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§ 13 Bevollmächtigte und Beistände

Begonnen von FrankyBoy, 03. April 2023, 15:27:36

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FrankyBoy

Kann mich mein Sohn (16) mit einer Vollmacht zu einem Termin schicken ?

Ich habe gehört das ich als gesetzlichrer Vertreter für meinen Sohn zu einem Termin gehen kann,wenn er mir eine Vollmacht unterschreibt ?

Wir wurden jetzt im letzten 2 Monaten 3 mal eingeladen und wir waren immer da,jetzt beim vierten mal hat mein Sohn eine Magen und Darm Grippe genau an seinem Termin und konnte somit nicht erscheinen.
Es wurde bei der Fachkrsft recht laut weil mein Sohn nicht da war,ich sagte das ich als sein gesetzlicher Vertreter ja da wäre und alles was beprochen werden müsse das auch mit mir getan werden könne.
Es wurde natürlich eine Krankmeldung verlangt für den einen Tag.
Jetzt habe ich gehort das man auch mit einer Vollmacht diese termine wahr nemen kann ,stimmt das ?

Sheherazade

Zitat von: FrankyBoy am 03. April 2023, 15:27:36Wir wurden jetzt im letzten 2 Monaten 3 mal eingeladen

Wieso "wir"? Waren das Termine für dich oder deinen Sohn? Ein 16-Jähriger wird kaum den gleichen Arbeitsvermittler haben wie sein Elternteil. Und warum muss dein Sohn so oft erscheinen, ist er noch Schüler?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Es kommt darauf an was in der Vollmacht steht, also auf den genauen Text.

horst

z.b. Vollmacht an Jobcenter Berlin

Vollmachtgeber:

Name, Vorname:           _____________________________________________________

Adresse:       ______________________________________________________

Geburtsdatum:       _________________________   

BG-Nummer:       _________________________


Bevollmächtigte Person:

Name, Vorname:             _____________________________________________________

Adresse:         _____________________________________________________

Geburtsdatum:         _________________________

Telefonnummer:      _________________________

Mobiltelefon:         _________________________   


Auf Grund meiner mangelhaften Deutschkenntnisse bin ich nicht in der Lage, mit dem Jobcenter auf deutsch zu kommunizieren, insbesindere nicht am Telefon. Daher erteile ich für die oben genannte Person eine Vollmacht, mich in allen meinen das Jobcenter betreffenden Angelegenheiten vollumfänglich zu vertreten, Absprachen zu tätigen und Entscheidungen für mich zu treffen. Ich ermächtige ihn für mich meine Termine im Jobcenter, auch telefonische,  wahrzunehmen.


Jobcenter Hamburg
Eine Form ist für die Vollmacht selbst gesetzlich nicht vorgeschrieben, auf Verlangen
muss die Bevollmächtigung jedoch nachgewiesen werden. Da dies regelhaft verlangt
werden muss, empfiehlt sich zu diesem Zweck ein standardisiertes Formular. Es wird
davon ausgegangen, dass die Unterstützung der Wohlfahrtsverbände in Form einer
Bevollmächtigung erfolgt.
Grds. ist der Beistand gemäß § 13 Abs. 4 SGB X vom Bevollmächtigten nach § 13
Abs. 1 SGB X zu unterscheiden. Der Beistand ist eine Person des Vertrauens,
welche zusammen mit dem Beteiligten, jedoch nicht an seiner Stelle, handeln kann.
Er tritt somit nur daneben, ist im Widerspruchsverfahren auch kein
Prozessbevollmächtigter. Selbstverständlich sind dies in unterstützender Funktion
auch die Mitarbeiter der Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände. Da sich deren
Funktion in einem solchen Falle jedoch nur auf Verhandlungen und Besprechungen
bezieht und gleichzeitig der Beteiligte anwesend sein muss, ist eine schriftliche
Ermächtigung nicht notwendig und kann nicht gefordert werden. Zur Klarstellung
wäre es jedoch wünschenswert, eine kurze schriftliche Bestätigung über die Funktion
als Beistand zu haben, welche vom Leistungsempfänger unterschrieben wird. Dies
stellt aber regelmäßig keine Problematik dar, da der Berechtigte selbst hier immer
auch anwesend sein muss.

Ratlos

Zitat von: horst am 03. April 2023, 16:06:27Ich ermächtige ihn
für mich meine Termine im Jobcenter, auch telefonische,  wahrzunehmen.
Also generell alle Termine ohne dass er je persönlich erscheint? TerminE ist ja die Mehrzahl!
Ob das geht bezweifle ich, aber darin haben andere User bessere Kenntnis als ich

FrankyBoy

Zitat von: Sheherazade am 03. April 2023, 15:32:31
Zitat von: FrankyBoy am 03. April 2023, 15:27:36Wir wurden jetzt im letzten 2 Monaten 3 mal eingeladen

Wieso "wir"? Waren das Termine für dich oder deinen Sohn? Ein 16-Jähriger wird kaum den gleichen Arbeitsvermittler haben wie sein Elternteil. Und warum muss dein Sohn so oft erscheinen, ist er noch Schüler?

Ich schreibe für ne Bekannte ich bin der Beistand.

Ratlos

Lade doch mal die Vollmacht hoch bitte

horst

Zitat von: Ratlos am 03. April 2023, 16:09:25
Zitat von: horst am 03. April 2023, 16:06:27Ich ermächtige ihn
für mich meine Termine im Jobcenter, auch telefonische,  wahrzunehmen.
Also generell alle Termine ohne dass er je persönlich erscheint? TerminE ist ja die Mehrzahl!
Ob das geht bezweifle ich, aber darin haben andere User bessere Kenntnis als ich

natürlich nur wenn schon Kunde des Jobcenters ist. Wenn jemand krank ist oder aus der Ukraine sollte das doch kein Problem darstellen.

