Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung

Begonnen von Nelda, 26. März 2023, 16:44:28

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horst

Zitat von: Ratlos am 07. April 2023, 11:32:28Ich rate dir den GA abzusagen falls das noch möglich ist. Das ist rausgeworfenes Geld.
Die Gegenseite wird das als "Parteigutachten" ablehnen und Richtigkeit bestreiten.
Zwar darf das GA auch dann nicht völlig außer Acht bleiben aber es ist wenig Wert.
ich glaube die TE hat da mehr Ahnung sonst hätte sie das Haus nicht gekauft wie sie selbst schreibt.

Ratlos

Zitat von: horst am 07. April 2023, 14:04:37h glaube die TE hat da mehr Ahnung sonst hätte sie das Haus nicht gekauft wie sie selbst schreibt.
Dann hätte sie nach deiner Ansicht das Haus in Kenntnis von Mängeln gekauft bzw. wäre auf Mängel vorbereitet gewesen? Und das bei der unterstellten großen Ahnung?
Warum hat TE dann diesen Thread erstellt. Der wäre dann ja nur eine Inszenierung.


horst

Zitat von: Ottokar am 03. April 2023, 11:12:18Wer ein Haus blind kauft muss sich nicht wundern, wenn er eine Ruine bekommt.
Wenn der Verkäufer nachweisbar Zusagen zum Zustand gemacht hat, würde ich den Kauf gerichtlich anfechten.
Blind sicher nicht sie schreibt ja das sie sich mit alten Häusern auskennt, wenn die Verkäuferin des Hauses ein Immobilienverkäufer ist sind ihre Chancen natürlich viel größer aber auch wer in so einen alten Haus gewohnt hat und solche gravierenden Mängel verschweigt, sollte zumindest für diese scheinbar übersehenden Schaden aufkommen.

Zitat von: Ratlos am 07. April 2023, 14:08:03Dann hätte sie nach deiner Ansicht das Haus in Kenntnis von Mängeln gekauft bzw. wäre auf Mängel vorbereitet gewesen? Und das bei der unterstellten großen Ahnung?

solche Mängel erkennt ein nicht Profi erst, wenn er im Haus wohnt, zudem eine Besichtigung in den Sommermonaten wie soll da immer auch eine Feuchtigkeit in der Bausubstanz zu erkennen sein.

Ratlos

#33
Welche Schäden wurden denn bisher geschildert?
Bis jetzt kommen mir die geschilderten Mängel nicht so gravierend vor als dass sie für eine Rückabwicklung geeignet wären.
 
Durchlässige Dachziegel lassen sich billig erneuern.
Ein Loch in der Wand lässt sich kostengünstig zumauern und
die Eindeckung des Flachdaches erfordert ca. 16.000 € Investition - ist also wesentlich billiger als ein hochrisikoreiches Prozessverfahren wofür TE das Geld gar nicht hat und bei Prozessverlus zudem die RA-Kosten und mehr der Gegenpartei zahlen muss.

Für rd. 20.000 € kriegt TE bei der kleinen Fläche auch ein Satteldach das wesentlich haltbarer ist und häte gleich 1-2 Zimmer mehr

An Kältebrücken lässt sich nichts ändern (außer Volldämmung der gesamten Außenwände) und Stromleitungen zählen ebenso wenig wie die fehlende Dämmung der Außenwände, was früher gar nicht üblich war.

Sheherazade

Zitat von: horst am 07. April 2023, 14:04:37ich glaube die TE hat da mehr Ahnung sonst hätte sie das Haus nicht gekauft wie sie selbst schreibt.


Und ich glaube, die TE hat erwartet für nur 65.000€ ein bezugsfertiges Haus zu erwerben - was angesichts der horrenden Immobilienpreise im letzten Herbst nur Wunschdenken gewesen sein kann. Selbst bei uns haben Immobilien mit einem hohen Investitionsbedarf wie neue Fenster, neues Dach und neue Heizung, die vor 5 Jahren noch für 60.000€ zu bekommen waren, letztes Jahr über 100.000€ gekostet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

horst

Zitat von: Ratlos am 07. April 2023, 14:23:17Welche Schäden wurden denn bisher geschildert?
Bis jetzt kommen mir die geschilderten Mängel nicht so gravierend vor als dass sie für eine Rückabwicklung geeignet wären.
wenn sich durch den Sachverständigen der Kaufpreis auf 20.000€ reduziert wäre doch so eine Vergleich vor Gericht schon annehmbar.

