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§ 13 Bevollmächtigte und Beistände

Begonnen von FrankyBoy, 03. April 2023, 15:27:36

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Sheherazade

Zitat von: FrankyBoy am 03. April 2023, 18:13:24Eine Schulbescheinigung wurde schon für das kommende Schuljahr vorgelegt und das schon beim zweiten Termin.

Sehr ungewöhnlich, ich kenne keine Schule, die eine Schulbescheinigung gut 5 Monate vor Beginn eines Schuljahres ausstellt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Man kann sich zu Meldeterminen nicht vertreten lassen:

https://openjur.de/u/2209330.html

Spring23

Zitat von: FrankyBoy am 03. April 2023, 18:13:24@ Spring23
 Jedesmal wegen der Schulbescheinigung
  Und nein von den bisher 4 Teminen war es nur den letzten krank
Das war keine Frage von mir, wann er krank war. Sondern hierzu:
Zitat von: FrankyBoy am 03. April 2023, 18:13:24Nachdem der Mann hinter dem Tisch gefragt hatte wo denn Marcel ist,sagte die Mutter das es ja auch reichen würde als erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreterin den Termin war zu nehmen.
das klingt so wie, der Mann fragt, wo Marcel ist und die Mutter sagt, es reicht doch, wenn ich die Termine wahrnehme. Das würde einen merkwürdigen Eindruck machen.

Bei einem 16jährigen, der nicht zur Schule geht und sich auf was auch immer bewirbt.

Zitat von: FrankyBoy am 03. April 2023, 18:13:24@ BigMama
 
Eine Schulbescheinigung wurde schon für das kommende Schuljahr vorgelegt und das schon beim zweiten Termin.

weiter oben steht, dass er nicht zur Schule geht und sich bewirbt. Inwiefern gibt es eine Bescheinigung? Wofür?

Die Frage war ja auch, ob ein Attest verlangt werden kann und dazu kann man auch angesichts des Themas den 16jährigen in seinem Lebenslauf zu unterstützen wohl sagen: Ja.

Inwiefern diese Unterstützung vom Amt hilfreich ist, ist ein anderes Thema.

FrankyBoy

Dann wird wohl nur die AU bleiben,aber danke für die Mühe !

Ratlos

Zitat von: Ratlos am 03. April 2023, 16:27:06Da genügt doch eine ganz normal AU-Bescheinigung vom Arzt
Lach - habe ich doch schon in Antwort 8 geschrieben :ok:

Ratlos

#20
Zitat von: TripleH am 03. April 2023, 20:26:27Man kann sich zu Meldeterminen nicht vertreten lassen:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/jansen-sgbx-13-bevollmaechtigte-und-beistaende-22-vollmacht_idesk_PI42323_HI2747999.html

Die anerkannte Kommentierung von Jansen bezieht sich explizit auf § 13 SGB 10.
Bei dem Link von @ TripleH in Antwort Nr. 16 dürfte es sich um eine reine Einzelfallentscheidung handeln und wird damit auch nicht generell anwendbar sein.

TripleH


Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 11:20:37Die anerkannte Kommentierung von Jansen bezieht sich explizit auf § 13 SGB 10.
Bei dem Link von @ TripleH in Antwort Nr. 16 dürfte es sich um eine reine Einzelfallentscheidung handeln und wird damit auch nicht generell anwendbar sein.

Witzbold wie immer. Und die Kommentierungen von Eicher, juris und Hauck/Noftz sind natürlich völliger Nonsens:

ZitatDer Leistungsempfänger könne zwar in Begleitung eines Beistands erscheinen, eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten sei jedoch nicht statthaft (Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl., § 32 Rdnr. 14; juris-PK, a.a.O., § 32 Rdnr. 30; Hauck/Noftz, SGB II, § 32 Rdnr. 22). 

Aber gern nochmal aus den vernünftigen Kommentaren (und nicht nur ein abgehacktes Haufe) für dich ganz besonders:

ZitatErforderlich ist das persönliche Erscheinen des Leistungsberechtigten. Eine Vertretung ist nicht möglich (Hauck/Noftz/Valgolio, 3/2018, Rn. 22; GK-SGB II/A. Loose, 10/2014, Rn. 11; jurisPK/Weber, 1.3.2020, Rn. 38; BayLSG 19.3.2014 – L 7 AS 234/14 B ER, BeckRS 2014, 67626). Dies gilt auch, wenn der Vertreter der gesetzliche Betreuer der leistungsberechtigten Person ist (LSG MV 5.6.2020 – L 8 AS 8/20 NZB, BeckRS 2020, 12102).
(Eicher/Luik/Harich/Hahn, 5. Aufl. 2021, SGB II § 32 Rn. 14)

ZitatEin Meldeversäumnis liegt vor, wenn der Leistungsberechtigte einer wirksamen Aufforderung des Leistungsträgers nicht nachgekommen ist, wenn er also am vorgesehenen Tag nicht bei der in der Meldung bezeichneten Stelle persönlich erschienen ist bzw. den Untersuchungstermin nicht wahrgenommen hat. Der Leistungsberechtigte kann zwar in Begleitung eines Beistandes (§ 13 Abs. 4 SGB X) erscheinen, eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist jedoch nicht statthaft. Das Erscheinen eines Bevollmächtigten gemäß § 13 SGB X reicht demnach grundsätzlich nicht aus.41
(Weber in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 5. Aufl., § 32 (Stand: 16.02.2023), Rn. 38)