Ratlos

Da genügt doch eine ganz normal AU-Bescheinigung vom Arzt

FrankyBoy

Zum besseren Verständnis mein Text

Meine Bekannte hatte heute einen Termin beim Jobcenter für ihren 16 Jährigen Sohn,der Junge geht im Moment nicht zur Schule sondern bewirbt sich.
Es wurde natürlich eine Schul-Bescheinigung gefordert war ja klar bis 18 ist ja Schulpflicht .
Warum der Jung nicht zur Schule geht weiß ich jetzt nicht da ich als Beistand in der Regel nur als moralische Stütze und als Stenoäffchen meinen Dienst tue.
Nun hatte der Junge Mann seid heute einen fiesen Magen-Darm Infekt und konnte den Termin nicht wahrnehmen,deshalb ging ich mit der Mutter zum Jobcenter um den Termin zu erscheinen.
Nachdem der Mann hinter dem Tisch gefragt hatte wo denn Marcel ist,sagte die Mutter das es ja auch reichen würde als erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreterin den Termin war zu nehmen.
Der Typ wollte umgehend ein Ärztliches Attest und setzte direkt 1 Woche später den nächsten Termin an.
Es wurde umgehend lauter und sehr sehr ungemütlich als die Mutter sich über die Häufigkeit der Einladungen beschwert hat,in den letzten 2 Monaten wurde Marcel und seine Mutter schon 3 mal vorgeladen und sind jedes mal zum Termin erschienen.
Es wurde noch heftiger der Mann von Jobcenter sagte wortwörtlich ,wenn sie sich an Deutsche Gesetzte nicht halten wollen dann suchen sie sich ein anderes Land,und wir sollten Kooperieren und anderes Gerede auf das ich hier nicht eingehen möchte.
Jetzt habe ich eine Frage um mein wissen als beistand zu vertiefen:Kann der Junge nach diesem Vorfall nach § 13 Bevollmächtigte und Beistände mir oder jemans ander eine Vollmacht uber seine Termine geben ?

Ratlos

Ja kann man in Verbindung mit dem Perso.
Die Vertretung der eigenen Person also dieses Herrn Marcel sollte aber schon vorher mit dem SB abgeprochen werden. Ansonsten eben eine AU-Bescheinigung

Spring23

Zitat von: FrankyBoy am 03. April 2023, 16:28:47...
Nun hatte der Junge Mann seid heute einen fiesen Magen-Darm Infekt und konnte den Termin nicht wahrnehmen,deshalb ging ich mit der Mutter zum Jobcenter um den Termin zu erscheinen.
Nachdem der Mann hinter dem Tisch gefragt hatte wo denn Marcel ist,sagte die Mutter das es ja auch reichen würde als erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreterin den Termin war zu nehmen.
Ohne irgendeinen Hintergrund und warum der junge Mann öfter eingeladen wird: Hat sie nur das gesagt oder eben, dass er krank ist?

Zitat von: FrankyBoy am 03. April 2023, 16:28:47Der Typ wollte umgehend ein Ärztliches Attest und setzte direkt 1 Woche später den nächsten Termin an.
Es wurde umgehend lauter und sehr sehr ungemütlich als die Mutter sich über die Häufigkeit der Einladungen beschwert hat,in den letzten 2 Monaten wurde Marcel und seine Mutter schon 3 mal vorgeladen und sind jedes mal zum Termin erschienen.
Die Art und Weise klingt nicht sehr professionell. Aber ratsam wäre es, die Sachen nicht zu vermischen. Also wenn er krank ist, ist er krank und dass man meint, wozu eigentlich die ganzen Einladungen wären separat vielleicht besser aufgehoben gewesen.

Zitat von: FrankyBoy am 03. April 2023, 16:28:47Jetzt habe ich eine Frage um mein wissen als beistand zu vertiefen:Kann der Junge nach diesem Vorfall nach § 13 Bevollmächtigte und Beistände mir oder jemans ander eine Vollmacht uber seine Termine geben ?
meines Erachtens kommt es darauf an, was da besprochen wird. Manches geht mal als Vertretung, aber manches eher nicht.
Der Vorfall hat damit nichts zu tun. Wenn man einen Bevöllmächtigten nennen darf, dann geht das eben, egal, was vorher für ein Konflikt war.
Das Verhalten der Mutter war ja nicht unsachlich oder so.

BigMama

Die Termindichte ergibt sich vermutlich aus der Tatsache, dass der junge Mann erst 16 Jahre ist und zur Zeit keine Schule besucht.
Sicherlich soll zeitnah geklärt werden wie es mit ihm weitergeht, ob er eine Ausbildung anstrebt oder eine Schule besuchen will. Und bis nicht eins von beiden in trockenen Tüchern ist, wird es wohl so weitergehen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

horst

Zitat von: FrankyBoy am 03. April 2023, 16:28:47Es wurde umgehend lauter und sehr sehr ungemütlich als die Mutter sich über die Häufigkeit der Einladungen beschwert hat,in den letzten 2 Monaten wurde Marcel und seine Mutter schon 3 mal vorgeladen und sind jedes mal zum Termin erschienen.
die Mutter stört anscheinend er möchte den Jungen Mann sich sicher alleine vorknöpfen. Beistände sind nie beliebt, da sie auch Zeugen sind wenn sie Fehler machen.

FrankyBoy

@ Spring23
 Jedesmal wegen der Schulbescheinigung
  Und nein von den bisher 4 Teminen war es nur den letzten krank

@ BigMama
 
Eine Schulbescheinigung wurde schon für das kommende Schuljahr vorgelegt und das schon beim zweiten Termin.