Anrechnung Jobcenter Steuerrückzahlung

Begonnen von Fred, 07. Mai 2023, 08:51:31

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Spring23

Ich verstehe das Problem nicht so ganz. Offenbar gibt es keine Abtretung oder irgendeine Frist, die das JA ermächtigen würde, das Geld an sich abtreten zu lassen, ist verstrichen.

Das FA fragt nach Deiner Kontonummer. Demnach sollst Du das Geld direkt erhalten.

Frag doch beim FA nach, ob eine Abtretung vorliegt, die vielleicht übersehen wurde.

Ansonsten bekommst Du das Geld. Dass im Gegenzug eine vorübergehende Reduktion des Bürgergelds stattfindet, ändert daran nichts. Da ihr aufstockend Geld bekommt, bleibt ja vielleicht doch noch was an plus übrig.

Ratlos

Zitat von: Fred am 07. Mai 2023, 18:32:47Abtretung ans Jugendamt?
Wie kommst du auf diesen absurden Gedanken wenn du selbst dein Geld willst.
Abtretung natürlich an eine dritte Person - Vater-Mutter-Schwester-Bruder-Oma - etc.
Durch die Abtretung gibt es einen neuen Gläubiger an dem das FA überweisen muss.

Fred

Hab jetzt beim Finanzamt nachgefragt. Tatsächlich liegt da vom Jugendamt keine Pfändung mehr drauf, sprich, sie wollen mir das Geld überweisen.

Wie nun am besten vorgehen?

1. kann ich das Geld, sobald es auf meinem Konto ist, direkt ans Jobcenter überweisen? Dann gäbe es diesen Aufrechnungsschmarrn nicht.

2. Irgendwie behalten oder zumindest einen Teil davon, wird nicht funktionieren oder? Freibeträge gibt es ja auch keine drauf. Ich habe mal gehört, dass man sich kurzfristig vom Leistungsbezug abmelden kann und dann wieder an. Rentiert sich bei dieser geringen Summe aber nicht.

3. Ich würde also dem Jobcenter die Erstattung mitteilen. Was passiert nun bei einer Summe von ca. 2.000 Euro? Die ist ja so hoch, dass man teils auch für Monate aus dem Leistungsbezug fällt oder? Hab da echt keine Ahnung von. Danke. Hinweis: Ich meine, dass sie immer 6 Monate aufrechnen oder? Selbst dann wären wir eigentlich noch im Leistungsbezug, da wir um die 700 im Monat bekommen.



Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Sheherazade

1. Das ist Blödsinn, das ist DEIN Geld. Bei Anrechnung bekommst du nur weniger Sozialleistungen.
2. Du behälst alles, siehe 1.
3. Du teilst dem Jobcenter die Erstattung mit und das Jobcenter teilt dir dann mit, wie lange du wieviel weniger Bürgergeld bekommst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Zitat von: Fred am 08. Mai 2023, 11:26:44Tatsächlich liegt da vom Jugendamt keine Pfändung mehr drauf
Wenn mal eine Pfändung drauf lag, jetzt aber keine mehr muss es doch ein Rücknahmeersuchen der ehemaligen Pfändung geben.
Werden von keiner Seite Ansprüche auf das Geld erhoben ist es immer dein Geld.


Spring23

Zitat von: Fred am 08. Mai 2023, 11:26:44Hab jetzt beim Finanzamt nachgefragt. Tatsächlich liegt da vom Jugendamt keine Pfändung mehr drauf, sprich, sie wollen mir das Geld überweisen.

Wie nun am besten vorgehen?

1. kann ich das Geld, sobald es auf meinem Konto ist, direkt ans Jobcenter überweisen? Dann gäbe es diesen Aufrechnungsschmarrn nicht.

2. Irgendwie behalten oder zumindest einen Teil davon, wird nicht funktionieren oder? Freibeträge gibt es ja auch keine drauf. Ich habe mal gehört, dass man sich kurzfristig vom Leistungsbezug abmelden kann und dann wieder an. Rentiert sich bei dieser geringen Summe aber nicht.