ZitatEin Meldeversäumnis liegt auch vor, wenn der Leistungsberechtigte den Melde-/Untersuchungstermin nicht persönlich wahrgenommen hat. Eine Vertretung durch Dritte ist nicht möglich (Bayerisches LSG 19. 3. 2014 - L 7 AS 234/14 B ER -; LSG Mecklenburg-Vorpommern 5. 6. 2020 - L 8 AS 8/20 NZB -).
(Leandro Valgolio in: Hauck/Noftz SGB II, § 32 Meldeversäumnisse, Rn. 22)







Ratlos

#22
Zitat von: TripleH am 04. April 2023, 14:25:16Aber gern nochmal aus den vernünftigen Kommentaren (und nicht nur ein abgehacktes Haufe) für dich ganz besonders:
Streitsüchtig wie immer.
Jansen / Haufe sind bestimmt keine Witzbolde - Frau Deadpol.
Dein UraltUrteil stammt aus 2014. Guck dir lieber die Änderungen ab 2020 an.

Mein zitierter Jansen muss echt ein großer Dummkopf sein - lese mal: lol

Dr. Johannes Jansen, Vorsitzender Richter am LSG NRW
Herausgeber für die Vorschriften des Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist Herr Dr. Johannes Jansen, Jahrgang 1955. Seit 1984 ist er Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen und seit Dezember 2006 Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Er ist außerdem Herausgeber des Kommentars zum Sozialgesetzbuch IV, VI und X.

Denke der Mann weiß was er schreibt zumal er in der Litereatur hoch anerkannt ist im Gegensatz zu Eicher.

Außerdem ist der Käse mit der Vollmacht schon lange gegessen. Der Termin ist praktisch geplatzt.
Nun muss der Junge in 1 Woche wieder hin oder er braucht eine AU.
Du hängst dich wie immer am Schnee von gestern auf-

TripleH

Jansen ist ein Kommentator. Du hast auch nichts zitiert, sondern lediglich auf die nur zu einem Bruchteil lesbare  Haufe-Kommtierung verlinkt.

Ich habe 3 aktuelle Kommentare aus beck-online und juris zitiert. Im Übrigen ist die von mir zitierte Entscheidung des LSG Meck-Pom von 2020, du Hobbyjurist.

Lesen und Verstehen war ja noch nie deine Stärke. Aber im Stänkern bist du echt gut. Denn du hast um 11:20 Uhr den Schnee von gestern angefangen.


Ratlos

Deadpol lass mir meine Ruhe sonst melde ich dich. Man hat dich schon mal rausgeschmissen wegen deiner Arroganz und Rechthaberei.
Deine Fehlinfos die du hier verbreitet hast sind noch auffindbar.
ENDE!

Sheherazade

Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 15:18:40Deadpol lass mir meine Ruhe

Für jemanden, der selbst schon mit dem 3. oder 4. Nicknamen hier auftaucht (dein Schreibstil und deine Profilneurose kann man sehr schnell erkennen, weil du dich nicht lange zusammenreißen kannst), bist du ganz schön vorlaut.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Ratlos

Zitat von: Sheherazade am 04. April 2023, 15:21:39dein Schreibstil und deine Profilneurose kann man sehr schnell erkennen
Ich verzichte auf notwendige Antwort und habe diese höflicherweise :zensiert:

Sheherazade

Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 15:26:28Ich verzichte auf notwendige Antwort

Keine Antwort notwendig, war keine Frage sondern eine Feststellung. Das ist genau dein Problem, du beantwortest IMMER ungestellte Fragen und deshalb läuft hier jeder Thread, in dem du schreibst, völlig aus dem Ruder. Und du gerätst mit immer mehr Usern aneinander.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

@ Sheherazade - ich gebe dir Recht in Bezug auf deinen eigenen wenig hilfreichen Posts.!
Die Beantwortung ungestellter Fragen die zum Thema gehören nennt man (fast) vollständige Aufklärung. Nichts anderes hat auch @ Tony gemacht.
Das geschieht ausführlicher als es ein RA für PKH tun würde.
Dadurch wird der Hilfesuchende in die Lage versetzt entweder selbständig vor Gericht zu argumentieren oder ziemlich auf Augenhöhe mit einem RA über sein Thema reden zu können. DAS IST DER SINN DIESER PLATTFORM !

Du und Frau @ Big Mama nennen eine möglichst umfangreiche Aufklärung verächtlich Aufblähung von Threads.
Dabei ist Eure "Aufklärung" oft  :zensiert: jedenfalls unzureichend um es vornehm auszudrücken.

Schluss machen mit erklärenden Hilfestellungen und schmunzeln wenn Geschwürbel (von wem auch immer) kommt und dem ganzen amüsiert zuschauen ist der bessere Weg um solchen wie Euch den Wind aus den Segeln zu nehmen..
Warum auch soll man seine Zeit opfern und sich dann noch von Euch :zensiert:  substanzlos anreden lassen.
Cu Ihr beiden Neugescheiten klärt die Ratsuchenden selber auf - aber rechtskonform bitte  :mocking: wenn ihr schon kleinste Fehler bei anderen beanstandet.
 

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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