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Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung

Begonnen von Nelda, 26. März 2023, 16:44:28

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Ratlos

@ Ottokar - wir verkehren bereits über die privaten Mailaddys damit der Thread hier zu Ende gehen kann.
Eine gute Nachricht gibt es: So schlimm wie es sich hier liest zeigen es die vielen Bilder nicht an. Das gröbste (undichtes Dach) ist für wenig Geld sanierbar
und vorhandene Feuchtigkeit kann mit Lüftung und Trockner beseitigt werden.

Ich selbst bin halt immer der Meinung dass Detail-Aufklärung erfolgen muss als Entscheidungsgrundlage für Fragesteller und dann zieht sich eine Sache lange hin.
Danke für Geduld aber es ist für @ Nelda tatsächlich kein Honig schlecken.

Nelda

Hallo Ratlos,

ich versuche das jetzt alles aufzudrösseln.

1. Was zahlt das Jobcenter wenn wir wohnen bleiben...

Natürlich nicht viel. Der Aussendienstler blockte und meinte das ein neues Dach eine Wertsteigerung wäre und somit nicht übernahmefähig und das selbst das Flachdach gehen würde. Das Jobcenter hier sind wohl sehr schlimme Hardliner. Das würde wenn dann nur per Klage übernommen werden. Es wäre auch nicht viel wenn dann ca 3000 Euro für 3 Personen im Jahr an möglichen Reperaturkosten. Problem ist das die alles an ihrem Aussendienst zur Entscheidungsfindung abhängig machen und selbst eine resolute Sparpolitik fahren.

2. Was zahlt das Jobcenter wenn wir eine Wohnung anmieten

Sollten wir im gleichen Vergleichsraum wohnen bleiben nur das was jetzt zahlt also ca. 110 Euro kalte Nebenkosten plus 210 Euro Gasabschlag. Da Umzug nicht erforderlich.
Da wir in einen anderen Vergleichsraum uns jetzt eine Wohnung angeschaut haben ( die andere Whg wäre auch in einem anderen Vergleichsraum gewesen, welche ich abgesagt habe) muss man die Differenz selber tragen, bis Baby da ist.

3. Was für Vorteile bringt eine BG

natürlich keine

4. Wie groß ist der Riss im Dach durch den das Wasser eindringt


Wir hatten mehrere Stellen wo das Wasser an der Decke eingedrungen ist. Das Flachdach ist lt. Dachdecker völlig durch.


Dann Industrietrockner..gebe ich dir Recht aber ich müsste den jeden Tag in den Schlafräumen laufen lassen und das ist teuer und zu niedrige Luftfeuchtigkeit ist für das Baby auch nicht optimal.


Lg Nelda

Ratlos

Ottokar meint dass der Thread hier für´s Forum ausgereizt ist, denn wir verstoßen sonst gegen die Bedingungen. Ich habe dir deshalb eine Mail mit meinem Weg den ich gehen würde per PN geschrieben.

Spring23

Zitat von: Nelda am 08. Mai 2023, 13:54:53Hallo Ratlos,

ich versuche das jetzt alles aufzudrösseln.

1. Was zahlt das Jobcenter wenn wir wohnen bleiben...

Natürlich nicht viel. Der Aussendienstler blockte und meinte das ein neues Dach eine Wertsteigerung wäre und somit nicht übernahmefähig und das selbst das Flachdach gehen würde. Das Jobcenter hier sind wohl sehr schlimme Hardliner.
nur als sachliche Info zu: Und es stimmt ja auch. Man kann nicht eine Bruchbude erwerben und dann erwarten, dass das JC zahlt. Sonst könnte je jeder im Bezug zu Eigentum kommen. Irgendwie schauen, dass man zu etwas Geld kommt, irgendeine Wohnung kaufen, dann sanieren lassen und wenn es gut läuft ein paar Monate später, aber nicht vorher, einen Job haben und mit Eigentum raus aus dem Bezug sein.

Dafür ist Bürgergeld nun mal nicht gedacht. Da gibt es andere Posten innerhalb des Bürgergelds, die der Erhöhung bedürfen.

Zitat von: Nelda am 08. Mai 2023, 13:54:53Das würde wenn dann nur per Klage übernommen werden. Es wäre auch nicht viel wenn dann ca 3000 Euro für 3 Personen im Jahr an möglichen Reperaturkosten.
250 euro im Monat extra und das auf Dauer oder wie ist "im Jahr" zu verstehen. Auch hier würde eine Sanierung eines extrem sanierungsbedürftigen Hauses auf Kosten der Allgemeinheit erfolgen

Zitat von: Nelda am 08. Mai 2023, 13:54:53Problem ist das die alles an ihrem Aussendienst zur Entscheidungsfindung abhängig machen und selbst eine resolute Sparpolitik fahren.
das hat weniger mit Sparpolitik, als mit dem oben genannten zu tun. Wenn jemand ein Haus besitzt viele Jahre, dann in den Bezug fällt und zumindest als Darlehen Geld vom JC bekommen möchte, um das nun alte Haus halbwegs zu erhalten ist das nun mal was anderes, als wenn man im Bezug oder kurz vorher ein Haus kauft und es dann saniert haben möchte. Stand aber bereits auf Seite 1 oder 2.
 :bye:

Ottokar

Das Problem ist, dass du blauäugig eine Bruchbude gekauft hast, um ab 01.01.2023 nicht mehr geschütztes Vermögen vor dem Zugriff des JC zu schützen. Kann passieren und du bist weder die Erste noch Einzige, der sowas passiert.
Vermögen so anzulegen, dass es nach § 12 SGB II geschützt ist, ist nicht verboten, auch das Haus mit erheblichem Verlust wieder zu verkaufen, ist nicht verboten und würde hinsichtlich des JC auch keine Konsequenzen haben.
Sich diese Bruchbude jetzt auf Kosten anderer über das JC sanieren zu lassen, wäre nach § 22 Abs. 2 SGB II sogar möglich, zumindest teilweise i.H. des Differenzbetrages zwischen den tatsächlichen und den max. angemessenen KdUH der nächsten 12 Monate.
Moralisch allerdings ziemlich fragwürdig, aber Moral zählt ja heutzutage nicht mehr, wie uns Habeck Gestern erst klar und deutlich erklärt hat.
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