3. Ich würde also dem Jobcenter die Erstattung mitteilen. Was passiert nun bei einer Summe von ca. 2.000 Euro? Die ist ja so hoch, dass man teils auch für Monate aus dem Leistungsbezug fällt oder? Hab da echt keine Ahnung von. Danke. Hinweis: Ich meine, dass sie immer 6 Monate aufrechnen oder? Selbst dann wären wir eigentlich noch im Leistungsbezug, da wir um die 700 im Monat bekommen.
Mir ist Dein Problem weiter nicht klar.
1. wieso Schmarrn? Als Aufstocker ist Dir das Thema ,,was hab ich selbst, was bekomme ich dazu" doch bekannt.
2.Du behältst alles. So wie Dir auch niemand den Lohn (netto) wegnimmt. Du bekommst kurze Zeit weniger Bürgergeld
3. Die Idee sich bei kurzzeitigem einmaligen Geldzuwachs abzumelden, hätten sicher viele.

Du hast zunächst mal 3000 Euro offenbar geschenkt /erlassen bekommen.
Von den 2000, die mit dem Bürgergeld verrechnet werden, bleibt ja vielleicht was übrig- je nachdem, wie hoch die Aufstockung ist. Oder?

Fettnäpfchen

Fred

Zitat von: Fred am 08. Mai 2023, 11:26:44Ich habe mal gehört, dass man sich kurzfristig vom Leistungsbezug abmelden kann
Zitat von: Spring23 am 08. Mai 2023, 13:57:293. Die Idee sich bei kurzzeitigem einmaligen Geldzuwachs abzumelden, hätten sicher viele.
Klappt bloß nicht!
Der Gesetzgeber ist da nicht so verblö..t wie sonst, da ist ein Riegel vorgeschoben. s. Punkt 2 > http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html

MfG FN
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Fred

Zitat von: Spring23 am 08. Mai 2023, 13:57:29Du hast zunächst mal 3000 Euro offenbar geschenkt /erlassen bekommen.
Von den 2000, die mit dem Bürgergeld verrechnet werden, bleibt ja vielleicht was übrig- je nachdem, wie hoch die Aufstockung ist. Oder?

Danke. Aber das verstehe ich nicht. Ich muss doch alles ans Jobcenter abdrücken, was mir das Finanzamt überweist. Oder nicht?

Beispiel: Das Finanzamt überweist mir ein Guthaben von 2.100 Euro. Dann gehen die 2.100 Euro voll ans Jobcenter. Oder nicht?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Spring23

Zitat von: Fred am 08. Mai 2023, 19:28:45
Zitat von: Spring23 am 08. Mai 2023, 13:57:29Du hast zunächst mal 3000 Euro offenbar geschenkt /erlassen bekommen.
Von den 2000, die mit dem Bürgergeld verrechnet werden, bleibt ja vielleicht was übrig- je nachdem, wie hoch die Aufstockung ist. Oder?

Danke. Aber das verstehe ich nicht. Ich muss doch alles ans Jobcenter abdrücken, was mir das Finanzamt überweist. Oder nicht?

Beispiel: Das Finanzamt überweist mir ein Guthaben von 2.100 Euro. Dann gehen die 2.100 Euro voll ans Jobcenter. Oder nicht?
nein, von Deinen 2100 Euro geht nichts ans Jobcenter.

Wenn es auf 6 Monate verteilt wird, weil ihr sonst vermutlich aus dem Bezug fallt, wäre die Frage, wie viel Aufstockung ihr bekommt.

2100:6= 350 Euro. Wenn ihr je Monat weniger bekommt, ist die Differenz für 6 Monate 0.
Wenn ihr z.B. vom JC 200 Euro bekommt und 6 Monate 200 Euro weniger bekommt, müssten 150 euro "übrig" bleiben.
Es sei denn, es hat sich zwischenzeitlich geändert und es wird auf mehr Monate verteilt.

Sheherazade

Zitat von: Spring23 am 08. Mai 2023, 19:32:44je nachdem, wie hoch die Aufstockung ist. wäre die Frage, wie viel Aufstockung ihr bekommt.

