Ferienjob Anrechnung Juni 2023

Begonnen von dagrey, 23. Juni 2023, 09:15:17

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dagrey

Mein Sohn hat letzte Woche sein Abi erhalten. Er ist aktuell auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle. Um sein Taschengeld aufzubessern hat er eine Aushilfsstelle (9 Std/Woche, 12EUR/Std) gefunden. Diese fing am 12.06.23 an. Das Gehalt wird er am 15.07. bekommen.

Im Bewilligungsbescheid (ab Mai 2023) wird der Juni um ca. 300EUR gekürzt, wegen dieser Arbeit. Da ja erst ab 01.07. bei Schülern (und auch die zwischen Abschluss und Ausbildungsbeginn liegen) die Änderung "Einkommensfreibetrag für Schülerjobs" greift.

Jetzt habe ich ein Verständnisproblem:
- Ich dachte immer, es zählt das Zuflussprinzip (Gehalt im Juli)
- Bis zur Neuregelung ab 01.07. gilt doch die alte Ferienjob Regelung, wo der Schüler innerhalb der Ferien (in denen wir uns jetzt befinden) weit mehr als 9hx12EURx3wochen (für Juni) also 324EUR hinzuverdienen darf (ich meine 2.400EUR pro Jahr innerhalb der Ferien).

Dann verstehe ich auch nicht, warum 295,63EUR abgezogen werden. Wenn man die im Bescheid getroffene Regelung für richtig nimmt, dann müssten doch von den 324EUR Freibeträge abgezogen werden. 100EUR und weitere 20% (oder so). Also haut die Rechnung generell nicht hin.

Ich bleibe dennoch bei meiner o. g. Denkweise. Bis 30.06.2023 muss die alte Regel gelten (Ferienjob) und ab 01.07.2023 dann die neue mit Freibetrag bis 520EUR für Schüler bis 25 Jahren.

Was meint ihr dazu?

Erklärung aus dem Bescheid:
Das Einkommen von K. wird bis zum 30.06.2023 entsprechend berücksichtigt.
Im Juni 2023 wir das Einkommen von K. berücksichtigt. Die Angaben aus dem Arbeitsvertrag werden zugrundegelegt. Mit Neuregelung ab 01.07.2023 sind Ferienjobs bei Schüler anrechnungsfrei, die vorwiegend in der Ferienzeit absolviert werden. In Ihrem Fall erfolgt keine Berücksichtigung des Ferienjobs von K. bis Ende der Ferien bis zum 04.08.2023. Da das Beschäftigungsverhältnis bis zum 31.08.2023 befristet ist, muss eine Berücksichtigung ab 05.08.2023 bis 31.08.2023, allerdings dann unter Berücksichtigung des ab 01.07.2023 geltenden Freibetrages. Eine abschließend korrekte Erfassung kann dann mit Eingang der  Lohnnachweise erfolgen.

Sheherazade

Soweit ich weiß, gilt die Ferienregelung nicht mehr nach dem Schulabschluß.

Dennoch kann das Einkommen erst nach Zufluss angerechnet werden. Wieso wusste das Jobcenter so früh von dem Job, dass die es im neuen Bescheid ab Mai schon berücksichtigen konnten?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

dagrey

Stimmt. Lese ich auch gerade hier: https://www.gegen-hartz.de/news/ferienjobs-eine-chance-fuer-schueler-in-hartz-iv (Wer ist Schüler und wer nicht (mehr)).

Unsere Bedürftigkeit fing am 01.05.2023 an. Antrag wurde Mitte Mai gestellt. Bis heute mussten einige Nachweise nachgereicht werden. In dieser Zeit hat mein Großer den Vertrag unterschrieben. Ich dachte mir, besser direkt Bescheid geben als nachher TamTam auslösen.

PS: Hab einen Textauszug aus dem Bescheid oben eingefügt. Für mich klingt das nach einer Nachberechnung wenn die Lohnabrechnung vorliegt. Dennoch bin ich gewillt einen Widerspruch einzureichen.

Sensoriker

Zitat von: Sheherazade am 23. Juni 2023, 09:29:39Soweit ich weiß, gilt die Ferienregelung nicht mehr nach dem Schulabschluß.
Kenne ich auch nur so und in der Neuregelung ab 01.07 steht auch nur was von ausschließlich in den Schulferien.
Er hat jetzt nun mal keine Ferien mehr.
Was den 520,- Freibetrag angeht lese ich da nur, dass es für die gilt die neben ihrer Ausbildung einer Nebentätigkeit nachgehen.