Ratlos

Zitat von: horst am 07. April 2023, 14:30:51wenn sich durch den Sachverständigen der Kaufpreis auf 20.000€ reduziert wäre doch so eine Vergleich vor Gericht schon annehmbar.
Bitte weiter träumen. Glaubst du im Ernst die Verkäuferin wirft der TE 45.000 € hinterher?  :heul: Noch dazu wo TE in voller Beweispflicht steht.
Lese bitte mal meinen geänderten Beitrag Nr. 33.

horst

Zitat von: Sheherazade am 07. April 2023, 14:29:50Und ich glaube, die TE hat erwartet für nur 65.000€ ein bezugsfertiges Haus zu erwerben
ich glaube nicht das sie ohne eine Investition hat sie ja schon geschrieben was alles noch gemacht werden muß.
Unsere Familie hatte auch ein Haus und das war gerade noch soviel wert wie der Grundstückspreis.
Kommt immer darauf an was der Käufer bereit ist zu zahlen nicht der geschätzte Wert von einem Sachverständigen.

Ratlos

Für die TE gibt es nur 2 Möglichkeiten: sanieren oder klagen.
Bei NUR außergerichtlicher Vertretung durch RA fallen Kosten von 2.100 € an, in 1. Instanz bei Prozessverlust beträgt das Kostenrisiko 11.500 € ohne Gutachten und in dem Fall ist das Haus noch immer nicht saniert.
In 2. Instanz = Kostenrisiko 21.400 €
Für die TE geht es daher um Alles oder Nichts und die Entscheidung kann nur ein Fachanwalt für das Baurecht beantworten - kein RA der alle Aufträge annimmt.
Zitat von: Sheherazade am 07. April 2023, 14:29:50Und ich glaube, die TE hat erwartet für nur 65.000€ ein bezugsfertiges Haus zu erwerben
Ja klar, dafür hat sie es doch gekauft um dort einzuziehen.
Unbewohnbar bedeutet nicht nutzbar für Wohnzwecke. Das bezieht sich auf alle Räume nicht nur auf einen Raum

horst

wer die Kosten für solche Häuser unterschätzt und nicht selber alles erledigen kann außer Strom und Heizung, sollte tunlichst die Finger von lassen und braucht auch nicht klagen.

Schmidtchen

Wie hoch ist denn der Grundstückswert?
Hast du mal geschaut, ob einer der Nachbarn Interesse hätte, dein Grunndstück zu übernehmen?

Bei Immobililien ist eigentlich immer die Lage ausschlaggebend. Ist die gut, wirst du das Grundstück sicher wieder los.
Wenn du eine Bruchbude in C-Lage gekauft hast, hast du Mist gemacht, warum auch immer. Und da würde ich persönlich einen Schlussstrich ziehen und nicht weiterhin gutes Geld schlechtem hinterherwerfen.

Hast du mit dem Verkäufer schon gesprochen? Oder genießt der schon seinen Ruhestand auf den Kanaren?
Oder anders ausgedrückt: Der Verkäufer ist ggf. auch nicht mit Reichtümern gesegnet, sonst hätte er ja auch nicht so gelebt und wenn das Geld weg ist, nützt dir kurzfristig auch ein gewonnener Prozess nichts.
Wobei es ja schon fraglich ist, ob du bei einem Prozess mehr zugesprochen bekommst, als du vorher reinsteckst, GA-Kosten etc.

Selbst wenn der Verkäufer greifabar ist, der Richter dir Recht gibt und den Verkäufer zur Übernahme der Reparaturkosten verpflichtet, hast du trotzdem ein altes Hauus.
Womit bezahlst du denn die notwendig werdenden Modernisierungen, wie Heizung und Dämmung?

