WBA oder Neuantrag? Bei einem Monat kein Geld Anspruch?

Begonnen von Sommerblümchen, 14. Februar 2023, 11:29:29

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Sommerblümchen

Hallo,meinen Sachbearbeiter ist die nächsten Tage nicht erreichbar.
Nun meine Frage, vielleicht hat jemand Erfahrung. Ich bin in einer Umschulung, wir müssen einen neuen Antrag stellen,da dieser Ende März ausläuft.
Aufgrund von mehr Geld fallen wir nächsten Monat für nur einen Monat aus dem Bezug.
Ansonsten sind wir immer bedürftig.Nur diesen einen Monat nicht.
Bleibt es dann beim WBA oder muss das ein komplett neuer Antrag sein der uns zugeschickt wird?
Hat jemand Erfahrung?
Wir sind ab April wieder bedürftig

Sheherazade

Es sollte ein WBA sein.

Zitat von: Sommerblümchen am 14. Februar 2023, 11:29:29Aufgrund von mehr Geld fallen wir nächsten Monat für nur einen Monat aus dem Bezug.
Ansonsten sind wir immer bedürftig.Nur diesen einen Monat nicht.

Ich nehme an, dass ihr keinen Aufhebungsbescheid für diesen Monat habt, sondern nur keinen Anspruch auf Leistungen, ist das richtig?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sommerblümchen

Zitat von: Sheherazade am 14. Februar 2023, 11:41:42Es sollte ein WBA sein.

Zitat von: Sommerblümchen am 14. Februar 2023, 11:29:29Aufgrund von mehr Geld fallen wir nächsten Monat für nur einen Monat aus dem Bezug.
Ansonsten sind wir immer bedürftig.Nur diesen einen Monat nicht.

Ich nehme an, dass ihr keinen Aufhebungsbescheid für diesen Monat habt, sondern nur keinen Anspruch auf Leistungen, ist das richtig?
Ja richtig, das ist wahr

Fettnäpfchen

Sheherazade

Vllt. kannst du mir ja eine Antwort geben denn jetzt muss ich doch mal nachfragen. Ist ja (bekanntlich) nicht meine Materie.

Ist es nicht so das es bei Aufstockern einen vorläufigen Bescheid gibt und nach sechs Monaten eine Berechnung erfolgt?
Ich versteh nicht warum man da einen Monat aus dem Bezug oder für den einen Monat keine Leistung bekommen soll.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2023, 17:22:52Ich versteh nicht warum man da einen Monat aus dem Bezug oder für den einen Monat keine Leistung bekommen soll.

Ich weiß es in diesem Fall auch nicht, TE hat ja wohl was schriftliches, was wir nicht kennen. Letztendlich spielt es aber für die Beantwortung der Ausgangsfraqe auch keine Rolle.  :zwinker:
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Sheherazade

 :danke:
Ich habe mich in einem anderen Thema schon gewundert, da habe ich sowas auch gelesen.

MfG FN
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