Bezüglich der jetzigen Anrechnung.
Was steht im Bescheid von welchem Lohn (Höhe) das JC ausgeht?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

dagrey

#4
Berechnung der Leistungen für Juni 2023:


    Einkommen aus Erwerbstätigkeit
 
Brutto432,00
Netto432,00
Abzüglich Freibetrag auf das
Erwerbseinkommen
166,40
Zwischensumme
Erwerbseinkommen265,60
Kindergeld250,00
zu berücksichtigendes
Gesamteinkommen
515,60
Gesamtbedarf649,58
Personenbezogenes
Einkommen
515,60
Bedarf133,98

Sensoriker

Die Berechnung stimmt soweit.
Die sind von 9h x 12EUR x 4wochen ausgegangen.
Wobei wenn das Geld erst in Juli eingeht dürfte in Juni gar nichts angerechnet werden (außer Kindergeld)
Da er erst am 12.06 angefangen ist (also keine 4 Wochen bis zum ersten) verringert sich die Summe noch. (Davon ausgehend das am 15.07 nur der Lohn von Juni überwiesen wird.)
Ihr könnt dagegen Widerspruch einlegen oder warten bis die Abrechnung da ist und dann mit Nachweis wann das Geld eingegangen ist, einreichen. Das fehlende Geld muss dann nachgezahlt werden.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Quinky

Es kann für die ganze Zeit NICHTS!!!! angerechnet werden.
Da die Person, um die es geht, unter 25 Jahre ist UND sich in der Ausbildung befindet (Azubi-Stelle wird gesucht), sind die Regelungen für Schüler/Auszubildende und die Neuregelung ab 1.7.23 anzuwenden.
Daher
1.) Im Juni ist eine Anrechnung völlig unmöglich, da kein Einkommen vorhanden ist (laut Arbeitsvertrag erst am 15. des nächsten Monats) (Juli) der Lohn  überwiesen wird.
2.) Eine Berechnung von 4 Wochen ist unmöglich, da nur 3 Wochen im Monat Juni gearbeitet wird (wie schon vorher beschrieben)
3.) Bis 30.6. ist die Schulferienregelung anzuwenden (bis 2.400€/Jahr frei)
4.) ab 1.7. ist die neue 520€-Freigrenze zu berücksichtigen, da die Person sich in der Ausbildung befindet. (der 520€-Freibetrag wird nicht NEBEN der Ausbildung gewährt, sondern WÄHREND der Ausbildung gewährt)(bis zum 25. Lebensjahr)
5.) Somit ist für die ganze Zeit keine Anrechnung des Lohnes möglich, da sämtliche Freigrenzen im jeweiligen Zeitraum unterschritten werden.
6.) geharnischten Widerspruch gegen die gesamte Anrechnung des Lohnes!

Ernie

P.S.
Wenn man gehässig ist, könnte man im Widerspruch nachfragen, ob das Zuflussprinzip bekannt ist, da es deutschlandweit ja erst seit 1.4.2005 IMMER gültig ist!!!

dagrey

Für den August wird ein individueller Freibetrag eingefügt. Jetzt bin ich unsicher, ob sein Verdienst hinzugerechnet wird oder nicht. Die Familienkasse zahlt weiterhin das Kindergeld, weil er ja auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle ist. Ob der Beginn in September 2023 oder 2024 wird, wissen wir nicht. Für mich stellt sich die Frage, wie ein junger Erwachsener nach Schulabschluss behandelt wird. Er ist zwar kein Schüler mehr, aber auch kein Student oder Azubi (noch nicht). Arbeitslos im eigentlich Sinn ist er auch nicht (er sucht ja nach einer Stelle). Ich glaube, im Gesetz ist das auch nicht wirklich definiert. Zumindest finde ich nichts dazu.


Berechnung der Leistungen für August 2023:


    Einkommen aus Erwerbstätigkeit
 
Brutto432,00
Netto432,00
Kindergeld250,00
Gesamteinkommen682,00
individueller Freibetrag432,00
zu berücksichtigendes
Gesamteinkommen
250,00
Gesamtbedarf649,58
Personenbezogenes
Einkommen
250,00
Bedarf399,98

Leeres Portemonnaie


Was ich grdstzl. nicht verstehe: Wieso ist jemand nicht arbeitslos, wenn er auf Jobsuche ist?
:scratch:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

dagrey

@Quinky: Das sehe ich ähnlich wie Du. Nur will ich mir keine Feinde machen, auch wenn es angebracht wäre, die Person zurecht zustutzen. Widerspruch mit sachlicher Begründung, fertig!

@Leeres Portemonnaie: Mein Sohn sucht keinen Job! Er sucht eine Ausbildungsstelle. Er würde auch kein Kindergeld bekommen, wenn er Arbeitslos gemeldet und somit auf Jobsuche wäre. Allerdings würden dann die 250,00 Kindergeld aus der Berechnung fallen und der Gesamtbedarf wachsen. Dann hätte er aber nächste Woche einen Termin beim Vermittler! Garantiert!  :cool:

madinksa

Schüler ist man nach dem Abitur bis zum Ende des Schuljahres.
Wenn man danach nicht in einem Ausbildungsverhältnis steht, hat man weder Schulferien noch ist man Azubi.


