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Anrechnung Jobcenter Steuerrückzahlung

Begonnen von Fred, 07. Mai 2023, 08:51:31

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Fred

Guten Morgen liebe Forenmitglieder,

das Finanzamt hat eine Rückerstattung von  bisschen was über 2.000 Euro an uns mitgeteilt.

Grund war der Lohnsteuerwechsel in 3 und 4 aufgrund Eheschließung.

Nun ergänzen wir zum Lohn Bürgergeld. Wir sind zu dritt.

1. Kann ich dem Finanzamt mitteilen, dass sie das Geld direkt ans Jobcenter überweisen?

2. Gilt auch hier ein Freibetrag?

3. Problem. Vor einigen Jahren entstanden mal ca. 3.000 Euro Rückstände aus Unterhaltsvorschuss. Ich habe nämlich noch ein 12 jähriges Kind, das nicht bei mir lebt und ich war damals arbeitslos.

Und ich meine mich zu erinnern, dass das Jugendamt damals ca. 7 Jahre zurück mitteilte, dass sie sich beim Finanzamt eintragen haben lassen, sodass eine etwaige Auszahlung ans Jugendamt geht.

Nun hat mich das Finanzamt allerdings angeschrieben und nach meiner Bankverbindung gefragt.

Würde das Finanzamt nicht sehen, dass das Jugendamt eingetragen ist?

Und angenommen das Jugendamt bekommt das Geld. Kann das Jobcenter trotzdem das Geld anrechnen? Erhalten hätte ich das Geld ja dann nicht. Einkommen muss einem meines Wissens ja auch zufließen sonst kann es nicht angerechnet werden oder?.

Sorry für die vielen Fragen. Vielleicht weiß es ja jemand.

DANKE.

Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Sheherazade

1. Ungünstig, besser nicht machen. Schick dem Jobcenter besser eine Veränderungsmitteilung unter Beilegung einer Kopie der Erstattungsbescheides.
2. Nein.
3. Wenn das Jugendamt die Eintragung regelmäßig hat verlängern lassen, müsste das Finanzamt das sehen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

#2
Ich würde beim FA nachfragen, ob die das Geld nicht gleich an den Gläubiger überweisen können.

Und zwar aus folgendem Grund:
Die Schuld ist aufgelaufen, wenn nicht beim JA, dann bei der Stadt. Irgendwer jedenfalls hat ein Recht darauf.
Das JC rechnet sie gegen, d.h., Du hättest die Schulden weiterhin. Soweit ich weiß, gehen Bank und Finanzamt vor, bei Verrechnung. Bei allem anderen nach JC.

Allerdings steht es in D. nicht gerade gut mit der Rückforderungsquote / Durchsetzung von Unterhaltsschuld.
Du hättest also theoretisch gute Chancen, das Geld ... naja, wegen JC eh nicht behalten zu können. Ansonsten ja.

Ich selbst wäre eher froh, die Schulden weg zu haben, deshalb schrieb ich, wie ich es machen würde.
(Ist ja auch Dein Kind, für das Du zahlst.)  :zwinker:
 
Beim FA eine getrennte Veranlagung zu machen, ist sinnvoll, weil es nur Deine Schulden sind. D.h., Deine Ehefrau kann ihren Teil ausgezahlt bekommen. Weiß aber nicht, wie es rückwirkend damit aussieht.
Das werden hier andere wissen.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Hartzer Rolle

Das Jobcenter kommt nicht für irgendwelche Schulden auf, die sind "Privatvergnügen".
Was jetzt als Einkommen, und somit liquide Mittel, zufliesst, muss für den Lebensunterhalt eingesetzt werden/wird angerechnet.

Leeres Portemonnaie

@Hartzer Rolle: Wenn das gleich vom FA überwiesen wird, auch nicht? Da gibt es doch keinen Zufluss.  :scratch: 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Hartzer Rolle

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 07. Mai 2023, 10:59:30@Hartzer Rolle: Wenn das gleich vom FA überwiesen wird, auch nicht? Da gibt es doch keinen Zufluss.  :scratch: 

Wenn das wirklich gemacht wird.
Laut Ausgangspost möchte das FA eine Kontonummer vom TE.
Ob eine Begleichung anderweitiger Verpflichtungen rechtlich korrekt wäre, bezweifle ich, da SGB II Leistungen immer nachrangig zu zahlen und daher vorrangig zu begleichen sind.

Fred

Danke. Worum es geht.

1. Wenn das Jugendamt beim Finanzamt eingetragen ist und somit das Geld zuerst überwiesen bekommt, dann habe ich ja nichts bekommen bzw es ist mir nichts zugeflossen.

Somit habe ich das Geld nicht bekommen und das Jobcenter darf nichts anrechnen oder??

2. Muss das Jugendamt seine Gläubigerrolle beim Finanzamt echt erneuern? Ich dachte einmal eingetragen und die sind da für immer hinterlegt?
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Sheherazade

Zitat von: Fred am 07. Mai 2023, 11:28:052. Muss das Jugendamt seine Gläubigerrolle beim Finanzamt echt erneuern? Ich dachte einmal eingetragen und die sind da für immer hinterlegt?

Ich wüsste nicht, dass das Aufrechnungsersuchen ein Leben lang bestehen bleibt. Unter Umständen ist das jetzt auch nicht mehr rechtlich haltbar. Lies dich mal hier durch.
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Ratlos

Eine wirksame Abtretung geht allem anderen vor.

Fred

Angenommen sie überweisen das Geld ans Jugendamt. Ich habe das Geld dann ja nicht erhalten, somit kann mir das Jobcenter auch nichts anrechnen oder?
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Sheherazade

Zitat von: Fred am 07. Mai 2023, 14:00:38Angenommen sie überweisen das Geld ans Jugendamt.

Auf welcher Grundlage (Titel, Abtretung)?

ZitatIch habe das Geld dann ja nicht erhalten, somit kann mir das Jobcenter auch nichts anrechnen oder?

Sie können und werden das Einkommen anrechnen, wenn kein vorrangiger Anspruch (= Titel oder Abtretung) eines anderen besteht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Ratlos

Zitat von: Fred am 07. Mai 2023, 14:00:38Angenommen sie überweisen das Geld ans Jugendamt.
Wie oft noch? Mach halt eine Abtretung deiner Forderung. Du bist dann rechtlich der Zedent und eine Dritte Person an die abgetreten wird ist der neuen Gläubiger rechtlich der Zessionar. Und Abtretung geht der Pfändung und Vollstreckung vor wenn sie wirksam gemacht wird.
Mehr kann man zu dem Fall echt nicht sagen.

Fred

Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Fred

Noch was. Ich muss dem Finanzamt binnen 3 Wochen meine Bankverbindung mitteilen.

Was ist, wenn ich das nicht mache? Was passiert dann, verfällt das Guthaben?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

horst

Zitat von: Fred am 07. Mai 2023, 21:48:38Was ist, wenn ich das nicht mache? Was passiert dann, verfällt das Guthaben?
Die schicken dann vermutlich einen Verrechnungsscheck.