und – was viel schwerer wiegt – aufgrund der in § 31b SGB II geregelten 6-Monatsfrist zur Feststellung einer Minderung nach einer Pflichtverletzung können alle Pflichtverletzungen, die im Zeitraum 03.07.2022 bis 31.12.2022 begangen wurden, nun auch noch nachträglich sanktioniert werden.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

horst

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Dezember 2022, 18:08:45einer Minderung nach einer Pflichtverletzung können alle Pflichtverletzungen, d
können wir werden sehen.

FritzLoch

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Dezember 2022, 18:08:45FritzLoch

Zitat von: FritzLoch am 30. Dezember 2022, 15:24:02Die Sanktionen will ich sehen! Das §84 aufgehoben wurde steht garnicht im Raum, das Sanktionsmoratorium endet am 31.12.2022 um 00:00 Uhr und es wird rückwirkend nichts geben weil ja eben das Sanktionsmoratorium noch seine Gültigkeit hat.
Doch der Beitrag stimmt und du liegst falsch mit deinem Kommentar. So neu ist das nicht das wurde hier im Forum auch schon bekannt gemacht.
ZitatAb 01 Januar 2023 werden alle Jobcenter wie gewohnt Pflichtverletzungen sanktionieren und – was viel schwerer wiegt – aufgrund der in § 31b SGB II geregelten 6-Monatsfrist zur Feststellung einer Minderung nach einer Pflichtverletzung können alle Pflichtverletzungen, die im Zeitraum 03.07.2022 bis 31.12.2022 begangen wurden, nun auch noch nachträglich sanktioniert werden.

MfG FN

Sie haben doch die Kommentarte auf der anderen Seite gelesen oder? Es gibt keine Rechtsgrundlage für rückwirkende Sanktionen.

Hier im Forum wurde noch bis vor weniger Tagen behauptet, dass es keine Sanktionen bis zum 30.06.2023 verhängt werden dürfen.... bis durch mich der Hinweis mit §84 erfolgte.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Fettnäpfchen

FritzLoch

Zitat von: FritzLoch am 31. Dezember 2022, 10:12:01Sie haben doch die Kommentarte auf der anderen Seite gelesen oder? Es gibt keine Rechtsgrundlage für rückwirkende Sanktionen.

Hier im Forum wurde noch bis vor weniger Tagen behauptet, dass es keine Sanktionen bis zum 30.06.2023 verhängt werden dürfen.... bis durch mich der Hinweis mit §84 erfolgte.
Das dürfte eher ein Monat her sein
Zitat28.11.2022: Abschnitt "Sanktionsmoratorium" hinzugefügt
Ich habe es mitbekommen und Ottokar hat darauf reagiert und sich für deinen Hinweis bedankt wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

Übrigens kannst Du gern in der du Form schreiben. Ist ja auch ein Diskussionsforum und so etwas wie jetzt gehört sich vernünftig aufgelistet und geklärt. Deswegen:

Und deine zwei Sätze lesen sich widersprüchlich im oberen Block
liest es sich als ob keine Sanktionen erfolgen
im unteren als ob es doch möglich wäre
und dann gibt es noch den §31b
ZitatDie Feststellung der Minderung ist nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig.
was bedeutet das ab Anfang 07 22 sanktioniert werden darf.

So zumindest wurde das von Ottokar * übersetzt und der kennt sich im Gegenteil zu mir wesentlich besser damit aus und kann das Beamtendeutsch auch richtig übersetzen.
*
ZitatSanktionsmoratorium
Still und heimlich und von der Presse bislang nicht öffentlich kommuniziert wird zum 01.01.2023 durch Streichung des § 84 SGB II das Sanktionsmoratorium de facto rückwirkend aufgehoben.
Ab 01.01.2023 werden alle Jobcenter wie gewohnt Pflichtverletzungen sanktionieren und - was viel schwerer wiegt - aufgrund der in § 31b SGB II geregelten 6monatsfrist zur Feststellung einer Minderung nach einer Pflichtverletzung können alle Pflichtverletzungen, die im Zeitraum 03.07.2022 bis 31.12.2022 begangen wurden, nun auch noch nachträglich sanktioniert werden.

MfG FN

Zitat von: FritzLoch am 31. Dezember 2022, 10:12:01Sie haben doch die Kommentarte auf der anderen Seite gelesen oder?
Welche Kommentare und daher vermutlich nein.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.