Sensoriker

@Quinky
Punkt 1. / 2. schon geschrieben
Punkt 3. Die Schulferienregelung gilt für Schulferien also die Zeit zwischen dem Unterricht. Der Sohn ist fertig mit der Schule hat also aktuell keine Ferien.
Punkt 4. Wo ist der Unterschied zwischen "neben" oder "während"? Zudem ist er noch nicht in Ausbildung.
Punkt 5. So nicht richtig. Siehe unten.
Punkt 6. Widerspruch gegen die Anrechnung in Juni (da Gehalt erst in Juli) und die Anrechnung von ganzen 4 Wochen in Juli (da nur 2 Wochen in Juni gearbeitet)

Schüler im Sinne dieses Freibetrags sind alle, die:

1. eine entweder allgemeinbildene
(Haupt-/ Werkreal-, Real-, Gesamt-, Gemeinschaftsschule, Gymnasium,...)
oder berufsbildende Schule (ohne Ausbildungsvergütung) besuchen
und

2. unter 25 Jahre alt sind.

Der Schülerstatus endet dabei mit dem Schulabschluss. Das bedeutet bei Schulabgängern (z.B. nach dem Realschulabschluss) sind die Sommerferien keine Ferien mehr, denn sie sind nun keine Schüler mehr Ausnahme: Die Schüler besuchen nach den Ferien wieder eine Schule im oben genannten Sinn.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: dagrey am 23. Juni 2023, 09:40:30PS: Hab einen Textauszug aus dem Bescheid oben eingefügt. Für mich klingt das nach einer Nachberechnung wenn die Lohnabrechnung vorliegt. Dennoch bin ich gewillt einen Widerspruch einzureichen.

Also nur ein vorläufiger Bescheid? Dann brauchst du keinen Widerspruch einlegen, sondern nur zeitnah die Lohnabrechnung deines Sohnes zzgl. Kontoauszugskopie über den Zufluss einreichen. Dann wird nachberechnet.

Zitat von: Sensoriker am 23. Juni 2023, 11:56:00Punkt 6. Widerspruch gegen die Anrechnung in Juni (da Gehalt erst in Juli) und die Anrechnung von ganzen 4 Wochen in Juli (da nur 2 Wochen in Juni gearbeitet)

Der Bescheid ist schon von April oder Mai, die Widerspruchsfrist dürfte vorbei sein und -wie schon geschrieben- ein Widerspruch ist nicht mehr notwendig, wenn es sich ohnehin nur um einen vorläufigen Bescheid handelt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Zitat von: dagrey am 23. Juni 2023, 11:44:50@Leeres Portemonnaie: Mein Sohn sucht keinen Job! Er sucht eine Ausbildungsstelle. Er würde auch kein Kindergeld bekommen, wenn er Arbeitslos gemeldet und somit auf Jobsuche wäre. Allerdings würden dann die 250,00 Kindergeld aus der Berechnung fallen und der Gesamtbedarf wachsen. Dann hätte er aber nächste Woche einen Termin beim Vermittler! Garantiert!  :cool:
 

Mein Kind hatte exakt nach Abschluss des Abiturs eine Einladung vom JC, da wurde uns klar gemacht, d. er 1. keine Ferien mehr hat (das wussten wir nämlich auch nicht) und bis zum Beginn des Studiums als Ausbildungssuchend gilt und somit ohne Beschäftigung ist, was arbeitslos bedeutet, und sehr wohl in diesen zwei Monaten (bis Stud.beginn) "vermittelt" werden kann.
Ein 1€-Job wurde nicht akzeptiert, da das kein Geld bringen würde (= Ersparnis f. JC).

Das Kindergeld wird bis zu 4 Monate in solchen Überbrückungszeiten weiter gezahlt. 

Zu #12
So war es auch zu lesen in dem Bescheid, nach Einreichung der Lohnzettel wird genau gerechnet.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 23. Juni 2023, 12:04:20Das Kindergeld wird bis zu 4 Monate in solchen Überbrückungszeiten weiter gezahlt. 
Ja, kenne ich auch so. Im allgemeinen kommt das Abi bzw. der Schulabschluß ja nicht unerwartet und man kümmert sich schon vorher um einen Studienplatz oder eine Ausbildungsstelle. Hier im Umkreis werden nur noch die Reste der Ausbildungsplätze für dieses Jahr angeboten, wer eine Ausbildungsstelle (oder einen Studienplatz) wollte, hat schon was er gesucht hat.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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