Gemeinschaftskonto

Begonnen von Unwissender, 20. April 2023, 10:32:19

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Unwissender

Hallo!

Frage: Muss man beim JC ein Gemeinschftskonto angeben und muss das Geld darauf verwendet werden! (Auch wenn es dem Anderen gehört?)
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ratlos

2 getrennte Konten wären besser.

Sheherazade

Zitat von: Unwissender am 20. April 2023, 10:32:19Frage: Muss man beim JC ein Gemeinschftskonto angeben und muss das Geld darauf verwendet werden! (Auch wenn es dem Anderen gehört?)

Also kein gemeinsames Konto, sondern ein Konto auf das z. B. Gemeinschaftskosten wie bei einer WG eingezahlt werden?

Und wenn doch gemeinsames Konto, wieso gehört es nur dem anderen Partner?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Oberfrank


Bei einem Gemeinschaftskonto sind normalerweise immer beide Partein als Inhaber genannt.
Ist das der Fall muss es natürlich angegeben werden.
Gruss aus Oberfranken
Frank

Unwissender

Stimmt! Darum ja Gemeinschftskonto, das auf beide namen läuft und auf das alle beide Zugriff haben! Aber natürlich unterschiedliches Einkommen!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Sheherazade

Zitat von: Unwissender am 23. April 2023, 08:56:54Stimmt! Darum ja Gemeinschftskonto, das auf beide namen läuft und auf das alle beide Zugriff haben! Aber natürlich unterschiedliches Einkommen!

Hast du deine Frage
Zitat von: Unwissender am 20. April 2023, 10:32:19Frage: Muss man beim JC ein Gemeinschftskonto angeben und muss das Geld darauf verwendet werden! (Auch wenn es dem Anderen gehört?)
jetzt selbst beantworten können?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Unwissender

Warum? Die Frage ist noch nicht beantwortet! Muss man das Konto angeben und das Geld darauf verbrauchen, auch wenn es dem anderen gehört?
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Sheherazade

Zitat von: Unwissender am 23. April 2023, 09:09:01Muss man das Konto angeben und das Geld darauf verbrauchen, auch wenn es dem anderen gehört?

Ja, muss man angeben und Ja, die BG muss das Geld verbrauchen.

Wenn man innerhalb einer BG auf Mein und Dein besteht, muss man sich eigene Konten einrichten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Zitat von: Sheherazade am 20. April 2023, 10:47:42Und wenn doch gemeinsames Konto, wieso gehört es nur dem anderen Partner?
Falsch gedacht! Das Konto gehört beiden aber ein Teil des Geldeinganges gehört eben nur 1 Person.
Wie ich schon in Antwort Nr. 1 schrieb: 2 getrennte Konten sparen u.U. Ärger.

OLD-MAN

Es ist doch ganz einfach:

Gemeinschaftskonto = gehört Beiden. Es gibt kein ....ist meins / ist deins / sondern nur ein ...ist unser

Alternative wäre gewesen: Jeder führt sein eigenes Konto, denn jetzt trennen und einem gehört plötzglich der gesamte Kontoinhalt, ist nicht möglich!

Ratlos

Zitat von: OLD-MAN am 23. April 2023, 13:04:48Es gibt kein ....ist meins / ist deins / sondern nur ein ...ist unser
Und was ist wenn auf dem Konto z.B. 1000 € zweckgebunden für das Auto der Frau eingehen. Dann ist der Eigentumsnachweis des Geldes für die Frau auch auf einem Gemeinschaftskonto erbracht.
Der Partner kann nur über das Konto verfügen. Sein Eigentum ist das Geld der Frau deswegen noch lange nicht.

Sheherazade

Zitat von: Ratlos am 23. April 2023, 13:08:44
Zitat von: OLD-MAN am 23. April 2023, 13:04:48Es gibt kein ....ist meins / ist deins / sondern nur ein ...ist unser
Und was ist wenn auf dem Konto z.B. 1000 € zweckgebunden für das Auto der Frau eingehen.

Dann wird der BG das Einkommen der Frau von 1000€ angerechnet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Das kann doch gar kein Einkommen sein wenn es zweckgebunden als Darlehen gegeben wird. Anders sieht es bei Lohnzahlung aus.

OLD-MAN

Zweckgebunden, das Wort gibt es in diesem Zusammenhang gar nicht.

Mach´dich bitte mal schlau, was Behörden unter Zweckgebundenheit verstehen!

Bsp: Die Oma überweist dem leistungsbeziehenden Enkel 1.000 € für den Erwerb eines Führersheins. Zweckgebunden? Nein, diese Überweisung ist nicht zweckgebunden, sondern anrechenbares Einkommen! Die Oma meint es zwar ut, aber es ist der falsche Weg! Die Oma täte besser daran, der Fahrschule das Geld zu überweisen!


Ratlos

@ Old Man - aus Wikipedia:
Die Zweckbindung soll bewirken, dass der Gesetzgeber oder der Vertragspartner die Gewissheit besitzt, dass Geld oder Sachen ausschließlich für einen vorgesehenen Zweck verwendet werden und eine zweckfremde Verwendung ausgeschlossen ist.