Bürgergeld

Begonnen von Lilie79, 27. Dezember 2022, 13:56:58

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Lilie79

Hi zusammen,


Ich bin etwas verunsichert habe vom JC letzte Woche ja einen bescheid bekommen das mir von 73 Euro Mehrkosten für Heizung 48 Euro bewilligt wurden. Und sie demnach den Betrag für Heizung erhöhen .Aber es wurde beim Regelsatz nichts von 50 Euro mehr geschrieben, jetzt habe ich natürlich Panik das ich diese gar nicht bekomme. Da ich darüber nichts schriftlich habe . Bekommt man eine Veränderungsmitteilung das der Regelsatz um 50 Euro erhöht wurde. Habt ihr so einen bekommen?

FritzLoch

Waldschrat Pferdepension e.V.

Fettnäpfchen

Lilie79

Zitat von: Lilie79 am 27. Dezember 2022, 13:56:58Bekommt man eine Veränderungsmitteilung das der Regelsatz um 50 Euro erhöht wurde. Habt ihr so einen bekommen?
um 53.- Euro
Drei Euro sind viel die gab es als komplette Erhöhung vor zwei Jahren also 2021 auf 2022.

und ja da kommt noch ein Bescheid. Ich bekam ihn zu Weihnachten.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Lilie79


Ghostrider89

Zitat von: Lilie79 am 27. Dezember 2022, 14:22:48
Zitat von: FritzLoch am 27. Dezember 2022, 14:09:36Falscher Beitrag :-)

Wieso falscher Beitrag ?

Vielleicht weil es in diesem Thread nicht um das Bürgergeld selbst geht, sondern um den Mehrbedarf deiner Leistungen von ALG 2.

Du müsstest einen Leistungsbescheid bekommen, wenn sich Änderungen bei dir ergeben haben. Dort muss der Satz für Heizkosten auch angeössst worden sein. Wenn nicht, dann anrufen und neuen angepassten Bescheid anfordern.

FritzLoch

Zitat von: Lilie79 am 27. Dezember 2022, 14:22:48
Zitat von: FritzLoch am 27. Dezember 2022, 14:09:36Falscher Beitrag :-)

Wieso falscher Beitrag ?

Meine Antwort war hier falsch, habe mich verklickt.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Kopfbahnhof

Zitat von: Lilie79 am 27. Dezember 2022, 13:56:58Habt ihr so einen bekommen?
Bei mir kam kürzlich einer, wegen der Anpassung ab 2023.
Zitat von: Lilie79 am 27. Dezember 2022, 13:56:58es wurde beim Regelsatz nichts von 50 Euro mehr geschrieben
Das wird extra laufen, Panik ist nicht angesagt, auch du wirst die 50 € bekommen.

Lilie79

#7
Hallo habe jetzt mal was hochgeladen kann mir jemand sagen wie ich beim JC einen Widerspruch formulieren
kann der begründet warum man mir statt 48 Euro mehr 73 Euro mehr als Mehrkosten für Heizung bezuschusst? Das 2 Bild bitte nicht beachten wurde falsch hochgeladen !

Fettnäpfchen

Lilie79

Zitat von: Lilie79 am 02. Januar 2023, 14:52:17warum man mir statt 48 Euro mehr 73 Euro mehr als Mehrkosten für Heizung bezuschusst?
Zitat von: Lilie79 am 27. Dezember 2022, 13:56:58Ich bin etwas verunsichert habe vom JC letzte Woche ja einen bescheid bekommen das mir von 73 Euro Mehrkosten für Heizung 48 Euro bewilligt wurden.
Entweder bin ich betriebsblind oder zu doof und da ist dein Zahlendreher schon berücksichtigt.
Aber ich habe da nichts rauslesen können wo die Summen aufgeführt sind. Bzw. wo die 73.- Euro erwähnt werden.
Irgendetwas muss ja die Differenz begründen einfach nur 48.- in den Bescheid zu schreiben ist ja nichts nachvollziehbares.
Theoretisch hattest du also vorher 100.- HK wenn ich die 48.- abziehe.

MfG FN
Edit
Nochmal geschaut und nichts gefunden. Ausser in der ENBW Abrechnung ganz unten schreiben die "zu deinem Vorteil" wird in Schaltjahren tagesgenau mit 366 Tagen abgerechnet. Das tut ja schon weh bei 366 Tagen sehe ich jetzt keinen Vorteil oder hat ein Schaltjahr seit neuestem noch mehr Tage?
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Lilie79

Hi zusammen,

Wünsche allen ein frohes neues Jahr.