Ratlos

#41
Zitat von: Schmidtchen am 07. April 2023, 16:44:58er Richter dir Recht gibt und den Verkäufer zur Übernahme der Reparaturkosten verpflichtet,
Geht doch gar nicht so ohne weiteres. Praktisch in allen Kaufverträgen für gebrauchte Immobilien ist ein Gewährleistungsausschluss vorhanden.

Die TE müsste über Indizien Rückschlüsse auf das Wissen des Verkäufers glaubhaft machen. Diese Faktoren müssen dann offensichtlich sein und das Gericht überzeugen.
Nur dann kann man unterstellen, dass Verkäuferin die Mängel kannte und dann erst kann TE (erfolgreich ?) mit arglistiger Täuschung argumentieren.
Die Verjährungsfrist beträgt hier übrigens auch 3 Jahre ab Kenntnis.

Entschließt sich TE zur Klage muss sie zwingend einen Fachanwalt für Baurecht beauftragen. Denn ein RA verkauft nur sein Wissen das er hat oder nicht hat.
Die TE hat jetzt alles erforderliche als Entscheidungsgrundlage für Sanierung oder Klage.

Schmidtchen

Selbst wenn sich nachweisen läßt, dass der Verkäufer vom Mangel wusste, müsste dann noch nachgewiesen werden, dass er dieses Wissen nicht mit der TS geteilt hat.

Aber das wurde ja alles schon geschrieben.

Wie auch immer, für mich sieht es so aus, dass die TS viel Geld in den Sand gesetzt hat, egal ob aus Naivitität, Gutgläubigkeit, Gier oder warum auch immer.

Noch hat sie die Chance mit einem blauen Auge davon zu kommen.
 
Wenn sie jetzt mit allen Mitteln versucht, ihr verlorenes Geld wieder zu bekommen, hat sie ein verdammt große Chancen, dass sie mit einem Haufen Schulden aus dieser Situation kommt.

Wenn die TS jetzt eine starke Persönlichkeit wäre, die die Probleme anfasst und löst, würde ich es noch anders sehen, aber sie ist schwanger, sie kann jetzt nicht in einer womöglich gesundheitsgefährdenden Bude oder in einem Zelt auf dem Grundstück wohnen. Sie kann auch nicht auf Dächern rumklettern etc.

Ich glaube nicht, dass sie eine reelle Chance hat, das Haus zu halten.


Josef

Naja 65T sind für eine gebrauchte Immobilie eigentlich nicht viel. Je nach Ort und größe des Grundstücks kann man Aufgrund des Preises ja Rückschlüsse über den baulichen Zustand des Gebäudes schließen.
Wenn man bedenkt, dass ein Neubau zur Zeit etwa 4T pro m² kostet (ohne Grundstück), muss man bei solchen Preisen eigentlich eher mit einer Ruine rechnen.
Und auch ein Gericht wird wohl vergleichbare Immobilienangebote heranziehen und darüber entscheiden ob es Wucher war oder ob mit solchen Dingen zu rechnen war.

Ich würde jetzt auch nicht unbedingt behaupten, dass es ein kompletter Verlust ist aber bedenkt man, dass aktuell der Markt wieder ein Käufermarkt ist dürfte die Immobilie aktuell unverkäuflich sein.

Ratlos

#44
Arglistige Täuschung als Grundlage für eine Rückabwicklung zu beweisen ist schwierig.
Wie das vor sich gehen muss habe ich in einem meiner Beiträge bereits beschrieben.

TE hat durch diesen Thread alle Entscheidungsgrundlagen erhalten.
Sie sollte sich jetzt erstmal über ihr weiteres Vorhaben zur Sache äußern.
Für eine detaillierte Aussage hier im Thread fehlen uns zuviele Einzelheiten, vor allem der Text im Notarsvertrag.

Fast erscheint es mir so, als würde TE alle möglichen Mängel zusammensuchen um einen Klagegrund für Rückabwicklung herzustellen weil der Kauf sie im Nachhinein reut.
Das ist aber nur eine Vermutung von mir auf Grund ihrer bisheriger Aussagen die für mich (und für´s Gericht) in sich nicht schlüssig sind