Ich meine, irgendwo was von 700€ gelesen zu haben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fred

Ja wir bekommen weit mehr als 200 Euro, da wir zu dritt sind. Ja genau ca. 700 Euro.

Danke für die Mühe. Aber da bleibt nichts übrig. Die behalten dann einfach 6 Monate lang 350 Euro ein.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Spring23

Zitat von: Fred am 08. Mai 2023, 21:41:26Ja wir bekommen weit mehr als 200 Euro, da wir zu dritt sind. Ja genau ca. 700 Euro.

Danke für die Mühe. Aber da bleibt nichts übrig. Die behalten dann einfach 6 Monate lang 350 Euro ein.
ja, schade, aber so ist das, wenn man Zufluss hat. Dann wird verrechnet, weil man weniger von außen
benötigt. Mit Aufstockung habt ihr aber so oder so mehr, als jemand, der leider gar keinen Job hat, weil ihn dort ja Freibeträge habt.
 :weisnich:

Ottokar

Zitat1. Kann ich dem Finanzamt mitteilen, dass sie das Geld direkt ans Jobcenter überweisen?
Nein, so etwas ist nicht möglich und wäre auch freiwillig nicht zulässig.

Zitat2. Gilt auch hier ein Freibetrag?
Ja. Das einmalige Einkommen wird hier vermutlich auf einen Zeitraum vn 6 Monaten aufgeteilt, dabei ist monatlich der Freibetrag i.H.v. 30€ nach § 6 Abs 1 Nr. 1 Bürgergeld-Verordnung abzusetzen.

Zitat3. Problem. Vor einigen Jahren entstanden mal ca. 3.000 Euro Rückstände aus Unterhaltsvorschuss. Ich habe nämlich noch ein 12 jähriges Kind, das nicht bei mir lebt und ich war damals arbeitslos.

Und ich meine mich zu erinnern, dass das Jugendamt damals ca. 7 Jahre zurück mitteilte, dass sie sich beim Finanzamt eintragen haben lassen, sodass eine etwaige Auszahlung ans Jugendamt geht.

Nun hat mich das Finanzamt allerdings angeschrieben und nach meiner Bankverbindung gefragt.

Würde das Finanzamt nicht sehen, dass das Jugendamt eingetragen ist?
Nur wenn der Eintrag noch besteht und der verantwortliche SB ihn nicht übersieht.
Da das Finanzamt deine Bankverbindung erfragt, ist davon auszugehen, dass der Eintrag nicht mehr besteht.
Ich würde mich hier direkt an das Jugendamt wenden und bei denen anfragen, ob das Jugendamt bei der anstehenden Steuerrückzahlung seine Ansprüche geltend machen will, oder ob diese nicht mehr bestehen.

ZitatUnd angenommen das Jugendamt bekommt das Geld. Kann das Jobcenter trotzdem das Geld anrechnen?
Nein, das JC kann nur sog. bereite Mittel als Einkommen berücksichtigen.
Bei Lohnpfändungen und Vergleichbarem wie hier steht das Einkommen nicht als bereite Mittel zur Verfügung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fred

Vielen Dank Ottokar für die ausführlichen Informationen. Bist Du dir mit dem Freibetrag von 30 Euro pro Aufrechnungsmonat sicher? Weil dann würde ich ja besser fahren und insgesamt 180 Euro mehr behalten, als wenn das Jugendamt bzw. die Staatsoberkasse das Geld wegpfändet.

Bzgl. dem Freibetrag vermute ich fast, dass das Jobcenter sagen wird, dass sie die 30 Euro ja bereits vom monatlichen Gehalt abgesetzt haben.

Danke nochnmal.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Sheherazade

Zitat von: Fred am 09. Mai 2023, 10:24:25Bist Du dir mit dem Freibetrag von 30 Euro pro Aufrechnungsmonat sicher?

Das würde mich jetzt auch interessieren, besonders im Hinblick darauf, dass bereits Einkommen aus Erwerbstätigkeit mit den entsprechenden Freibeträgen angerechnet wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"