@ FN Ich blicke auch nicht durch. Muss es morgen nochmals besser leserlich und unkenntlich hochladen. Habe es deswegen auch löschen lassen. Ich übersehe immer etwas .

Lilie79

Hallo zusammen,

ich wollte hier alles hochladen. Dann kam es ist zuviel. Ok dann eben nicht . Also ich fasse zusammen :

Ich habe am 22.12.2022 erstes Schreiben bekommen das schon auf 15.12.2022 datiert wurde.
In dem Schreiben steht das ich 48 Euro mehr bekomme insgesamt  875,07 Euro. Berücksichtigung Heiz/Stromkosten ab 1.1.23.
Ansonsten der übliche Anhang mit den Paragraphen etc.

Das zweite Schreiben datiert vom JC bereits am 17.12.2022....erhalten habe ich es am 4.1.23.

Der bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide werden insoweit aufgehoben zum 1.1.23 aufgehoben. 875,07 Euro insgesamt, Regelbedarf 449 Euro, 111 Euro alter Heizkosten Abschlag + 48 Mehrbedarf Bewilligung vom 184 Euro zu zahlen 48 Euro davon bewilligt. 73 Euro die Differenz.
Heizkosten bewilligt vom JC 148,70 Euro.

Der Bewilligungsbescheid vom 22.4.2022 und den sich darauf gegebenenfalls  beziehenden  Änderungsbescheiden sind ihnen Leistungen bewilligt worden. ALG 2
Ab 1.1.23 werden die Regelbedarfe angepasst.
Ich bekomme ab 1.1.23 928,07 Euro , 502 Euro Regelbedarf, Heizkosten 148,70 Euro.

Ansonsten steht nichts Interessantes mehr dabei. Meine Frage ist das JC möchte doch enstehendes Heizkosten Guthaben wieder zurück haben. Ich muss aber vom Regelbedarf selber noch 35,30 Euro bezahlen. Da habe ich ja keine Kontrolle mehr . Und wie kann ich dazu einen Widerspruch formulieren ?

Danke für eure HILFE !!


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

TripleH

ZitatBerücksichtigung Heiz/Stromkosten ab 1.1.23.

Heizt du vielleicht mit Strom?

Wenn ja, ist das ein einziger Abschlag für Heiz- und Verbrauchsstrom oder hast du getrennte Abschläge einmal nur für Heizstrom und einer nur für den Haushaltsstrom?

Wenn es nur ein einziger Abschlag für beides ist und der Abschlag 184 Euro beträgt, dann ist das doch logisch, dass das Jobcenter nicht alles übernimmt. Denn dann sind ja auch ni8die vollen 184 Euro Strom nur für die Heizung, sondern auch was für Licht, Kühlschrank, TV etc.

Ergänzung (nach Forensuche)

Warum hast du hier

https://hartz.info/index.php?topic=130305.0#msg1560711

nicht weiter geschrieben? Das hätte viele Nachfragen erspart.

Beantworte doch erstmal Ottokars Fragen.

Lilie79

Hi

Ich habe Nachtspeicheröfen. Mehr kann ich nicht dazu sagen. Ich bekomme immer eine Jahresabrechnung für alles zusammen. Und bin bei der EnBW. Wenn ich hier nichts mehr konstruktives zu lesen bekomme. Werde ich meinen Widerspruch wie weiter oben zu lesen so formulieren. Das ich selber noch vom Regelbedarf Geld dazuzahlen darf. Und sie das evtl Heizkosten Guthaben der Jahresabrechnung wieder haben wollen. Ich aber keine Kontrolle mehr habe.

horst


Die Heizkosten reichen aber nah an die Nettomiete heran, sucht euch lieber was Vernünftiges.

Kopfbahnhof

Du bekommst aber schon die 53 € ab Januar dazu oder?

Zitat von: Lilie79 am 07. Januar 2023, 13:58:56Ich muss aber vom Regelbedarf selber noch 35,30 Euro bezahlen.
Für die Miete oder die NK warum die eigene Zahlung? Miete wohl eher nicht bei 190 € kalt.

Deine Zuzahlung müsste dann vom JC auch beim Guthaben gegengerechnet werden.

Oder sind die 35,30 € der Anteil für deinen Haushaltstrom?